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Kooperative Planungsphase der Jenaer Sportentwicklungsplanung gestartet

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Am vergangenen Wochenende kamen Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Akteure aus allen Bereichen des Jenaer Sports zusammen, um über die Ergebnisse der Befragung zur Sportentwicklungsplanung zu diskutieren. Diese liegen inzwischen ausgewertet seit Mitte März vor. Um mehr über das Sportverhalten der Jenaerinnen und Jenaer und die Perspektive der Sportvereine und Schulen zu erfahren, war eine umfangreiche Befragung durchgeführt worden – unter anderem wurden 10.000 zufällig ausgewählte Personen angeschrieben.

Das Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung (IKPS) führte in die Kooperative Planungsphase ein und zeigte den Teilnehmenden während des Workshops erste Ergebnisse auf. Die beteiligten Institutionen waren Vertreterinnen und Vertretern aus dem Stadtsportbund, der Sportvereine, der Stadtverwaltung, von den Kommunalen Immobilien Jena, dem Jenaer Bündnis für Familie, dem Seniorenbeirat und dem Sportgymnasium.

Stärken und Schwächen der Sportlandschaft analysiert

Im ersten Teil des zweitägigen Workshops wurden Stärken und Schwächen der Sportlandschaft in Jena identifiziert und eine Zukunftsvision „Sport in Jena 2035″ von den Beteiligten erarbeitet. Es wurde deutlich, dass die Stadt Jena in den letzten Jahren viele Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt hat, der Umsetzungsgrad der letzten Sportentwicklungsplanung sehr hoch ist und dadurch ein guter Ist-Stand vorhanden ist, auf dem es aufzubauen gilt.

Am zweiten Tag des Auftaktworkshops stellte das IKPS die Bilanzierung der Sporthallen und -flächen in Jena vor. In mehreren Kleingruppen wurden anschließend verschiedene Schwerpunkte der Weiterentwicklung der Sportstätten, Freianlagen und künftige Angebotsschwerpunkte diskutiert. Das erste Themenfeld umfasste die gedeckten Sportanlagen mit der Einschätzung des IST-Standes, die abzuleitenden notwendigen baulichen Maßnahmen sowie die Optimierung bei der Hallenbelegung. Am Nachmittag wurden die Themen der Sportaußenanlagen, Freizeitsportflächen, wohnortnahen Sportangebote und Schulhöfe bearbeitet. Der Austausch war dabei sehr rege und es wurde eine Vielzahl an Herausforderungen aber auch bereits angedachte Maßnahmen identifiziert.

„Die Sportentwicklungsplanung einer Kommune sollte nicht nur im stillen Kämmerlein diskutiert und alleinig von der Verwaltung vorangetrieben werden. Von Anfang an war unser erklärtes Ziel, den Prozess einer umfangreichen Beteiligung zuzuführen, auf breite Füße zu stellen, um vor allem realistische Annahmen und konkrete Maßnahmen für die Zukunft des Jenaer Sports ableiten zu können und einen breiten Konsens unter den Beteiligten zu erzielen“,

resümiert Sportdezernent Benjamin Koppe die Erwartungshaltung an die Jenaer Sportentwicklungsplanung und die aktuelle kooperative Phase.

Die erste Workshopphase wird durch das IKPS dokumentiert und ausgewertet, bevor im Juni zwei weitere Workshops zu den Themen Vereins-, Angebots- und Organisationsentwicklung sowie der Priorisierung von Handlungsempfehlungen und Maßnahmen durchgeführt werden.

Titelfoto: Teilnehmende des 1. Workshops zur Sportentwicklungsplanung – Stadt Jena

 

„Automonitor 2024“: Thüringer Zulieferer setzen auf neue Geschäftsfelder und Technologien

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Erfurt. Wirtschaftsministerium und LEG legen neuen Branchenbericht zur Automobil- und Zulieferbranche in Thüringen vor / Umfrage zeigt Herausforderungen und Erfolgsstrategien

