MV Innenminister Pegel (SPD): „Bund muss bei Rückführungsabkommen endlich liefern“

Schwerin. In der Aktuellen Stunde des Landtags wurde heute die Ausländerkriminalität thematisiert. „Mir ist jeder Straftäter und jeder Tatverdächtige einer zu viel, ganz unabhängig davon, welchen Pass dieser besitzt. Insgesamt lässt sich für unser Land Mecklenburg-Vorpommern festhalten, dass wir im Vergleich zu 2022 im Jahr 2023 einen Anstieg der Fälle von 4,7 Prozent zu verzeichnen haben. Hiermit liegen wir deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Zahl der nicht-deutschen Tatverdächtigen steigt bundesweit auf über 34 Prozent. Auch hier liegen wir in MV im Vergleich mit rund 18 Prozent mehr als deutlich unter dem Durchschnitt. Unter diese Zahlen fallen – so viel muss gesagt sein – alle Nicht-Deutschen, also beispielsweise auch die aus der Europäischen Union“, führt Minister Pegel aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik aus. „Es muss aber auch klar sein: Wer schwere Straftaten begeht oder sich als Dauerkunde der Justiz erweist, muss Deutschland verlassen“, so Pegel.

Die Bundesregierung habe durch Gesetzesänderungen und Rückführungsabkommen Weichen gestellt, um mehr und vor allem schnellere Abschiebungen vornehmen zu können. „Ich bin dankbar für diese Schritte, weil auch wir in Mecklenburg-Vorpommern in dieser Angelegenheit auf den Bund angewiesen sind. Zur Wahrheit gehört hier aber, dass der Bund insbesondere mit Blick auf die Rückführungsabkommen mit den Ländern, wo wir ein erhöhtes Aufkommen an Fällen haben, endlich liefern muss, um beispielsweise schneller Passersatzpapiere für Rückzuführende beschaffen zu können“, fordert Innenminister Pegel.

Bis zum 24. April 2024 sind im Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) als Landesausländerbehörde für 409 Personen solche Passersatzbeschaffungen von den kommunalen Ausländerbehörden sowie aus der Zuständigkeit des LAiV zu Passersatzbeschaffungsmaßnahmen angemeldet worden bzw. in der Bearbeitung. Die Ausstellung eines Ausweisersatzes kommt in Betracht, wenn der Ausländer einen Pass oder Passersatz weder besitzt noch in zumutbarer Weise erlangen kann. Die Beschaffung von Passersatzpapieren erfolgt zentralisiert durch das Rückkehrmanagement im Amt für Migration und Flüchtlinge. Verhandlungen um Kooperation mit den Herkunftsländern stellen einen entscheidenden Faktor dar, um effiziente Verfahren zur Identifizierung der ausreisepflichtigen Personen zu etablieren und die Ausstellung von Reisepapieren zu beschleunigen.

Rückführungen bzw. Abschiebungen sind rechtlich durch die Landkreise und kreisfreien Städte um- sowie durchzusetzen. „Mit den neuen rechtlichen Möglichkeiten, die der Bund geschaffen hat, können Asylbewerber, die sich beispielsweise mehrfach einer Abschiebung widersetzt oder entzogen haben, leichter und länger in Abschiebehaft genommen werden“, ergänzt Pegel.

Des Weiteren wurde durch die Gesetzesänderung auf Bundesebene bei den Zeiträumen der Ankündigung im Vorlauf von Abschiebungen oder der Tageszeit von Rückführungen beispielsweise in der späten Nacht mehr Spielraum geschaffen. „Diese Regelungen werden jetzt Stück für Stück ihre Wirkung entfalten und von den Mitarbeitenden in den Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte nach und nach umgesetzt. In diesem Zuge sei auch gesagt, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Ausländerbehörden in den vergangenen Jahren durch den vermehrten Zuzug keinen einfachen Job haben. Deshalb an dieser Stelle auch mein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden für Ihre gute Arbeit“, so Christian Pegel.

