Übergangsgeld für Ex-Abgeordnete: Finanzielle Absicherung nach dem Mandatsverlust

Nach der Landtagswahl am 1. September wurde deutlich, dass viele Abgeordnete das Parlament verlassen mussten. Bereits vor der Wahl war klar, dass 24 der 90 Mandatsträger nicht mehr im neuen Landtag vertreten sein würden, da sie sich nicht erneut zur Wahl gestellt hatten. Nach dem Wahltag erhöhte sich die Zahl der ausgeschiedenen Volksvertreter um weitere 27 Personen, die zwar kandidiert hatten, aber nicht genügend Stimmen erhielten, um wieder in den Landtag einzuziehen.

Um sicherzustellen, dass ausgeschiedene Abgeordnete nach ihrem Mandatsverlust nicht sofort in finanzielle Schwierigkeiten geraten und genug Zeit haben, sich beruflich neu zu orientieren, sieht das Abgeordnetengesetz die Zahlung von Übergangsgeldern vor. Diese Unterstützung soll den ehemaligen Parlamentariern ermöglichen, den Übergang zurück ins Berufsleben zu meistern, ohne unmittelbar auf neue Einkommensquellen angewiesen zu sein.

Die Dauer der Zahlung des Übergangsgeldes richtet sich nach der Zeit, die der jeweilige Abgeordnete im Parlament verbracht hat. Abgeordnete, die mindestens ein Jahr dem Landtag angehörten, erhalten drei Monate lang Übergangsgeld. Für jedes weitere volle Jahr der Mitgliedschaft wird ein zusätzlicher Monat gezahlt, wobei die Maximaldauer auf zwölf Monate begrenzt ist. Diese Höchstgrenze betrifft etwa den CDU-Abgeordneten Mike Mohring, der seit 1999 Mitglied des Landtags war und somit Anspruch auf die maximale Auszahlung von zwölf Monaten Übergangsgeld hat. Auch Diana Lehmann (SPD, im Landtag seit 2014), Steffen Dittes (Linke, seit 2014), Madeleine Henfling (Grüne, seit 2014) und Astrid Rothe-Beinlich (Grüne, seit 2009) gehören zu denjenigen, die für mehrere Monate Übergangsgeld erhalten. Eine Ausnahme bildet Corinna Herold von der AfD, die seit 2014 im Landtag saß. Sie verzichtet jedoch auf das Übergangsgeld und möchte sich wieder ihrer Tätigkeit als Zahnärztin widmen.

Abgeordnete, die nur für einen kürzeren Zeitraum im Landtag waren, erhalten ebenfalls für eine entsprechend kürzere Dauer das Übergangsgeld. Ein Beispiel dafür ist Donata Voigtschmidt, die erst seit 2021 dem Parlament angehörte. Auch Franziska Baum (FDP), die seit 2019 im Landtag war, erhält für ihre kürzere Zugehörigkeit eine entsprechende Zahlung. Anders verhält es sich bei Abgeordneten, die bereits Anspruch auf Rente oder eine Altersentschädigung haben. Für sie besteht laut Gesetz kein Anspruch auf Übergangsgeld, da die Altersversorgung bereits als Einkommensquelle dient. Hierzu heißt es im Gesetz: „Der Anspruch besteht nicht, wenn Abgeordnete im Monat nach ihrem Ausscheiden Anspruch auf Altersentschädigung haben.“ Dies betrifft vor allem langjährige Abgeordnete, die inzwischen das Rentenalter erreicht haben.

Abgeordnete, die durch einen Richterspruch oder eine Entscheidung des Landtags ihre Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Ausübung öffentlicher Ämter verlieren, haben ebenfalls keinen Anspruch auf Übergangsgeld. Diese Regelung soll verhindern, dass Volksvertreter, die ihr Mandat aufgrund eines Fehlverhaltens verlieren, weiterhin finanziell vom Staat unterstützt werden. Die Höhe des Übergangsgeldes entspricht der Grundentschädigung eines Abgeordneten, die derzeit bei 7.013,04 Euro brutto monatlich liegt. Allerdings wird dieses Übergangsgeld auf andere Einkünfte der Abgeordneten angerechnet, sodass diejenigen, die schnell wieder in den Beruf einsteigen oder bereits über anderweitige Einkommensquellen verfügen, gegebenenfalls weniger oder kein Übergangsgeld erhalten.

Einige Verschiebungen im Landtag könnten in den kommenden Wochen noch stattfinden. So profitierte etwa die Linke-Abgeordnete Katja Maurer bereits von einer solchen Situation: Noch-Staatskanzleiminister Benjamin Hoff (Linke) gab bekannt, dass er sich künftig vollständig auf seine Regierungsarbeit konzentrieren wolle und deshalb auf sein Mandat im Landtag verzichtet. Dadurch konnte Maurer nachrücken und ihren Platz im Parlament einnehmen. Auch in anderen Fraktionen könnten ähnliche Fälle auftreten, insbesondere dann, wenn Abgeordnete Regierungsämter übernehmen und dafür ihre Landtagsmandate niederlegen. Sollte dies der Fall sein, könnten weitere Kandidierende von den Listen noch in den Landtag einziehen und die Zusammensetzung des Parlaments leicht verändern.

Die Übergangsregelungen für ausgeschiedene Abgeordnete dienen dazu, den Wechsel aus dem politischen Mandat in das Berufsleben zu erleichtern. Sie sind Teil des Abgeordnetengesetzes, das die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für Landtagsabgeordnete regelt und sicherstellt, dass ehemalige Mandatsträger nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, während sie sich beruflich neu orientieren.

Autor/Redakteur: Arne Petrich

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