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Fraktion DIE LINKE reicht Klage gegen Jenas Oberbürgermeister Nitzsche ein

Die Fraktion DIE LINKE im Jenaer Stadtrat reicht Klage vor dem Verwaltungsgericht Gera gegen den Oberbürgermeister der Stadt Jena, Dr. Thomas Nitzsche, zur Feststellung rechtswidrigen Verwaltungshandeln ein.

Hintergrund sind die Vorkommnisse rund um den ehemaligen Werkleiter bei jenaKultur. Zwischen Anfang 2021 und Mai 2022 trieb der ehemalige Werkleiter von jenakultur, Jonas Zipf, das Kunstprojekt „The Diamond Maker“ rechtswidrig hinter dem Rücken seiner Vorgesetzten voran. Anfang Mai 2022 informierte der Oberbürgermeister schließlich den Hauptausschuss des Stadtrates und die Öffentlichkeit darüber, dass Zipf beruflich zu einer Kulturagentur nach Hamburg wechseln würde. Ein Verdacht auf rechtswidriges Handeln hatte wohl Anfang April zunächst zur internen Freistellung Zipfs geführt, welche schließlich in eine Entlassung durch Aufhebungsvertrag mündete. Der Stadtrat wurde über sämtliche Vorgänge erst im Juli 2023 in Kenntnis gesetzt. Eine Beteiligung an der Aufhebung der Anstellung des Werkleiters hat nicht stattgefunden.

Mit der eingreichten Klage soll geklärt werden, ob der Oberbürgermeister daher gegen §29 Abs. 3 in Verbindung mit §76 und §22 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung verstoßen hat. In §29 ist geregelt, dass der Oberbürgermeister bei bestimmten Personalentscheidungen der Zustimmung des Stadtrates oder eines bedarf. In §22 ist die Pflicht zur Information des Stadtrates festgehalten. Die Klage ist eine Organklage zwischen der Stadtratsfraktion und dem Oberbürgermeister und soll als Feststellungsfortsetzungsklage geführt werden, weil der Wiederholungsfall droht.

„Wir sind der Auffassung, dass die Rechte des Stadtrates durch den Oberbürgermeister übergangen wurden. Dabei stützen wir uns auch auf die Rechtsauffassung des zuständigen Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, dass das Gesetz explizit auch eine Pflicht zur Einbeziehung des Stadtrates im Falle einer Entlassung mittels Aufhebungsvertrages vorsieht. Wäre die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung zutreffend, könnten so die Vorschrift der Kommunalordnung praktisch ständig unterlaufen werden. Unsere Klage soll deshalb dazu beitragen, die strittigen Fragen rechtlich sicher abzuklären.“ erklärt die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Jenaer Stadtrat, Lena Saniye Güngör. Güngör hatte als Landtagsabgeordnete dazu eine entsprechende Anfrage im Landtag gestellt.

Das Nichteinbeziehen der städtischen Gremien sei nur die eine Seite der Affaire, kritisiert Jenas LINKEN-Vorsitzender Jens Thomas: „Der Oberbürgermeister hat als Chef der Verwaltung nach wie vor keine politische Verantwortung dafür übernommen, dass unter seiner direkten Aufsicht über einen längeren Zeitraum massive Rechtsverstöße eines Werkleiters möglich waren“. Der entstandene Schaden für die Stadt ist erheblich, er kann sich durch weitere, im Moment geprüfte Sachverhalte, noch beträchtlich erhöhen.

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Bundesstiftung Aufarbeitung widmet sich intensiv dem Thema Treuhandanstalt

Mit dem, von Olaf Jacobs und der Bundesstiftung Aufarbeitung herausgegebenen Band „Die Treuhand – Inneneinsichten einer Behörde“, fiel der Startschuss für die erneute intensive Beschäftigung der Bundesstiftung Aufarbeitung mit dem Thema Treuhandanstalt.

In dem 428 Seiten starken Interview-Buch sprechen frühere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Geschichte dieser Behörde, die zwischen 1990 und 1994 für die Privatisierung der DDR-Wirtschaft zuständig war.

Am 21. März um 20:00 Uhr findet die Buchpremiere im Rahmen von „Leipzig liest“ auf der Leipziger Buchmesse in der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ statt. Am 28. März wird der Band zudem im Rahmen von „Halle liest mit“ im Stadtarchiv Halle vorgestellt.
Die „Treuhand“ und ihre Tätigkeit wird auch knapp 30 Jahre nach ihrer Auflösung kontrovers diskutiert. Das Buch basiert auf Interviews mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Auftrag der Bundesstiftung Aufarbeitung und mit Fördermitteln des Deutschen Bundestages von der Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft Hoferichter & Jacobs geführt wurden.

Die Direktorin der Bundesstiftung, Dr. Anna Kaminsky, erklärte dazu: „Der Band ergänzt die Debatte um eine weitere wichtige Perspektive: die von innen. Erstmals kommen in diesem Umfang die Menschen zu Wort, deren Arbeit bisher zumeist von außen beurteilt, nicht zuletzt verurteilt wurde.“

Aus diesen Interviews entsteht derzeit zudem eine Podcast-Reihe, deren erste beiden Folgen bereits online sind. Diese Folgen finden Sie auf unserem Spotify-Kanal.

