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Kosten für das Schülerferienticket werden im Ilm-Kreis übernommen

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Arnstadt. Schülerinnen und Schüler, die ihren Hauptwohnsitz im Ilm-Kreis haben, können in den Sommerferien kostenfrei in ganz Thüringen mit Bus, Bahn und Straßenbahn fahren. Der Ilm-Kreis übernimmt die Kosten für das Schülerferienticket. Das Angebot gilt für alle Schüler, die keinen Anspruch auf Schülerbeförderung haben.

Seit dem 1. Mai 2023 wurde allen Schulkindern, die einen gesetzlichen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, im Ilm-Kreis das Deutschland-Ticket ausgegeben, das sie auch in den Sommerferien nutzen können. Anspruch haben aber nur die Kinder und Jugendlichen, deren Schulweg über 2 Kilometern (Grundschule) bzw. 3 Kilometern (weiterführende Schule) liegt.

„Wir wollten aber gern auch ein Ticket für die anderen Schülerinnen und Schüler anbieten, damit sie ihre Sommerferien richtig nutzen können, Ausflüge machen, sich mit Freunden treffen, an Ferienfreizeiten teilnehmen oder im Rahmen der Hortferienbetreuung die Region erkunden. Aus diesem Grund übernehmen wir für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz im Ilm-Kreis, die keine klassischen Fahrschüler sind, die Kosten für das Schülerferienticket 2024. Wir haben uns dafür entschieden, unsere Klimaschutzmittel dafür zu nutzen.“, sagt Landrätin Petra Enders und verweist auf die Vorteile des umweltfreundlichen Schülerferientickets, bei dem es sich um ein anerkanntes beliebtes Produkt handelt, mit dem alle Schülerinnen und Schüler ganz Thüringen mit Bus, Straßenbahn und Zug mobil sind.

„Wir möchten Kinder und Jugendliche ermuntern, den ÖPNV zu nutzen. Das ist nicht nur eine Entlastung fürs Klima, sondern auch für die Eltern und Großeltern, die nur zu oft Fahrten zum Sport, ins Freibad oder zu den Freunden übernehmen“, so Landrätin Petra Enders und betont: „Wir haben uns entschieden, die Maxi-Variante des Schülerferientickets für 32 Euro statt der Mini-Variante von 16 Euro zu übernehmen, damit die Kinder und Jugendlichen in den Sommerferien nicht nur die Busse, sondern auch die Nahverkehrszüge im Freistaat kostenfrei nutzen können.“

Das Schülerferienticket gilt ganztägig im Zeitraum von 20. Juni bis einschließlich 31. Juli 2024.

Berechtigt zur Nutzung sind im Ilm-Kreis alle Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz im Ilm-Kreis, die über kein Deutschland-Ticket zur Schülerbeförderung verfügen.

Das Schülerferienticket ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, flexibel und unabhängig zu reisen, ohne auf die Fahrt von Eltern oder anderen angewiesen zu sein. Sie können somit selbstständig Ausflüge planen und durchführen. Mit dem Ticket können sie nicht nur in ihrem Heimatort, sondern auch in der gesamten Region unterwegs sein. Das Ticket bietet somit eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten für verschiedenste Ausflüge und Aktivitäten.

„Kinder und Jugendliche können neue Orte entdecken, kulturelle und sportliche Veranstaltungen besuchen und ihre Mobilität erhöhen. Kinder, die den ÖPNV nutzen, erlangen frühzeitig ein gewisses Maß an Unabhängigkeit, entwickeln ein besseres Verständnis für das Verkehrsgeschehen und lernen, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen“, so Landrätin Petra Enders, die für die Zukunft eine ganz besondere Vision hat: ein kostenfreies Kinder- und Jugendticket für den Ilm-Kreis.

Die Ausgabe des Schülerferientickets erfolgt ab 15. Mai 2024 in den Servicecentern der IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau gegen Vorlage eines Berechtigungsausweises. Schülerinnen und Schüler erhalten die erforderlichen Informationen zum weiteren Vorgehen direkt über ihre Schule. Dazu gehen Informationsbriefe des Schulverwaltungsamtes an die Schulen.

Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen des Schülerferientickets, ein Produkt von Bus und Bahn Thüringen, gibt es unter www.sft-thueringen.de.

Bei Fragen helfen aber auch gern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau in den Servicecentern in Arnstadt und Ilmenau gern weiter.

