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Antragsfrist für Härtefallfonds DDR-Renten verlängert

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Angesichts der Verlängerung der Antragsfrist für den Härtefallfonds des Bundes für DDR-Renten appelliert die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Petra Grimm-Benne, an alle Berechtigten in Sachsen-Anhalt, ihre Rentenansprüche zu prüfen. Noch bis zum 31. Januar 2024 können sie eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro beantragen. Die Frist war ursprünglich am 30. September dieses Jahres abgelaufen und wurde von der Bundesregierung einmalig verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt waren rund 3.300 Anträge aus Sachsen-Anhalt bei der Stiftung eingegangen.

Ministerin Petra Grimm-Benne: „Vor allem in Ostdeutschland gibt es aktuell mehrere zehntausend Seniorinnen und Senioren, denen durch die Ost-West-Rentenüberleitung unverschuldet erhebliche Nachteile entstanden sind.“ Dazu zählten ehemalige Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post, des Gesundheits- und Sozialwesens sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. „Natürlich können mit dieser Einmalzahlung nicht alle Erwartungen von Betroffenen erfüllt werden, doch die Abmilderung von besonderen Härten steht ihnen einfach zu“, sagt Grimm-Benne.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte im November 2022 eine Stiftung Härtefallfonds mit einem Vermögen von rund 500 Millionen Euro ins Leben gerufen. Für die konkreten Anspruchsvoraussetzungen und Fragen stehen Mitarbeitende der Stiftung Härtefallfonds montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer (0800) 7241634 zur Verfügung. Die Antragstellung sowie weiterführende Informationen gibt es hier.

Hintergrund

Der Bund hat im November 2022 eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler errichtet. Träger der Stiftung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Jeder zweite Euro ist 2022 für patentgeschützte Arzneimittel ausgegeben worden

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Die Nettoausgaben für Arzneimittel zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung haben im Jahr 2022 mit 52,9 Mrd. Euro wieder einen neuen Rekordwert erreicht. Im Zehn-Jahres-Vergleich sind die Nettokosten um 88,0 Prozent angestiegen. Die Kosten für patentgeschützte Arzneimittel haben sich in diesem Zeitraum sogar verdoppelt: Sie lagen 2022 bei 27,8 Mrd. Euro, während es 2013 noch 13,9 Mrd. Euro waren. Damit entfiel bei den Arzneimittel-Ausgaben 2022 mehr als jeder zweite Euro auf patentgeschützte Arzneimittel (52,6 Prozent). Zum Vergleich: Die Wirtschaftskraft Deutschlands stieg – gemessen am Bruttoinlandsprodukt – im selben Zeitraum gerade einmal um knapp 38 Prozent.

Eine Auswertung der verordneten Tagesdosen zeigt, dass die patentgeschützten Arzneimittel nur 6,8 Prozent der Versorgung abdecken. Im Jahr 2013 lag dieser Wert noch bei 12,2 Prozent; er ist damit in den vergangenen zehn Jahren um mehr als 30 Prozent gesunken. „Der langjährige Trend, dass patentierte Arzneimittel immer mehr kosten, jedoch gleichzeitig immer weniger zur Versorgung beitragen, hat sich auch im vergangenen Jahr fortgesetzt“, sagt Helmut Schröder, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). „Die 2011 mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz eingeführten gesetzlichen Regelungen zur frühen Nutzenbewertung und zu nachgelagerten Preisverhandlungen haben ganz offensichtlich nur begrenzten Einfluss auf die Preisgestaltung der Hersteller patentierter Arzneimittel.“

Verdoppelung der Kosten für patentgeschützte Arzneimittel

Während die Nettokosten der Arzneimittel in den letzten zehn Jahren um 88,0 Prozent gestiegen sind, ist die Anzahl der Verordnungen lediglich um 12,6 Prozent angestiegen – bei einem Anstieg der GKV-Versicherten um 5,5 Prozent. Ursachen des Anstiegs der Arzneimittel-Ausgaben sind neben einem generellen Anstieg der Verordnungsmenge auch die jährlich wachsenden Arzneimittelpackungs-Preise. Im Jahr 2022 ist der Wert je Verordnung erneut um 0,2 Prozent gestiegen, die Anzahl der Verordnungen stieg um 4,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Dezember 2022 betrug der durchschnittliche Preis für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel 1.763,32 Euro, im Vorjahresmonat waren es noch 1.260,99 Euro (+ 39,8 Prozent). Patentgeschützte Arzneimittel wiesen im Dezember 2022 im Durchschnitt sogar einen Preis von 20.631,41 Euro pro Packung auf. Dieser Wert liegt 44,4 Prozent über dem Preis für patentgeschützte Arzneimittel des Vorjahresmonats (durchschnittlich 14.289,81 Euro). Auch aus diesem Grunde wurde im Jahr 2022 jeder zweite Euro der Arzneimittelkosten für diese patentgeschützten Arzneimittel (52,6 Prozent) ausgegeben – bei einer nur geringen Verordnungsabdeckung von 6,8 Prozent (gemessen an den verordneten Tagesdosen). „Auch im laufenden Jahr ist trotz gesetzlicher Maßnahmen wie dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz keine Trendumkehr zu erwarten. Es ist mit einem erneuten Anstieg der GKV-Ausgaben zu rechnen“, prognostiziert Helmut Schröder.

Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) sorgt seit 2011 dafür, dass neue patentgeschützte Arzneimittel ohne Zusatznutzen für Patientinnen und Patienten erkannt werden. „Denn neu ist nicht immer innovativ“, betont Helmut Schröder. Dies zeigten die Ergebnisse der AMNOG-Verfahren bis 2021: Bei 61,5 Prozent der adressierten Patientengruppen konnte im AMNOG-Bewertungsverfahren kein Zusatznutzen gegenüber der existierenden Vergleichstherapie ermittelt werden. Relativ hohe Kosten entfallen auf neue Arzneimittel, die keinen Zusatznutzen gegenüber den bereits im Markt befindlichen Mitteln vorweisen können. Zwischen 2012 und 2021 hat die GKV 16,6 Milliarden Euro für Arzneimittel ohne jeglichen Zusatznutzen aufbringen müssen, allein im Jahr 2021 belief sich die Summe auf 3,8 Milliarden Euro. „Auch wenn mit dem AMNOG-Bewertungsverfahren die Spreu vom Weizen getrennt wird, wird durch eine Vielzahl dieser neuen Arzneimittel offenkundig keine Verbesserung der Versorgungsqualität erreicht“, so Schröder.

Ein Drittel der patentgeschützten Arzneimittel für Krebserkrankungen

Das umsatzstärkste Arzneimittel des Jahres 2022 ist Keytruda (Pembrolizumab, eingesetzt bei Krebserkrankungen) mit 1.308 Mio. Euro Nettokosten (+ 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, 471 Tsd. Verordnungen), gefolgt von Eliquis (Apixaban, bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen) mit 1.257 Mio. Euro Nettokosten (+ 12 Prozent, 5,5 Mio. Verordnungen) und Xarelto (Rivaroxaban, bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen) mit 861,6 Mio. Euro Nettokosten (+ 4 Prozent, 3,1 Mio. Verordnungen). Alle drei Arzneimittel stehen unter Patenschutz.

Insgesamt wurden im Patentmarkt ca. 8,1 Mrd. Euro bei 3,2 Mio. Verordnungen für Krebserkrankungen ausgegeben. Dies ergibt einen Wert von etwa 2.500 Euro je Verordnung. Damit entfallen immerhin 15,2 Prozent aller Arzneimittelkosten auf Krebstherapien, die gerade einmal einen Verordnungsanteil von 0,4 Prozent ausmachen. Patentfreie Mittel gegen Krebserkrankungen wiesen Nettokosten von 2,4 Mrd. Euro bei 5,3 Mio. Verordnungen auf. Dies ergibt einen Wert je Verordnung von ca. 450 Euro – knapp ein Fünftel des Preises der patentgeschützten Mittel gegen Krebserkrankungen. Dies ist dadurch begründet, dass nach Patentablauf die Preise der Arzneimittel aufgrund des Wettbewerbs mit den Generika-Anbietern meist stark absinken.

WIdO-Veröffentlichung beleuchtet Entwicklung des Arzneimittelmarktes

Die aktuelle WIdO-Veröffentlichung „Der GKV-Arzneimittelmarkt: Klassifikation, Methodik und Ergebnisse 2023“ beleuchtet das Marktgeschehen im Arzneimittelbereich. So werden nicht nur Gründe für Marktbewegungen bei bestimmten Wirkstoffgruppen beschrieben, sondern auch die verordnenden Facharztgruppen ausgewertet. Die meisten Arzneiverordnungen wurden 2022 mit 24.965 definierten Tagesdosen (DDD, Defined Daily Dose) von Hausärztinnen und Hausärzten getätigt, gefolgt von den hausärztlich tätigen Internistinnen und Internisten mit 12.434 DDD. Die höchsten durchschnittlichen Nettokosten je Ärztin/Arzt waren mit 5.233 Tsd. Euro bei den Fachärztinnen und Fachärzten für Hämatologie/Onkologie zu verzeichnen. Die WIdO-Publikation informiert auch darüber, wie viele Arzneimittel jeder GKV-Versicherte im Jahr 2022 in Deutschland erhalten hat: Durchschnittlich wurden im vergangenen Jahr 645 DDD verordnet. Den niedrigsten Arzneimittelverbrauch wiesen die 25- bis 29-Jährigen mit durchschnittlich 110 DDD je GKV-Versicherten auf. Die meisten Verordnungen erhielt die Gruppe der 80- bis 84-Jährigen mit durchschnittlich 1.877 DDD. Nicht nur in den Altersgruppen gab es Unterschiede in den Verordnungen, sondern auch zwischen den Geschlechtern. Frauen erhielten mit 690 DDD ca. 15 Prozent mehr Verordnungen als Männer mit 597 DDD.

Mit dem PharMaAnalyst bietet das WIdO auch ein Online-Portal für Analysen zum Arzneimittelmarkt an. Der PharMaAnalyst ermöglicht den Anwenderinnen und Anwendern passgenaue Auswertungen aller Verordnungsdaten der GKV für die Jahre 2012 bis 2022. Die jährlich 3.000 verordnungs- und umsatzstärksten Arzneimittel, die der GKV-Arzneimittelindex im WIdO qualitätsgesichert aufbereitet, stehen für individuelle Analysen zur Verfügung. Auswertungen können im PharMaAnalyst nach konkreten Fertigarzneimitteln sowie nach einzelnen Wirkstoffen oder Wirkstoffgruppen durchgeführt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, sich die 100 umsatz- oder verordnungsstärksten sowie die teuersten Präparate im gesamten GKV-Arzneimittelmarkt in Ranglisten anzeigen zu lassen.

Die Berechnungen des WIdO basieren auf anonymisierten Verordnungsdaten, welche in öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken in der ambulanten Versorgung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Die Daten basieren auf rund 468 Mio. Rezeptblättern und ca. 820 Mio. einzelnen Verordnungen.