Ebenfalls in Zusammenarbeit mit Hoferichter & Jacobs ist das das Online-Projekt
www.treuhandanstalt.online entstanden. Durch eine interaktive Karte und vielfältige
Visualisierungen finden sich hier Hintergründe zu den DDR-Betrieben, die von der Treuhandanstalt übernommen wurden.

Weitere Informationen zum Thema bietet die Bundesstiftung Aufarbeitung in einem umfangreichen Themendossier auf ihrer Website an.

Autorin Ronya Othmann erhält den Usedomer Literaturpreis 2024

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Die Usedomer Literaturtage ehren die Schriftstellerin Ronya Othmann für ihren Debütroman Die Sommer mit dem Usedomer Literaturpreis 2024. Die feierliche Preisverleihung findet am 13. April um 11 Uhr in der Seetelhotel Villa Esplanade in Heringsdorf unter Anwesenheit von Mitgliedern der Jury statt. Ronya Othmann, die in München geboren wurde und in Leipzig lebt, präsentiert in der festlichen Lesung auch ihren Roman Die Sommer. Moderieren wird die Veranstaltung der Historiker und NDR Sachbuchpreisträger Andreas Kossert.

Der 14. Usedomer Literaturpreis ist mit 5000 Euro dotiert und mit einem einmonatigen Arbeitsaufenthalt auf der Zwei-Länder-Insel Usedom verbunden. Er richtet sich an Autorinnen und Autoren, die sich in herausragender Weise um den europäischen Dialog verdient gemacht haben. Mit dem Usedomer Literaturpreis soll auch in Zukunft der länderübergreifende Gedankenaustausch gefördert und die literarische Tradition auf der Insel Usedom, verbunden u. a. mit Maxim Gorki, HansWerner Richter, Theodor Fontane und Thomas Mann, fortgeführt werden. Gestiftet wird der Usedomer Literaturpreis von den Seetelhotels Usedom und den Usedomer Literaturtagen.

Die Jury des Usedomer Literaturpreises gehören die Literaturnobelpreisträgerin Olga Tokarczuk als Vorsitzende, der Publizist Dr. mult. Manfred Osten und der Historiker Dr. Andreas Kossert an. Im Januar entschied sich die Jury für Ronya Othmann. Ihr Roman Die Sommer erzählt von Leyla, der Tochter einer Deutschen und eines jesidischen Kurden, die jeden Sommer im jesidischen Heimatdorf ihrer Großeltern in Nordsyrien verbringt, bis das Assad-Regime und der Islamische Staat die Region in den Abgrund führen.

In Die Sommer schreibe Ronya Othmann „in einer wunderbar zurückhaltenden Sprache von einer emotionalen Meisterleistung, nämlich von der existentiellen Herausforderung, die Menschen zwischen zwei Kulturen stemmen müssen. ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ tragen häufig dramatische und vor allem gebrochene Biographien in sich, die jedoch für die Außenwelt unsichtbar bleiben. Dieser Roman beschreibt auf eindrucksvolle Weise eine jesidisch-deutsche Familiengeschichte und stellt zudem universelle Fragen an Herkunft und Identitäten. Ronya Othmanns Roman erinnert uns an die Zerbrechlichkeit von vermeintlichen Gewissheiten und liefert damit ein literarisches Lehrstück für das 21. Jahrhundert“, so die Jury.

Ronya Othmann wurde 1993 in München geboren und lebt in Leipzig. Sie erhielt u. a. den MDR-Literaturpreis, den Caroline-Schlegel-Förderpreis für Essayistik, den LyrikPreis des Open Mike, den Gertrud-Kolmar-Förderpreisund den Publikumspreis des Ingeborg-Bachmann-Wettbewerbs. 2018 war sie in der Jury des Internationalen Filmfestivals in Duhok in der Autonomen Region Kurdistan, Irak, und schrieb bis August 2020 für die taz gemeinsam mit Cemile Sahin die Kolumne OrientExpress über NahostPolitik. Seit 2021 schreibt sie für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung die Kolumne „Import Export“.

Für ihre Arbeit wurde sie vielfach ausgezeichnet u. a. mit dem Aufenthaltsstipendium im Künstlerhaus Lukas 2015, den MDR-Literaturpreis 2015. 2017 gewann sie den Caroline-Schlegel-Förderpreis für Essay und den Open Mike für Lyrik, 2018 erhielt sie mit Beliban zu Stolberg und Eser Aktay zusammen das Grenzgängerstipendium für die Türkei der Robert-Bosch-Stiftung. 2019 erhielt sie den Publikumspreis beim IngeborgBachmann-Wettbewerb für ihren Text „Vierundsiebzig“ über den Genozid an den Ezîden und den Gertrud Kolmar Förderpreis für ihr Gedicht „Ich habe gesehen“. Bei Hanser erschienen zuletzt ihr Debütroman Die Sommer (2020), für den sie mit dem Mara-Cassens-Preis ausgezeichnet wurde, und der Gedichtband die verbrechen (2021), für den sie den Orphil-Debütpreis und den Düsseldorfer PoesieDebütPreis erhielt.