Uni Leipzig lässt besetztes Audimax räumen

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Leipzig. Das Audimax und der Innenhof auf dem Innenstadt-Campus der Universität Leipzig wurden am Dienstagnachmittag (7. Mai) von rund 50 bis 60 Personen besetzt. Sie entrollten Banner unter anderem mit der Aufschrift „Uni-Besetzung gegen Genozid“. Die zu einem großen Teil vermummten Besetzer:innen erklärten, auf dem Campus für Palästina zu kämpfen, verbarrikadierten die Audimax-Türen von innen, versperrten von außen den Zugang durch Sitzblockaden und errichteten Zelte auf dem Innenhof.

Die Universität Leipzig hat sich am Dienstag um 15:30 Uhr für eine Räumung entschieden und die Polizei verständigt.

„Eine gewaltsame Störung des Lehrbetriebs und Inbesitznahme universitärer Räumlichkeiten dulden wir nicht. Es war Gefahr in Verzug für die Sicherheit aller Studierenden und Lehrenden. Die Entscheidung zur Räumung war unumgänglich“, sagte Rektorin Prof. Dr. Eva Inés Obergfell. „Proteste und Demonstrationen sind grundsätzlich legitim, solange sie das Ziel der Information und Verständigung verfolgen. Eine Gefährdung Unbeteiligter und eine Eskalation sind hingegen keine akzeptable Form freiheitlicher Auseinandersetzung.“

Die Universität hat Strafanzeige erstattet. Der Lehrbetrieb im Audimax bleibt für den Rest der Woche ausgesetzt.

Jenoptik erwartet weiteres profitables Wachstum

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  • Deutlicher Anstieg bei Umsatz und Profitabilität
  • Auftragseingang unter Vorjahresniveau

Jena. „Jenoptik ist mit deutlichen Umsatz- und Ergebniszuwächsen insgesamt gut in das Geschäftsjahr 2024 gestartet. Dennoch sehen wir, dass sich das allgemeine Marktumfeld weiter eingetrübt hat und die Nachfrage in einigen unserer Geschäftsfelder derzeit unter unseren Erwartungen liegt. Aufgrund der guten Positionierung in unseren Kernmärkten sowie unserer starken Kundenbasis gehen wir von einer anziehenden Nachfrage im zweiten Halbjahr aus. Auf dieser Basis und mit Blick auf unseren Auftragsbestand bestätigen wir unsere Prognose für das Jahr 2024 und rechnen mit weiterem profitablem Wachstum in diesem Jahr“, kommentiert Stefan Traeger, Vorstandsvorsitzender der JENOPTIK AG.

Umsatzzuwachs von 9,4 Prozent – Profitabilität weiter deutlich verbessert

Der Photonik-Konzern Jenoptik setzte seinen Wachstumskurs im 1. Quartal 2024 weiter fort. So stieg der Umsatz, insbesondere angetrieben durch die Division Advanced Photonic Solutions, um 9,4 Prozent auf 256,1 Mio Euro (i. Vj. 234,1 Mio Euro). In Europa (inkl. Deutschland) verzeichnete Jenoptik mit einem Plus von 22,7 Prozent den stärksten Umsatzanstieg, während in den Regionen Amerika und Asien/Pazifik das Umsatzniveau des Vorjahres nicht erreicht wurde.

Das EBITDA stieg vor allem aufgrund der guten Performance der Division Advanced Photonic Solutions und der Ergebnisverbesserung bei den Non-Photonic Portfolio Companies erneut überproportional zum Umsatz und lag mit 44,5 Mio Euro um 21,6 Prozent über dem Vorjahreswert von 36,6 Mio Euro. Die entsprechende Marge betrug 17,4 Prozent (i. Vj. 15,6 Prozent). Das EBIT des Konzerns stieg um 30,4 Prozent von 19,9 Mio Euro auf 26,0 Mio Euro. Das Konzernergebnis nach Steuern lag mit 15,4 Mio Euro ebenfalls deutlich über dem Vorjahreswert von 11,8 Mio Euro; das Ergebnis je Aktie belief sich auf 0,27 Euro (i. Vj. 0,21 Euro).

Aktuell verhaltene Nachfrage in einigen Märkten; Kapazitätsausbau schreitet weiter voran
Der Auftragseingang des Konzerns lag im abgelaufenen Quartal mit 242,0 Mio Euro unter dem Vorjahresniveau von 283,0 Mio Euro. Dabei fiel die Nachfrage im Bereich Optical Test & Measurement, in einigen Anwendungen im Bereich Life Science und Medizintechnik sowie bei den Non-Photonic Portfolio Companies, hier u. a. aufgrund von Projektverschiebungen, schwächer aus als erwartet. Die Book-to-Bill-Rate des Konzerns lag bei 0,94 (i. Vj. 1,21). Dementsprechend belief sich der Auftragsbestand mit 731,3 Mio Euro immer noch auf einem guten Niveau (31.12.2023: 745,0 Mio Euro).

