Renten-Gerechtigkeit: Lebensleistung vs. Systemnähe

Die Rente ist mehr als Geld; sie ist die finanzielle Bewertung eines Lebens. Die Überleitung des DDR-Rentensystems in das westdeutsche Recht (Artikel 30 Einigungsvertrag) ist eine technische Meisterleistung, aber sozialpolitisches Dynamit. Das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) brachte zwar im Durchschnitt schnelle Rentenerhöhungen, schuf aber zugleich massive Ungerechtigkeiten für spezifische Gruppen.

Das Problem der Zusatzversorgung
In der DDR gab es neben der Standardrente diverse „Zusatz- und Sonderversorgungssysteme“ – für die technische Intelligenz (Ingenieure), Ärzte, Eisenbahner, aber auch für Polizei, NVA und Stasi. Der Einigungsvertrag zielte darauf ab, diese Systeme zu schließen und „ungerechtfertigte Privilegien“ abzubauen. Das Prinzip: Niemand sollte aus seiner Tätigkeit für die Diktatur im Alter bessergestellt sein als der Durchschnittsbürger.

Dies führte zur Kappung der Renten von „staatsnahen“ Gruppen auf das Durchschnittsniveau. Doch die Definition von „staatsnah“ und die Obergrenzen waren umstritten. Viele Ingenieure oder Ärzte, die hohe Beiträge gezahlt hatten, fühlten sich durch die Deckelung enteignet. Das Bundesverfassungsgericht billigte diese „Systementscheidung“ grundsätzlich, zwang den Gesetzgeber aber zu Nachbesserungen (AAÜG), um echte Lebensleistungen anzuerkennen.

Die vergessenen Frauen
Ein besonders harter Fall sind die in der DDR geschiedenen Frauen. Das DDR-Familienrecht kannte keinen Versorgungsausgleich (Rentensplitting) nach westlichem Muster, da Frauen meist voll erwerbstätig waren. Mit der Überleitung ins westdeutsche System fielen diese Frauen durchs Raster: Sie hatten keine Ansprüche gegen den Ex-Mann erworben und bekamen oft nur geringe eigene Renten, da Erziehungszeiten oder Arbeit in schlechter bezahlten „Frauenberufen“ im West-System anders bewertet wurden.

Rund 95 % dieser Frauen gehen bis heute leer aus, obwohl die UN-Frauenrechtskommission (CEDAW) Deutschland für diese Benachteiligung rügte. Die Bundesregierung richtete zwar 2023 einen Härtefallfonds ein, doch die Einmalzahlungen werden von den Betroffenen als „Almosen“ empfunden, die das strukturelle Unrecht des Einigungsvertrages nicht heilen. Hier zeigt sich, wie die schematische Übertragung westdeutscher Rechtsnormen auf ostdeutsche Biografien zu lebenslangen Härten führte.