Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) sollen weiter für homöopathische Leistungen aufkommen

Berlin. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen sollen als Satzungsleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten bleiben. Diese Forderung erhebt der Kinderarzt und Geschäftsführer des Vereins Gesundheit aktiv, Stefan Schmidt-Troschke, in einer Petition (ID 162857), die der Petitionsausschuss am Montag öffentlich beraten hat. Der Petent verwies dabei auf eine ältere Fassung des Entwurfes zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, in dem die Abschaffung der Homöopathie als Satzungsleistung enthalten gewesen sei. Zwar finde sich der Passus im aktuellen Entwurf nicht mehr. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe jedoch laut Schmidt-Troschke die Erwartung geäußert, dass diese Regelung im parlamentarischen Verfahren wieder eingebaut wird.

Aus Sicht des Petenten wäre die Streichung der homöopathischen und anthroposophischen Arzneimittel sowie von homöopathischen Leistungen als Satzungsleistungen falsch. „Die Menschen wollen Homöopathie und anthroposophische Medizin“, sagte er. Eine Allensbach Umfrage von 2023 zeige, dass immerhin schon 60 Prozent der Menschen in Berührung mit Homöopathie gekommen seien. „Homöopathie genießt eine ganz besonders hohe Wertschätzung in der Bevölkerung“, sagte der Petent. Die mehr als 200.000 Unterzeichner der Petition zeigten, dass sie sich durch die Abschaffung bevormundet fühlten.

Schmidt-Troschke ging auch auf die Kostenfrage ein. Dabei machte er deutlich, dass es um Satzungsleistungen gehe, die ausschließlich aus den Eigenmitteln der Krankenkassen finanziert würden, die diese anbieten. Die Solidargemeinschaft werde insofern nicht belastet, da es nicht um eine Regelleistung gehe. Abgesehen davon lägen die Kosten für Homöopathie und anthroposophische Medizin bei 0,03 Prozent der Gesamtausgaben der GKV. Homöopathie sei also „sehr kostengünstig“.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Edgar Franke (SPD) wies während der Sitzung mehrfach daraufhin, dass die diskutierte Streichung nicht Bestandteil der Kabinettsvorlage sei. Im nun laufenden parlamentarischen Verfahren habe das BMG keine direkte Einflussnahmemöglichkeit. „Der Ball liegt jetzt nicht im Ministerium, sondern im politischen Bereich“, sagte Franke. Er hoffe auf eine breite öffentliche Diskussion zu dem Thema, bei der sich alle Beteiligten einbringen, so der BMG-Staatssekretär, der laut eigener Aussage persönlich gute Erfahrungen mit homöopathischen Behandlungen gemacht hat. Gerade im Bereich der Kindermedizin könnten diese viel leisten, sagte er.

Der Grund, dass der Gesundheitsminister eine Erstattungsfähigkeit kritisch bewerte, liege zum einen in der fehlenden wissenschaftlichen Evidenz für die Wirksamkeit, sagte Franke. Dazu komme, dass den Patienten suggeriert werde, es handle sich um eine wirksame Behandlungsmethode. In der Folge könnten Erkrankungen unzureichend schulmedizinische behandelt werden, sei eine Befürchtung Lauterbachs. Bislang, so BMG-Staatssekretär Franke, sei noch kein homöopathisches Arzneimittel durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen worden, „bei dem der Antragsteller mit einer nach dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik angelegten Studie die Wirksamkeit nachgewiesen hat“.

Aus Sicht des Petenten und der ihn begleitenden Onkologin Diana Steinmann gibt es aber sehr wohl eine Evidenz für Homöopathie und anthroposophische Medizin. Schmidt-Troschke verwies auf eine Studie unter der Leitung von Thomas Ostermann vom Institut für Psychologie und Psychotherapie an der Universität Witten/Herdecke, die ein positives Ergebnis „weit über den Placebo-Effekt hinaus“ gebracht hätte. Es gäbe positive Wirkungen, „die bisher noch nicht naturwissenschaftlich erklärbar sind“, sagte der Petent. Man dürfe aber nicht die Augen vor den Phänomenen verschließen, nur weil sie aktuell nicht erklärbar seien. Steinmann ergänzte, es gäbe derzeit viele Forschergruppen, die damit beschäftigt seien, den Nachweis zu führen, warum es zu den positiven Wirkungen komme.

Gemeinsam betonten Petent Schmidt-Troschke und die Strahlentherapeutin Steinmann den integrativen Ansatz. Es mache Sinn, die moderne naturwissenschaftliche Medizin mit gut evaluierten und beforschten Verfahren zu ergänzen, sagte der Geschäftsführer des Vereins Gesundheit aktiv. Es brauche eine Kombination anstelle eines Gegeneinanders. „Wir reden heute nicht mehr von Alternativmedizin, sondern von integrativer Medizin“, sagte der Petent.