Über die Usedomer Literaturtage 2024
Vom 10. bis 13. April 2024 laden die Usedomer Literaturtage zum Thema Hoffnung atmen zu sechs Lesungen ein: die Eröffnung mit dem ehemaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck, drei Lesungen der Usedomer Literaturpreisträgerinnen Joanna Bator, Tanja Maljartschuk und Ronya Othmann, zur Abschlussveranstaltung liest Literaturnobelpreisträgers Jon Fosse. Es moderieren der Historiker Dr. Andreas Kossert, der Publizist Dr. mult. Manfred Osten, der NDR Kultur Moderator Joachim Dicks und die Übersetzerin Lisa Palmes. www.usedomerliteraturtage.de.

Stadtentwicklung: Leipzig, Halle und Jena gestalten öffentliche Plätze neu

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In vielen Städten in Mitteldeutschland werden räumliche und strukturelle Entwicklungen vorangetrieben. Die Pläne lassen darauf schließen, dass sich das Leben in den Städten zukünftig verändern soll – deutlich mehr angepasst an die Lebensbedingungen in der nahen Zukunft.
Der Riebeck-Platz in Halle gilt als verkehrsreichster Platz Ostdeutschlands. Jetzt steht er vor dem Umbau: das Zukunftszentrum und ein Hotelneubau stehen an. Dazu gibt es auch eine neue Verkehrsführung: Die bekannte Hochstraße soll durch eine kleine Brücke für Radfahrer ersetzt werden – was für einige Debatten in Halle sorgte.

Umgebaut werden soll auch der Wilhelm-Leuschner-Platz in Leipzig: Das Naturkundemuseum wird ins ehemalige Bowling-Center ziehen. Daneben sind Neubauten u.a. für die Uni sowie eine große Grünfläche geplant. Das Dezernat Stadtentwicklung und Bau teilte mit, auf der Freifläche solle ein „neuartiges städtisches Ökotop“ entstehen, das Platz für Tiere, Pflanzen und Mensch bietet. Auf diese Weise soll der Platz auch fit gemacht werden für die klimatischen Veränderungen der Zukunft.

Auch Thüringens Städte stehen vor Veränderungen. Den Eichplatz am Fuße des Jentowers in Jena nehmen viele nur noch als Parkplatz wahr. Nach jahrzehntelangem Tauziehen hofft die Stadt in diesem Jahr auch hier auf einen Baubeginn für ein neues Quartier mit Wohnungen und Geschäften. Neben dem Jentower sollen dann zwei weitere bis zu 60 hohe Hochhäuser entstehen.

Die Umschau hat sich die Pläne zur Stadtentwicklung in Leipzig, Halle und Jena genauer angesehen. Wie werden die öffentlichen Plätze bald aussehen? Wie weit sind die Projekte bereits? Und was bedeutet die Umgestaltung langfristig für die Bewohner?

Den Videobeitrag gibt es hier: Leipzig, Halle und Jena gestalten öffentliche Plätze neu

Neue Grundsätze zur Verpachtung von Agrarflächen in Ostdeutschland

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie die für Landwirtschaft zuständigen Ministerien der ostdeutschen Bundesländer haben in einem gemeinsamen Termin am 11. April 2024 neue Grundsätze für die Verkaufs- und Verpachtungstätigkeit der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) unterzeichnet. Die neuen „Flächenmanagementgrundsätze 2024“ gelten zum 12. April 2024. Damit wird ein Auftrag des Koalitionsvertrages zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP umgesetzt und ein klares Zeichen für die regionale Stärkung der Landwirtschaft und für mehr Nachhaltigkeit und Ökologie gesetzt.
Die neuen Grundsätze bauen auf den „Flächenmanagementgrundsätzen 2023“ auf, die im vergangenen Pachtjahr im Rahmen eines Pilotprojekts des Bundes erprobt wurden und sich weitgehend bewährt haben. Nach umfangreicher Abstimmung mit den jeweiligen Länderressorts und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen wurden diese noch einmal angepasst und liegen nun mit den Flächenmanagementgrundsätzen 2024 als einvernehmlich abgestimmte Grundlage für die Tätigkeit der BVVG mit dem Schwerpunkt Verpachtung vor. Sie tragen aktuellen agrarstrukturellen Erfordernissen und Aspekten des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit gleichermaßen Rechnung.
Die Flächen werden auf Grundlage eines Punkteverfahrens vergeben. Dabei werden Kriterien der Nachhaltigkeit, der Ökologie und Agrarstruktur in Verbindung mit dem finanziellen Gebot bewertet. Hierzu zählen Bewirtschaftungsweisen, die die Biodiversität fördern, dem Klimaschutz dienen oder eine artgerechtere Tierhaltung umsetzen. Zudem werden Punkte für agrarstrukturelle Kriterien vergeben, beispielsweise für Junglandwirtinnen und Junglandwirte, den Ökolandbau sowie Existenzgründerinnen und -gründer, damit sich ihre Chancen für eine Betriebsentwicklung verbessern.
Der Zugang zu den Flächen wird grundsätzlich weiterhin allen Betriebsformen offenstehen.
Die öffentliche Ausschreibung der Flächen bleibt das Regelverfahren. Rechtliche Erwerbsansprüche, wie z. B. nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, werden weiterhin uneingeschränkt erfüllt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BVVG.
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SPD im Osten: Keine Chance gegen die AfD?