Originalpublikation:

Kenan Ajanovic, Salka Enners, Dr. Katja Niepraschk-von Dollen, Viola Paschke, Dr. Anette Zawinell: Der GKV-Arzneimittelmarkt: Klassifikation, Methodik und Ergebnisse 2023.


Dem Staat fehlen über 500.000 Beschäftigte – eine Übersicht

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Der deutsche Beamtenbund hat erneut die Staatsaufgaben mit dem vorhandenen Personal abgeglichen. Das Ergebnis ist verheerend.
Regelmäßig fragt der dbb als Dachverband den Personalbedarf in den einzelnen Arbeitsbereichen des öffentlichen Dienstes und seiner privatisierten Bereiche bei seinen Fachgewerkschaften ab. Aktuell fehlen dem Staat demnach mindestens 551.500 Beschäftigte. Vom Fachkräftemangel betroffen sind praktische alle Sektoren der Daseinsvorsorge, etwa Bildung, Gesundheit, Infrastruktur sowie Innere und Äußere Sicherheit. Der ständige Aufgabenzuwachs bei den Kommunen schlägt sich ebenfalls deutlich in der Erhebung nieder.

Zu der bisher umfassendsten Analyse der Personalsituation des öffentlichen Dienstes erklärte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Ausgabe vom 7. November 2023): „Wir haben noch weitere Berufsgruppen in unsere Abfrage integriert, etwa Bundeswehrbeschäftigte, Richter und Lebensmittelkontrolleure. Bei Pflege, Schulen und Kitas sind jetzt alle Teilbereiche und Trägerschaften erfasst, nicht mehr nur staatliche Träger. Sonderbelastungen kommen hinzu – etwa die Grundsteuerreform und die höheren Schülerzahlen aufgrund des Migrationsdrucks. Und dann ist da noch der sich weiter fortsetzende Abgang der Babyboomer.“ In den nächsten zehn Jahren scheiden 1,36 Millionen (entspricht 27 Prozent) der Beschäftigten altersbedingt aus dem öffentlichen Dienst aus.

Neben besseren Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst etwa durch konkurrenzfähige Gehälter forderte der dbb Chef erneut, die Aufgaben der Verwaltungen zu reduzieren: „Wir müssen dringend an die Digitalisierung und den Bürokratieabbau ran. Das wird zwar immer viel in Sonntagsreden versprochen, aber tatsächliches passiert kaum etwas.“ Der dbb hat bereits in der Vergangenheit immer wieder einen gesellschaftlichen Dialog darüber angemahnt, welche Leistungen vom Staat erbracht werden sollen. Diese Auseinandersetzung werde von den Verantwortlichen gerade in Bund und Ländern aber gescheut. „Die Bundesregierung ist an unserer Expertenmeinung nicht interessiert. Das merken wir schon daran, dass uns in Gesetzgebungsverfahren oft nur noch 24 Stunden Zeit für Stellungnahmen eingeräumt werden. Das ist kein ernsthafter Dialog.“

Thüringen entgehen Milliarden Euro pro Jahr

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Genießen Beschäftigte nicht den Schutz eines Tarifvertrages, bedeutet das nicht nur für sie persönlich weniger Geld im Portemonnaie. Letztlich kommt die Tarifflucht auch die Allgemeinheit teuer zu stehen. Das belegen neue Berechnungen des DGB auf Datenbasis des Statistischen Bundesamtes. Der Schaden, der allein durch Tarifflucht und Lohndumping der Arbeitgeber in Thüringen entsteht, summiert sich bei den Sozialversicherungen auf jährlich auf 1,3 Milliarden Euro sowie 1,1 Milliarden Euro bei der Einkommensteuer.

Die mangelnde Tarifbindung schmälert zudem die Kaufkraft der Beschäftigten: Wer in Thüringen nicht nach Tarif bezahlt wird, hat im Jahr– betrachtet über alle Branchen und Berufe hinweg – durchschnittlich netto 4.076 Euro weniger auf dem Lohnzettel als tarifgebundene Beschäftigte. Insgesamt hätten die Beschäftigten in Thüringen mit flächendeckender Tarifbindung rund 1,9 Milliarden Euro mehr pro Jahr im Portemonnaie.

„Heute profitiert in Deutschland nur noch rund jede*r zweite Beschäftigte von einem Tarifvertrag. Diese Entwicklung macht uns große Sorgen. Tarifflucht geht jeden etwas an, deshalb startet der DGB in Kürze eine Kampagne unter dem Motto „Eintreten für die Tarifwende“, um genau darauf aufmerksam zu machen. Mit Tarifverträgen gibt es nicht nur höhere Löhne, kürzere Arbeitszeiten und mehr Urlaub. Damit gestalten die Beschäftigten auch ihre Arbeitsbedingungen aktiv mit“, sagt Michael Rudolph, DGB-Bezirksvorsitzender. „Wir machen uns jetzt für eine Trendwende stark, wir wollen mehr Tarifschutz für die Beschäftigten. Mit unserer Kampagne werden wir die Arbeitgeber an ihre soziale Verantwortung erinnern. Wir richten uns aber auch an die Politik, die endlich mehr tun muss, um die Tarifbindung hierzulande wieder zu stärken“, so der DGB-Bezirksvorsitzende. „Es ist doch glasklar: Eine hohe Tarifbindung ist auch für das wirtschaftliche Wachstum wichtig, denn sie stärkt die Binnennachfrage und sichert gute Arbeit“, betonte Rudolph.