Gut die Hälfte (52 Prozent) der Automotive-Unternehmen in Thüringen plant, innerhalb von fünf Jahren in neue Geschäftsfelder einzusteigen – durchaus auch in Segmente, die nicht zum Fahrzeugbau zählen, wie etwa der Medizin- und Pharmabereich oder die Elektroniksparte. Knapp ein Drittel (31 Prozent) plant dies schon für das laufende Jahr. Diese Zahlen legen nahe, dass die Befragten ihre Abhängigkeit von der Automobilbranche reduzieren und sich stattdessen breiter aufstellen möchten. Denn bei den „erheblichen“ Risiken für die eigene Geschäftsentwicklung stehen für die Unternehmen nicht mehr Energiekosten und Fachkräftemangel an erster Stelle, sondern die aktuelle Markt- und Nachfrageentwicklung – 54 Prozent sehen bspw. in der wachsenden Konkurrenz durch chinesische Hersteller, Herausforderungen durch E-Mobilität und Digitalisierung oder eine abnehmende Markenbindung der Kunden eine Gefährdung ihres Geschäftsmodells. Dieser zeitgleiche Wandel von Geschäftsfeldern, Schwerpunktmärkten und Kompetenzprofilen hält den Transformationsdruck damit auch künftig hoch. Dies sind zentrale Ergebnisse des „Automonitors 2024“ für Thüringen, der auf einer Umfrage unter Thüringer Zulieferunternehmen beruht. Initiiert und durchgeführt wurde die Studie vom Thüringer Clustermanagement (ThCM) der LEG im Auftrag des Wirtschaftsministeriums.

Die aktuelle Analyse zeigt ferner, dass 51 Prozent der Befragten die Elektromobilität als den derzeit wichtigsten Trend ausmachen, der die Branche tiefgreifend verändert. Knapp dahinter liegt mit 49 Prozent der Trend „Nachhaltigkeit in Produktion und Prozess“. Zugleich schätzen 41 Prozent den Einfluss der Elektromobilität auf den eigenen Standort dennoch gering ein. Dieses Verteilungsbild dürfte im breiten Portfolio der Thüringer Automobil- und Zulieferindustrie begründet liegen.

„Einmal mehr zeigt sich, dass sich die Thüringer Automotive-Unternehmen ihren Herausforderungen stellen. Sie sind sich des Wandels bewusst, in dem sich die Branche gerade befindet, und reagieren folgerichtig, indem sie ihr Portfolio erweitern und in weitere Geschäftsfelder einsteigen. Dabei setzen sie zugleich auf altbewährte Erfolgsrezepte: Technologiekompetenz, Innovationswille und top qualifizierte Mitarbeitende“, sagt Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee zu den Ergebnissen der neuen Umfrage.

Gerade der letzte Punkt – die Verfügbarkeit von Fachkräften – bleibe ein Dauerbrenner auch in der Automobilwirtschaft. Ein Risiko in puncto Personalverfügbarkeit sehen aufgrund des Fachkräftemangels insgesamt 86 Prozent der Befragten. Diejenigen Unternehmen, die den Fachkräftemangel am höchsten priorisieren, engagieren sich bereits überproportional in diesem Thema, beispielsweise durch die Teilnahme an Jobmessen oder indem sie ihren Mitarbeitenden flexible Arbeitszeitmodelle, gesundheitsfördernde Maßnahmen, Betriebskindergärten oder auch kontinuierliche Weiterbildungen anbieten. Wenig überraschend ist es daher, dass 73 Prozent die Qualifikation ihrer Mitarbeitenden als Erfolgsfaktor gegenüber der Konkurrenz sehen.

Mehr als ein Drittel (38 Prozent) der Befragten sieht im Bereich Innovation einen eigenen Vorteil gegenüber dem Wettbewerb und spart deshalb auch in Zeiten des Wandels nicht an ihren Entwicklungsbudgets. Dazu passt, dass 83 Prozent aller Teilnehmenden die Technologiekompetenz als Wettbewerbsvorteil ihres Unternehmens sehen. Diese ist zugleich ein wichtiges Rüstzeug für die sich verändernde Markt- und Nachfrageentwicklung.

„Die Studie belegt, dass die Herausforderungen vielfältig sind, dass unsere Zulieferer aber aktiv und zupackend damit umgehen: Sie geben uns wertvolles Feedback zu den drängendsten Herausforderungen der Branche, sie investieren in zusätzliche Geschäftsfelder und neue Produkte, sie entwickeln Strategien zur Fachkräftegewinnung und sie sparen Kosten, indem sie Prozesse weiter optimieren“, sagt LEG-Geschäftsführer Andreas Krey.

