Staatstrojaner: Einsätze bekannt, Kosten bleiben geheim

Der Staat darf unter gesetzlichen Voraussetzungen heimlich in Smartphones und Computer eindringen. Doch wie häufig passiert das? Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken nennt für den Generalbundesanwalt 2024 acht Ermittlungsverfahren mit Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zwei mit Online-Durchsuchungen. Das sind Verfahrenszahlen aus einem bestimmten Zuständigkeitsbereich, keine Gesamtbilanz aller deutschen Behörden.

Der Unterschied: Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung wird Kommunikation direkt am Gerät erfasst, wo sie unverschlüsselt vorliegt. Eine Online-Durchsuchung erlaubt einen weitergehenden Zugriff auf das IT-System und gespeicherte Daten. Betroffen sein können persönliche Nachrichten, vertrauliche Kontakte und andere sensible Informationen.

Nicht jede Anordnung wurde umgesetzt. In vier Verfahren unterblieb die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, in zwei weiteren wurden beide Maßnahmen aus technischen und ermittlungstaktischen Gründen nicht umgesetzt. Zwei Verfahren mit Anordnungen beider Maßnahmen wurden inzwischen eingestellt. In einem weiteren erging ein erstinstanzliches Urteil. Daraus allein lassen sich Rechtmäßigkeit und Nutzen einzelner Eingriffe nicht beurteilen. Eine Einstellung beweist keinen rechtswidrigen Einsatz; eine Verurteilung beantwortet nicht automatisch Fragen zur Verhältnismäßigkeit.

Zu Beschaffung, Entwicklung und Betrieb nennt die Bundesregierung keine Kosten. Die Informationen seien „besonders geheimhaltungsbedürftig“.

Gerade solche Befugnisse brauchen wirksame Kontrolle. Technische Details können Geheimhaltung erfordern. Trotzdem muss überprüfbar bleiben, was diese Eingriffe kosten, was sie zur Aufklärung beitragen und wie Grundrechte geschützt werden.

Quellen: Bundestag, hib vom 15.10.2026; Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung 69/2025.