Erich Mielke verteidigt Stasi in turbulenter Volkskammer: „Ich liebe doch alle, alle Menschen“

Berlin, 1989 – In einer aufgeheizten Debatte vor der Volkskammer der DDR hat Erich Mielke, der langjährige Minister für Staatssicherheit, die Arbeit seiner Behörde vehement verteidigt. Mitten in seiner Rede, die von Zwischenrufen begleitet wurde, äußerte Mielke den vielzitierten Satz „Ich liebe doch alle, alle Menschen“. Seine Ausführungen erfolgten in einem Kontext, in dem die Volkskammer gleichzeitig die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses zur Überprüfung von Amtsmissbrauch und Korruption vorschlug.

Mielke betonte eingangs die Verpflichtung der Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) gegenüber dem Volk. Er erklärte, sie seien „Söhne und Töchter der Arbeiterklasse der Werktätigen“ und kämen aus allen Schichten. Ihr oberster Auftrag sei es gewesen, die Interessen der Werktätigen zu vertreten, und diesem Auftrag seien sie „unter schweren Bedingungen“ immer bemüht gewesen gerecht zu werden. Mielke behauptete zudem, das MfS habe einen „außerordentlich hohen Kontakt mit allen werktätigen Menschen“ gehabt.

Der Minister führte zwei Hauptaufgaben des MfS an:

1. Die Aufdeckung alles dessen, „was gegen den Frieden sich richtete“, wobei das MfS „hervorragende Information geliefert“ habe, nicht nur für die DDR, sondern für das gesamte sozialistische Lager.

2. Die „Stärkung unserer sozialistischen Wirtschaft“, auf welchem Gebiet die Mitarbeiter des MfS ebenfalls „hervorragendes“ geleistet hätten.
Darüber hinaus schilderte Mielke eine weitere Rolle des MfS: das Aufzeigen von „Unzulänglichkeiten“. Er berichtete, dass Bürger, von einfachen Menschen bis zu Direktoren, dem MfS „vieles mitgeteilt“ hätten, selbst Dinge, für die das Ministerium nicht direkt zuständig gewesen sei.

Diese Informationen, manchmal von „ganz kleinen Dingen nur bis zu den größten“, seien entgegengenommen und an die zuständigen Stellen weitergeleitet worden. Mielke nannte hierbei explizit die „Republikflucht“ und die Abwanderung von Ärzten und Lehrern. Das MfS habe demnach auch Vorschläge an die zuständigen Stellen gemacht, um auf Missstände aufmerksam zu machen.

Mielke äußerte jedoch auch seine Frustration darüber, dass vieles, was gemeldet wurde, „nicht immer berücksichtigt wurde und nicht eingeschätzt wurde“. Er betonte, dass sie sogar auf Konferenzen aufgetreten seien, um zu fordern, dass ihre Informationen ernst genommen und ausgewertet würden, um Veränderungen zu schaffen. Er versicherte, das MfS habe stets versucht, „nach der Verfassung und nach den bestehenden Gesetzen einwandsfrei zu arbeiten“.

Als direkte Reaktion auf die Gesamtthematik und die anstehenden Problematiken unterbreitete das Präsidium der Volkskammer im Anschluss an Mielkes Rede einen umfassenden Vorschlag. Dieser sah vor, auf der Grundlage von Anträgen verschiedener Fraktionen sowie des Generalstaatsanwalts der DDR, die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses der Volkskammer vor. Dieser Ausschuss sollte gemäß Artikel 61 der Verfassung der DDR und Paragraph 28 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Volkskammer eingerichtet werden.

Die Kernaufgabe des Ausschusses wäre die Überprüfung von Fällen des Amtsmissbrauchs, der Korruption, der ungerechtfertigten persönlichen Bereicherung und anderer gesetzwidriger Handlungen, bei denen der Verdacht einer Verletzung des Strafgesetzes besteht. Sollten die Vorwürfe Abgeordnete der Volkskammer betreffen, müsste zudem über die Aufhebung ihrer Immunität gemäß Artikel 60 Absatz 2 der Verfassung entschieden werden. Alle Fraktionen wurden aufgefordert, je zwei Vorschläge für die Mitarbeit in diesem Ausschuss zu benennen, dessen Zusammensetzung dann auf der 12. Tagung der Volkskammer beschlossen werden sollte. Parallel dazu sollen sich auch die zuständigen Ausschüsse mit der Problematik beschäftigen. Die Sitzung endete mit der Frage, ob diese Verfahrensweise Zustimmung finde.

Kirchenvermögen: Milliardenbesitz und staatliche Finanzierung

Journalistischer Text – Facebook Kirchenvermögen: Milliardenbesitz und staatliche Finanzierung Die Diskussion um die finanziellen Verhältnisse der beiden großen Kirchen in Deutschland offenbart ein komplexes System aus historischen Privilegien und enormen Vermögenswerten. Recherchen beziffern das Gesamtvermögen der katholischen und evangelischen Kirche auf konservativ geschätzte 300 Milliarden Euro. Dieser Betrag setzt sich aus kapitalen Anlagen, riesigem Grundbesitz und Immobilien zusammen. Ein interessantes Detail ist hierbei die Bewertungspraxis: Gebäude wie der Kölner Dom stehen oft mit einem symbolischen Erinnerungswert von nur einem Euro in den Bilanzen. Da diese Objekte unverkäuflich sind, erscheinen stille Reserven in Milliardenhöhe nicht in den offiziellen Büchern. Ein weit verbreiteter Irrtum betrifft die Finanzierung sozialer Einrichtungen. Caritas und Diakonie, die größten Arbeitgeber nach dem Staat, finanzieren ihre Kindergärten oder Krankenhäuser nicht primär aus der Kirchensteuer. Tatsächlich übernimmt die öffentliche Hand, also Länder und Kommunen, meist über 90 Prozent der Kosten. Der kirchliche Eigenanteil liegt oft nur bei etwa zehn bis zwölf Prozent, obwohl die Trägerschaft in kirchlicher Hand bleibt. Der Blick auf die geografische Verteilung der Beispiele zeigt eine starke Konzentration auf westdeutsche Bistümer und Landeskirchen, wie Köln oder das Rheinland. Spezifische Herausforderungen der ostdeutschen Kirchen, die durch die DDR-Geschichte über deutlich weniger historisch gewachsenes Immobilienvermögen und geringere Mitgliederzahlen verfügen, bleiben in der Betrachtung dieses Reichtums außen vor. Die gezeigten Strukturen des Wohlstands sind somit vor allem ein Spiegel westdeutscher Verhältnisse.