Hintergrund
Kaum eine Branche unterliegt derzeit so starkem Wandel und Innovationsdruck wie die Automobil- und Zulieferbranche, die zudem zu den umsatzstärksten Wirtschaftszweigen Thüringens gehört, also für die wirtschaftliche und technologische Entwicklung des Freistaats große Bedeutung besitzt. Für den aktuellen vielfältigen Wandel stehen beispielhaft die Megatrends in den Feldern Elektromobilität, Autonomes Fahren und Digitalisierung. Mit der Reihe AUTOMONITOR Thüringen als Baustein der Thüringer Innovationsstrategie wollen Wirtschaftsministerium und LEG detaillierte Einblicke in die Verfasstheit und die Zukunftschancen der Thüringer Automotive-Industrie gewinnen, um die wirtschaftspolitischen Strategien und Unterstützungsangebote zu optimieren. Die erste Erhebung erfolgte 2017 unter dem Titel „Tiefenanalyse“ und lieferte einen wichtigen Input zur 2018 entwickelten und vorgestellten „Automotive Agenda Thüringen“ – ein zu diesem Zeitpunkt bundesweit einzigartiger Strategieprozess, der bei der jüngsten Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen vor allem seit 2020 bereits erfolgreich zum Tragen kam. Die „Tiefenanalyse“ erfuhr 2022 erstmals eine Fortschreibung. Diese beinhaltete auch die Konzeption eines jährlich wiederkehrenden Branchenmonitorings unter dem Titel AUTOMONITOR Thüringen. Damit wird seither die systematische Zustands- und Chancenanalyse der Branche fortgesetzt; auch die Ergebnisse der aktuellen Umfrage werden entsprechend in Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftszweiges fließen.

Weitere Informationen und den kompletten Automonitor 2024 finden Sie online unter: https://www.cluster-thueringen.de/aktuelles/studien/studienreihe-automonitor/

Kirche als Lernort der Demokratie: Erwartungen an die Demokratie

Mit der Friedlichen Revolution wurden innerhalb und außerhalb der Kirchen Hoffnungen erfüllt und Träume verwirklicht, an deren Umsetzung kaum noch jemand geglaubt hatte. Gleichzeitig ging die Transformation zum vereinigten Deutschland nicht ohne Unsicherheiten, Enttäuschen und Verletzungen vonstatten. Die dritte Gesprächsrunde der Reihe „Kirche als Lernort der Demokratie“ schaut auf Hoffnungen und Erwartungen vor und nach 1989/90. Sie blickt auf Gelungenes aus der Transformationszeit, sucht nach Träumen und Visionen von damals, die sich erfüllt haben oder die noch nicht ausgeträumt sind. Und sie fragt nach dem Beitrag, den die evangelische Kirche heute zur Weiterentwicklung der Demokratie leistet.

Veranstaltungsreihe: Kirche als Lernort der Demokratie

Die Veranstaltung ist Teil der Reihe Kirche als Lernort der Demokratie, die die Bundesstiftung Aufarbeitung gemeinsam mit der Evangelischen Akademie zu Berlin, der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und der Stiftung Berliner Mauer durchführt.

Familienministerium Brandenburg gewährt erneut Ferienzuschüsse für Familien mit geringen Einkommen

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Urlaubszeit ist Familienzeit. Ganz besonders für Kinder ist eine intensive gemeinsame Zeit mit Eltern oder Großeltern enorm wichtig. Doch Urlaube kosten Geld, vor allem für Geringverdiener sind sie oft unerschwinglich. Daher unterstützt das Familienministerium auch in diesem Jahr Brandenburger Familien mit geringem Einkommen bei ihrem Urlaub und stellt dafür 370.000 Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung.

Familienministerin Ursula Nonnemacher: „Gerade für Kinder ist ein Familienurlaub eine ganz wertvolle Zeit, in der sie wichtige Erfahrungen fürs Leben sammeln können. Die gemeinsamen Erlebnisse stärken sie. Ist das Einkommen gering, sparen viele Familien zuerst beim Urlaub. Dabei steht eine solche ‚Auszeit vom Alltag‘ oftmals ganz oben auf der Wunschliste. Familienurlaub soll aber nicht am Geldbeutel der Eltern scheitern. Deswegen unterstützen wir auch in diesem Jahr wieder mit den Ferienzuschüssen brandenburgische Familien.“

Die Ferienzuschüsse können von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied und kann für mindestens zwei und höchstens 13 Übernachtungen gewährt werden. Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub sind die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen. Informationen zu den Familienferienstätten gibt es auf dem Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung: https://bag-familienerholung.de/.