Der DGB fordert, dass öffentliche Aufträge und Fördergelder generell nur an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge anwenden. Auch für die Privatwirtschaft sind bessere Gesetze notwendig, um die Tarifbindung zu stärken: Im Falle einer Aufspaltung oder Abspaltung eines Unternehmens sollten Tarifverträge bis zu einer neuen Regelung fortgelten. Zudem muss es leichter werden, Tarifverträge für alle Unternehmen einer Branche allgemeinverbindlich zu erklären.

Die DGB-Berechnungen basieren auf der jüngsten Verdiensterhebung (VE), die das Statistische Bundesamt zuletzt für das Jahr 2022 erhoben hat.

Weiterführende Informationen:

Rollende Post-COVID-Ambulanz in Thüringen

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Ab November fährt der Bus des WATCH-Projektes als mobile POST-COVID-Ambulanz durch Thüringen. Das Ziel des am Universitätsklinikum Jena koordinierten Projektes ist die Entwicklung neuer Versorgungsformen für Post-COVID-Betroffene insbesondere im ländlichen Raum. Dazu kombiniert das Versorgungsforschungsprojekt die wohnortnahe Untersuchung mit einer umfassenden telemedizinischen Betreuung. Der Innovationsfonds des G-BA fördert die neun Partnerinstitutionen mit insgesamt 5,8 Millionen Euro.

Als eine der ersten Kliniken bundesweit richtete das Universitätsklinikum Jena (UKJ) eine Ambulanz für Post-COVID ein, aus der inzwischen ein interdisziplinäres Zentrum entstanden ist. Es meldeten sich viele Patientinnen und Patienten, die zwar von der Infektion mit SARS-CoV2 genesen waren, sich aber noch gar nicht gesund fühlten. „Auch nach milden Infektionsverläufen sind die Betroffenen noch Monate später in ihrer Leistungs- und Belastungsfähigkeit eingeschränkt, und das im körperlichen, geistigen und seelischen Bereich“, so Prof. Dr. Andreas Stallmach, der Leiter des Zentrums. Der Zugang zu spezialisierter Diagnostik und der zeitintensiven symptomorientierten Therapie ist begrenzt und für die Betroffenen in ländlichen Regionen besonders beschwerlich.

Hausärzte vermitteln die Teilnahme am WATCH-Programm

Mit dem WATCH-Projekt will das UKJ in Thüringen eine neue Versorgungsform für Post-COVID testen, die eine wohnortnahe Untersuchung in der mobilen Post-COVID-Ambulanz mit einem telemedizinischen Behandlungsprogramm kombiniert. Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschuss fördert das auf insgesamt drei Jahre angelegte Projekt mit 5,8 Millionen Euro. Ein wichtiger Partner im Projekt, an dem neben Forschungseinrichtungen auch eine Patientenvertretung und Krankenkassen beteiligt sind, ist die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen. Sie koordiniert die Kommunikation mit den hausärztlichen Praxen, die am Projekt teilnehmen möchten.  „Unsere hausärztlichen Kollegen erleben täglich, wie groß der Bedarf für ein evaluiertes und gut verfügbares Therapieangebot bei Post-COVID ist. WATCH stärkt ihre Rolle als wichtigste Ansprechpartner für die Patientinnen und Patienten und als Koordinatoren für die gesamte Behandlung“, betont die Vorsitzende Dr. Annette Rommel.

Deshalb sind es auch die Hausärzte, an die sich Betroffene wegen einer Aufnahme in das WATCH-Programm wenden müssen. Sie übernehmen Voruntersuchungen und vermitteln den Kontakt zum Projektteam. Teilnehmende erhalten dann einen wohnortnahen Termin im Bus, der zwei Jahre lang als voll ausgestattete Post-COVID-Ambulanz durch Thüringen fährt. Hier absolvieren die Patienten umfassende Untersuchungen und Tests sowie eine Schulung für die telemedizinische Betreuung. Bei einem zweiten Bustermin erfolgt die Einweisung in das Behandlungsprogramm, das die Teilnehmenden zum Großteil zu Haus absolvieren.

Telemedizinische Intervention für Brain, Body, Soul

In das Konzept des Behandlungsprogramms mit den Modulen Brain, Body und Soul sind die Erfahrungen der verschiedenen Disziplinen des Jenaer Post-COVID-Zentrums eingeflossen, insgesamt acht Kliniken und Institute des UKJ waren daran beteiligt. Es umfasst computerbasierte Trainingseinheiten für die geistige Fitness, ein digitales Sportrehabilitationsprogramm, das über Smartwatch-Daten kontrolliert wird, und verhaltenstherapeutische Übungen. Das gesamte Programm dauert zwölf Wochen; regelmäßige Webinare bieten währenddessen die Möglichkeit für Zwischeninformationen und Rückfragen. Ein dritter Besuch im Bus dient schließlich der Abschlussuntersuchung.

