Eichplatz-Bebauung vor letzter entscheidender Hürde

Der Stadtrat Jena kann in seiner kommenden Doppelsitzung in der nächsten Woche endgültig den Weg für die Bebauung des Baufeldes A des EichplatzAreals frei machen. Dann stehen der Abwägungsbeschluss, der entsprechende Beschluss zum Durchführungsvertrag und der Satzungsbeschluss zur Abstimmung. Die Beschlüsse sind die Voraussetzung für eine Baugenehmigung. Eine erste Beratung erfolgt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am morgigen Donnerstag, 18. April 2024.

Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche wirbt um eine positive Entscheidung:

„Der Eichplatz ist nicht irgendein Platz in Jena: Durch seine zentrale Lage und auch seine Geschichte liegt er vielen Bürgerinnen und Bürgern am Herzen. Umso entscheidender sind bei diesem Großprojekt die wichtige Rolle der Bürgerwerkstatt und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der STRABAG Real Estate als Vorhabenträger. Nach Abschluss eines erfolgreichen Bauantragsverfahrens, kann im Anschluss endlich das umgesetzt werden, was Jena gut tun wird: eine kräftige Belebung der Innenstadt, mit neuen Wohnungen und Büros, mit attraktiven Läden, Cafés und Restaurants. Und dazwischen offene und erlebbare Räume, die zum Verweilen einladen.“

Auf dem Baufeld A, das an das Einkaufszentrum Neue Mitte mit dem Jentower grenzt,  plant STRABAG Real Estate drei prägende Hochpunkte zu errichten. Auf insgesamt 30.000 m² Bruttogrundfläche sollen ein 20-geschossiger Wohnturm, ein 14-geschossiges Bürogebäude sowie ein weiteres zehnstöckiges Wohngebäude entstehen. In den jeweiligen Erdgeschossen sind Handels-und Gewerbeflächen vorgesehen, die das Quartier lebendig machen werden.

Herausragende Öffentliche Beteiligung

Christian Gerlitz, Bürgermeister und Dezernent für Stadtentwicklung, betont die große Bedeutung der Bürgerbeteiligung bei diesem Projekt:

„Drei Hochpunkte auf dem Baufeld A zu errichten, ist eines der Kriterien, die aus der intensiven und enorm umfangreichen öffentlichen Beteiligung für die Eichplatz-Bebauung hervorgegangen ist. Eine Idee, die nur dank der frühzeitigen, jahrelangen und thüringenweit einmaligen Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger entstanden ist. Der Eichplatz ist damit ein Musterbeispiel, für eine gelungene Beteiligung. Er zeigt, dass auch bei schwierigen Umständen sehr gute Lösungen mit breiter Unterstützung gefunden werden können, wenn man die Bevölkerung intensiv einbezieht.“

Die öffentliche Beteiligung startete bereits 2015 mit der Bildung einer Bürgerwerkstatt. Dieses Gremium – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerschaft, Verwaltung und Politik – erarbeitete 10 Grundsätze für die Bebauung des Eichplatzes, die bei der Rahmenplanung beachtet wurden. Seitdem fanden regelmäßig Sitzungen des Werkstattgremiums und öffentliche Veranstaltungen statt.

Weitere Schritte

„Wenn der Stadtratsbeschluss kommt, übernehmen wir selbstverständlich weiterhin unseren Teil der Verantwortung für das Bauvorhaben. Es würde uns freuen, wenn wir dieses ganz besondere Projekt im Herzen von Jena umsetzen können“, so Marc Schreiber, Bereichsleiter STRABAG Real Estate Berlin.

Wann genau der Baubeginn erfolgt, steht noch nicht fest. Er hängt von unterschiedlichen Faktoren ab wie der Entwicklung des derzeitig hohen Zinsniveaus und der Bau- und Materialkosten. Dies sind entscheidende Indikatoren für die wirtschaftliche Umsetzung des Projekts. Entsprechend  ist der richtige Zeitpunkt für den Baubeginn wichtig, damit die Baukosten im Rahmen bleiben. Eine nennenswerte Zinsveränderung wird vorrausichtlich im kommenden Jahr erwartet.

Informationen zu den nächsten Schritten und dem Bauvorhaben insgesamt sind ab Mai 2024 auf einer Projektwebsite der STRABAG Real Estate zu finden.

