Sporthalle in der Alten Warnemünder Chaussee wird temporäre Unterkunft für Geflüchtete

Die Sporthalle in der Alten Warnemünder Chaussee 7 in Groß Klein muss ab kommender Woche vorübergehend als Geflüchtetenunterkunft genutzt werden. Darüber informiert Senator Steffen Bockhahn. „Die aktuell vorhandenen Aufnahmekapazitäten sind mit der heute erfolgten Zuweisung von 28 Geflüchteten durch das Landesamt für Innere Verwaltung erschöpft. Um unsere gesetzliche Pflicht zur Aufnahme auch in der kommenden Woche erfüllen zu können, müssen wir die Sporthalle als Notunterkunft herrichten.“ Für die kommende Woche ist eine Zuweisung von 33 Personen angekündigt.

Derzeit kommen pro Woche etwa 25 bis 35 Geflüchtete nach Rostock. Die Zuweisungen erfolgen auf der Basis des so genannten Königsteiner Schlüssels, der die Aufnahmequote nach dem Steueraufkommen und der Bevölkerungszahl der einzelnen Bundesländer festlegt. Innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommerns erfolgt die Verteilung ebenfalls nach einem Verteilschlüssel. Hiernach ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Jahr 2023 verpflichtet, 13,19 % der in Mecklenburg-Vorpommern zu verteilenden Personen aufzunehmen.

„Die Unterbringung in der Sporthalle lässt sich momentan leider nicht vermeiden“, unterstreicht Senator Bockhahn. „Die Stadtverwaltung hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht.“ Letztlich gab den Ausschlag, dass in der Halle kein gesetzlich vorgeschriebener Schulsport stattfindet. Insgesamt 15 verschiedene Sportvereine und zwei weitere Sportgruppen nutzen Trainingszeiten in der Sporthalle. Das Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt wird gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern Alternativen in anderen Sporteinrichtungen der Stadt erarbeiten.

In den kommenden Monaten will die Stadtverwaltung etwa 850 Plätze in weiteren Unterkunftseinrichtungen schaffen. Etwa 250 Plätze entstehen derzeit durch eine neue Gemeinschaftsunterkunft im Osthafen. Die Einrichtung wird voraussichtlich im Januar 2024 bezugsfertig sein. Zum Ende dieses Jahres sollen bis zu 83 Geflüchtete in ein ehemaliges Studierenden-Wohnheim im Justus-von-Liebig-Weg einziehen können. Weitere Verhandlungen gibt es mit den Betreibenden des früheren elbotels für eine erweiterte Nutzung der Immobilie im Fritz-Triddelfitz-Weg. Eine weitere neue Unterbringungsmöglichkeit wird es am Bahnhof Bramow geben. Zusammen mit den Unterkünften in einem vorhandenen Gebäude sowie weiteren Containerwohnanlagen werden dort 118 Plätze für Geflüchtete geschaffen. Außerdem ist eine weitere Containerunterkunft in der Jawaharlal-Nehru-Straße in Toitenwinkel geplant. „Wir sind weiter auf der Suche nach geeigneten Unterkünften und immer für Hinweise und Angebote dankbar“, so Senator Steffen Bockhahn.

Durch das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern wurden in diesem Jahr bis Ende September 1.227 geflüchtete Menschen nach Rostock vermittelt. Im Jahr 2021 waren es insgesamt 180 geflüchtete Menschen, im Jahr 2022 insgesamt 415. Derzeit werden in Rostock 1.082 Menschen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt. In neun Not- und Gemeinschaftsunterkünften sind 1.747 Geflüchtete untergebracht. Darüber hinaus werden 381 von der Stadtverwaltung angemietete Wohnungen genutzt.

Redakteur/Blogger/Journalist: Arne Petrich

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