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Vor allem in Thüringen und Sachsen droht der Kanzlerpartei bei den Landtagswahlen im September 2024 ein Absturz in die Bedeutungslosigkeit. Die AfD hingegen dominiert in vielen ostdeutschen Regionen. Vor allem in kleinen Städten und auf dem Land feiert die AfD Erfolge.

Dabei zeichnete sich bei der Bundestagswahl 2021 eigentlich ein Comeback der SPD im Osten ab. In Thüringen beispielsweise erhielt die SPD in keinem Wahlkreis weniger als 20 Prozent. Aktuell liegen manche Prognosen dort – und auch in Sachsen – gerade mal bei sechs Prozent. Was treibt die Wähler weg von der SPD?

Backhaus: Der Campingplatz Prerow ist sicher

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Auf Einladung der Dauercamper auf dem Campingplatz Prerow hat sich Umweltminister Dr. Till Backhaus den Fragen der Stellplatzpächter gestellt. In seiner Begrüßungsrede betonte der Minister, dass eine Schließung des Areals nicht im Sinne des Landes MV sei:

„Der Campingplatz Prerow gehört zu den schönsten in Deutschland. Das ist sowohl den Gästen, der Nationalparkverwaltung, dem Wirtschaftsministerium als auch selbstverständlich dem Landwirtschaftsministerium klar. Deshalb soll dieser Platz auch weiterhin und dauerhaft Erholungssuchenden zur Verfügung gestellt werden. Wir haben aber nie einen Hehl daraus gemacht, dass eine Bewirtschaftung wie in den vergangenen 34 Jahren nicht fortgeführt werden kann: Die vorgegebene Stellplatzzahl wurde regelmäßig überschritten, Zeltplatzstandorte in den Dünnen wurden planiert und mit Wohnanhängern bestückt, seit 1993 wurden regelmäßig ohne naturschutzrechtliche Genehmigung auf dem Campingplatz bauliche Anlagen errichtet oder erweitert, Grabungen durchgeführt, Dünen planiert, Dünendurchbrüche gebaggert, Fahrzeuge im Wald abgestellt. Verwarnungen in Richtung Betreiber und rechtskräftige Urteile haben nicht zu einer Verbesserung geführt. Damit der Campingplatz zukünftig mit den Zielen des Naturschutzes und des Nationalparks im Einklang bewirtschaftet werden kann, muss er verkleinert werden. Ziel ist, dass 2033 noch rund 84 Prozent der ursprünglich genutzten Fläche für Camper zur Verfügung stehen werden; das sind dann immer noch rund 900 Plätze!

Dazu sage ich nochmals in aller Deutlichkeit: Die derzeit vor Gericht anhängigen Räumungsklagen richten sich gegen die Regenbogen AG, nicht gegen die Stellplatznehmer! Ich versichere ihnen: Sie können bleiben. Die laufende Saison ist sicher und es wird keine Räumungen gegen Sie geben!

Dort wo Dauerstellplätze für den Landschafts- und Biodiversitätsschutz wegfallen, werden wir den Pächtern alternative Stellplätze anbieten. Niemand soll von hier vertrieben werden“, so Backhaus.

Die Pachtverträge mit der Regenbogen AG liefen am 31.12.2023 aus. In der Ausschreibung für den weiteren Betrieb des Campingplatzes setzte sich das Unternehmen Campers Friend aus sieben Interessensbekundungen mit dem besten Konzept durch. In der Ausschreibung formulierte Ziele für den Weiterbetrieb waren die Reduzierung der Pachtfläche inklusive eines Rückbauplans, ein qualitativ hochwertiger Campingbetrieb und die Unterstützung der Schutzziele des Nationalparks sowie NATURA 2000. Der Campingplatz soll nach dem Plan ein Leuchtturmprojekt für die Verbindung von Tourismus im Einklang mit Naturschutz und Klimaneutralität werden. Campers Friend steht für die neue Saison bereit, den Platz im Einklang mit der schutzwürdigen Naturausstattung ökologisch zu betreiben.

Der Campingplatz hat aktuell eine Größe von 29,7 Hektar, davon gehören 9,5 Hektar zum Nationalparkamt (Land MV) und 20,2 Hektar der StUN. Die Regenbogen AG hat zusätzlich Eigentum von 0,315 Hektar.

Schwerin: Lange Wartezeiten in den DDR-Polikliniken im Jahr 1982

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Die medizinische Grundversorgung war ein zentraler Aspekt des Gesundheitswesens in der DDR, wobei Polikliniken eine Schlüsselrolle spielten. Eine Kontrolle der Arbeiter- und Bauerninspektion (ABI) im Jahr 1982 zeigte jedoch erhebliche organisatorische Schwächen in den Schweriner Polikliniken auf, die sich vor allem in langen Wartezeiten, mangelndem Terminmanagement und unzureichenden Sprechzeiten äußerten.