Hintergrund

Die aktuellen Beschlüsse

Bei den Beschlüssen die jetzt im Stadtrat beraten werden, handelt es sich um den Abwägungsbeschluss, den Beschluss zum Durchführungsvertrag und den Satzungsbeschluss:

  • Der Abwägungsbeschluss (24/2339-BV(Link ist extern)) befasst sich mit den Anregungen die innerhalb der Auslegung eingegangen sind. Es gab 14 Schreiben aus der Öffentlichkeit. Zudem haben sich 35 Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange geäußert. Sämtliche eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden geprüft und in Bezug auf öffentliche und private Belange gegen- und untereinander abgewogen. Zudem wurden Gutachten aktualisiert. Neben rein redaktionellen Anpassungen erfolgte auch die Korrektur inhaltlicher Widersprüche. Darüber hinaus führten zwischenzeitliche Neuerungen bei DIN-Normen und Regenwahrscheinlichkeitsdaten zu Änderungsbedarfen.
  • Mit Beschluss zum Durchführungsvertrag (24/2340-BV(Link ist extern)) stimmt der Stadtrat einem Vertrag mit der STRABAG zu. In diesem werden unter anderem Zeitpläne, aber vor allem Kostenübernahmen festgeschrieben. Mit dem Vertrag verpflichtet sich die STRABAG als Vorhabenträger beispielsweise die Kosten für die Erschließung und die Beauftragung aller erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen zu übernehmen. Hinzukommen auch baubegleitende Maßnahmen wie das Grundwassermonitoring und der Baumschutz.
  • Diese beiden Beschlüsse müssen vor dem Satzungsbeschluss (24/2341-BV(Link ist extern)) verabschiedet werden. Denn durch die Billigung des Satzungsbeschlusses schreibt der Stadtrat den Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung fest. Dadurch wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan gültig. Wenn das Landesverwaltungsamt  keine Einwände hat und die offizielle Bekanntmachung erfolgte, geht es in der nächsten Projektphase um die Baugenehmigung.

Das Vorhaben auf dem Baufeld A des Eichplatz-Areals

Das an die STRABAG Real Estate Berlin vergebene Bauprojekt sieht drei prägende Hochpunkte vor. Auf insgesamt 30.000 m² Bruttogrundfläche entstehen ein 20-geschossiger Wohnturm, ein 14-geschossiges Bürogebäude sowie ein weiteres zehnstöckiges Wohngebäude. Alle Gebäude verfügen im Erdgeschoss über Handels-und Gewerbeflächen, die das Quartier lebendig machen.

Im Laufe des Genehmigungsprozesses wurde das Vorhaben in den Grenzen des vorgegebenen Rahmenplans weiterentwickelt, da im laufenden Prozess teilweise auch wiederholte Planungen und Prüfungen notwendig wurden. Es ist beispielsweise eine zweite Tiefgaragenebene mit jetzt insgesamt 175 Stellplätzen hinzugekommen – nicht zuletzt aufgrund der nun größeren Anzahl von insgesamt 148 Wohnungen in dem Quartier. Und auch bei dem nördlichen Büroturm ist zugunsten einer besseren Belichtung der Nachbargebäude durch Rücksprünge von den ursprünglichen Entwürfen abgewichen worden.

Die bisherigen Meilensteine für das Eichplatz-Areal Baufeld A

Der Vorhabenträger STRABAG Real Estate GmbH ging als Sieger aus dem zweistufigen Investorenauswahlverfahren für die Bebauung des Baufeldes A (bestehend aus den Parzellen A, B und C-West) im EichplatzAreal hervor.

Vorausgegangen war ab 2015 ein mehrjähriges, thüringenweit einmaliges, sehr intensives Beteiligungsverfahren für die Neugestaltung dieses Gebietes.

Das gesamte Verfahren ist umfangreich öffentlich dokumentiert:

Im Herbst 2020 erfolgte mit der Berichtsvorlage 20/0567-BE „EichplatzAreal – bisherige und künftige Entwicklung“ eine umfangreiche Information der politischen Gremien und der Öffentlichkeit über das 2015 gestartete Beteiligungsverfahren und das ab 2018 nachfolgende Investorenauswahlverfahren.

Im November 2020 wurde die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages zwischen der Stadt Jena und der STRABAG Real Estate GmbH über die Parzellen A, B und C-West vorgenommen.

Im Februar 2021 beschloss der Stadtrat die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „EichplatzAreal – Baufeld A“, nachdem die STRABAG Real Estate GmbH zuvor vereinbarungsgemäß einen Einleitungsantrag gestellt hatte.

Im November 2023 stimmte der Jenaer Stadtrat dem Planentwurf zu. Daraufhin erfolgte die öffentliche Auslage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für Baufeld A des  EichplatzAreals. Die Unterlagen konnten vom 08.12.2023 bis 18.01.2024 Am Anger 26 und digital eingesehen werden. Zusätzlich gab es eine öffentliche Infoveranstaltung am 09.01.2024.

Redakteur/Blogger/Journalist: Arne Petrich

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