Haftalltag und Radikalisierung im Strafvollzug Brandenburg

FACEBOOK-TEASER A) PROFIL Hook: Die Mauern der Strafvollzugseinrichtung Brandenburg waren dick, alt und speicherten eine Kälte, die tief in das Bewusstsein der Insassen kroch. Teaser: Wer hier einsaß, gehörte zu den "Langstrafern" der DDR. In diesem Mikrokosmos, abgeschirmt von der Außenwelt, trafen junge politische Häftlinge auf eine Hierarchie, die von schweren Gewaltverbrechern dominiert wurde. Der Alltag bestand aus dem Kampf gegen die Isolation und dem Versuch, die eigene geistige Integrität zu wahren – sei es durch das Rezitieren von Schulgedichten oder die mühsame Kommunikation durch Rohrleitungen. Doch Brandenburg war mehr als nur ein Ort der Bestrafung; es war ein Raum ungewöhnlicher Begegnungen. In den späten achtziger Jahren saßen dort noch verurteilte NS-Kriegsverbrecher ein. Für junge Oppositionelle, die sich vom Staat abgewandt hatten, boten diese alten Männer eine verstörende Faszination. Der Kontakt zu Tätern der Geschichte, die im staatlich verordneten Antifaschismus als das absolute Böse galten, führte nicht zur Abschreckung, sondern bei einigen zur ideologischen Neuausrichtung. Die Radikalisierung fand nicht trotz, sondern wegen der Haftbedingungen statt. Selbst der Moment der Freiheit war von der Willkür des Apparats gezeichnet. Wer ohne Ausweis, nur mit einem Entlassungsschein in die Freiheit entlassen wurde, spürte sofort, dass es für ihn keinen Platz mehr in diesem Land geben sollte. Die Flucht über Prag war oft weniger eine politische Entscheidung als ein Akt der nackten Notwendigkeit. Die Ankunft im Westen glich dann weniger einem Jubelschrei als einem psychischen Zusammenbruch, wenn die Anspannung der Haft abrupt von der Überfülle der neuen Realität abgelöst wurde. Der Zug hielt am Bahnhof, und die Passagiere stiegen in eine Welt, die sie erst noch begreifen mussten. B) SEITE 1 (Kontext) Hook: Das Gefängnis in Brandenburg-Görden galt als eine der härtesten Stationen im Strafvollzug der DDR, reserviert für jene, die der Staat für lange Zeit wegsperren wollte. Teaser: Die Zusammensetzung der Häftlinge schuf eine explosive Mischung. Neben Mördern und Kriminellen fanden sich dort politische Gefangene wieder, die oft noch sehr jung waren. In diesem Umfeld entwickelten sich Dynamiken, die weit über den eigentlichen Haftzweck hinausgingen. Besonders brisant war die Anwesenheit von NS-Kriegsverbrechern, die ihre lebenslangen Strafen verbüßten. Der Austausch zwischen diesen historischen Tätern und den jungen Häftlingen ist ein oft übersehener Aspekt der DDR-Haftgeschichte. Er zeigt, wie das System unfreiwillig zur politischen Radikalisierung beitrug. Die Isolation und der Druck des Gefängnisalltags machten empfänglich für Ideologien, die dem System diametral entgegenstanden. Gleichzeitig offenbart der Umgang mit Entlassenen im Herbst 1989 den Zerfall der staatlichen Ordnung. Die bürokratische Schikane, Ausweise zu verweigern, trieb die Menschen förmlich aus dem Land. Die Züge in den Westen waren voll, doch in den Abteilen herrschte oft eine Mischung aus Erleichterung und tiefer Verunsicherung über das, was nun kommen würde. C) SEITE 2 (pointiert, ruhig) Hook: Freiheit ist im ersten Moment oft kein Gefühl der Freude, sondern eine Erfahrung der totalen Überforderung. Teaser: Wenn sich die Türen der Haftanstalt öffnen und kurz darauf die Grenze in den Westen überschritten wird, prallen zwei Welten aufeinander. Für Häftlinge aus Brandenburg war der Weg von der Isolation der Einzelzelle in die bunte Lautstärke Bayerns ein Schock. Es fehlte oft die Vorstellungskraft für das Leben "danach", da der Überlebensinstinkt in der Haft alle Ressourcen gebunden hatte. Die Realität der Freiheit war komplexer als der Traum davon. Man stand auf dem Bahnsteig und sah sich um.