Mit Blick auf die starken mittelfristigen Wachstumsperspektiven in den drei Zukunftsmärkten Halbleiter & Elektronik, Life Science & Medizintechnik sowie Smart Mobility baut Jenoptik ihre Produktionskapazitäten weiter aus, vor allem durch den Neubau einer Fabrik in Dresden für die Halbleiterausrüstungsindustrie, aber auch Investitionen in Maschinen und Ausrüstung. Die Investitionen im abgelaufenen Quartal beliefen sich auf 19,8 Mio Euro nach 22,5 Mio Euro im Vorjahresquartal.

Bilanziell und finanziell weiter sehr gut aufgestellt

Der Free Cashflow vor Zinsen und Steuern lag im 1. Quartal vor dem Hintergrund des Anstiegs des Working Capitals mit 19,5 Mio Euro unter dem Vorjahresquartal (i. Vj. 28,5 Mio Euro). Die entsprechende Cash-Conversion-Rate blieb in den ersten drei Monaten 2024 mit 43,8 Prozent unter dem sehr hohen Vorjahreswert von 78,0 Prozent. Mit einer Eigenkapitalquote von 54,3 Prozent (31.12.2023: 54,2 Prozent), einer Nettoverschuldung von 416,7 Mio Euro (31.12.2023: 423,1 Mio Euro) sowie einem Leverage (Nettoverschuldung im Verhältnis zum EBITDA) von 1,9x (31.12.2023: 2,0x) verfügt Jenoptik weiterhin über sehr solide Finanz- und Bilanzrelationen.

Geschäftsentwicklung der Divisionen

Die Division Advanced Photonic Solutions entwickelte sich mit einem Umsatzzuwachs von 10,3 Prozent von 181,8 Mio Euro im Vorjahresquartal auf 200,5 Mio Euro weiter dynamisch. Vor allem das Geschäft mit der Halbleiterausrüstungsindustrie legte in den ersten drei Monaten 2024 deutlich zu. Die EBITDA-Marge der Division lag bei 19,7 Prozent nach 20,0 Prozent im Vorjahr. Der Auftragseingang blieb mit 197,9 Mio Euro unter anderem aufgrund einer schwachen Nachfrage im Bereich Optical Test & Measurement sowie einigen Life-Sciences- und Medizintechnik-Anwendungen unter dem Vorjahreswert von 212,1 Mio Euro.

Die Division Smart Mobility Solutions verzeichnete im 1. Quartal 2024 einen Umsatzzuwachs von 4,6 Prozent auf 24,0 Mio Euro (i. Vj. 22,9 Mio Euro). Das EBITDA verbesserte sich leicht auf 0,1 Mio Euro (i. Vj. minus 0,1 Mio. Euro). Aufgrund der typischen Schwankungen im Projektgeschäft verzeichnete die Division in den ersten drei Monaten 2024 einen Auftragseingang von 29,4 Mio. Euro (i. Vj. 38,9 Mio Euro).

Der Umsatz der Non-Photonic Portfolio Companies erreichte mit 30,9 Mio Euro einen deutlichen Umsatzanstieg von 9,4 Prozent (i. Vj. 28,3 Mio Euro). Unter anderem aufgrund eines höheren Ergebnisbeitrags von HOMMEL ETAMIC verbesserte sich die EBITDA-Marge von 10,9 Prozent im Vorjahreszeitraum auf 17,1 Prozent in den ersten drei Monaten 2024. Der Auftragseingang ist unter anderem durch Projektverschiebungen beeinflusst und lag im Berichtsquartal bei 14,0 Mio. Euro (i. Vj. 30,6 Mio. Euro).

