Studienstart: Stehen dir vielleicht 1.000 € Studienstatthilfe zu?

1.000 € Studienstarthilfe für deine neue Zukunft? Kann losgehen.

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Der Beginn eines Studiums bringt nicht nur große Veränderungen, sondern auch erhebliche Kosten mit sich. Neben Studiengebühren und Semesterbeiträgen müssen oft auch Ausgaben für Laptop, Bücher und die erste Mietkaution gedeckt werden. Doch viele Studierende wissen nicht, dass sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben könnten – die Studienstatthilfe.

Was ist die Studienstatthilfe?
Die Studienstatthilfe ist eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 1.000 €, die speziell für Studienanfänger gedacht ist. Sie soll dazu beitragen, die finanziellen Hürden beim Start ins Studium zu senken und wichtige Anschaffungen wie einen Laptop oder Lehrmaterialien zu ermöglichen. Diese Förderung richtet sich an Studierende, die unter 25 Jahre alt sind und sich zum ersten Mal an einer Hochschule, Akademie oder Universität in Deutschland, der Schweiz oder im Ausland einschreiben.

Wer kann die Studienstatthilfe beantragen?
Um die Studienstatthilfe zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Du oder deine Familie müssen eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Zusätzlich gilt, dass du dich zum ersten Mal an einer Hochschule einschreibst. Dabei ist es egal, ob du in Deutschland oder im Ausland studierst. Wichtig ist auch, dass du den Antrag rechtzeitig stellst: Du hast bis zum Ende deines zweiten Studienmonats Zeit. Wenn dein Studium beispielsweise zum Wintersemester am 1. Oktober beginnt, kannst du die Studienstatthilfe bis zum 30. November beantragen.

So einfach ist die Beantragung
Den Antrag auf Studienstatthilfe kannst du bequem online über das Portal „BAföG digital“ einreichen. Hierfür benötigst du lediglich:

Deine Immatrikulationsbescheinigung
Den aktuellen Bescheid über die Sozialleistung, die du oder deine Familie bezieht
Besonders praktisch: Es gibt keine Verpflichtung, die Studienstatthilfe zurückzuzahlen. Zudem musst du keine Angaben über deine Ausgaben machen. Das bedeutet: Die Studienstatthilfe ist ein einmaliger Zuschuss, den du nicht an späteren Verpflichtungen festmachen musst.

Worauf wartest du noch?
Gerade zu Beginn eines Studiums können unerwartete Ausgaben auftauchen, die das ohnehin schon knappe Budget weiter strapazieren. Die Studienstatthilfe bietet hier eine wertvolle Entlastung. Nutze die Chance, die finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen und sorge dafür, dass dein Studienstart so reibungslos wie möglich verläuft.

Die Antragstellung dauert nur wenige Minuten und kann komplett digital erledigt werden. Also, informiere dich jetzt und prüfe, ob dir diese Unterstützung zusteht – damit du dich ganz auf dein Studium konzentrieren kannst, ohne ständig über die nächste Rechnung nachdenken zu müssen.

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