Start Blog Seite 28

Polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland für 2023: Gesamtkriminalität steigt weiter an

0

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die der Polizei bekannt gewordenen und von ihr endbearbeiteten Straftaten erfasst. Nicht enthalten sind

  • Staatsschutzdelikte,
  • Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§315, 315b StGB und 22a StVG),
  • Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden,
  • Ordnungswidrigkeiten,
  • Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze,
  • Delikte, die nicht in den Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte) sowie
  • Delikte, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr bearbeitet werden.

Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, sie enthält nur die „endbearbeiteten“ Straftaten. Das heißt, die Fälle finden erst Eingang in die Statistik, wenn die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind und die Akten an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden.

Die PKS bildet das sogenannte Hellfeld der Kriminalität ab, also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität. Neben dem Hellfeld gibt es das sogenannte Dunkelfeld. Dieses umfasst Straftaten, die der Polizei nicht bekannt werden. Wie groß das jeweilige Hell- und Dunkelfeld sind, hängt beispielsweise davon ab, wie häufig Delikte angezeigt werden oder welche Schwerpunkte die Polizei bei der Verfolgung von Straftaten setzt.

Einige wichtige Trends und Entwicklungen aus dem Jahr 2023 werden nachfolgend dargestellt.

Gesamtentwicklung der Straftaten
Nachdem die Zahlen der polizeilich erfassten Straftaten im Jahr 2016 auf einem Höchststand waren, sind sie in den Folgejahren stetig gesunken. Mit Abklingen der Covid-19-Pandemie und den damit wegfallenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie kam der Umschwung – die erfassten Straftaten stiegen vom Jahr 2021 zum Jahr 2022 erstmals wieder merkbar an. Dieser Trend setzte sich 2023 zwar fort, jedoch weniger stark als im Jahr zuvor: Vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 stiegen die Fallzahlen um 5,5 Prozent an; von 5.628.584 Fällen in 2022 auf 5.940.667 Fälle in 2023 (vgl. 2021 auf 2022 +11,5 Prozent von 5.047.860 auf 5.628.584 Fälle) Betrachtet man die Fallzahlen im Langzeitvergleich, sind sie 2023 auf dem höchsten Stand seit dem Berichtsjahr 2016.

Aufklärungsquote
Die Aufklärungsquote lag 2023 bei 58,4 Prozent und damit 1,1 Prozentpunkte über dem Wert von 2022 (57,3 Prozent). Damit erreicht die Aufklärungsquote fast den Höchststand der letzten Jahre 2021 (58,7 Prozent).

Die nachstehende Grafik zeigt die Entwicklung der Anzahl der erfassten Fälle, der aufgeklärten Fälle und der Tatverdächtigen insgesamt seit dem Jahr 2009.

Auch wenn die Fallzahlen insgesamt von 2022 auf 2023 erneut angestiegen sind, lässt sich diese Entwicklung nicht pauschal auf alle Deliktsbereiche übertragen. Daher wird auf einzelne Deliktbereiche weiter unten im Detail eingegangen.

Woher kommt der Anstieg an Straftaten?
Die Kriminalitätsforscherinnen und -forscher des BKA haben drei zentrale Faktoren für den Anstieg der Fall- und Tatverdächtigenzahlen identifiziert, die für die Entwicklung der Delikte insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße sowie insbesondere für Gewalt- und Eigentumsdelikte angeführt werden können:

Erhöhte Mobilität bietet mehr Tatanlässe und -gelegenheiten
Während der Covid-19-Pandemie war die Mobilität stark eingeschränkt. Das heißt, die Menschen hielten sich generell mehr zuhause und im nahen Umfeld auf. Mit dem Wegfall der letzten Corona-bedingten Einschränkungen im Frühjahr 2023 sind die Menschen wieder mehr unterwegs, tendenziell verstärkt im öffentlichen Raum. Dadurch ergeben sich mehr Tatgelegenheiten und -anlässe.

Wirtschaftliche und soziale Belastungen
In der Bevölkerung wurde über weite Teile der Jahre 2022 und 2023 die Inflation als wesentliches Problem wahrgenommen. Das war in den Jahren davor nicht der Fall und steht in Zusammenhang mit steigenden Fall- und Tatverdächtigenzahlen, bspw. bei Gewaltkriminalität. Hinzu kommen Belastungen im sozialen Bereich. Insbesondere Kinder und Jugendliche haben mit erhöhten psychischen Belastungen als Folge der Corona-Maßnahmen zu kämpfen, was sich auch auf ihre Anfälligkeit, Straftaten zu begehen, auswirken kann.