Prognose für das Geschäftsjahr 2024 bestätigt

Der Vorstand der JENOPTIK AG geht trotz des zunehmend schwierigeren allgemeinen Marktumfelds aufgrund des weiterhin guten Auftragsbestands sowie der guten Positionierung in den Kernmärkten des Konzerns davon aus, im Geschäftsjahr 2024 weiteres profitables Wachstum zu erzielen. Dabei wird vor allem in der zweiten Jahreshälfte mit einer Belebung der Nachfrage gerechnet. Vor diesem Hintergrund rechnet der Vorstand für 2024 unverändert mit einem Umsatzwachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich (2023: 1.066,0 Mio Euro) sowie einer EBITDA-Marge von 19,5 bis 20,0 Prozent (2023: 19,7 Prozent), einschließlich einer erwarteten Belastung von etwa 0,5 Prozentpunkten für den Umzug an den neuen Halbleiterstandort in Dresden. Die Investitionen sollen leicht über dem Vorjahresniveau von 110,4 Mio Euro liegen.

Die Prognose steht unter dem Vorbehalt, dass sich die geopolitischen Risiken nicht erhöhen. Hierzu gehören unter anderem der Ukraine-Krieg mit den eingeleiteten Sanktionen und möglichen Auswirkungen auf Preisentwicklungen, Energieversorgung und Lieferketten, der Konflikt im Nahen Osten sowie das gesamtwirtschaftliche Umfeld. Mögliche Portfolioveränderungen sind in dieser Prognose nicht berücksichtigt.

Die Präsentation zum 1. Quartal 2024 sowie die Quartalsmitteilung Januar bis März 2024 sind auf der Jenoptik-Webseite unter Investoren / Berichte und Präsentation veröffentlicht.

Diese Nachricht kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des Jenoptik-Konzerns beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Derartige Faktoren können zum Beispiel geopolitische Konflikte, Wechselkursschwankungen, Zinsänderungen, Pandemien, die Markteinführung von Konkurrenzprodukten oder Änderungen in der Unternehmensstrategie sein. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Über Jenoptik
Optische Technologien sind die Basis unseres Geschäfts: Jenoptik ist ein global agierender Photonik-Konzern und in den beiden Divisionen Advanced Photonic Solutions und Smart Mobility Solutions aktiv. Die nicht-photonischen, insbesondere auf den Automobilmarkt ausgerichteten Aktivitäten werden unter den Non-Photonic Portfolio Companies als eigenständige Marken geführt. Zu unseren Schlüsselmärkten zählen vor allem Halbleiter & Elektronik, Life Science & Medizintechnik sowie Smart Mobility. Rund 4.600 Mitarbeiter arbeiten weltweit im Jenoptik-Konzern, Hauptsitz ist Jena (Deutschland). Die JENOPTIK AG ist an der Deutschen Börse in Frankfurt notiert und wird im MDax und TecDax geführt. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte Jenoptik einen Umsatz von 1.066,0 Mio Euro.

Deutschlandticket: Alle wesentlichen Baustellen bleiben ungelöst

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Berlin. Der Deutsche Landkreistag stellt ernüchtert fest, dass alle für die Landkreise als kommunale Aufgabenträger wesentlichen Baustellen beim Deutschlandticket ungelöst sind. Sowohl bei der Einnahmeaufteilung als auch beim Defizitausgleich gehe es nicht voran und es müsse weiterhin auf Sicht gefahren werden. Wie das endgültige Finanzierungssystem aussieht, sei ebenfalls unklar. Präsident Reinhard Sager sagte nach einer Sitzung des Präsidiums im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: „Das ist für die Kunden, die kommunalen Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen ein unzumutbarer Zustand, der schleunigst beendet werden muss. Wir brauchen einen verlässlichen und auf Dauer angelegten Rechtsrahmen, der die deutschlandweite Anwendbarkeit des Tickets sicherstellt und Planungssicherheit schafft. Das gilt insbesondere für die finanziellen Fragen.“

Nachdem das Deutschlandticket zum 1.5.2023 gestartet ist, ist es weiterhin in seinen wesentlichen Bestandteilen ein Provisorium. „Bei der Aufteilung der Einnahmen des Tickets verharren wir immer noch in der ersten Stufe, bei der jeder seine jeweiligen Erlöse behält. Das ist kein Dauerkonstrukt, sondern muss erst noch ein belastbares System werden. Bislang sind die damit einhergehenden Verwerfungen vor Ort noch nicht spürbar, aber künftig werden auf diese Weise die Anreize gehemmt, den ÖPNV weiter auszubauen, da die Einnahmen nicht vor Ort bleiben“, erläuterte Sager. Er forderte, umgehend in die zweite Stufe der Einnahmeaufteilung nach Postleitzahlen einzusteigen.