Alle Informationen zu den Förderbedingungen sowie die Antragsformulare gibt es beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV): Telefon Service-Center: (0355) 2893-800, Internet: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/familie/ferienzuschuesse-fuer-familien-mit-geringem-einkommen/

Titelbild: Pixabay

Bund fördert Hochwasserschutz des EOW-Geländes in Weimar

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Die Stadt Weimar ist dem Ziel der Renaturierung des ehemaligen EOW-Geländes ein Stück nähergekommen: Der Bund hat hierfür die Fördermittel in Höhe von knapp 2,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Parlamentarische Staatssekretärin der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Elisabeth Kaiser, übergab am 17.04.2024 die Förderurkunde und einen Förderscheck an Oberbürgermeister Peter Kleine. Die Förderung erfolgt über das Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

„Mit der großflächigen Entsiegelung und anschließenden vollständigen Renaturierung des ehemaligen EOW-Geländes leistet das Projekt einen wertvollen Beitrag im Rahmen des Programms zur Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“, unterstrich die Parlamentarische Staatssekretärin Elisabeth Kaiser. „Die geplanten Maßnahmen zielen maßgeblich auf die Erweiterung des Retentionsraumes des im Überschwemmungsgebiet der Ilm liegenden ehemaligen Industriestandortes, auf die Reaktivierung des Kohlenstoffsenkenpotentials dieser Fläche durch die Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen sowie darüber hinaus auf Steigerung der Biodiversität und Verbesserung der lokalen klimatischen Verhältnisse.“

Das Gesamtvorhaben der Renaturierung des Altindustriestandortes ist auf zwei Teilprojekte aufgeteilt. Der Abbruch der Bestandsgebäude soll mit Hilfe von EFRE- Mitteln (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) finanziert werden; der entsprechende Förderantrag ist bereits gestellt. Die Zuwendung des Bundes sichert die Entsiegelung des Areals, die Renaturierung der Ilmaue mit Herrichtung eines Flutmuldensystems und einer Wegeverbindung vom Steinbrückenweg zur Pappelallee.

Die planerischen Vorbereitungen für den Abriss der Gebäude haben bereits begonnen. Die Renaturierung der Ilmaue soll bis Ende 2027 vollständig abgeschlossen werden.

„Nach jahrzehntelangem Stillstand auf dem EOW-Gelände kommen wir mit der Bundesförderung einen großen Schritt voran. Wir hätten zwar mit einer bereits vor einigen Jahren angedachten privatwirtschaftlichen Lösung schon weiter sein können, wie sie von den Fraktionen der CDU und des weimarwerk bürgerbündnis e.V. favorisiert wurde. Diese Variante fand seinerzeit im Stadtrat keine Mehrheit. Dass wir nun über den Weg öffentlicher Fördergelder dem Ziel näherkommen, ist dennoch ein guter und wichtiger Schritt in Richtung des nötigen Hochwasserschutzes für Weimar“, unterstrich Oberbürgermeister Peter Kleine.

Mit den geplanten Maßnahmen kann die Ilmaue in diesem klimaökologisch sensiblen Bereich wieder weitgehend naturnah gestaltet werden und steht im Hochwasserfall als Retentionsraum zur Verfügung. Vorhandene Wohngebäude und der Jugendclub bleiben dabei natürlich unangetastet. Die Abriss- und Entsiegelungsmaßnahmen führen bei den Unterliegern der Ilm entsprechend zur Entlastung in Form eines niedrigeren Wasserspiegels im Hochwasserfall. Gleichzeitig soll der Ilmpark mit dem östlich angrenzenden Landschaftsraum über das renaturierte Areal im Sinne eines Biotopverbundes miteinander vernetzt und die Frischluftzufuhr über die Ilmaue wieder verbessert werden.

Titelfoto: Stadtverwaltung Weimar

„DOKBOX“: Neuer Service für die Abholung von Dokumenten in Weimar

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Bürgerinnen und Bürger in Weimar haben ab sofort im Bürgerservice (Schwanseestraße 17) die Möglichkeit, ihren Personalausweis oder Reisepass über die Dokumentenausgabebox abzuholen. Nach einer gut einmonatigen Probephase geht die „DokBox“ nun regulär an den Start.

Bereits bei der Beantragung werden die Bürger über die Möglichkeit der Nutzung sowie die Handhabung informiert. Diese bürgerfreundliche Möglichkeit der sprechzeitenunabhängigen Abholung durch die Dokumentenausgabebox findet zunehmend Anklang. Bereits während der Erprobungsphase konnten über 400 beantragte Dokumente erfolgreich ausgehändigt werden.

