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Workshop zur klimagerechten Gestaltung des Ernst-Abbe-Platzes in Jena

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Jena. Die öffentliche Beteiligung zur klimagerechten Umgestaltung des Ernst-Abbe-Platzes beginnt am 12.04.2024 mit einem Präsenz-Workshop, zudem alle Interessierten herzlich eingeladen sind:

Freitag, 12.04.2024, 17:00 bis ca. 20:00 Uhr, Hörsaal 5, Friedrich-Schiller-Universität am Ernst-Abbe-Platz, Jena

Der Ernst-Abbe-Platz ist einer der zentralen Plätze der Jenaer Innenstadt und verbindet dabei vielfältige Funktionen: er ist Verknüpfungspunkt des ÖPNV, dient als Veranstaltungsort und als Außenfläche der Universität. Täglich passieren und verweilen dort mehrere Tausend Fußgänger und Studierende. Um den verschiedenen Nutzungen auch weiterhin gerecht zu werden, soll in einem ersten Beteiligungsworkshop herausgearbeitet werden, welchen Anforderungen der Platz nach der Umgestaltung gerecht werden muss. Die Ergebnisse fließen dann zusammen mit den Anforderungen des Fördermittelgebers in die Planung ein. Ein wichtiger Punkt bei der Umgestaltung ist eine klimaangepasste Gestaltung. Dafür unterstützt der Bund den Umbau im Rahmen des Förderprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ mit Mitteln in Höhe von ca. 6,3 Millionen Euro. Durch diese Förderung von 85% der Umbaukosten, soll aus dem derzeitigen Hitze-Hotspot eine weitere Klimaoase im urbanen Stadtraum Jenas werden.

Weitere Möglichkeiten der Beteiligung
Für alle, die an dem Termin nicht teilnehmen können, bietet die Beteiligungsplattform der Stadt Jena (mitmachen.jena.de) nach dem Workshop die Möglichkeit, sich an der Diskussion online zu beteiligen.

Im Zeitraum vom 23.04.2024 14:00 Uhr bis 12.05.2024 24:00 Uhr können zudem die Ergebnisse auf der Webseite bewertet und kommentiert werden. Auf dem Portal werden künftig auch die aktuellen Informationen zum Projekt dargestellt.

Hintergrund
Der in etwa 10.000 m² große Ernst-Abbe-Platz fungiert als Universitäts-Campus der Friedrich-Schiller-Universität und ist damit ein zentraler Kommunikationsraum für die Studierenden. Gleichzeitig verbindet der innerstädtische Platz verschiedenste Nutzungsformen, wie Wissenschaft, Bildung, Gesundheit, Einkauf, Verwaltung und Gastronomie. Die Fußgängerfrequenz wird dabei durch die Endhaltestelle einer Straßenbahnlinie und die Ausgänge der Tiefgaragen unter dem Platz noch weiter gesteigert.

Aufgrund der in die Jahre gekommenen Gestaltung des Platzes, dem stetig steigenden Nutzungsdruck und der zunehmenden Hitzebelastung im Innenstadtbereich wird das Areal den Anforderungen moderner, innenstädtischer Plätze nicht mehr gerecht. Entsprechend soll eine grundlegende Umgestaltung stattfinden. Eine besondere Herausforderung stellen dabei die Tiefgaragen direkt unter dem Platz dar, die nur eine begrenzte Traglast aufweisen. Die Aufschüttung von Erde im größerem Stil oder das Pflanzen von Bäumen ist dadurch nur sehr eingeschränkt möglich.

Bisherige Pläne zur Umgestaltung
Bereits 2012 wurde ein Wettbewerb zur Umgestaltung und Aufwertung des Ernst-Abbe-Platzes durchgeführt. Insgesamt wurden 18 Beiträge von lokalen, nationalen sowie internationalen Planungsbüros der Jury vorgelegt. Aus diesen Beiträgen konnten drei Planungen jeweils mit einem Preis prämiert werden. Zwei Arbeiten erhielten wegen ihrer herausragenden Details eine Anerkennung. Aufgrund schwieriger Haushaltslagen und dadurch fehlender Finanzierungsmöglichkeiten konnten die Planungen nicht umgesetzt werden.