Patienten berichteten von Wartezeiten von bis zu 3,5 Stunden, bevor sie von einem Allgemeinmediziner behandelt wurden. Besonders betroffen waren die Polikliniken West und Lankow, in denen kein Bestellsystem existierte und Früh- oder Spätsprechstunden nicht angeboten wurden. Im Vergleich dazu wiesen die Zentralklinik und das Stadtambulatorium Goethestraße deutlich geringere Wartezeiten auf. Letzteres glänzte mit einer durchschnittlichen Wartezeit von nur 20 Minuten, was auf ein seit über zehn Jahren etabliertes Bestellsystem zurückzuführen war.

Die ABI-Kontrolle hob mehrere Hauptprobleme hervor. Zunächst fehlte in den meisten Polikliniken ein funktionierendes Terminmanagement. Patienten mussten unangemeldet erscheinen und konnten lediglich hoffen, an diesem Tag behandelt zu werden. Darüber hinaus waren die Sprechstundenzeiten häufig nicht öffentlich ausgehängt, was die Planung für Patienten zusätzlich erschwerte. Früh- und Spätsprechstunden, die besonders für Berufstätige wichtig sind, wurden kaum angeboten. Mittwochnachmittage blieben regulären Sprechstunden komplett vorbehalten und waren stattdessen für Weiterbildungen und Beratungen vorgesehen, was dazu führte, dass dringende Fälle nur im Ausnahmefall behandelt wurden.

Die Analyse der einzelnen Polikliniken zeigte deutliche Unterschiede in der Organisation und Effizienz. In der Poliklinik West, wo kein Bestellsystem existierte, betrugen die Wartezeiten im Durchschnitt dreieinhalb Stunden. Frühsprechstunden gab es nicht, sodass Berufstätige kaum eine Möglichkeit hatten, vor Arbeitsbeginn einen Arzt aufzusuchen. Ähnlich sah es in der Poliklinik Lankow aus, wo Patienten durchschnittlich drei Stunden warteten. Zwar wurden hier Frühsprechstunden angeboten, doch fehlte auch hier ein System zur Terminvergabe.

Die Poliklinik Großer Dreesch wies mit durchschnittlich 50 Minuten vergleichsweise moderate Wartezeiten auf, bot jedoch ebenfalls keine Sprechstunden außerhalb der regulären Arbeitszeiten an. Ein anderes Bild zeigte sich im Stadtambulatorium Goethestraße, das trotz schwieriger äußerer Bedingungen – der Altbau war weniger gut ausgestattet – mit einer durchschnittlichen Wartezeit von nur 20 Minuten überzeugte. Hier war ein konsequentes Bestellsystem seit Jahren Standard, und sowohl Früh- als auch Spätsprechstunden wurden regelmäßig angeboten.

Die Ursachen für die Missstände waren vielfältig. Einerseits herrschte ein Mangel an Allgemeinmedizinern, der durch die hohe Arbeitsbelastung zusätzlich verschärft wurde. Andererseits fehlte es vielerorts an Flexibilität in der Organisation der Arbeitsabläufe. Einige Einrichtungen hielten an starren Arbeitszeiten fest und versäumten es, diese an die Bedürfnisse der Patienten anzupassen.

Angesichts der Ergebnisse der ABI-Kontrolle wurde ein Maßnahmenplan entwickelt, um die Situation nachhaltig zu verbessern. Dieser sah unter anderem die Einführung eines flexiblen Bestellsystems in allen Polikliniken vor. Früh- und Spätsprechstunden sollten verstärkt angeboten werden, insbesondere für Berufstätige. Zudem sollten die Sprechstunden- und Pausenzeiten öffentlich ausgehängt werden, um für mehr Transparenz zu sorgen. Der bisher ungenutzte Mittwochnachmittag sollte künftig für reguläre Sprechstunden geöffnet werden.

Darüber hinaus sollten Gespräche mit Teilzeitbeschäftigten geführt werden, um deren Arbeitszeit flexibler zu gestalten und die volle Auslastung zu gewährleisten. Ziel war es, die Effizienz der Arbeitsabläufe zu steigern und die Wartezeiten für Patienten zu reduzieren.

Bereits kurz nach der Einführung des Maßnahmenplans wurden in einigen Polikliniken erste Fortschritte sichtbar. In der Poliklinik Lankow wurden die Sprechzeiten öffentlich ausgehängt, und ein Bestellsystem wurde implementiert. Allerdings wurden Spätsprechstunden hier weiterhin nicht angeboten. Auch in der Poliklinik West zeigte sich eine Verbesserung, wenngleich die Veränderungen noch nicht vollständig umgesetzt waren.

Ein besonders positives Beispiel blieb das Stadtambulatorium Goethestraße. Hier wurden Früh- und Spätsprechstunden seit Jahren konsequent durchgeführt, und die Patienten äußerten sich durchweg zufrieden. Ein funktionierendes Bestellsystem, motiviertes Personal und eine stabile Arbeitsorganisation trugen maßgeblich zu diesem Erfolg bei. Die Mitarbeiter arbeiteten seit Jahren in einem gut eingespielten Team, was eine effektive Organisation der Sprechstunden erleichterte.