Die Box verfügt über 300 Fächer und wird täglich bestückt. Die Auswahl des benötigten Ausgabefaches erledigt die Software. Dabei nimmt diese die Körpergröße des Antragstellers als Richtlinie, um eine Ausgabe auf Augenhöhe zu gewährleisten. Sobald ein Bürger aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen auf einen Rollstuhl angewiesen ist, berücksichtigt die Box diesen Umstand und wählt dementsprechend das Ausgabefach, so dass jeder Antragsteller die Dokumentenausgabebox nutzen kann.

Die Kommunikation findet per Mobiltelefon statt. Nachdem der Bürger bei der Beantragung seine Handynummer angegeben hat, erhält er eine SMS mit einem Code, sobald das Dokument in der Dokumentenausgabebox zur Abholung bereitliegt. Nach dieser SMS haben die Bürger 10 Werktage Zeit, das Dokument während der Öffnung der Stadtverwaltung – montags bis freitags zwischen 6.30 Uhr und 20.00 Uhr – abzuholen. Bereits im Vorfeld wird geklärt, ob das Altdokument dem Automaten zugeführt und somit mitgebracht werden muss.

Sollte die Nutzung der Box nicht möglich oder gewünscht sein, besteht weiterhin die Möglichkeit die beantragten Dokumente jeden Dienstag zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr im Haus 1 der Stadtverwaltung ohne Termin abzuholen.

Eichplatz-Bebauung vor letzter entscheidender Hürde

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Der Stadtrat Jena kann in seiner kommenden Doppelsitzung in der nächsten Woche endgültig den Weg für die Bebauung des Baufeldes A des EichplatzAreals frei machen. Dann stehen der Abwägungsbeschluss, der entsprechende Beschluss zum Durchführungsvertrag und der Satzungsbeschluss zur Abstimmung. Die Beschlüsse sind die Voraussetzung für eine Baugenehmigung. Eine erste Beratung erfolgt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am morgigen Donnerstag, 18. April 2024.

Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche wirbt um eine positive Entscheidung:

„Der Eichplatz ist nicht irgendein Platz in Jena: Durch seine zentrale Lage und auch seine Geschichte liegt er vielen Bürgerinnen und Bürgern am Herzen. Umso entscheidender sind bei diesem Großprojekt die wichtige Rolle der Bürgerwerkstatt und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der STRABAG Real Estate als Vorhabenträger. Nach Abschluss eines erfolgreichen Bauantragsverfahrens, kann im Anschluss endlich das umgesetzt werden, was Jena gut tun wird: eine kräftige Belebung der Innenstadt, mit neuen Wohnungen und Büros, mit attraktiven Läden, Cafés und Restaurants. Und dazwischen offene und erlebbare Räume, die zum Verweilen einladen.“

Auf dem Baufeld A, das an das Einkaufszentrum Neue Mitte mit dem Jentower grenzt,  plant STRABAG Real Estate drei prägende Hochpunkte zu errichten. Auf insgesamt 30.000 m² Bruttogrundfläche sollen ein 20-geschossiger Wohnturm, ein 14-geschossiges Bürogebäude sowie ein weiteres zehnstöckiges Wohngebäude entstehen. In den jeweiligen Erdgeschossen sind Handels-und Gewerbeflächen vorgesehen, die das Quartier lebendig machen werden.

Herausragende Öffentliche Beteiligung

Christian Gerlitz, Bürgermeister und Dezernent für Stadtentwicklung, betont die große Bedeutung der Bürgerbeteiligung bei diesem Projekt:

„Drei Hochpunkte auf dem Baufeld A zu errichten, ist eines der Kriterien, die aus der intensiven und enorm umfangreichen öffentlichen Beteiligung für die Eichplatz-Bebauung hervorgegangen ist. Eine Idee, die nur dank der frühzeitigen, jahrelangen und thüringenweit einmaligen Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger entstanden ist. Der Eichplatz ist damit ein Musterbeispiel, für eine gelungene Beteiligung. Er zeigt, dass auch bei schwierigen Umständen sehr gute Lösungen mit breiter Unterstützung gefunden werden können, wenn man die Bevölkerung intensiv einbezieht.“

Die öffentliche Beteiligung startete bereits 2015 mit der Bildung einer Bürgerwerkstatt. Dieses Gremium – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerschaft, Verwaltung und Politik – erarbeitete 10 Grundsätze für die Bebauung des Eichplatzes, die bei der Rahmenplanung beachtet wurden. Seitdem fanden regelmäßig Sitzungen des Werkstattgremiums und öffentliche Veranstaltungen statt.