Foto: Studentenwerk Thüringen

BVG: Keine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für Betroffene des DDR-„Zwangsdopings“

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Das systematische staatliche Doping von Leistungssportlern in der ehemaligen DDR stellt weder „politische Verfolgung“ noch einen „Willkürakt im Einzelfall“ im Sinne des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes dar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Die Klägerin begehrt ihre verwaltungsrechtliche Rehabilitierung als Opfer staatlichen Dopings in der DDR. Sie war dort von 1968 bis 1973, damals 12- bis 17-jährig, als Leistungssportlerin aktiv. In dieser Zeit wurden ihr verschiedene Dopingsubstanzen verabreicht. Diese führten zu erheblichen und bis heute anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die Klägerin ist seit ihrem 43. Lebensjahr erwerbsunfähig und schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 90. Sie erhielt eine einmalige Hilfeleistung des Bundes nach dem am 31. August 2002 in Kraft getretenen Ersten Dopingopfer-Hilfegesetz. Im Jahre 2021 beantragte die Klägerin ihre Rehabilitierung nach § 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG). Die Beklagte lehnte den Antrag ab. Das Verwaltungsgericht hat die hiergegen erhobene Klage abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Nach § 1 Abs. 2 VwRehaG kommt eine Rehabilitierung nur in Betracht, wenn eine Maßnahme in schwerwiegender Weise gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit verstoßen und der politischen Verfolgung gedient oder einen Willkürakt im Einzelfall dargestellt hat. Zwar verstieß die heimliche Verabreichung von Dopingsubstanzen, deren gesundheitsschädigende Wirkung den staatlichen Stellen der DDR bekannt war, in schwerwiegender Weise gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Die Maßnahme diente jedoch nicht der politischen Verfolgung und stellte auch keinen Willkürakt im Einzelfall dar. Letzteres setzt voraus, dass die Maßnahme von der Tendenz und Absicht getragen ist, ihren Adressaten bewusst zu benachteiligen. Das folgt aus der Gesetzesbegründung und dem Zweck des Gesetzes. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass zu dem objektiven Erfordernis eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit die subjektive Zielrichtung hinzutreten muss, dass die Maßnahme der politischen Verfolgung gedient hat oder der Betroffene bewusst gegenüber vergleichbaren Personen diskriminiert worden ist. An einer solchen gezielten Diskriminierungsmaßnahme fehlt es hier. Den später erlassenen Dopingopfer-Hilfegesetzen, die eine finanzielle Hilfe lediglich aus humanitären und sozialen Gründen gewähren, liegt ebenfalls die Annahme zugrunde, dass ein Rechtsanspruch der Opfer staatlichen Dopings nicht besteht. Es ist Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, ob und inwieweit er die Opfer staatlichen Dopings in der DDR in die Entschädigungsregelungen des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes einbezieht. Eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten durch das Bundesverwaltungsgericht würde die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung überschreiten.

BVerwG 8 C 6.23 – Urteil vom 27. März 2024

Vorinstanz:

VG Potsdam, VG 11 K 2567/21 – Urteil vom 24. April 2023 –

Foto: Bundesverwaltungsgericht

Uni Halle gründet neues Forschungs- und Innovationszentrum für Sachsen-Anhalt

Halle. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) arbeitet künftig noch intensiver an innovativen und praxisnahen Lösungen für den Strukturwandel in Sachsen-Anhalt. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann überreichte Rektorin Prof. Dr. Claudia Becker heute einen Förderbescheid über rund 21,5 Millionen Euro für die Gründung des „European Center for Just Transition Research and Impact-Driven Transfer“ (JTC). Ziel ist es, forschungsbasierte Lösungen für den Strukturwandel in Sachsen-Anhalt zu entwickeln, etwa im Bereich der Kreislaufwirtschaft oder sozialer Innovationen. Die Mittel für das Projekt stellt das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des „Just Transition Fund“ zur Verfügung.

Minister Prof. Dr. Armin Willingmann erklärt: „Das Mitteldeutsche Braunkohlerevier steht seit Jahrzehnten beispielhaft für wirtschaftliche Transformation. Mit dem Ende von Braunkohleabbau und Kohleverstromung im kommenden Jahrzehnt steht ein weiterer Umbruch an. Umso wichtiger ist es, zügig weitere Weichen für eine erfolgreiche Entwicklung des Reviers nach dem Kohleausstieg zu stellen. Das European Center for Just Transition Research and Impact-Driven Transfer (JTC) als interdisziplinäre Einrichtung der Wissenschaft, aber mit klarem Blick für Fragestellungen im Revier, kann hierfür einen wichtigen Beitrag leisten. Ob in der Chemie, Bioökonomie oder beim Aufbau der grünen Wasserstoffwirtschaft – das Zukunftspotenzial im Revier ist enorm. Wir müssen es in den nächsten Jahren konsequent gemeinsam ausschöpfen.“

„Das JTC ist für die Universität Halle und die Region eine einmalige Chance: Mit der Förderung wollen wir unsere Kompetenzen in den Forschungszweigen ausbauen, die für die Bewältigung des Strukturwandels von wesentlicher Bedeutung sind. Gemeinsam mit den vier Landkreisen im Süden Sachsen-Anhalts werden wir neue Impulse für eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung setzen. Das ist eine spannende Aufgabe und eine große Verantwortung, die wir gerne übernehmen“, sagt Rektorin Prof. Dr. Claudia Becker.

