Thüringen | Erfurt. Die Fahrgäste der Erfurter Verkehrsbetriebe AG werden gebeten, weiterhin eine geeignete Gesichtsmaske zu tragen, wenn sie Busse und Bahnen nutzen. Als geeignet gelten medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Die Maskenpflicht wird durch die Fahrausweisprüfer kontrolliert. Sollte ein Fahrgast der Maskenpflicht nicht nachkommen, kann dieser von der Beförderung ausgeschlossen werden. Die EVAG appelliert an die Fahrgäste, sich an die deutschlandweiten Bestimmungen zu halten.
Autor: Stadtwerke Erfurt.