
Offiziell sollte es sie gar nicht geben. Nach dem Selbstverständnis der DDR gehörte Prostitution zu den Erscheinungen einer kapitalistischen Gesellschaft, die mit dem Aufbau des Sozialismus überwunden worden seien. Arbeit für alle, soziale Absicherung und die Gleichberechtigung der Frau galten als Beweis dafür, dass die wirtschaftlichen Ursachen der Prostitution beseitigt worden seien.
Die Wirklichkeit sah jedoch komplizierter aus. Auch in der DDR gab es Frauen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Geld, Geschenke oder andere Vorteile anboten. Besonders in Hafenstädten, an Grenzübergängen oder in größeren Städten bewegten sie sich in einem Milieu, das von staatlicher Seite möglichst unsichtbar gehalten werden sollte.
Mit dem Strafgesetzbuch von 1968 reagierte der Staat nicht auf die Prostitution als Sexualdelikt, sondern als vermeintlichen Verstoß gegen die sozialistische Arbeitsordnung. Grundlage dafür war der Paragraph 249, der sogenannte „Asozialen“-Paragraph. Wer sich dauerhaft einer geregelten Arbeit entzog oder seinen Lebensunterhalt auf andere Weise bestritt, konnte strafrechtlich verfolgt werden.
Für betroffene Frauen hatte dies weitreichende Folgen. Sie wurden nicht nur gesellschaftlich stigmatisiert, sondern mussten mit polizeilichen Kontrollen, behördlichen Auflagen und Freiheitsstrafen rechnen. Arbeitserziehungsmaßnahmen und Zwangszuweisungen von Arbeitsplätzen gehörten ebenso zum Instrumentarium wie Haftstrafen, die mehrere Jahre betragen konnten.
Im Alltag entstand dadurch ein Klima des Misstrauens. Bereits Verhaltensweisen, die von gesellschaftlichen Normen abwichen, konnten Verdächtigungen auslösen. In Hafenstädten wie Rostock genügte mitunter schon der häufige Kontakt zu ausländischen Seeleuten oder der Besitz begehrter Westwaren, um Gerüchte in Gang zu setzen. Aus Nachbarschaften, Betrieben oder Wohnheimen wurden Beobachtungen weitergegeben, die schnell zu offiziellen Ermittlungen führen konnten.
Die betroffenen Frauen bewegten sich damit in einem Spannungsfeld zwischen gesellschaftlicher Ausgrenzung und staatlicher Kontrolle. Da ihre Tätigkeit offiziell nicht existieren durfte, fand sie im Verborgenen statt. Gerade diese Unsichtbarkeit machte viele von ihnen anfällig für behördliche Eingriffe und erschwerte jede Form von Schutz oder rechtlicher Absicherung.
Der Umgang mit der Prostitution zeigt einen weniger bekannten Aspekt des DDR-Alltags. Hinter der offiziellen Vorstellung einer von sozialen Widersprüchen befreiten Gesellschaft standen Menschen, deren Lebensentwürfe nicht in das gewünschte Bild passten. Für sie bedeutete der „Asozialen“-Paragraph nicht nur eine juristische Vorschrift, sondern eine ständige Bedrohung ihres persönlichen Lebenswegs.