17 Innovationsteams werden dafür am JTC eingerichtet. Ihre Arbeit konzentriert sich jeweils auf einen von drei Kernbereichen: die sozialwissenschaftliche Transformations- und Nachhaltigkeitsforschung, die Forschung zu nachhaltigen Werkstoffen und Technologien sowie die Forschung zu juristischen Fragestellungen und Bildungsangeboten zur Nachhaltigkeit. Im Rahmen des Zentrums soll eine fachübergreifende Graduiertenschule eingerichtet werden, um den Austausch zwischen den einzelnen Teams voranzutreiben. Ein Schwerpunkt der Ausbildung der Promovierenden liegt dabei darauf, Potenziale für den Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft bereits frühzeitig zu erkennen und systematisch zu fördern. „An der MLU gibt es ideale Voraussetzungen für dieses ambitionierte Vorhaben: Wir verfügen über große Expertise in den Bereichen Gründung und Transfer sowie speziell in der sozialwissenschaftlichen Nachhaltigkeits- und Transformationsforschung. Das ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal: Damit etwa der Verzicht auf fossile Rohstoffe gelingen kann, braucht es den Dialog zwischen den Disziplinen – und mit der Gesellschaft“, sagt Prof. Dr. Christian Tietje, der mit Prof. Dr. Ralf Wehrspohn und Prof. Dr. Jonathan Everts den Antrag für das JTC gestellt hat.

Hierbei kommt vier Transfer-Lotsen des JTC eine entscheidende Rolle zu: Sie stehen im ständigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, dem Burgenlandkreis und dem Saalekreis. Ihre Aufgabe ist es, Kontakte zu Industrieunternehmen der Region aufzunehmen und aktiv an der Vernetzung mit der MLU zu arbeiten. Schließlich soll die Arbeit der Innovationsteams auf konkreten Herausforderungen und Bedarfen der Region basieren und diesen zugutekommen. Das kann zum Beispiel über Ausgründungen, Kooperationen mit Firmen, Genossenschaften oder neuartige Technologien geschehen. Gleichzeitig suchen die Transfer-Lotsen vor Ort nach geeigneten Räumen für geplanten Projekte, sodass zum Beispiel direkt in der Region neue Jobs geschaffen werden.

Die Förderung läuft bis 2027, soll aber deutlich darüber hinaus wirken: „Wir fördern im Rahmen des JTC bewusst kluge Köpfe mit guten Ideen, die hier im Mitteldeutschen Revier neue Impulse für die nachhaltige, langfristige Entwicklung geben werden“, so Rektorin Becker abschließend.

Mit dem JTC orientiert sich die Universität Halle an den Empfehlungen des jüngsten Foresight-Berichts der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH. Die Beratungsunternehmen haben im Auftrag der am Bundeskanzleramt angesiedelten Allianz für Transformation die Frage bearbeitet, welche Faktoren für eine erfolgreiche Transformation relevant sind. In ihrem Bericht zählt die Stärkung von „forschungsgetriebenen Ökosystemen“ zu einer wesentlichen Säule.

Hochschulinformationstag 2024 an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena

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Studierende auf dem Campus der EAH Jena Foto: Sebastian Reuter
Studierende auf dem Campus der EAH Jena Foto: Sebastian Reuter

Die EAH Jena lädt zum Hochschulinformationstag (HIT) am 13. April 2024 ein. Von 9:30 bis 15:00 Uhr haben alle Interessierten die Möglichkeit, in die spannende Welt von Studium, Wissenschaft und Forschung einzutauchen.

An der EAH Jena studieren derzeit rund 4.400 junge Menschen in knapp 50 Bachelor- und Masterstudiengängen. Ob Business Administration oder Maschinenbau, ob Elektrotechnik/Informationstechnik oder E-Commerce, ob Physiotherapie oder Soziale Arbeit – das Studienangebot der EAH Jena ist vielfältig und wird ab dem Wintersemester 2024/2025 mit dem Orientierungsjahr Ingenieurwissenschaften weiter ausgebaut. Mit diesem Programm bietet die Hochschule technikbegeisterten jungen Menschen eine Entscheidungshilfe für den individuell passenden Ingenieurstudiengang. Interessierte können sich darüber zum HIT ausführlich informieren.

