Thüringer Rechnungshof rügt Parteien: Steuergelder für Parteizwecke missbraucht?

In Thüringen wird der Umgang mit Steuergeldern derzeit intensiv diskutiert, nachdem der Landesrechnungshof den Parteien AfD, CDU, SPD und FDP vorwirft, gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen zu haben. Im Zentrum der Kritik steht die Nutzung von Räumlichkeiten im Thüringer Landtag, die den Fraktionen zur Verfügung stehen, aber laut dem Landesrechnungshof nicht für Parteizwecke verwendet werden dürfen. Dies wurde unter anderem beim Treffen der Thüringer CDU sowie der AfD im Landtag deutlich, die ihre Versammlungen in den Fraktionsräumen abhielten.

Mario Voigt, der Vorsitzende der CDU-Fraktion, und Christian Herrgott, Generalsekretär der Thüringer CDU, traten am Montagabend vor die Presse und verkündeten das weitere Vorgehen nach der Landtagswahl. Ähnlich verhielt es sich bei der AfD, deren Landesvorstand ebenfalls im Landtag tagte. Obwohl diese Treffen zunächst wie Routineveranstaltungen wirkten, gerieten sie unter die Beobachtung des Rechnungshofs. Die Prüfung ergab, dass diese Aktivitäten möglicherweise gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen, welches die strikte Trennung von Fraktions- und Parteiarbeit vorschreibt.

Gemäß dem Thüringer Abgeordnetengesetz dürfen Fraktionen die ihnen aus dem Landeshaushalt gewährten finanziellen Mittel sowie Sachleistungen nur für verfassungsmäßige Aufgaben verwenden. Diese Aufgaben ergeben sich aus der Verfassung des Freistaats Thüringen, dem Abgeordnetengesetz sowie der Geschäftsordnung des Landtags. Parteizwecke und -aufgaben dürfen mit diesen Mitteln nicht finanziert werden. Insbesondere die Nutzung von Räumlichkeiten im Landtag fällt unter diese Regelung. Der Rechnungshof betont, dass Fraktionsräume nicht für Parteiveranstaltungen genutzt werden dürfen, da sie den Fraktionen als Sachleistung zur Verfügung stehen. Eine klare Trennung der Kosten sei hierbei notwendig, was bei der Nutzung der Räumlichkeiten des Landtags jedoch ausgeschlossen sei.

Fraktionen finanzieren sich aus Steuergeldern, während Parteien unter anderem durch Mitgliedsbeiträge und Spenden unterstützt werden. Diese Trennung soll sicherstellen, dass öffentliche Mittel nicht zur Finanzierung parteipolitischer Aktivitäten verwendet werden. Diese Trennlinie sieht der Rechnungshof im aktuellen Fall nicht gewahrt.

Die CDU sieht diese Vorwürfe gelassen. Ein Sprecher der Partei erklärte, dass die Sitzungen des CDU-Landesvorstands im Bernhard-Vogel-Saal auf einem vertraglich geregelten Mietverhältnis basieren. Ähnlich äußerte sich auch die AfD. Torben Braga, stellvertretender Landesvorsitzender der AfD, betonte, dass keine Steuergelder verwendet würden und die Nutzung der Räume sogar eine zusätzliche Einnahmequelle für den Landtag darstelle. Allerdings gestand er ein, dass es aus einer gewissen Perspektive als ungerecht angesehen werden könnte, da Parteien, die nicht im Landtag vertreten sind, keinen Zugang zu diesen Räumlichkeiten haben.

Die Landtagsverwaltung erklärte auf Nachfrage, dass die jeweiligen Fraktionssitzungsräume den Fraktionen während der Wahlperiode zur Nutzung überlassen werden. Darüber hinaus gebe es eine Vereinbarung, wonach der Sitzungsraum im Einvernehmen mit der jeweiligen Fraktion auch Dritten zur Verfügung gestellt werden könne – allerdings nur an bis zu 20 Tagen im Jahr. Zu diesen Dritten gehören oft Mitglieder der betreffenden Fraktion. Für diese Nutzung zahlen die Fraktionen eine jährliche Gebühr, die anteilige Betriebskosten in Höhe von 515,50 Euro abdeckt. Auch die Fraktionen von SPD und FDP haben solche Verträge abgeschlossen. Lediglich die Linken und Grünen teilten mit, dass sie keine Fraktionsräume für Parteizwecke nutzen.

Die Kritik des Landesrechnungshofs zeigt auf, wie sensibel die Grenze zwischen der Arbeit von Fraktionen und Parteien ist, insbesondere wenn öffentliche Mittel im Spiel sind. Während die betroffenen Parteien die Vorgehensweise als unproblematisch betrachten, bleibt offen, wie zukünftige Regelungen gestaltet werden, um eine klare Trennung zwischen Parteiarbeit und der Nutzung von Steuermitteln zu gewährleisten.

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