Weitere Schritte

„Wenn der Stadtratsbeschluss kommt, übernehmen wir selbstverständlich weiterhin unseren Teil der Verantwortung für das Bauvorhaben. Es würde uns freuen, wenn wir dieses ganz besondere Projekt im Herzen von Jena umsetzen können“, so Marc Schreiber, Bereichsleiter STRABAG Real Estate Berlin.

Wann genau der Baubeginn erfolgt, steht noch nicht fest. Er hängt von unterschiedlichen Faktoren ab wie der Entwicklung des derzeitig hohen Zinsniveaus und der Bau- und Materialkosten. Dies sind entscheidende Indikatoren für die wirtschaftliche Umsetzung des Projekts. Entsprechend  ist der richtige Zeitpunkt für den Baubeginn wichtig, damit die Baukosten im Rahmen bleiben. Eine nennenswerte Zinsveränderung wird vorrausichtlich im kommenden Jahr erwartet.

Informationen zu den nächsten Schritten und dem Bauvorhaben insgesamt sind ab Mai 2024 auf einer Projektwebsite der STRABAG Real Estate zu finden.

Hintergrund

Die aktuellen Beschlüsse

Bei den Beschlüssen die jetzt im Stadtrat beraten werden, handelt es sich um den Abwägungsbeschluss, den Beschluss zum Durchführungsvertrag und den Satzungsbeschluss:

  • Der Abwägungsbeschluss (24/2339-BV(Link ist extern)) befasst sich mit den Anregungen die innerhalb der Auslegung eingegangen sind. Es gab 14 Schreiben aus der Öffentlichkeit. Zudem haben sich 35 Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange geäußert. Sämtliche eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden geprüft und in Bezug auf öffentliche und private Belange gegen- und untereinander abgewogen. Zudem wurden Gutachten aktualisiert. Neben rein redaktionellen Anpassungen erfolgte auch die Korrektur inhaltlicher Widersprüche. Darüber hinaus führten zwischenzeitliche Neuerungen bei DIN-Normen und Regenwahrscheinlichkeitsdaten zu Änderungsbedarfen.
  • Mit Beschluss zum Durchführungsvertrag (24/2340-BV(Link ist extern)) stimmt der Stadtrat einem Vertrag mit der STRABAG zu. In diesem werden unter anderem Zeitpläne, aber vor allem Kostenübernahmen festgeschrieben. Mit dem Vertrag verpflichtet sich die STRABAG als Vorhabenträger beispielsweise die Kosten für die Erschließung und die Beauftragung aller erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen zu übernehmen. Hinzukommen auch baubegleitende Maßnahmen wie das Grundwassermonitoring und der Baumschutz.
  • Diese beiden Beschlüsse müssen vor dem Satzungsbeschluss (24/2341-BV(Link ist extern)) verabschiedet werden. Denn durch die Billigung des Satzungsbeschlusses schreibt der Stadtrat den Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung fest. Dadurch wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan gültig. Wenn das Landesverwaltungsamt  keine Einwände hat und die offizielle Bekanntmachung erfolgte, geht es in der nächsten Projektphase um die Baugenehmigung.

Das Vorhaben auf dem Baufeld A des Eichplatz-Areals

Das an die STRABAG Real Estate Berlin vergebene Bauprojekt sieht drei prägende Hochpunkte vor. Auf insgesamt 30.000 m² Bruttogrundfläche entstehen ein 20-geschossiger Wohnturm, ein 14-geschossiges Bürogebäude sowie ein weiteres zehnstöckiges Wohngebäude. Alle Gebäude verfügen im Erdgeschoss über Handels-und Gewerbeflächen, die das Quartier lebendig machen.

Im Laufe des Genehmigungsprozesses wurde das Vorhaben in den Grenzen des vorgegebenen Rahmenplans weiterentwickelt, da im laufenden Prozess teilweise auch wiederholte Planungen und Prüfungen notwendig wurden. Es ist beispielsweise eine zweite Tiefgaragenebene mit jetzt insgesamt 175 Stellplätzen hinzugekommen – nicht zuletzt aufgrund der nun größeren Anzahl von insgesamt 148 Wohnungen in dem Quartier. Und auch bei dem nördlichen Büroturm ist zugunsten einer besseren Belichtung der Nachbargebäude durch Rücksprünge von den ursprünglichen Entwürfen abgewichen worden.

Die bisherigen Meilensteine für das Eichplatz-Areal Baufeld A

Der Vorhabenträger STRABAG Real Estate GmbH ging als Sieger aus dem zweistufigen Investorenauswahlverfahren für die Bebauung des Baufeldes A (bestehend aus den Parzellen A, B und C-West) im EichplatzAreal hervor.