Andreas Stallmach: „Das WATCH-Projekt testet ein neuartiges Behandlungskonzept, dass die hochspezialisierte Medizin unseres Zentrums in Zusammenarbeit mit den Hausarztpraxen zu den Post-COVID-Patientinnen und Patienten in Thüringen bringt. Auch von den Kommunen und Landkreisen erfahren wir im Vorfeld viel Unterstützung. Wir hoffen, dass wir so gemeinsam eine wirksame Behandlung etablieren können.“

Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner sagte zum Projektauftakt: “Post-COVID-Erkrankungen zeigen sehr unterschiedliche Symptome. Die Therapie der verschiedenen Krankheitszeichen braucht neue Strukturen und Wege. Eine koordinierte Zusammenarbeit der verschiedenen Fachbereiche und eine engmaschige Betreuung der Betroffenen sind dafür unabdingbar. WATCH bietet hier einen innovativen Versorgungsansatz, mit dem Thüringen zum Vorreiter sektorenübergreifender und vernetzter Behandlungsangebote wird.“

Weitere Informationen: www.uniklinikum-jena.de/WATCH

Die Konsortialpartner von WATCH:

  • Universitätsklinikum Jena
  • AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
  • BARMER
  • Deutsche Stiftung für chronisch Kranke
  • Friedrich‐Schiller‐Universität Jena
  • Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
  • Martin‐Luther-Universität Halle‐Wittenberg
  • Technische Universität Dresden
  • Techniker Krankenkasse

Thüringer Buchtage 2023 im Parksaal der Arena Erfurt

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https://pixabay.com/photos/cup-coffee-basket-books-read-791072/
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Wie vielseitig die Thüringer Verlagslandschaft ist, erleben Besucher der Thüringer Buchtage 2023 in diesem Jahr bereits am 10. und 11. November, jeweils von 10 bis 18 Uhr, im Parksaal der Arena Erfurt (Steigerwaldstadion). Mit ihren Verlagsprogrammen, Neuerscheinungen und der einen oder anderen literarischen Überraschung stellen sich Thüringer Verlage sowie Autorinnen und Autoren vor. An beiden Tagen gibt es stündlich Lesungen in den Bereichen Belletristik, Kinder- und Sachbuch. Der Eintritt ist frei. Am Freitag und Samstag des zweiten Novemberwochenendes laden Thüringer Verlage, Autoren und buchnahe Institutionen Literaturinteressierte ein, sich an beiden Tagen kostenfrei über Neuentwicklungen und Verlagsprogramme zu informieren, ganz unkompliziert mit Verlegern ins Gespräch zu kommen und vor Ort ihr zukünftiges Lieblingsbuch zu erwerben. Kreative Angebote für die ganze Familie sorgen neben stündlichen Lesungen für abwechslungsreiche Inspirationen.

Lesungen und Kreatives am Tag und am Abend
Zahlreiche Veranstaltungen von der Kinderbuchlesung über Lesungen von Romanen, Lyrik und Krimis bis zur Präsentation von Sachbüchern: Für jeden Geschmack ist etwas dabei. Auch der „geheimnisvolle“ ILLUMAT will vor Ort gefüttert werden, damit er nach den Wünschen der Besucher kleine Grafiken „ausspucken“ kann. Den ersten Messetag der Thüringer Buchtage lässt Mirko Krüger in der Buchhandlung Peterknecht ausklingen. Der Journalist und Buchautor stellt in der Krimi-Wein-Lese am 10.11., ab 19:30 Uhr, mit seinem Buch „Tatort Thüringen – Wahre Verbrechen“ Kriminalfälle von der Goethezeit bis in die Gegenwart vor.

Vorlesewettbewerb
Anlässlich der Thüringer Buchtage treten Schüler und Schülerinnen der 6. Klassen der Gemeinschaftsschule Otto Lilienthal in Erfurt an. Unter der Schirmherrschaft von Tina Beer, Staatssekretärin für Kultur in der Thüringer Staatskanzlei, findet der Vorlesewettbewerb in ganz Thüringen statt.

Veranstalter dieser Thüringer Buchtage sind der Börsenverein des Deutschen Buchhandels – Landesverband Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, das Steigerwaldstadion und die Stadt- und Regionalbibliothek Erfurt; gefördert durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

Über den Börsenverein des Deutschen Buchhandels – Landesverband Sachsen, SachsenAnhalt, Thüringen e. V.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels – Landesverband Sachsen, Sachsen Anhalt, Thüringen e. V. mit Sitz in der Buchstadt Leipzig vertritt die Interessen der Verlage und Buchhandlungen in diesen drei Bundesländern. Neben dem Bundesverband mit Sitz in Frankfurt/Main gibt es sechs Landesverbände, die in ihrer Arbeit selbstständig organisiert sind. Zweck des Verbandes ist insbesondere die Wahrung und Förderung der Interessen seiner Mitglieder und ihre Beratung in allen fachlichen, beruflichen und rechtlichen Angelegenheiten, vor allem durch den aktiven Schutz der Preisbindung von Verlagserzeugnissen und des lauteren Wettbewerbs im herstellenden und verbreitenden Buchhandel; der Verkehr mit Behörden und Institutionen, der für die Erfüllung der gestellten Aufgaben notwendig ist, insbesondere auch der Verkehr mit den anderen Landesverbänden des Buchhandels; die Förderung der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter und des buchhändlerischen Nachwuchses.

Long COVID macht das Denken langsamer

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Durch eine spezielle Messung der Pupillenunruhe lässt sich die allgemeine Gehirnaktivierung beurteilen. Bei Long-COVID ist die Hirnaktivität chronisch gemindert, zeigt eine Studie des Uniklinikums Jena.

Charakteristisch für die Aufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme bei Long COVID ist eine verlangsamte Informationsverarbeitung. Mit diesem Ergebnis können neuropsychologische Studien des Universitätsklinikums Jena die von Betroffenen oft berichtete kognitive Beeinträchtigung objektiv belegen. Damit wird auch eine Zielgröße für therapeutisches Training und ein Kriterium für die Effektivität von Therapieansätzen aufgezeigt.