Auch der Defizitausgleich, der bei dem auf 49 € begrenzten Preis an Bedeutung gewinnt, sei trotz vieler Bund-Länder-Gespräche eine weiterhin ungelöste Frage. Gesetzlich geregelt sei bislang nur, dass Bund und Länder bis 2026 jeweils 1,5 Mrd. € pro Jahr für den Ausgleich der Mindereinnahmen bereitstellen. Lediglich für 2023 bestand eine Nachschusszusage. „Weil das Ticket erst mitten im Jahr gestartet ist, hatten wir 2023 noch kein Finanzierungsproblem. Deshalb konnte auch im laufenden Jahr bislang auf eine Tarifanpassung verzichtet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Restmittel aus 2023 für 2024 zusätzlich bereitgestellt werden, wofür die gesetzliche Grundlage nun zügig geschaffen werden muss.“

Für 2025 ff. sei die Situation vollständig ungeklärt. „Das Risiko liegt nach derzeitiger Rechtslage damit weiterhin allein bei den kommunalen Aufgabenträgern. Denn infolge ihrer Tarifvorgabe gegenüber den Verkehrsunternehmen sind sie in vollem Umfang ausgleichspflichtig und können sich insoweit nicht auf einen Haushaltsvorbehalt berufen. Der einzige Ausweg aus kommunaler Sicht ist daher ein gesetzlicher Anwendungsbefehl in den ÖPNV-Gesetzen der Länder, aufgrund dessen die Länder den Aufgabenträgern gegenüber zum Ausgleich verpflichtet werden“, so Sager. Kommt dieser nicht, sei eine dauerhafte Teilnahme aller kommunalen Aufgabenträger an dem Deutschlandticket keinesfalls sichergestellt.

Wie das endgültige Finanzierungssystem des Deutschlandtickets aussieht, sei insgesamt noch offen. Dazu gebe es derzeit nur eine grobe Vorstellung. In einer solchen Situation könne vorerst weiterhin nur „auf Sicht gefahren“ und die Tarifvorgabe seitens der Aufgabenträger nur jeweils befristet verlängert werden. „Das ist für alle Beteiligten höchst unbefriedigend und belastend. In Anbetracht der finanziell unsicheren Situation ist dieses Vorgehen der Aufgabenträger aber die vernünftigste Variante“, so der DLT-Präsident abschließend.

Wendt (DPolG) zu Angriffen auf Politiker

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Antworten der Politik völlig unzureichend!

Berlin. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) verurteilt die jüngsten Angriffe auf Politiker scharf. Aus ihrer Sicht sind die Antworten der Politik bislang völlig unzureichend.

In Berlin erklärte DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt:

„Höhere Strafandrohungen sind – wie bei Gewalthandlungen gegenüber Polizeikräften – regelmäßig ohne erkennbare Wirkung. Kein Täter schaut vorher ins Strafgesetzbuch nach der Strafandrohung.

Die jetzt von allen Seiten geäußerte Betroffenheit ändert an der Verschärfung des gesellschaftlichen Klimas in Deutschland ebenso wenig wie eine schnell anberaumte Sonderkonferenz der Innenminister.

Richtig wäre aus Sicht der DPolG vielmehr, die beschlossenen Kürzungen im Polizeibereich (500 Mio. Euro allein bei der Bundespolizei) unverzüglich zurückzunehmen, gesetzliche Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden zu erweitern und das vorhandene Personal zu respektieren, anstatt Generalverdacht und politisches Misstrauen in Form von Polizeibeauftragten und einer Reform des Disziplinarrechts zu dokumentieren.“

Kinder sicher mit dem Lastenrad befördern

Berlin. Lastenfahrräder werden häufig auch zur Beförderung von Kindern genutzt. Nicht alle Räder sind dafür gleich gut geeignet, ergab eine Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer. Was sollte beachtet werden, um Kinder möglichst sicher im Lastenfahrrad zu befördern? Hinweise, die die gesetzliche Unfallversicherung für Kita-Beschäftigte erstellt hat, können auch radelnden Eltern helfen, mit ihren Kindern sicher ans Ziel zu kommen. Wenn Eltern die Fahrt zur Kita anderen übertragen wollen – zum Beispiel älteren Geschwistern – sollten sie sicherstellen, dass diese über genügend Fahrpraxis mit dem Lastenrad verfügen. Zudem muss auch die Altersgrenze in der Straßenverkehrsordnung beachtet werden: Danach müssen Personen, die Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr auf Fahrrädern und Anhängern transportieren, mindestens 16 Jahre alt sein (§ 21 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung).