Zahlreiche Angebote aus den verschiedenen Fachbereichen laden die Gäste zum Staunen und Mitmachen ein. Highlights sind zum Beispiel Präsentationen zu Virtual Reality, humanoiden Robotern und Eyetracking. Aber auch hautnah erlebte Säuglings- und Kinderpflege oder ein Workshop zu Einsatzmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz in der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung sind Bestandteile des Programms. Komplettiert wird das Angebot mit Vorträgen zu den Bachelor- und Masterstudiengängen, zu Bewerbung und Einschreibung sowie zu weiteren studienrelevanten Themen wie Studienfinanzierung und studentischem Wohnen.

Internationales Flair verspricht der Food Court. Studierende der Hochschule aus aller Welt bieten Gerichte aus ihren Heimatländern zum Probieren an. So wird es Speisen aus Indien, Italien, Mexiko und Pakistan geben.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der EAH Jena unter www.eah-jena.de/hit abrufbar.

Foto: Sebastian Reuter

Staatsanwaltschaft Halle erhebt weitere Anklage gegen Björn Höcke

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Die Staatsanwaltschaft Halle hat am 21.03.2024 vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Halle eine weitere Anklage gegen den Abgeordneten des Thüringer Landtags Björn Höcke erhoben.

Dem Angeschuldigten wird das Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zur Last gelegt (§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr.1, Abs. 2 Satz 1 StGB).

Björn Höcke ist hinreichend verdächtig, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP „Alles für Deutschland!“ in Kenntnis des gegen ihn wegen des Verwendens dieser Losung anhängigen Strafverfahrens und im sicheren Wissen um deren Strafbarkeit als Redner bei einer Veranstaltung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) in Gera am 12.12.2023 erneut verwendet zu haben, indem er den ersten Teil der Losung – „Alles für“ – selbst aussprach, und anschließend das Publikum durch Gesten animierte, den zweiten Teil – „Deutschland“ – zu rufen.

Der Angeschuldigte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts bedeutet keine Vorverurteilung. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft Halle hat beantragt, das Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit dem bereits beim Landgericht Halle anhängigen Verfahren zu verbinden. Zunächst hat das Landgericht allerdings über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

MANIFEST für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland

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Unerwartet deutlich gehen Mitarbeiter des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit ihren Arbeit- und Auftraggebern ins Gericht. Sie veröffentlichten ein „Manifest für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk“. Darin warnen sie: Der ÖRR als „wesentliche Säule unserer Demokratie und Kultur“, seine Grundsätze und sein Programmauftrag seien akut gefährdet. Nachfolgend gibt es weitere Informationen zum MANIFEST!

Wir, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio, sowie alle weiteren Unterzeichnenden, schätzen einen starken unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland als wesentliche Säule unserer Demokratie, der gesellschaftlichen Kommunikation und Kultur. Wir sind von seinen im Medienstaatsvertrag festgelegten Grundsätzen und dem Programmauftrag überzeugt. Beides aber sehen wir in Gefahr. Das Vertrauen der Menschen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nimmt immer stärker ab. Zweifel an der Ausgewogenheit des Programms wachsen. Die zunehmende Diskrepanz zwischen Programmauftrag und Umsetzung nehmen wir seit vielen Jahren wahr. Wir haben dieses Manifest verfasst, damit unsere Stimme und Expertise zur Zukunft des öffentlich- rechtlichen Rundfunks im gesellschaftlichen Diskurs gehört werden.

Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir überwiegend das generische Maskulinum, wir sprechen explizit alle an.

weitere Informationen gibt es auf der Webseite: https://www.meinungsvielfalt.jetzt/

MITZEICHNEN!

Fühlen Sie sich angesprochen und wünschen auch Sie sich einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Dann unterzeichnen Sie die Petition „Erneuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ bei openpetition.de

[pdf-embedder url=“https://coolis.de/wp-content/uploads/2024/04/Manifest-fuer-einen-neuen-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunk-in-Deutschland-meinungsvielfalt.jetzt_.pdf“ title=“Manifest für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland – meinungsvielfalt.jetzt“]

 

Proteste gegen die AfD: Im Osten gefährlich?