Die ABI-Kontrolle machte deutlich, dass organisatorische Defizite die medizinische Versorgung erheblich beeinträchtigen können. Gleichzeitig zeigte sie auf, dass durch gezielte Maßnahmen und eine konsequente Umsetzung deutliche Verbesserungen erzielt werden können. Während in einigen Polikliniken bereits Fortschritte sichtbar wurden, bleibt die nachhaltige Umsetzung der Maßnahmen eine langfristige Herausforderung.

Der Fall Schwerin verdeutlicht, wie wichtig eine effiziente Arbeitsorganisation, motiviertes Personal und ein patientenorientierter Ansatz für die Qualität der Gesundheitsversorgung sind. Insbesondere das Stadtambulatorium Goethestraße zeigt, dass auch unter schwierigen Bedingungen eine effiziente und patientenfreundliche Organisation möglich ist. Dieses Beispiel könnte als Modell für andere Einrichtungen dienen, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen.

Pressefeindliche Stimmung in Deutschland – Medienvielfalt geht weiter zurück

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In Deutschland hat sich in den letzten Jahren eine immer pressefeindlichere Stimmung ausgebreitet, das zeigt die jetzt veröffentlichte Nahaufnahme Deutschland von Reporter ohne Grenzen (RSF). Während der Pandemie schnellte die Zahl der Übergriffe auf Berichterstattende in die Höhe. Auch unser Rückblick auf das vergangene Jahr zeigt: Diese Tendenz ist noch nicht vollständig zurückgegangen. Für 2023 konnte RSF 41 Übergriffe auf Medienschaffende verifizieren. Im Jahr 2022 waren es 103. Zum Vergleich: 2019, vor der Pandemie, waren es 13. Die Nahaufnahme beschäftigt sich mit einer Vielzahl an presserelevanten Aspekten – zum Beispiel zu den Themen Gesetzgebung und Überwachung – und gibt einen Überblick über die gewaltsamen Angriffe auf Reporterinnen und Reporter.

„Im vergangenen Jahr wurden Reporter wieder verprügelt, ihre Ausrüstung wurde zerstört und ihnen wurde im Internet massiv gedroht. 2024 startete unter anderem mit der brutalen Körperverletzung eines Journalisten am Rande einer Demonstration in Leipzig. Zudem beobachten wir eine gefährliche neue Art der Aggression: Landwirte haben kürzlich mit Trecker-Blockaden und Misthaufen die Auslieferung von Zeitungen in mehreren Bundesländern verhindert”, sagt Michael Rediske, Mitgründer der deutschen Sektion von RSF und amtierendes Vorstandsmitglied. Das zeigt, dass die Freiheit, unabhängig zu berichten, hierzulande nicht nur durch Übergriffe gegen einzelne Medienschaffende bedroht ist. Unzufriedenheit mit einer angeblich zu geringen Berichterstattung über Bauernproteste reicht offenbar aus, um bei Angriffen gegen die Pressefreiheit die Hemmschwelle weiter zu senken.”

Gewalt gegen Medienschaffende und Redaktionen

2021 gab es 80 Angriffe, 2022 waren es 103. Für 2023 verifizierte Reporter ohne Grenzen nun 41 Übergriffe. Damit bleiben die Zahlen im Vergleich zu den Jahren vor der Pandemie vergleichsweise hoch: 2019 waren es 13. Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer.

Am häufigsten waren im Jahr 2023 Tritte und Faustschläge oder Schläge mit Gegenständen wie Fackeln oder Trommel-Schlegeln. Als Angriff gewertet wurden diese, sofern sie Körper oder Ausrüstung von Journalistinnen und Journalisten tatsächlich getroffen haben. Medienschaffenden wurde auch Ausrüstung entrissen, sie wurden zu Boden gerissen, mit Sand und Steinen beworfen oder in einem Fall mit Fäkalien beschmiert.

Die meisten der 41 für das Jahr 2023 verifizierten Angriffe – zwei Hacker-Angriffe können nicht geografisch zugeordnet werden – ereigneten sich in Sachsen (12), gefolgt von Bayern (6), Berlin (5), Nordrhein-Westfalen (5), Niedersachsen (4), Hamburg (2), Hessen (2), Rheinland Pfalz (1), Thüringen (1) und Schleswig-Holstein (1). Der gefährlichste Ort für Medienschaffende waren auch 2023 politische Versammlungen wie Partei-Veranstaltungen, Demonstrationen oder Protestaktionen. Hier wurden 32 von insgesamt 41 Fällen gezählt. Besonders pressefeindlich ging es erneut bei der Berichterstattung im Umfeld von verschwörungsideologischen oder rechtsextremen Versammlungen zu: Hier fand 2023 mit 18 von 41 verifizierten Fällen ein Großteil der Angriffe statt.

Auch für Januar und Februar wurden RSF bereits einige alarmierende Vorfälle gemeldet. Weitere Details zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland im internationalen Vergleich wird Reporter ohne Grenzen am 3. Mai zusammen mit der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit veröffentlichen.

Überwachung und Gesetzgebung in EU und Deutschland

Schwerpunkt der öffentlichen Debatten waren in diesem Jahr die Auseinandersetzungen um die gesetzlichen Grundlagen der Informationsfreiheit, in Deutschland und auf EU-Ebene. Die wichtigsten Reformvorhaben auf EU-Ebene, der European Media Freedom Act und der Digital Services Act, sind jetzt in Brüssel verabschiedet und müssen in Deutschland umgesetzt werden.

