Erörterungstermin für geplante Batterierecyclinganlage in Gera wird verschoben

Große Zahl der Einwendungen macht längeren Prüfungszeitraum notwendig

Erfurt/Gera. Wie das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) mitteilt, wird der Erörterungstermin für die im Industriegebiet Gera-Cretzschwitz geplante Batterierecyclinganlage verschoben. Der ursprünglich für den 28. Mai 2024 im Saal des Kultur- und Kongresszentrums in Gera vorgesehene Termin sei wegen des großen Umfangs der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Argumente und Einwendungen nicht zu halten. Ort und Zeit des neuen Erörterungstermins werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Bis zum Ablauf der Frist am 2. April sind beim TLUBN insgesamt 7.798 Einwendungen eingegangen, davon 1.610 als Einzeleinwendungen sowie 6.188 Unterschriften. Die weit überwiegende Zahl der Einwendungen hatte die Bürgerinitiative übergeben, während unabhängig von ihr 51 Einwendungen eingegangen sind. 26 Einwendungen wurden erst nach Ablauf der Einwendungsfrist eingereicht und können daher per Gesetz im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die erste Sichtung der Einwendungen habe laut TLUBN ergeben, dass diese zum Teil sehr detailliert und umfassend sind und sich auf ein breites Themenspektrum beziehen. Das reiche von Belangen des Immissionsschutzrechts, der Anlagensicherheit und des Brandschutzes über solche des Wasser-, Boden-, Natur- und Artenschutzes bis hin zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung oder zu verkehrsrechtlichen Belangen.

Da sich das TLUBN als Genehmigungsbehörde beim Erörterungstermin sehr gründlich und bis in die Einzelheiten mit den Einwendungen befassen wird, sei eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung unverzichtbar. Gründlichkeit habe hier höchste Priorität und überwiege das Interesse an einer schnellen Bearbeitung. Die Einwendungen werden zunächst inhaltlich kategorisiert, das heißt den unterschiedlichen Themen zugeordnet. Anschließend werden die für diese Themen fachlich zuständigen Behörden für Stellungnahmen zur rechtlichen und fachlichen Bewertung einbezogen. Erst wenn eine fundierte und vollständige Würdigung aller Einwendungen vorliege, könne der Erörterungstermin stattfinden. Wann es soweit sein wird, sei derzeit noch nicht sicher.

Die förmliche Bekanntmachung der Verschiebung erfolgt am 06. Mai 2024 im Thüringer Staatanzeiger, auf der Homepage des TLUBN sowie als Hinweis in den örtlichen Tageszeitungen.

Titelfoto: Bürgerinitiative BI Gera Cretzschwitz

Einwendungen für die BürgerInitiative - Jetzt!