Wolfgang Rosenkötter erinnert sich an ein Jahr voller Angst. 1962 lebte er in der evangelischen Fürsorgeeinrichtung Freistatt. In der Deutschlandfunk-Sendung „Vergessen und vergeben?“ erzählt er von schwerer Arbeit im Moor, von Schlägen und dem Wunsch, fortzukommen. Seine Geschichte gehört zur Bundesrepublik. Auch dort konnten Einrichtungen, die Schutz versprachen, zu Orten der Gewalt werden.
Kirchliche, staatliche und private Träger betrieben die Heime. Jugendämter und weitere staatliche Stellen waren an Unterbringungen beteiligt; die Heimaufsicht sollte die Einrichtungen kontrollieren. Die Verantwortung lässt sich deshalb nicht auf einzelne Erzieher abschieben. Wer Kinder unterbrachte, Einrichtungen führte oder beaufsichtigte, musste für ihren Schutz sorgen.
Der Runde Tisch zur Heimerziehung stellte später vielfaches Unrecht fest. Zahlreiche Übergriffe verstießen bereits gegen damaliges Recht. Das ist wichtig, weil die Erklärung „So war Erziehung eben früher“ darüber hinweggeht. Auch damals gab es Grenzen, die Erwachsene überschritten, während Kinder kaum Möglichkeiten hatten, sich zu wehren.
Besonders schwer wiegt für mich das Versagen der Aufsicht. Nach den Feststellungen des Runden Tisches unterband sie die Rechtlosigkeit vieler Heimkinder nicht. Wer vor Gewalt schützen sollte, erfüllte seinen Auftrag nicht ausreichend. Ein christlicher Anspruch oder die Bezeichnung „Fürsorge“ waren keine Garantie dafür, dass die Würde eines Kindes im Alltag zählte.
Nicht jedes Heim war gleich, und nicht jeder Mitarbeiter übte Gewalt aus. Aber die Erfahrungen der Betroffenen verlangen mehr als den Hinweis auf engagierte Einzelne. Sie verlangen die Prüfung von Zuständigkeiten, Beschwerden und unterlassenem Eingreifen. Das Unrecht in westdeutschen Heimen besitzt sein eigenes Gewicht. Es aufzuarbeiten gehört zur Geschichte einer Demokratie, deren Schutzversprechen für viele Kinder hinter Heimtüren versagte.