Strittig sind unter anderem der staatliche Einsatz von Spähsoftware, der den Quellenschutz journalistischer Arbeit untergräbt, sowie Regelungen im Spannungsfeld zwischen einerseits Verhinderung von Desinformation und Verleumdungen auf Plattformen und andererseits den Rechten von Whistleblowern wie Journalistinnen auf Anonymität und Schutz ihrer Kommunikationspartnerinnen und -partner. RSF fordert mit seiner politischen Arbeit verbesserte rechtliche Bedingungen. So zielt eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf mehr Beschränkungen für Überwachung der Kommunikation von Medienschaffenden durch „Staatstrojaner“, also von staatlichen Stellen eingesetzte Überwachungs-Software.

Zudem legte das Bundesministerium der Justiz im April 2023 Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vor. Bislang existiert jedoch noch kein vom Kabinett gebilligter Entwurf. RSF hat gemeinsam mit der Organisation Neue Deutsche Medienmacher*innen das Gesetzesvorhaben begrüßt, zugleich aber Verbesserungen gefordert. RSF begrüßt auch das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes im Juli 2023, kritisiert jedoch Einschränkungen der schließlich in Kraft getretenen Fassung: Whistleblower dürfen Missstände nicht sofort veröffentlichen lassen, sondern müssen mit Informationen von öffentlichem Interesse zunächst an nicht öffentliche interne oder externe Meldestellen herantreten.

Überdies überziehen europaweit mächtige Akteure, zumeist finanzstarke Unternehmen, einzelne Journalistinnen und Journalisten oder Medienhäuser mit Zivilklagen, um sie einzuschüchtern und von unliebsamen Veröffentlichungen abzuhalten. RSF beobachtet diese rechtsmissbräuchlichen Klagen, SLAPPs (kurz für „strategic lawsuits against public participation“), und wird das Thema auch 2024 stärker in den Fokus rücken.

Medienvielfalt geht weiter zurück

Im Vordergrund der publizistischen Auseinandersetzung stand das ganze Jahr 2023 der Streit um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die anstehende Anpassung des Rundfunkbeitrags an die Inflation stößt auf Widerstand einer Reihe von Landesregierungen. Alle Landesparlamente müssen diese beschließen. Etliche Ministerpräsidentinnen und -präsidenten fordern stattdessen tiefgreifende Strukturreformen beziehungsweise eine Verkleinerung von ARD und ZDF.

Für das Demokratieverständnis von RSF ist es grundlegend, dass sich Nutzende aus inhaltlich unterschiedlichen Quellen informieren können. Dies ist eine wichtige Bedingung für funktionierende Pressefreiheit. Deutschland verfügt zwar historisch mit seinem Netz aus bundesweiten, regionalen und Lokalzeitungen sowie mit seinem dualen System aus öffentlich-rechtlichen und privaten Hörfunk- und Fernsehanbietern über ein im internationalen Vergleich hohes Niveau an Medienvielfalt. Im Zuge von Digitalisierung und veränderten Nutzungsgewohnheiten ist jedoch die Vielfalt des lokalen Zeitungsangebots seit langem rückläufig. Alle Prognosen weisen darauf hin, dass dieser Prozess weitergehen und eine noch größere Bedrohung für die Pressefreiheit werden wird.

Foto: Pixabay

Polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland für 2023: Gesamtkriminalität steigt weiter an

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In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die der Polizei bekannt gewordenen und von ihr endbearbeiteten Straftaten erfasst. Nicht enthalten sind

  • Staatsschutzdelikte,
  • Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§315, 315b StGB und 22a StVG),
  • Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden,
  • Ordnungswidrigkeiten,
  • Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze,
  • Delikte, die nicht in den Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte) sowie
  • Delikte, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr bearbeitet werden.

Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, sie enthält nur die „endbearbeiteten“ Straftaten. Das heißt, die Fälle finden erst Eingang in die Statistik, wenn die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind und die Akten an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden.

Die PKS bildet das sogenannte Hellfeld der Kriminalität ab, also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität. Neben dem Hellfeld gibt es das sogenannte Dunkelfeld. Dieses umfasst Straftaten, die der Polizei nicht bekannt werden. Wie groß das jeweilige Hell- und Dunkelfeld sind, hängt beispielsweise davon ab, wie häufig Delikte angezeigt werden oder welche Schwerpunkte die Polizei bei der Verfolgung von Straftaten setzt.

Einige wichtige Trends und Entwicklungen aus dem Jahr 2023 werden nachfolgend dargestellt.

Gesamtentwicklung der Straftaten
Nachdem die Zahlen der polizeilich erfassten Straftaten im Jahr 2016 auf einem Höchststand waren, sind sie in den Folgejahren stetig gesunken. Mit Abklingen der Covid-19-Pandemie und den damit wegfallenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie kam der Umschwung – die erfassten Straftaten stiegen vom Jahr 2021 zum Jahr 2022 erstmals wieder merkbar an. Dieser Trend setzte sich 2023 zwar fort, jedoch weniger stark als im Jahr zuvor: Vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 stiegen die Fallzahlen um 5,5 Prozent an; von 5.628.584 Fällen in 2022 auf 5.940.667 Fälle in 2023 (vgl. 2021 auf 2022 +11,5 Prozent von 5.047.860 auf 5.628.584 Fälle) Betrachtet man die Fallzahlen im Langzeitvergleich, sind sie 2023 auf dem höchsten Stand seit dem Berichtsjahr 2016.