Als eine der ersten Kliniken bundesweit richtete das Universitätsklinikum Jena (UKJ) eine interdisziplinäre Ambulanz für Post-COVID ein. Es meldeten sich viele Patientinnen und Patienten, die zwar von der Infektion mit SARS-CoV2 genesen waren, sich aber noch gar nicht gesund fühlten. Ein Großteil der Betroffenen kann nur eingeschränkt oder gar nicht mehr berufstätig sein. Weil über die Hälfte auch über Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen klagten, ist das Gedächtniszentrum des UKJ von Beginn an in die Betreuung einbezogen.

Das multidisziplinäre Team des Zentrums kommt aus den Bereichen Neurologie, Psychiatrie, Neuropsychologie, Ergotherapie und Sozialarbeit und verfügt über ein umfassendes Instrumentarium für die Diagnostik. So lassen sich mit neurokognitiven Tests verschiedene Aspekte der kognitiven Leistungsfähigkeit, wie Gedächtnis, sprachliche Leistungen, die Verarbeitungsgeschwindigkeit oder die Fähigkeit zu priorisieren, objektiv erfassen. „Daraus ergeben sich Muster, die typisch sind für verschiedene neurologische Erkrankungen“, erklärt Prof. Dr. Kathrin Finke, die psychologische Leiterin des Zentrums. „An diesen Signaturen können wir z.B. zur Abgrenzung unterschiedlicher beginnender Demenzen von Depressionen beitragen oder verschiedene Syndrome nach Schlaganfällen klassifizieren. Uns interessierte natürlich, ob auch Long COVID ein typisches Defizitprofil hat.“

Objektiver Nachweis für mentale Fatigue

Deshalb untersuchte das Team die kognitive Leistungsfähigkeit von 40 Post-COVID-Patientinnen und Patienten mit subjektiv anhaltenden kognitiven Defiziten nach COVID-Infektion. Es verglich die Ergebnisse mit denen von 40 gesunden Kontrollpersonen von entsprechendem Alter, Geschlecht und Bildungsgrad. Alle Teilnehmenden durchliefen unter Laborbedingungen einen computerbasierten Test, bei dem sie kurzzeitig präsentierte Buchstaben erfassen und benennen sollten. So können verschiedene Aufmerksamkeitsfunktionen mit großer Genauigkeit bestimmt werden. “Dabei stellten wir fest, dass die Post-COVID-Patientinnen und –Patienten visuelle Informationen deutlich langsamer verarbeiten als Gesunde. Diese Geschwindigkeit ist ein gutes Maß für ihre geistige Wachheit und Reaktionsfähigkeit“, so die Neuropsychologin Eva Maria Martin.

Um zu messen, wie schnell die Probanden und Probandinnen ermüden, nutzte das Studienteam eine spezielle Brille mit integrierter Infrarotkamera im Schlaflabor der Klinik für Neurologie. Diese kann die Pupillenunruhe erfassen, einen Biomarker für die allgemeine Gehirnaktivierung. Zudem schätzten die Teilnehmenden ihre mentale Erschöpfung mit Hilfe eines Fragebogens ein. Im Ergebnis konnte das Studienteam einen deutlichen Zusammenhang zwischen der gemessenen Verarbeitungsgeschwindigkeit, der Pupillenunruhe und der subjektiv empfundenen Erschöpfung feststellen. Eva Maria Martin: „Die Post-COVID-Gruppe hat im Vergleich zur Kontrollgruppe eine geringere Verarbeitungsgeschwindigkeit und ermüdet schneller. Damit können wir die von den Betroffenen berichtete mentale Fatigue objektiv nachweisen.“

Standardtests bestätigen die kognitiven Defizite

In Fortführung der Studie untersuchte das Team, ob sich dieser Befund mit neuropsychologischen Tests bestätigen lässt, die wesentlich breiter angewandt werden und für die keine speziellen Labore notwendig sind. Außerdem interessierte die Forschenden, ob sich die gefundenen Defizite mit der Zeit verändern. Dazu wiederholten sie die Untersuchungen nach einem Zeitraum von sechs Monaten. Das Ergebnis: Auch in den klinisch etablierten Standardtests zeigten sich Defizite in der Post-COVID-Gruppe immer dann, wenn es um eine schnelle Informationsverarbeitung und eine schnelle Reaktion ging. Diese Verlangsamung bestand unverändert über sechs Monate fort.

„Wir sehen darin den Beleg für eine chronisch geminderte Hirnaktivität bei Long-COVID, die sich vor allem in einer verlangsamten Informationsverarbeitung äußert. Dieses relativ stabile Profil ist charakteristisch für die neurokognitiven Symptome bei Post-COVID und sicher auch für Langzeitfolgen nach anderen Infektionen“, betont Kathrin Finke. Damit ist die verlangsamte Informationsverarbeitungsgeschwindigkeit nicht nur ein wichtiges Kriterium für die Objektivierung der kognitiven Defizite im Rahmen dieses Krankheitsbildes. Sie könnte sich auch als Maß eignen, um die Wirksamkeit von Therapieansätzen zu beurteilen.

Auch an geeigneten neuropsychologischen Trainings für Post-COVID forscht das Jenaer Gedächtniszentrum. Einige Ergebnisse wird Kathrin Finke im Rahmen des 2. Long COVID Kongresses vorstellen, der am 24. und 25. November in Jena stattfindet. Im Mittelpunkt stehen neue Forschungsergebnisse und die Möglichkeit der Teilhabe der Betroffenen in den beruflichen und sozialen Lebenswelten.