Vorausgegangen war ab 2015 ein mehrjähriges, thüringenweit einmaliges, sehr intensives Beteiligungsverfahren für die Neugestaltung dieses Gebietes.

Das gesamte Verfahren ist umfangreich öffentlich dokumentiert:

Im Herbst 2020 erfolgte mit der Berichtsvorlage 20/0567-BE „EichplatzAreal – bisherige und künftige Entwicklung“ eine umfangreiche Information der politischen Gremien und der Öffentlichkeit über das 2015 gestartete Beteiligungsverfahren und das ab 2018 nachfolgende Investorenauswahlverfahren.

Im November 2020 wurde die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages zwischen der Stadt Jena und der STRABAG Real Estate GmbH über die Parzellen A, B und C-West vorgenommen.

Im Februar 2021 beschloss der Stadtrat die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „EichplatzAreal – Baufeld A“, nachdem die STRABAG Real Estate GmbH zuvor vereinbarungsgemäß einen Einleitungsantrag gestellt hatte.

Im November 2023 stimmte der Jenaer Stadtrat dem Planentwurf zu. Daraufhin erfolgte die öffentliche Auslage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für Baufeld A des  EichplatzAreals. Die Unterlagen konnten vom 08.12.2023 bis 18.01.2024 Am Anger 26 und digital eingesehen werden. Zusätzlich gab es eine öffentliche Infoveranstaltung am 09.01.2024.

Julia Neigel gegen die Corona-Verordnung Sachsens

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Verlorene Einnahmen, eine unnötige Corona-Verordnung Sachsens und die Verletzung der Menschenrechte, dies sind unter anderem die Inhalte der Klage von Musikerin und Sängerin Julia Neigel am Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Das Urteil steht noch aus.

„Staat muss Kritik aushalten“ Was sagt Bundesregierung zur Klatsche durch Bundesverfassungsgericht?

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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil vom 11. April einen Versuch der Bundesregierung zurückgewiesen, sich von kritischen Äußerungen, und seien diese auch polemisch gefärbt, juristisch abzuschirmen. Zuvor hatte BMZ-Ministerin Svenja Schulze versucht, per Unterlassungsbescheid Ex-BILD-Chef Julian Reichelt Kritik an ihrem Ministerium zu untersagen. Dieser hatte daraufhin Verfassungsbeschwerde eingelegt. In der höchstrichterlichen Entscheidung wurde u.a. festgestellt: „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten.“ Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, ob Innenministerin Nancy Faeser immer noch zu ihrer Aussage vom Februar 2024 steht. Damals hatte sie im Kontext des „Demokratiefördergesetzes“ erklärt, dass diejenigen, die den Staat verhöhnen, es ab jetzt mit einem starken Staat zu tun bekommen werden.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 17.04.2024

Diana Gonzalez Olivo wird neue Landesintegrationsbeauftragte in Brandenburg

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Diana Gonzalez Olivo wird Brandenburgs neue Integrationsbeauftragte. Darüber hat Integrationsministerin Ursula Nonnemacher heute das Kabinett informiert. Anschließend stellte sie Diana Gonzalez Olivo in der Potsdamer Staatskanzlei vor. Die 43-jährige Sozialwissenschaftlerin lebt in Potsdam und tritt ihr Amt am 1. Mai an. Sie folgt auf Dr. Doris Lemmermeier, die nach elf Jahren Ende April in den Ruhestand geht. Die Stelle wurde überregional ausgeschrieben und im Rahmen eines externen Stellenausschreibungsverfahrens neu besetzt. Von den 33 Bewerbungen kamen 23 von Frauen.

Ministerin Nonnemacher: „Ich freue mich sehr, dass Diana Gonzalez Olivo neue Landesintegrationsbeauftragte wird. Sie engagiert sich bereits seit vielen Jahren für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte. Dabei setzt sie sich besonders für eine schnelle und gute Arbeitsmarktintegration sowie für die Rechte von Frauen ein. Von ihren persönlichen Erfahrungen können andere profitieren. Angesichts des wachsenden Rechtspopulismus und der immer deutlicheren Ressentiments gegen Ausländerinnen und Ausländer war es mir wichtig, dass die Stelle der Landesintegrationsbeauftragten nahtlos nachbesetzt wird und es nicht wieder zu einer langen Vakanz kommt. Menschen mit Migrationshintergrund brauchen auf Landesebene eine starke Stimme, die ihre Interessen und Rechte gegenüber der Landesregierung unabhängig und selbstbewusst vertritt.“