Aufklärungsquote
Die Aufklärungsquote lag 2023 bei 58,4 Prozent und damit 1,1 Prozentpunkte über dem Wert von 2022 (57,3 Prozent). Damit erreicht die Aufklärungsquote fast den Höchststand der letzten Jahre 2021 (58,7 Prozent).

Die nachstehende Grafik zeigt die Entwicklung der Anzahl der erfassten Fälle, der aufgeklärten Fälle und der Tatverdächtigen insgesamt seit dem Jahr 2009.

Auch wenn die Fallzahlen insgesamt von 2022 auf 2023 erneut angestiegen sind, lässt sich diese Entwicklung nicht pauschal auf alle Deliktsbereiche übertragen. Daher wird auf einzelne Deliktbereiche weiter unten im Detail eingegangen.

Woher kommt der Anstieg an Straftaten?
Die Kriminalitätsforscherinnen und -forscher des BKA haben drei zentrale Faktoren für den Anstieg der Fall- und Tatverdächtigenzahlen identifiziert, die für die Entwicklung der Delikte insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße sowie insbesondere für Gewalt- und Eigentumsdelikte angeführt werden können:

Erhöhte Mobilität bietet mehr Tatanlässe und -gelegenheiten
Während der Covid-19-Pandemie war die Mobilität stark eingeschränkt. Das heißt, die Menschen hielten sich generell mehr zuhause und im nahen Umfeld auf. Mit dem Wegfall der letzten Corona-bedingten Einschränkungen im Frühjahr 2023 sind die Menschen wieder mehr unterwegs, tendenziell verstärkt im öffentlichen Raum. Dadurch ergeben sich mehr Tatgelegenheiten und -anlässe.

Wirtschaftliche und soziale Belastungen
In der Bevölkerung wurde über weite Teile der Jahre 2022 und 2023 die Inflation als wesentliches Problem wahrgenommen. Das war in den Jahren davor nicht der Fall und steht in Zusammenhang mit steigenden Fall- und Tatverdächtigenzahlen, bspw. bei Gewaltkriminalität. Hinzu kommen Belastungen im sozialen Bereich. Insbesondere Kinder und Jugendliche haben mit erhöhten psychischen Belastungen als Folge der Corona-Maßnahmen zu kämpfen, was sich auch auf ihre Anfälligkeit, Straftaten zu begehen, auswirken kann.

Migration
Deutschland verzeichnet aktuell eine hohe Zuwanderungsrate. Dadurch steigt die Bevölkerungszahl an und der Anteil der Nichtdeutschen an der Gesamtgesellschaft nimmt zu. Es ist plausibel, dass sich dies auch in einer steigenden Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger ausdrückt. Es ist davon auszugehen, dass viele Schutzsuchende mehrere Risikofaktoren für verschiedene Deliktsbereiche aufweisen. Dazu gehören die Lebenssituation in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie wirtschaftliche Unsicherheit und Gewalterfahrungen. Bei der Gewaltkriminalität zeigt vor allem die Migrationsdynamik (Wie viele Zu- und Fortzüge werden verzeichnet?) und weniger die Nettomigration (Wie viele Zugewanderte bleiben?) einen Zusammenhang mit dem Kriminalitätsgeschehen. Dies legt nahe, dass die Anstiege von Kriminalität (besonders bei nichtdeutschen Tatverdächtigen) mit den besonderen Bedingungen, die mit dem Wanderungsgeschehen verknüpft sind, einhergehen. Dazu gehören beispielsweise die große Anzahl von Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie viele kurzfristige Unterbringungen mit häufigen Umzügen.

Fokus: Besondere Risikofaktoren für Kinder und Jugendliche
Die genannten zentralen Erklärungsansätze finden auf alle Altersgruppen Anwendung. Bei (älteren) Kindern und Jugendlichen können sie aber in besonderem Maße relevant sein, denn:

  • Jugendliche haben eine entwicklungsbedingt größere Neigung, gegen Normen zu verstoßen und Straftaten zu begehen. Mit den wegfallenden Covid-bedingten Einschränkungen entfalten diejenigen Faktoren, die derzeit das Kriminalitätsaufkommen insgesamt steigen lassen, bei Jugendlichen eine möglicherweise besonders deutliche Wirkung.
  • Kinder und Jugendliche waren von den Covid-bedingten Einschränkungen in besonderem Maße betroffen (bspw.: Mangel an sozialen Kontakten, Stressbelastung innerhalb der Familie und beengte räumliche Verhältnisse). Aktuelle Studien zeigen, dass die psychischen Belastungen zum Teil auch nach Beendigung der Maßnahmen weiter Bestand haben.

weitere Informationen, auch zu Hilfs- und Präventionsangeboten finden sich auf den Seiten des Bundeskriminalamtes.

Foto: Bundeskriminalamt, An den Treptowers 1, 12435 Berlin