Was das Fahrrad mitbringen sollte

  • Für die Kinder sollten besondere, altersentsprechende Sitze vorhanden sein. Für jedes Kind sollte ein eigener Sitzplatz mit Gurtsystem zur Verfügung stehen.
  • Kinder sollen während der Fahrt keine gefährlichen Stellen, wie beispielsweise die Speichen der Räder mit Händen oder Füßen erreichen können.
  • Das zulässige Gesamtgewicht (Zuladung) des Rades muss beachtet werden. Es ist den Herstellerinformationen zu entnehmen.
  • Vor Fahrtantritt sollte ein Sicherheitscheck anhand einer Checkliste durchgeführt werden. Hier kann ebenfalls die Checkliste aus der DGUV-Information 208-055 verwendet werden.

Was für die Fahrt wichtig ist

  • Kinder sollten erst dann im Lastenrad befördert werden, wenn sie in der Lage sind selbstständig zu sitzen und ihren Kopf sicher zu halten.
  • Mit den zu befördernden Kindern sollte richtiges Verhalten im Lastenfahrrad und während der Fahrt besprochen werden.
  • Die Kinder sollten einen Helm tragen, der mit dem “CE”-Zeichen gekennzeichnet ist und idealerweise ein zusätzliches Prüfzeichen (z. B. GS-geprüft) besitzt.
  • Bei der Belegung der Sitzplätze muss auf eine ausgeglichene Gewichtsverteilung geachtet werden.
  • Eine Probefahrt mit Beladung in sicherer Umgebung (ohne Verkehr) wird empfohlen
  • Für den Weg zur Kita sollte stets die sicherste und nicht die kürzeste Strecke gewählt werden.

10.000 Euro Preisgeld für Innovationen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft in Thüringen

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Jetzt bewerben für den Innovationspreis Agranova

Erfurt. Bereits zum vierten Mal ausgelobt wird der gemeinsam vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) mit der Thüringer Aufbaubank (TAB) ins Leben gerufene Innovationspreis der Thüringer Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft AgraNova. Er ist mit 10.000 Euro dotiert und richtet sich insbesondere an die innovativen Unternehmen, Organisationen und Verbände im Freistaat. Sie können Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen einreichen, die einen direkten Bezug zur Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft in Thüringen haben.

“Die Thüringer Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ist eine Innovationsbranche mit Tradition. Mit dem AgraNova Innovationspreis wollen die TAB und das TMIL diese Innovationskraft ins Rampenlicht rücken. Wir hoffen auf reges Interesse und viele Bewerbungen, um Innovationen aus Thüringen bekannter zu machen und zugleich die Leistungsfähigkeit der Branche hervorzuheben.”, sagt Ministerin Susanna Karawanskij.

“Ich bin immer wieder beeindruckt von der Bandbreite der Bewerbungen und der Innovationskraft der bisherigen Gewinner der AgraNova. Da wir mit unseren Partnern auch etliche Sonderpreise vergeben können, würdigen wir neben der Hauptgewinnerin bzw. dem Hauptgewinner immer auch weitere Preisträgerinnen und Preisträger mit attraktiven Auszeichnungen.”, lobt Matthias Wierlacher.

Der Start der Bewerbungsphase wurde am 4. März 2024 eingeläutet. Bewerbungen für den AgraNova-Preis können noch bis zum 21. Juni 2024 eingereicht werden. Die Verleihung des Preises findet am Vorabend der Messe “Grüne Tage” am 26. September 2024 auf dem Gelände der Messe Erfurt statt.

Die konkreten Ausschreibungsbedingungen können eingesehen werden auf der Internetseite des TMIL unter https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/agranova-2024 sowie auf den Internetseiten der TAB unter www.agranova.de.
Auf der Online-Bewerbungsseite können unkompliziert und schnell Texte, Bilder und Dateien für die Bewerbung abgelegt werden.

Hintergrund zum Innovationspreis:

Der AgraNova Innovationspreis wurde erstmals 2018 ausgelobt. Mit ihm sollen Unternehmen, Institutionen, Organisationen und Verbände besonders gewürdigt und öffentlich bekannt gemacht werden, die innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen für die Landwirt-, Forst- oder Ernährungswirtschaft entwickelt haben. Die Preisverleihung soll auch Motivation für die Thüringer Unternehmen und Forschungseinrichtungen sein, ihre Innnovationskraft zu stärken, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu bewältigen und neue Marktpotenziale zu erschließen.
Die Trophäe wurde eigens für den Innovationspreis gestaltet. Bei einem Künstlerwettbewerb setzte sich 2018 Michael Schinköthe mit einer Skulptur durch, die in Material und Form die drei Branchen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft miteinander vereint.