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Große Demonstrationen gegen Rechtsextremismus und die AfD bekommen aktuell viel Aufmerksamkeit – sehr zum Widerwillen von Höcke, Weidel & Co. Dabei ist es in kleinen Städten – gerade in Ostdeutschland – häufig viel schwerer und gefährlicher, Demos gegen Feinde von Verfassung und Demokratie auf die Beine zu stellen. Anmeldende und Teilnehmende werden bedroht oder verhöhnt. Selbst bürgerliche Kräfte wollen häufig nicht mitmachen. Und trotzdem: Auch in ostdeutschen Kleinstädten erhält der Protest gegen die AfD Zulauf. MONITOR war auf zwei Demonstrationen in Ostdeutschland unterwegs. In Wurzen kamen zum Beispiel 220 Menschen zur Kundgebung gegen Rechts, die von einem grünen Landtagskandidaten angemeldet wurde. Zur Gegendemo kamen 60 Rechtsextreme. AutorInnen: Lara Straatmann, Julius Baumeister

Start der Umsetzung des Konzeptes „Innenstadt – Straßenräume neu denken!“

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„Mehr Dortu für Alle“: Verkehrsberuhigter Bereich Dortustraße im Abschnitt zwischen Hegelallee und Brandenburger Straße ist eingerichtet

„Mit der modellhaften Umgestaltung der Dortustraße bietet sich in den nächsten Monaten die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln, was gute Lösungen für unsere innerstädtischen Straßenräume sind und an welchen Stellen etwas nachgesteuert werden muss. Wir haben so die Chance, neue Spielräume für diesen Straßenabschnitt zu erproben und gemeinsam eine Innenstadt für alle zu entwickeln – eine Innenstadt, in der sich die Menschen gern aufhalten, Zeit verbringen und natürlich auch die Geschäfte und Lokalitäten besuchen. Wichtig ist uns, dass die Gewerbetreibenden, Gastronomen und Anwohner während des gesamten Versuchs mit uns im Dialog bleiben und sich aktiv einbringen“, sagt Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt.

Zentrales Ziel ist es, mehr Raum für Lebensqualität, Begegnung und Gemeinwohl sowie mehr Verkehrssicherheit für alle zu schaffen. Gleichzeitig soll die Schönheit und Qualität des Stadtbereichs sichtbarer werden; auch in Ergänzung mit mehr Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten. Durch die gesteigerte Aufenthalts- und Begegnungsqualität wird eine höhere Besucherfrequenz erwartet, von der auch der Einzelhandel und die gastronomischen Einrichtungen profitieren werden.

Um diesen Zielen gerecht zu werden, wurden auf den vormals genutzten Parkflächen schrittweise Hochbeete gebaut, Blumenkübel und Sitzgelegenheiten aufgestellt und weitere Fahrradständer installiert.  Die Zufahrten in die Dortustraße haben bepflanzte Kübel erhalten, um in den Eingangsbereichen Akzente zu setzen. Neue Behindertenstellplätze, Bereiche für Kurzzeitparken und Jelbi-Mobilitätspunkte wurden gekennzeichnet und eingerichtet. Neben den amtlichen Verkehrszeichen zum verkehrsberuhigten Bereich gibt es in dem Bereich weitere Hinweis- und Informationsschilder, die die Verkehrsregeln einfach verständlich für alle erklären und weitere Informationen zum Projekt vermitteln. Durch informative Postkarten unter dem Motto „Mehr Dortu für Alle“ wird über die neue Verkehrssituation informiert. Die Postkarten können auch von Geschäften und gastronomischen Betrieben an ihre Gäste und Kunden ausgegeben werden.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Mai 2023 das Konzept „Innenstadt – Straßenräume neu denken!“ (DS 23/SVV/0060) beschlossen und die Verwaltung mit weitergehenden Planungen und Überlegungen für die einzelnen Straßenabschnitte beauftragt, um den KfZ-Verkehr und v. a. den ruhenden Verkehr schrittweise zu reduzieren. Das Ziel für die Umsetzung des Konzeptes ist eine attraktive und zukunftsgerechte Innenstadt, die die vorhandenen öffentlichen Flächen gerechter aufteilt, um damit mehr Platz auch zugunsten nicht-motorisierter Menschen und ihre Bedürfnisse zu schaffen. Dabei soll umweltgerechte innerörtliche Mobilität gefördert werden, um motorisierten Individualverkehr zu reduzieren und damit der Luftverschmutzung und der Lärmbelästigung zu begegnen.

Was bedeutet „Verkehrsberuhigter Bereich“?