Originalpublikation:

Martin EM, Rupprecht S, Schrenk S, et al. A hypoarousal model of neurological post-COVID syndrome: the relation between mental fatigue, the level of central nervous activation and cognitive processing speed. J Neurol. Jun 25 2023; doi:10.1007/s00415-023-11819-7

Weitere Informationen:

Neuer Wald für Dreschvitz auf Rügen durch Waldaktien finanziert

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Am Samstag, den 4.11.2023, 11 Uhr, wird für das Waldaktien-Projekt Dreschvitz auf Rügen gemeinsam mit dem Projektträger Forstamt Rügen, dem Kompetenzzentrum Ökowertpapiere des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt und den Waldaktionären gepflanzt. Unterstützt wird der erste Abschnitt u.a. von der Haymarket Media GmbH, die mit dem Kauf von 415 Waldaktien einen Beitrag zum Klimaschutz leistete. Das Projekt Dreschvitz auf Rügen ist auf der neugestalteten Homepage www.waldaktie.de ab sofort zu finden, so dass dort Waldaktien gekauft werden können.

Seit über 15 Jahren wird erfolgreich mit der Waldaktie aufgeforstet, d.h. neuer Wald geschaffen. Mit dem Kauf von Waldaktien haben Privatpersonen und Unternehmen die Möglichkeit einen freiwilligen Beitrag zum Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern zu leisten. Dem Wald kommt im Klimaschutz, genauer im Landnutzungssektor die Bedeutung einer Senke zu. Der Wald bindet Kohlenstoffdioxid durch Entnahme aus der Atmosphäre. „Mit der Waldmehrung entsteht nach und nach heute eine Waldfläche, die den natürlichen Kohlenstoffspeicher erheblich erweitert. Aufgeforstet wird nach Landeswaldgesetz. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Auswahl klimaresilienter und standortgerechter Baumarten gelegt. Wir schaffen heute das Potential für erhebliche Negativemissionen, die uns helfen, die vereinbarten Klimaziele zu erreichen“, betonte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus, der selbst nicht vor Ort sein konnte.

Das Projekt Dreschvitz generiert insgesamt 15.400 Waldaktien. Die Umsetzung des Projektes erfolgt in Teilabschnitten. Bei der Pflanzung am 4.11.2023 wird der erste Teilabschnitt gepflanzt, der aus den Einnahmen der Waldaktie refinanziert wird. Interessierte Personen oder Unternehmen können sich auf www.waldaktie.de informieren und an das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere werden.

Hintergrund

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat im Herbst 2021 das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere geschaffen. Ziel ist es, die bestehenden Ökowertpapiere weiter zu entwickeln. Darüber hinaus sollen auch neue Ökowertpapiere geschaffen werden. Weitere Informationen unter: Zukunft durch natur­basierte Lösungen – z-eco.de

Die Ökowertpapiere stehen für verbriefte Ökosystemleistungen und wurden für freiwillige Märkte, d.h. für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt oder freiwilligen Biodiversitätsmarkt entwickelt. Sie ermöglichen es Unternehmen aber auch Privatpersonen in Projekte zu investieren und damit zum Klimaschutz, zur Biodiversität oder zur Förderung anderer Ökosystemleistungen beizutragen.

Ergänzend zu den Ökowertpapieren werden Spenden- und Sponsoringprojekte angeboten.

Schutz vor Atemwegserkrankungen: Medizinverbände empfehlen neue RSV-Impfung

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© CDC on Unsplash
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Neuer Schutz vor schweren Atemwegserkrankungen: Expertinnen und Experten von elf medizinischen Fachgesellschaften und Institutionen – darunter auch Forschende des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung – rufen jetzt insbesondere Über-60-Jährige mit Vorerkrankungen auf, sich gegen das Respiratory Syncytial-Virus (RSV) impfen zu lassen. In einem gemeinsam veröffentlichten Positionspapier heißt es: „RSV-Infektionen gefährden nicht nur Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder, sondern können auch bei älteren und vorerkrankten Erwachsenen schwere Krankheitsverläufe und Komplikationen von vorbestehenden Erkrankungen auslösen.“

Erstmals überhaupt sind nun zwei Impfstoffe gegen das RS-Virus in der Europäischen Union zugelassen worden. Die konkrete Empfehlung: „Insbesondere Erwachsene mit deutlich eingeschränkter Immunabwehr oder schweren Lungen- sowie Herz-Kreislauf-Vorerkrankungen empfehlen wir eine Impfung“, sagt Co-Autor Professor Wolfram Windisch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), unter deren Leitung das Empfehlungspapier entstanden ist.

Vor allem in den Wintermonaten treten RSV-Infektionen gehäuft auf. „In den Kliniken beobachten wir eine vergleichbare Krankheitslast und Sterberate wie bei Lungenentzündungen nach Influenza- oder Pneumokokken-Infektionen. Besonders gefährdet sind auch Menschen mit bösartigen Blutkrebserkrankungen wie Leukämie oder Multiples Myelom“, erklärt Professor Martin Witzenrath, federführender Autor des neuen Positionspapiers und Direktor der Klinik für Pneumologie, Beatmungsmedizin und Intensivmedizin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin. Er warnt zudem vor dem Risiko schwerer Folgeerkrankungen, die durch eine RSV-Infektion ausgelöst werden können.