Bisherige AgraNova Preisträger:

2022 Anja Kolbe-Nelde, die Geschäftsführerin und ihr Team der Thüringer Freilandpilze GmbH aus Roßleben-Wiehe für den Anbau und die Vermarktung von Trüffeln aus Thüringen.

2020 fand wegen der Corona-Pandemie keine Preisverleihung statt.

2018 Die Firma LACOS aus Zeulenroda-Triebes für eine entwickelte Software, mit der sich zielgenau Pflanzenschutz- und Düngemittel ausbringen lassen.

Führung durch das Staatstheater in Cottbus

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Von A.Savin - Eigenes Werk, FAL, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=64117949

Cottbus. Bei unserer Architekturführung durch das Große Haus des Staatstheaters Cottbus erwartet Sie Jugendstil in Vollendung. Der Architekt Bernhard Sehring brachte Architektur, Kunsthandwerk, Malerei und Plastik geschickt zusammen. 1908 wurde das Haus mit Lessings Schauspiel „Minna von Barnhelm“ nach nur 16 Monaten Bauzeit eröffnet.

Seit 1992 ist das Theater im Besitz des Landes Brandenburg und das einzige Staatstheater im Land. Es ist ein Vierspartentheater und begeistert Bewohnerinnen und Bewohner von Cottbus als auch die Touristen gleichermaßen.

Lassen Sie sich vom Flair und Charme des Staatstheaters Cottbus verzaubern. Erfahrene Gästeführer zeigen Ihnen den Zuschauerraum, die Foyers, die Plastiken und natürlich auch die Besonderheiten im Außenbereich. Das Große Haus birgt so manche Überraschung, die entdeckt werden möchte.

Die Öffentlichen Führungen finden an fast jedem Sonntag um 10 Uhr ab Haupteingang des Staatstheaters statt. Die Gruppengröße ist begrenzt.

Sichern Sie sich Ihre Tickets bitte im Vorverkauf im CottbusService bis samstags 12 Uhr oder bis 8 Tage vorher online. Gibt es Restkarten, werden diese direkt vor Ort vom Gästeführer am jeweiligen Tag verkauft (nur Barzahlung und möglichst passend).

Ermäßigungsberechtigt sind: Kinder, Schüler, Studenten, Arbeitslose, Schwerbehinderte, Inhaber des Pücklertickets und der GästeCard Burg unter Vorlage der entsprechenden Ausweise bzw. Nachweise.

Preise
Vollzahler 9,00 Euro
Ermäßigt 7,00 Euro

 

Veranstaltungsort

Staatstheater Cottbus (Großes Haus)

Am Schillerplatz 1
03046 Cottbus

+49 355 7824 100 (Zentrale)
+49 355 7824 279

40 Prozent der Gastronomieeinrichtungen in Niedersachsen durch Krisen existenzbedroht

  • Jedoch 36 Prozent gehen gestärkt aus der Krise
  • Universitäten Osnabrück und Heidelberg veröffentlichen neue Studie

Osnabrück. Seit 2020 waren und sind Gastronomiebetriebe in besonderem Maße von den Auswirkungen verschiedener Krisen betroffen. Covid-19-Pandemie, Arbeitskräftemangel, Energiekrise und Inflation setzten Unternehmen auf mehrfache Weise unter Druck und machten diverse Anpassungen notwendig. Eine aktuelle Studie von Wirtschaftsgeographen der Universitäten Osnabrück und Heidelberg zeigt: Zwar sind diese multiplen Krisen für einen großen Teil der Betriebe existenzbedrohend, aber viele Betriebe gehen auch gestärkt aus den schwierigen Zeiten hervor.

„Etwa 40 Prozent der Gastronomiebetriebe in Niedersachsen sehen ihre Existenz bedroht. Allerdings geben auch rund 36 Prozent der Betriebe an, dass sie gestärkt aus den Krisen hervorgehen“ erklärt Philip Völlers vom Institut für Geographie der Universität Osnabrück. „Viele Betreibe haben die Schließungszeiten in der Pandemie für Renovierungen genutzt, Lieferdienste eingerichtet und ihr Marketing verbessert. Teilweise überwiegen die positiven Auswirkungen dieser Bewältigungsmaßnahmen die negativen Folgen der Pandemie für die Unternehmen“ erläutert er weiter. Auch Energiekrise und Arbeitskräftemangel haben zu Anpassungen geführt, die sich oft dauerhaft positiv auswirken. „In der Energiekrise wurden häufig Maßnahmen zur Energieeffizienz umgesetzt, auf den Personalmangel wurde mit Digitalisierung, optimierten Abläufen und Öffnungszeiten reagiert“ ergänzt Dr. Philip Verfürth. An manchen Standorten hat auch der Wegfall von Konkurrenz die verbleibenden Betriebe gestärkt.