  • Als verkehrsberuhigter Bereich kann der Abschnitt der Dortustraße weiterhin von allen Verkehrsteilnehmern genutzt, d. h. auch von KFZ befahren werden, aber in Schrittgeschwindigkeit.
  • Der Fußverkehr darf die gesamte Straßenbreite benutzen und durch den Fahrzeugverkehr nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.
  • Der Fußverkehr darf umgekehrt den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
  • Fahrzeuge dürfen ausschließlich innerhalb gekennzeichneter Flächen parken.
  • Das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen ist dann jedoch im gesamten Straßenraum zulässig – auf Höhe der Haustür, Eingang zur Arztpraxis und anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtung, Ladengeschäft usw.

Was ändert sich für parkende Anwohner und Besucher?
Die Anwohner- und Besucherparkstände in dem Straßenabschnitt zwischen Hegelallee und Brandenburger Straße sind entfallen. In den umliegenden Straßenbereichen bleiben alle Anwohnerparkstände mit Parkausweis und Besucherparkstände und sog. Mischparkflächen (Anwohner und Besucher) erhalten. Weitere Parkmöglichkeiten bieten u. a. die die Innenstadt umgebenden Parkhäuser.

In der Hegelallee zwischen Dortu- und Jägerstraße gibt es nun 20 sog. Mischparkflächen. Diese sind von berechtigten Anwohnern ganztägig ohne Einschränkungen nutzbar; Besucher können dort mit Parkschein von 8 bis 20 Uhr parken. In der Hegelallee zwischen Dortu- und Lindenstraße sind nun beidseitig 12 Parkstände ausschließlich für Bewohner mit Bewohnerparkausweis reserviert. Darüber hinaus gibt es in dem Straßenabschnitt 4 Behindertenparkstände und 4 -5 Parkstände für Kurzzeitparker (mit Parkscheibe, max. 30 Minuten) geben.

Die Landeshauptstadt setzt für das Modellprojekt auch Fördermittel aus dem Programm „Meine Stadt der Zukunft“ des Landes Brandenburg ein. Ziel ist hierbei, mit verschiedenen Beteiligungsformaten insbesondere die Akzeptanz einer autoarmen Innenstadt in der Stadtgesellschaft zu erhöhen. In verschiedenen kooperativen Beteiligungsformaten soll gemeinsam mit der Stadtgesellschaft diskutiert und ausprobiert werden, wie innerstädtische Straßenräume zukünftig mit einer hohen Aufenthaltsqualität ohne störenden Durchgangs- und Parksuchverkehr für alle gerecht und sozialer genutzt und zukunftsorientiert gestaltet werden können. Das Modelvorhaben soll die Gemeinschaft stärken und die Akzeptanz für Veränderungen fördern; gleichzeitig die Potsdamerinnen und Potsdamer über die Vorteile einer nachhaltigen, grünen und autoarmen Innenstadt informieren und aktiv in die Umgestaltung einbeziehen.

Weitere Informationen und Neuigkeiten im weiteren Projektverlauf finden Sie auf: www.mobil-potsdam.de/dortustrasse und www.potsdam.de/mehrinnenstadt.

Mehr Sicherheit auf Nationalstraßen von Ecuador mit Jenoptik-Technologie

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Die Nationale Verkehrskommission in Ecuador will in den kommenden 12 Jahren die Straßen des Landes mit Jenoptik-Kameras sicherer machen. Gemeinsam mit einem ecuadorianischen Partner wird Jenoptik rund 120 Kameras zur Geschwindigkeitsüberwachung liefern und zusätzliche Dienstleistungen bereitstellen.

Jenoptik, ein führender Hersteller von intelligenten Mobilitätslösungen, wurde zusammen mit einem ecuadorianischen Partner von der Nationalen Verkehrskommission in Ecuador (CTE) für ein Verkehrsmanagementprojekt in dem südamerikanischen Land beauftragt. Das Projekt erstreckt sich über 12 Jahre und umfasst die Installation von mehr als 120 Kameras vom Typ VECTOR SR zur Geschwindigkeitsüberwachung. Die Installationen begannen im Januar 2024, und die ersten Kameras sind bereits in Betrieb. Die Zusammenarbeit mit dem lokalen Partner umfasst weitere Dienstleistungen und Lösungen, um die Verkehrsinfrastruktur und Verkehrssicherheit in Ecuador zu verbessern.

