BVG: Keine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für Betroffene des DDR-„Zwangsdopings“

Das systematische staatliche Doping von Leistungssportlern in der ehemaligen DDR stellt weder „politische Verfolgung“ noch einen „Willkürakt im Einzelfall“ im Sinne des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes dar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Die Klägerin begehrt ihre verwaltungsrechtliche Rehabilitierung als Opfer staatlichen Dopings in der DDR. Sie war dort von 1968 bis 1973, damals 12- bis 17-jährig, als Leistungssportlerin aktiv. In dieser Zeit wurden ihr verschiedene Dopingsubstanzen verabreicht. Diese führten zu erheblichen und bis heute anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die Klägerin ist seit ihrem 43. Lebensjahr erwerbsunfähig und schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 90. Sie erhielt eine einmalige Hilfeleistung des Bundes nach dem am 31. August 2002 in Kraft getretenen Ersten Dopingopfer-Hilfegesetz. Im Jahre 2021 beantragte die Klägerin ihre Rehabilitierung nach § 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG). Die Beklagte lehnte den Antrag ab. Das Verwaltungsgericht hat die hiergegen erhobene Klage abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Nach § 1 Abs. 2 VwRehaG kommt eine Rehabilitierung nur in Betracht, wenn eine Maßnahme in schwerwiegender Weise gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit verstoßen und der politischen Verfolgung gedient oder einen Willkürakt im Einzelfall dargestellt hat. Zwar verstieß die heimliche Verabreichung von Dopingsubstanzen, deren gesundheitsschädigende Wirkung den staatlichen Stellen der DDR bekannt war, in schwerwiegender Weise gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Die Maßnahme diente jedoch nicht der politischen Verfolgung und stellte auch keinen Willkürakt im Einzelfall dar. Letzteres setzt voraus, dass die Maßnahme von der Tendenz und Absicht getragen ist, ihren Adressaten bewusst zu benachteiligen. Das folgt aus der Gesetzesbegründung und dem Zweck des Gesetzes. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass zu dem objektiven Erfordernis eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit die subjektive Zielrichtung hinzutreten muss, dass die Maßnahme der politischen Verfolgung gedient hat oder der Betroffene bewusst gegenüber vergleichbaren Personen diskriminiert worden ist. An einer solchen gezielten Diskriminierungsmaßnahme fehlt es hier. Den später erlassenen Dopingopfer-Hilfegesetzen, die eine finanzielle Hilfe lediglich aus humanitären und sozialen Gründen gewähren, liegt ebenfalls die Annahme zugrunde, dass ein Rechtsanspruch der Opfer staatlichen Dopings nicht besteht. Es ist Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, ob und inwieweit er die Opfer staatlichen Dopings in der DDR in die Entschädigungsregelungen des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes einbezieht. Eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten durch das Bundesverwaltungsgericht würde die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung überschreiten.

BVerwG 8 C 6.23 – Urteil vom 27. März 2024

Vorinstanz:

VG Potsdam, VG 11 K 2567/21 – Urteil vom 24. April 2023 –

Foto: Bundesverwaltungsgericht

Henry Hübchen über die DDR und die Arroganz des Überlebens

FACEBOOK-TEASER A) PROFIL Hook: Wenn Henry Hübchen über die DDR spricht, vergleicht er das Land mit Atlantis – einem versunkenen Kontinent, dessen Konturen im Nebel der Geschichte langsam unscharf werden. Teaser: In der Rückschau auf sein Leben, das er zu gleichen Teilen in zwei verschiedenen Systemen verbracht hat, verweigert sich der Schauspieler den einfachen Kategorien von Täter und Opfer. Vielmehr beschreibt er eine Haltung der „Renitenz“, die sich nicht in politischem Widerstand, sondern in einer spezifischen Arbeitshaltung ausdrückte. Besonders eindrücklich ist seine soziologische Beobachtung der Machtverhältnisse: Während er den Westdeutschen als Souverän in der Freizeit, aber als angepasst im Berufsleben wahrnahm, war es im Osten genau umgekehrt. Der Mangel zwang im Privaten zur Unterordnung, doch im Betrieb herrschte oft eine anarchische Gleichheit, in der der Arbeiter dem Meister die Stirn bot. Diese Erfahrung eines Zusammenbruchs und Neuanfangs hat bei Hübchen keine Unsicherheit hinterlassen, sondern eine „große Arroganz“ des Überlebenden. Wer das Scheitern eines Staates erlebt hat, blickt mit anderen Augen auf die Krisen der Gegenwart. Seine Skepsis gegenüber aktuellen politischen Narrativen ist keine bloße Laune des Alters, sondern das Resultat einer Biografie, die gelernt hat, hinter die Kulissen der Macht zu schauen. Es ist der Blick eines Mannes, der weiß, dass keine Ordnung für die Ewigkeit gebaut ist. B) SEITE 1 (Kontext) Hook: Der Systemwechsel 1989 war für viele Ostdeutsche ein Schock, für Henry Hübchen jedoch eher die Bestätigung eines Erfahrungsvorsprungs. Teaser: Der Schauspieler spricht von einer inneren Unabhängigkeit, die weit vor dem Mauerfall begann. Interessant ist dabei seine Analyse der Anpassungsleistungen nach der Wende: Während man sich ökonomisch und beruflich in die Bundesrepublik integrierte, blieb eine kulturelle und mentale Differenz bestehen. Hübchen identifiziert dies nicht als Defizit, sondern als Ressource. Die Erfahrung, dass gesellschaftliche Verhältnisse fragil sind und Ideologien wechseln können, schützt vor einer allzu naiven Haltung gegenüber der Gegenwart. Diese ostdeutsche Skepsis, die sich heute oft in politischen Dissonanzen zeigt, wurzelt tief in der Erkenntnis, dass Wahrheit oft eine Frage der Perspektive und des Zeitgeistes ist. Die Geschichte lehrt hier nicht Eindeutigkeit, sondern Vorsicht. C) SEITE 2 (pointiert, ruhig) Hook: Im Osten war der Arbeiter im Betrieb oft der König, während er in der Mangelwirtschaft der Freizeit zum Bittsteller wurde – eine Umkehrung der westlichen Verhältnisse. Teaser: Henry Hübchen analysiert präzise, wie diese spezifische Sozialisation bis heute nachwirkt. Die im Arbeitsleben der DDR erlernte Respektlosigkeit gegenüber Hierarchien und die Fähigkeit, Autoritäten infrage zu stellen, sind geblieben. Es ist eine Form der Renitenz, die sich schwer in gesamtdeutsche Strukturen einfügen lässt, weil sie aus einer völlig anderen Logik von Abhängigkeit und Freiheit entstanden ist. Das Verständnis für diese feinen Unterschiede schwindet, je weiter das Land in der Vergangenheit versinkt. https://www.ardmediathek.de/video/suite-der-kulturtalk-mit-serdar-somuncu/muessen-wir-uns-an-die-ddr-erinnern-henry-huebchen/rbb/Y3JpZDovL3JiYl83YzUyNmMwYy00MzZmLTQyNzItOWYzMi04NDMyNjE0ODFiN2NfcHVibGljYXRpb24