Diana Gonzalez Olivo: „Seit 2008 lebe ich in Brandenburg. Mein langjähriges haupt- und ehrenamtliches sowie politisches Engagement im Sinne von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte hat mir gezeigt, dass es keine einfachen Antworten auf komplexe Fragen gibt. Fundierte Diskussionen über die Sorgen und Bedürfnisse unserer Gemeinschaft sind gerade in diesen krisengeprägten Zeiten notwendiger denn je. Zeitgleich ist eine klare Positionierung gegen Ausländerfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung unerlässlich für ein friedliches Miteinander. Ich stehe dafür bereit, die aktuellen Herausforderungen als Integrationsbeauftragte anzugehen. Ich bin überzeugt, dass Veränderungen durch politisches Engagement und eine überparteiliche Zusammenarbeit möglich sind und ich freue mich darauf, meine Expertise einzubringen. Inhaltlich geht es in den kommenden Monaten insbesondere um die Sicherstellung der Finanzierung der angegliederten Beratungsstelle, der Migrationssozialarbeit, des Telefon- und Videodolmetscherprogramms sowie des Integrationsbudgets.“

Diana Gonzaléz Olivo (Jahrgang 1980) ist gebürtige Mexikanerin. Sie hat an der Nationalen Autonomen Universität in Mexiko-Stadt Germanistik studiert. Seit 2008 hat sie ihren Lebensmittelpunkt in Brandenburg, seit 2016 ist sie deutsche Staatsbürgerin. Nach Tätigkeiten beim Deutschen Akademischen Austauschdienst absolvierte sie an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus ein Masterstudium „Kultur und Technik“, das sie 2011 erfolgreich abschloss. Seit 2013 arbeitet sie an der Universität Potsdam; dort zuerst im „International Office“, das internationale Studierende unterstützt, die ein Studium an der Universität Potsdam aufnehmen wollen. Seit Januar 2019 ist Gonzalez Olivo als wissenschaftliche Mitarbeiterin im „Refugee Teachers Program“ im Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung der Universität Potsdam tätig. Das Programm wird vom Wissenschaftsministerium gefördert und richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer mit einer abgeschlossenen akademischen Berufsqualifikation aus dem Ausland und Berufserfahrung an Schulen außerhalb Deutschlands, die in Folge von Migration oder Flucht nach Deutschland gekommen sind und im Land Brandenburg arbeiten wollen.

Seit 2014 engagiert sich Gonzalez Olivo ehrenamtlich im Migrantenbeirat der Landeshauptstadt Potsdam für eine gleichberechtige gesellschaftliche Teilhabe und mehr politische Partizipation von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Von Mai 2014 bis März 2019 war sie Vorsitzende, seit Mai 2019 ist sie die stellvertretende Vorsitzende dieses Gremiums. Von März 2019 bis Februar 2023 war sie zudem berufen als Vertreterin der ausländischen Bevölkerung der Länder Berlin und Brandenburg im Rundfunkrat des RBB.

Hintergrund

Die Tätigkeit der Landesintegrationsbeauftragten basiert auf einem Kabinettsbeschluss aus dem Jahr 1991. Brandenburgs erste Ausländerbeauftragte war Almuth Berger im damaligen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. Ihr folgte 2007 Prof. Karin Weiss. Dr. Doris Lemmermeier ist seit Januar 2013 Integrationsbeauftragte. Ihr Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen der Regelaltersgrenze zum 30. April. Die Besetzung ist nicht an die Dauer einer Wahlperiode gebunden.

Zu den Hauptaufgaben der Integrationsbeauftragten zählt die Beratung der Landesregierung in migrationspolitischen Angelegenheiten. Dazu gehören Grundsatzangelegenheiten der Integrations- und Zuwanderungspolitik genauso wie Angelegenheiten der aufenthalts-, asyl- und migrationspolitischen Gesetzgebung. Die Integrationsbeauftragte ist beratendes Mitglied der Härtefallkommission des Landes Brandenburg, die bei ausländerrechtlichen Einzelfällen prüft, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit eines oder einer vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerin oder Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen. Sie bringt Fälle in die Kommission ein und nimmt zu allen Anträgen Stellung. Sie arbeitet im landesweiten „Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ mit und ist stellvertretende Vorsitzende des Landesintegrationsbeirates.

Foto: Ministerium Brandenburg