Finbarr O‘Carroll, President Jenoptik Smart Mobility Solutions Americas, sagte: „Wir sind stolz darauf, mit unseren Lösungen weltweit und insbesondere in Ecuador einen Beitrag zu ‚Vision Zero‘ zu leisten. Ecuador unternimmt einen wichtigen Schritt, um Geschwindigkeitsübertretungen zu bekämpfen und Straßen des Landes sicherer zu machen. Wir freuen uns, unsere Expertise in dieses umfassende Verkehrsmanagementprojekt einbringen zu können und einen nachhaltigen Einfluss auf die Verkehrssicherheit in Ecuador zu haben. Das Projekt unterstreicht unser Engagement, durch technologische Innovationen und strategische Partnerschaften positive Veränderungen voranzutreiben.“

Alexis Collazo, Vice President of Sales & Services der Jenoptik-Division Smart Mobility Solutions in Lateinamerika und der Karibik, sagte: „Das nationale Projekt in Ecuador ist ein wichtiger Meilenstein für uns. Es bestätigt uns nicht nur in unserem Anspruch an hohe Qualität, sondern auch unsere Kompetenz, dass wir die erste umfassende Lösung auf nationaler Ebene in Lateinamerika anbieten können.“

Im Rahmen dieses Projekts arbeitet Jenoptik mit ihrem strategischen Partner in Ecuador zusammen, um der Verkehrskommission in Ecuador eine schlüsselfertige Lösung zu liefern, die auf modernster Technologie basiert. Sie umfasst etwa 120 nicht-invasive digitale VECTOR SR-Kameras, mit denen zu schnell fahrende Fahrzeuge bei Tag und Nacht mit Hilfe eines Infrarotblitzes identifiziert werden können. Das Projekt soll dazu beitragen, dass Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt, Unfälle proaktiv reduziert und Tempolimits streng eingehalten werden, um letztlich die Sicherheit im Straßenverkehr in ganz Ecuador zu erhöhen.

Die ersten VECTOR-Kameras wurden im Januar 2024 vor Ort installiert, die weiteren werden schrittweise bis Mitte 2024 folgen. Innerhalb der ersten 20 Tage erhalten Fahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, eine Verwarnung ohne Bußgeld. Nach Ablauf dieser Phase erhalten Raser von der Regierung Strafzettel für Geschwindigkeitsverstöße.

Über Jenoptik und die Division Smart Mobility Solutions
Optische Technologien sind die Basis unseres Geschäfts: Jenoptik ist ein global agierender Photonik-Konzern und in den beiden Divisionen Advanced Photonic Solutions und Smart Mobility Solutions aktiv. Rund 4.600 Mitarbeiter arbeiten weltweit im Jenoptik-Konzern, Hauptsitz ist Jena (Deutschland). Im Geschäftsjahr 2023 erzielte Jenoptik auf Basis vorläufiger Zahlen einen Umsatz von rund 1,07 Mrd Euro.

Die Jenoptik-Division Smart Mobility Solutions bietet photonikbasierte, innovative und nachhaltige Lösungen, darunter Technologien und Dienstleistungen für Verkehrssicherheit, öffentliche Sicherheit und Mautkontrolle. Als End-to-End-Lösungsanbieter unterstützen wir unsere Kunden bei der Bereitstellung von Ausrüstung und Software für den Einsatz im Straßenverkehr, einschließlich Integration, Installation und Wartung bis hin zum Full-Service-Betrieb unserer Lösungen. Unsere starke globale Präsenz und Installationsbasis wird durch ein zuverlässiges Partnernetzwerk unterstützt. Mit Innovation als treibender Kraft ist Jenoptik ein weltweit führender Wegbereiter für Smart Mobility, mit intelligenten Lösungen und Dienstleistungen, die wir stetig weiterentwickeln, um Straßen, Gemeinden und unsere Umwelt rund um den Globus sicherer zu machen.

Polizeiliche Maßnahmen bei Protestaktionen gegen den Bundesparteitag der AfD müssen weiter aufgeklärt werden

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Eine von Anfang an unfriedliche Versammlung muss nicht aufgelöst werden, bevor polizeiliche Maßnahmen gegenüber ihren Teilnehmern ergriffen werden können. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Die Polizei hatte im Vorfeld des am 30. April und 1. Mai 2016 auf dem Gelände der Messe Stuttgart veranstalteten AfD-Bundesparteitags Kenntnis erlangt, dass 850 bis 1000 gewaltbereite Personen aus dem linksautonomen Spektrum Zufahrtswege blockieren und schwere Ausschreitungen begehen wollten. Am Morgen des 30. April 2016 besetzte eine mit 13 Bussen angereiste Gruppe von mehreren hundert teilweise vermummten, fast ausschließlich schwarz oder mit weißen Einmalanzügen bekleideten Personen, die gegen die AfD gerichtete Transparente mit sich führten, einen Kreisverkehr in der Nähe der Stuttgarter Messe. Sie errichteten Barrikaden und zündeten Pyrotechnik. Die Gruppe bewegte sich sodann auf einer Zufahrtsstraße weiter auf das Messegelände zu und wurde dort durch Polizeikräfte eingekesselt. Die Personen – unter ihnen der Kläger – wurden einzeln aus der Einkesselung herausgeführt, mit Einwegschließen hinter dem Rücken gefesselt und in Bussen zu der in einer Messehalle eingerichteten Gefangenensammelstelle verbracht. Der Kläger wurde dort in der Mittagszeit einer Identitätsfeststellung und erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Nach Abnahme der Fesseln wurde er in einem Gefangenenbus eingeschlossen. Am Abend wurde ihm ein Platzverweis erteilt und er wurde zu dem ca. 16 Kilometer entfernten Bahnhof in Esslingen verbracht.