Titelfoto: Landesamt für innere Verwaltung MV

Das Auftrittsverbot der Klaus Renft Combo im September 1975

A) PROFIL AP: Hook: In den 1970er Jahren stellte sich auf den Schulhöfen der DDR oft die Frage, ob man den angepassten Rock bevorzugte oder die wilde Variante. Teaser: Wer sich für die Klaus Renft Combo entschied, wählte mehr als nur Musik. Die Band aus Leipzig stand für eine Unangepasstheit, die sich an westlichen Vorbildern orientierte und die Grenzen des Sagbaren in der DDR austestete. Die Musiker um Klaus Renft und Thomas Schoppe verkörperten einen Lebensentwurf, der sich nur schwer in die Pläne der Kulturbürokratie pressen ließ. Der Konflikt, der sich über Jahre aufgebaut hatte, eskalierte am 22. September 1975 in einem Leipziger Amtszimmer. Anlass war ein geplantes Album, das Themen wie Republikflucht offen ansprach. Die Reaktion der Bezirkskommission für Unterhaltungskunst war keine Diskussion über künstlerische Inhalte, sondern ein bürokratischer Akt der Härte. Ohne die neuen Lieder überhaupt anzuhören, wurde der Band mitgeteilt, dass sie "nicht mehr existent" sei. Dieses Urteil zog eine Kette von persönlichen Tragödien nach sich, von Inhaftierungen bis zu Ausbürgerungen. Die physische Präsenz der Band wurde beendet, ihre Musik aus den Medien verbannt. Was blieb, war die Erinnerung des Publikums, das den staatlichen Beschluss nicht akzeptierte. An den Häuserwänden Leipzigs fand sich der Slogan "Renft lebt" als stiller Protest gegen die administrative Wirklichkeit. Musik und kulturpolitischer Machtanspruch standen sich hier unversöhnlich gegenüber, wobei die administrativen Maßnahmen die kulturelle Bedeutung der Gruppe langfristig eher konservierten als löschten. B) SEITE AP: Hook: Am 22. September 1975 demonstrierte die DDR-Kulturbürokratie, wie schnell ein anerkanntes Künstlerkollektiv seinen Status verlieren konnte. Teaser: Die Klaus Renft Combo wurde an diesem Tag von der Bezirkskommission für Unterhaltungskunst in Leipzig vorgeladen. Was formell als Einstufung galt, war faktisch die Exekution eines Verbots. Die Band hatte geplant, auf ihrem dritten Album Texte zu veröffentlichen, die das Tabu der Republikflucht berührten. Die Reaktion des Staates war eindeutig: Da die Inhalte nicht mit der sozialistischen Realität übereinstimmten, wurde die Gruppe für "nicht mehr existent" erklärt. Der Vorgang illustriert die Mechanismen der Zensur in der DDR. Es bedurfte keines öffentlichen Prozesses, sondern einer administrativen Entscheidung, um Karrieren zu beenden und Biografien zu brechen. Die Musiker wurden kriminalisiert oder zur Ausreise gedrängt, ihre Werke aus der Öffentlichkeit entfernt. Dennoch zeigt der Fall auch die Grenzen staatlicher Kontrolle, da der Mythos der Band im privaten Gedächtnis der Bevölkerung überdauerte. C) SEITE JP: Hook: Ein heimlicher Mitschnitt dokumentiert das Ende der Klaus Renft Combo am 22. September 1975 in Leipzig. Teaser: Die Band war zur Einstufung geladen, doch die Kommission unter Ruth Oelschlägel verweigerte das Anhören der neuen Songs. Begründet wurde dies mit der fehlenden Übereinstimmung der Texte mit der sozialistischen Realität. Besonders die "Rockballade vom kleinen Otto" hatte die Grenzen des Systems überschritten. Das Urteil lautete, die Gruppe sei "nicht mehr existent". Dieser Verwaltungsakt beendete die legale Karriere einer der wichtigsten DDR-Rockbands. Es folgten Verhaftungen und Ausbürgerungen. Der Versuch, eine kulturelle Strömung durch bürokratische Maßnahmen zu stoppen, führte zur Zerschlagung der Band, konnte aber ihre Wirkung auf die Jugendkultur der 1970er Jahre nicht rückgängig machen.