Vor 2020 waren die größten Herausforderungen für die niedersächsische Gastronomie die Zunahme der behördlichen Auflagen (57,4 Prozent), der Personalmangel (46,8 Prozent) und die steigenden Kosten (28,0 Prozent). Im Jahr 2023 bleiben steigende Kosten (87,5 Prozent) insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Inflationsentwicklung, Personalmangel (75,0 Prozent) und behördliche Auflagen (56,4 Prozent) die Hauptprobleme für die Gastronomiebetriebe.

Das Team, bestehend aus Prof. Dr. Martin Franz, Dr. Philip Verfürth und Philip Völlers vom Institut für Geographie der Universität Osnabrück sowie Dr. Thomas Neise von der Universität Heidelberg, hat insgesamt 679 Gastronomiebetriebe mithilfe eines Fragebogens untersucht. Gefördert wird die Studie zur „Krisenbewältigung und strategischen Anpassung von Gastronomiebetrieben“ im Rahmen des Pro*Niedersachsen-Programms des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK). Aufbauend auf den Ergebnissen der Befragung werden aktuell qualitative Interviews mit Gastronomen und Gastronominnen sowie Expertinnen und Experten geführt, um tiefere Einblicke in deren Umgang mit Krisensituationen zu gewinnen. „Unser Ziel ist es, aus den Ergebnissen Handlungsempfehlungen nicht nur für die Gastronomiebetriebe, sondern auch für Einrichtungen und Organisationen zu entwickeln, die Gastronomiebetriebe unterstützen – also zum Beispiel Wirtschaftsförderungen, Industrie- und Handelskammern oder den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband“ erklärt Dr. Thomas Neise die Hintergründe.

Wahl-O-Mat zur EU-Wahl ist online

  • Interaktives Informationsangebot der Bundeszentrale für politischen Bildung 
  • Im Netz unter www.wahl-o-mat.de sowie als App

Berlin. „Schon den Wahl-O-Mat gespielt“, unter diesem Motto ging am 7. Mai das Online-Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb zur Wahl des Europäischen Parlamentes am 9. Juni 2024 online.

In 38 Thesen können sich Wählerinnen und Wähler spielerisch über die Wahlprogramme der politischen Parteien informieren. Die Positionen und Begründungen der Parteien zu den Thesen stammen dabei ausschließlich von den Parteien selbst und sind das Ergebnis eines intensiven Redaktionsprozesses mit rund 30 Beteiligten – Expertinnen und Experten aus Politikwissenschaft und politischer Bildung sowie jungen Wählerinnen und Wählern.

Thomas Krüger, Präsident der bpb, erklärt freut sich über das riesige Interesse, das der Wahl-O-Mat seit über 20 Jahren erfährt: „Der Wahl-O-Mat ist nicht nur das erfolgreichste Angebot zur Information vor Wahlen, er ist zugleich auch die einfachste Möglichkeit, sich einen wirklich guten Überblick über die Positionen der politischen Parteien zu verschaffen.“

Seit 2002 ist der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung im Einsatz, um besonders junge Wählerinnen und Wähler zu informieren und zu mobilisieren. Inzwischen hat er sich dabei als feste Größe für politische Information im Vorfeld von Wahlen etabliert. So wurde der Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2021 über 21 Millionen Mal gespielt und zur letzten Europawahl 2019 knapp 10 Millionen Mal. Insgesamt wurde er seit 2002 vor Bundestags-, Europa- und Landtagswahlen über 115 Millionen Mal genutzt.

Der Wahl-O-Mat ist online unter www.wahl-o-mat.de abrufbar und auch als App für Android und iOS verfügbar. Die Nutzenden des Wahl-O-Mat 2024 können ihre eigenen Positionen zudem nicht allein mit denen der deutschen Parteien, sondern auch mit denen aller Parteien in den übrigen EU-Mitgliedstaaten vergleichen. Das Netzwerk „VoteMatch Europe“ macht diesen Vergleich ausgehend vom nationalen Ergebnis mit einem weiteren Klick möglich.