Der Kläger hat die Feststellung der Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen begehrt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat der Klage stattgegeben. Wegen der Sperrwirkung („Polizeifestigkeit“) des Versammlungsgesetzes (VersG) hätten die im Wesentlichen auf das Landespolizeirecht gestützten Maßnahmen nur nach vorherigem Erlass einer Auflösungsverfügung gemäß § 15 Abs. 3 VersG ergehen dürfen. Auf die Berufung des Landes Baden-Württemberg hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim das verwaltungsgerichtliche Urteil geändert und die Klage zum größten Teil abgewiesen. Eine Sperrwirkung des Versammlungsgesetzes habe nicht bestanden, weil die Protestaktion eine „Verhinderungsblockade“ dargestellt habe. Deren primärer Zweck sei es gewesen, die Durchführung des AfD-Bundesparteitags mit unfriedlichen Mitteln zu verhindern oder zumindest erheblich zu stören. Bei einer solchen Blockade handele es sich nicht um eine durch das Versammlungsgesetz geschützte Versammlung. Die Maßnahmen seien auf landespolizeirechtlicher – teils auch auf strafprozessrechtlicher – Grundlage in rechtmäßiger Weise vorgenommen worden. Rechtswidrig seien das Nichtermöglichen eines Toilettengangs und das Vorenthalten von Trinkwasser gewesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat der Revision des Klägers in Teilen stattgegeben und sie im Übrigen zurückgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Sperrwirkung des Versammlungsgesetzes in Gestalt des Auflösungsvorbehalts aus § 15 Abs. 3 VersG zu Unrecht unter Verweis darauf verneint, dass es sich bei der in Rede stehenden Protestaktion um eine „Verhinderungsblockade“ und damit nicht um eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG und des § 1 Abs. 1 VersG gehandelt habe. Denn nach seinen Feststellungen wurden in der Personengruppe Transparente hochgehalten und Sprechchöre skandiert, die unzweifelhaft öffentliche Meinungsbekundungen darstellten. Diese Versammlung unterfiel jedoch nicht dem Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG, weil die Versammlungsfreiheit nur das Recht gewährleistet, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Nach den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs hatte die Versammlung von Anfang an einen unfriedlichen Charakter. Mit Blick auf Art. 8 Abs. 1 GG bedürfen jedenfalls solche Versammlungen, die von Beginn an unfriedlich sind, vor einer Anwendung des allgemeinen Polizeirechts keiner Auflösung nach § 15 Abs. 3 VersG.

Trotz der Anwendbarkeit des Landespolizeirechts erweist sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Bezug auf die Fesselung des Klägers in der Zeit von seiner Ankunft in der Gefangenensammelstelle am Morgen des 30. April 2016 bis zu seiner Identitätsfeststellung und erkennungsdienstlichen Behandlung am Mittag sowie in Bezug auf die Aufrechterhaltung des polizeilichen Gewahrsams vom Nachmittag bis zum Abend und die Verbringung nach Esslingen als bundesrechtswidrig. Diesbezüglich ist der Verwaltungsgerichtshof den Anforderungen an die richterliche Sachverhaltsaufklärung nicht gerecht geworden, die sich aus der durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG garantierten Unverletzlichkeit der Freiheit der Person ergeben. Insoweit musste das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen werden, um diesem Gelegenheit zur Nachholung der erforderlichen Tatsachenfeststellungen und Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Dauer der Freiheitsentziehung sowie ihrer näheren Umstände zu geben.

In Bezug auf die übrigen polizeilichen Maßnahmen, die nicht zu beanstanden waren, blieb die Revision des Klägers erfolglos.

BVerwG 6 C 1.22 – Urteil vom 27. März 2024

Vorinstanzen:
VGH Mannheim, VGH 1 S 803/19 – Urteil vom 18. November 2021
VG Sigmaringen, VG 1 K 4335/17 – Urteil vom 13. Februar 2019