Nach der Pandemie: RSV-Erkrankungen wesentlich häufiger – oftmals unerkannt

Eine aktuelle Studie zeigt auf, dass insbesondere nach den ersten Wellen der COVID-19-Pandemie RSV-Erkrankungen wesentlich häufiger vorkommen. „Diese Erkrankungen sind aber nicht neu und waren schon vor COVID-19 häufig. Allerdings ist der Nachweis durch eine zusätzliche Laboruntersuchung aufwendig“, sagt Witzenrath. Daher werde beim Hausarzt nur selten eine entsprechende Untersuchung in die Wege geleitet, auch einen ausreichend sensitiven Schnelltest für Praxen gäbe es bisher nicht. „Deswegen ist der Anteil von unbekannten Virusinfektionen in der Bevölkerung recht hoch – oftmals kann dem eine RSV-Erkrankung zugrunde liegen, die auch im Krankenhaus in der klinischen Routine meist unerkannt bleibt.“

RSV-Impfung jetzt in der EU zugelassen – Kostenübernahme prüfen lassen

Die European Medicines Agency (EMA) hat in diesem Jahr erstmals zwei Impfstoffe für die EU zugelassen, die bereits in Apotheken erhältlich sind. Da die Ständige Impfkommission (STIKO) noch keine entsprechende Empfehlung für Deutschland ausgesprochen hat, sind die Kosten in der Regel privat zu tragen. Eine Kostenübernahme kann aber auch individuell bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Grundsätzlich gelte immer, erst das Beratungsgespräch mit dem eigenen Hausarzt zu suchen.

Quelle und weitere Informationen:

Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. (DGP)

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Im Deutschen Zentrum für Infektionsforschung (DZIF) entwickeln bundesweit mehr als 500 Forschende aus 35 Institutionen gemeinsam neue Ansätze zur Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Infektionskrankheiten. Ziel ist die sogenannte Translation: die schnelle, effektive Umsetzung von Forschungsergebnissen in die klinische Praxis. Damit bereitet das DZIF den Weg für die Entwicklung neuer Impfstoffe, Diagnostika und Medikamente gegen Infektionen. Weitere Informationen: www.dzif.de.

Neuer Mietspiegel in Jena wird für weitere Mietsteigerungen sorgen

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Mit Verspätung veröffentlichte die Stadt Jena am heutigen 02.11.2023 den überarbeiteten Mietspiegel für Jena. Den neuen qualifizierten Mietspiegel gibt es für Jena bereits bestätigt seit dem 20.10.2023, der als spätestes Datum zur Veröffentlichung vorzuliegen hatte. Nun wurde kurzerhand noch eine Pressemeldung der Stadtverwaltung nachgeschoben, die ihn nun auch öffentlich offiziell zur Existenz erhebt. Der nun vorliegende Mietspiegel wurde vom Deutschen Mieterbund Mieterverein Jena e. V., als Interessenverband der Mieter und dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein, Jena e. V., als Interessenvertreter der Vermieter für die Stadt Jena beschlossen und gilt damit als anerkannt und rechtlich einsetz- und einklagbar.

In der Meldung heißt es dazu vom Jenaer Stadtentwicklungsdezernenten und Bürgermeister Christian Gerlitz: „Ich freue mich, dass es uns wieder gelungen ist, rechtzeitig einen neuen Mietspiegel für die Stadt Jena auf den Weg gebracht zu haben.“ Dies Aussage ist jedoch nicht richtig! Der Mietspiegel muss alle zwei Jahre überarbeitet werden und es ist somit eine gesetzliche Notwenigkeit gegeben, diesen zu überarbeiten oder sogar neu zu erstellen. Nach den Angaben der Stadt Jena ist der vorliegende Mietspiegel 2023 eine Fortschreibung in Form einer Neuerhebung und erfolgte gem. § 558 d Abs. 2 BGB anhand einer Stichprobe. Damit ließe sich sicherlich auch darüber diskutieren, ob es nun eine Neuerhebung ist oder eben eine Fortschreibung. Beides parallel nebeneinander zu kommunizieren, sieht jedoch dann doch etwas merkwürdig aus.

Die Stadt Jena bietet darüber hinaus einen Rechner für MIETSPIEGEL-BERECHNUNG ONLINE unter https://mietspiegel.jena.de/2021/ an. Leider soll dieser erst in den nächsten Wochen für den aktuellen Mietspiegel zur Verfügung stehen. Weshalb dieses erst so spät zur Verfügung steht, teilt die Stadt in ihrer Meldung leider nicht weiter mit. Schön wäre es gewesen, wenn dieser auch bereits überarbeitet mit der Veröffentlichung gestartet wäre.

Noch einmal kurz zum Sinn eines Mietspiegels: Der Mietspiegel dient als Orientierungshilfe, gleichermaßen für Mieter/-innen und Vermieter/-innen. Er kann Mieter/-innen vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen schützen und bietet gleichzeitig Vermieter/-innen eine Übersicht über die üblicherweise gezahlten Mieten.

Der neue Mietspiegel ist unter folgendem Link zu finden: Mietspiegel Jena 2023, die dazu gehörige Seite der Stadt Jena gibt es hier: https://service.jena.de/de/mietspiegel-fuer-wohnraummieten

In den letzten Jahren gab es nicht eine Mietspiegelerhebung, in welchem die Jenaer Mieten danach billiger wurden. In Jena gibt es den qualifizierten Mietspiegel seit 2013. Dadurch, dass der Mietspiegel „wissenschaftlich erhoben“ und es einen Arbeitskreis zur Anerkennung gibt (siehe oben), ist es nicht mehr notwendig, dass er im Stadtrat beschlossen werden muss. Ob der neue Mietspiegel jedoch zur Debatte in Jena gestellt wird, hängt nun wesentlich davon ab, ob er politisch aufgegriffen wird.