Thüringens Justizministerin Meißner zum Richter- und Staatsanwältewahlausschuss

Die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen in Thüringen bleibt gesichert – trotz politischer Blockaden bei der Neubesetzung des Richter- und Staatsanwältewahlausschusses. Das gab Justizministerin Beate Meißner (CDU) am Mittwoch in Erfurt bekannt. Grundlage dieser Aussage ist ein unabhängiges Gutachten, das die Funktionsfähigkeit des Gremiums bestätigt.

Laut Meißner bleiben die bisherigen Mitglieder des Ausschusses laut § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Solange mindestens die Hälfte der in der letzten Legislaturperiode gewählten Mitglieder anwesend sind, sei das Gremium entscheidungsfähig. „Der Rechtsstaat bleibt handlungsfähig“, betonte die Ministerin und verwies darauf, dass derzeit 20 bis 30 offene Stellen für Richter und Staatsanwälte besetzt werden müssen.

Politischer Hintergrund: Blockade im Landtag
Die Diskussion um den Wahlausschuss ist Teil einer länger anhaltenden politischen Auseinandersetzung im Landtag. Bestimmte Fraktionen, allen voran die AfD, sollen laut Meißner versuchen, die Besetzung des Gremiums zu beeinflussen. „Die Ernennung von Richtern darf nicht zum Erpressungspotenzial einer einzelnen Fraktion werden“, warnte sie. Sie appellierte an die Abgeordneten, bei der nächsten Abstimmung eine ordnungsgemäße Neubesetzung zu ermöglichen.

Rechtliche Perspektive: Mögliche Klage gegen die Regelung
Die AfD könnte jedoch rechtliche Schritte gegen die aktuelle Handhabung des Ausschusses einleiten. Falls es zu einer Klage kommt, müsste ein Gericht entscheiden, ob das Gutachten und die derzeitige Praxis rechtlich haltbar sind. Meißner zeigte sich zuversichtlich, dass die Justiz einer solchen Überprüfung standhält.

Justizministerin wirbt für Nachwuchs in der Justiz
Neben der politischen Debatte nutzte die Ministerin die Pressekonferenz auch, um auf den Fachkräftemangel in der Justiz hinzuweisen. Sie rief Absolventen dazu auf, sich für den Justizdienst in Thüringen zu bewerben. „Wir bieten attraktive Bedingungen und brauchen dringend engagierte Juristinnen und Juristen“, so Meißner.

Ein kurzfristiger Sieg, aber langfristige Unsicherheiten
Die Stellungnahme der Ministerin sorgt für Klarheit in einer politisch aufgeheizten Debatte. Die Justiz kann weiter arbeiten, doch die Zukunft des Wahlausschusses bleibt ungewiss. Falls es in kommenden Legislaturperioden zu weiteren personellen Veränderungen im Landtag kommt, könnte die Handlungsfähigkeit erneut auf die Probe gestellt werden.

Ob die Parteien sich auf eine baldige Neubesetzung des Gremiums einigen können oder ob weitere Blockaden folgen, bleibt abzuwarten.