Migration
Deutschland verzeichnet aktuell eine hohe Zuwanderungsrate. Dadurch steigt die Bevölkerungszahl an und der Anteil der Nichtdeutschen an der Gesamtgesellschaft nimmt zu. Es ist plausibel, dass sich dies auch in einer steigenden Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger ausdrückt. Es ist davon auszugehen, dass viele Schutzsuchende mehrere Risikofaktoren für verschiedene Deliktsbereiche aufweisen. Dazu gehören die Lebenssituation in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie wirtschaftliche Unsicherheit und Gewalterfahrungen. Bei der Gewaltkriminalität zeigt vor allem die Migrationsdynamik (Wie viele Zu- und Fortzüge werden verzeichnet?) und weniger die Nettomigration (Wie viele Zugewanderte bleiben?) einen Zusammenhang mit dem Kriminalitätsgeschehen. Dies legt nahe, dass die Anstiege von Kriminalität (besonders bei nichtdeutschen Tatverdächtigen) mit den besonderen Bedingungen, die mit dem Wanderungsgeschehen verknüpft sind, einhergehen. Dazu gehören beispielsweise die große Anzahl von Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie viele kurzfristige Unterbringungen mit häufigen Umzügen.

Fokus: Besondere Risikofaktoren für Kinder und Jugendliche
Die genannten zentralen Erklärungsansätze finden auf alle Altersgruppen Anwendung. Bei (älteren) Kindern und Jugendlichen können sie aber in besonderem Maße relevant sein, denn:

  • Jugendliche haben eine entwicklungsbedingt größere Neigung, gegen Normen zu verstoßen und Straftaten zu begehen. Mit den wegfallenden Covid-bedingten Einschränkungen entfalten diejenigen Faktoren, die derzeit das Kriminalitätsaufkommen insgesamt steigen lassen, bei Jugendlichen eine möglicherweise besonders deutliche Wirkung.
  • Kinder und Jugendliche waren von den Covid-bedingten Einschränkungen in besonderem Maße betroffen (bspw.: Mangel an sozialen Kontakten, Stressbelastung innerhalb der Familie und beengte räumliche Verhältnisse). Aktuelle Studien zeigen, dass die psychischen Belastungen zum Teil auch nach Beendigung der Maßnahmen weiter Bestand haben.

weitere Informationen, auch zu Hilfs- und Präventionsangeboten finden sich auf den Seiten des Bundeskriminalamtes.

Foto: Bundeskriminalamt, An den Treptowers 1, 12435 Berlin

Workshop zur klimagerechten Gestaltung des Ernst-Abbe-Platzes in Jena

0

Jena. Die öffentliche Beteiligung zur klimagerechten Umgestaltung des Ernst-Abbe-Platzes beginnt am 12.04.2024 mit einem Präsenz-Workshop, zudem alle Interessierten herzlich eingeladen sind:

Freitag, 12.04.2024, 17:00 bis ca. 20:00 Uhr, Hörsaal 5, Friedrich-Schiller-Universität am Ernst-Abbe-Platz, Jena

Der Ernst-Abbe-Platz ist einer der zentralen Plätze der Jenaer Innenstadt und verbindet dabei vielfältige Funktionen: er ist Verknüpfungspunkt des ÖPNV, dient als Veranstaltungsort und als Außenfläche der Universität. Täglich passieren und verweilen dort mehrere Tausend Fußgänger und Studierende. Um den verschiedenen Nutzungen auch weiterhin gerecht zu werden, soll in einem ersten Beteiligungsworkshop herausgearbeitet werden, welchen Anforderungen der Platz nach der Umgestaltung gerecht werden muss. Die Ergebnisse fließen dann zusammen mit den Anforderungen des Fördermittelgebers in die Planung ein. Ein wichtiger Punkt bei der Umgestaltung ist eine klimaangepasste Gestaltung. Dafür unterstützt der Bund den Umbau im Rahmen des Förderprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ mit Mitteln in Höhe von ca. 6,3 Millionen Euro. Durch diese Förderung von 85% der Umbaukosten, soll aus dem derzeitigen Hitze-Hotspot eine weitere Klimaoase im urbanen Stadtraum Jenas werden.

Weitere Möglichkeiten der Beteiligung
Für alle, die an dem Termin nicht teilnehmen können, bietet die Beteiligungsplattform der Stadt Jena (mitmachen.jena.de) nach dem Workshop die Möglichkeit, sich an der Diskussion online zu beteiligen.

Im Zeitraum vom 23.04.2024 14:00 Uhr bis 12.05.2024 24:00 Uhr können zudem die Ergebnisse auf der Webseite bewertet und kommentiert werden. Auf dem Portal werden künftig auch die aktuellen Informationen zum Projekt dargestellt.

Hintergrund
Der in etwa 10.000 m² große Ernst-Abbe-Platz fungiert als Universitäts-Campus der Friedrich-Schiller-Universität und ist damit ein zentraler Kommunikationsraum für die Studierenden. Gleichzeitig verbindet der innerstädtische Platz verschiedenste Nutzungsformen, wie Wissenschaft, Bildung, Gesundheit, Einkauf, Verwaltung und Gastronomie. Die Fußgängerfrequenz wird dabei durch die Endhaltestelle einer Straßenbahnlinie und die Ausgänge der Tiefgaragen unter dem Platz noch weiter gesteigert.

Aufgrund der in die Jahre gekommenen Gestaltung des Platzes, dem stetig steigenden Nutzungsdruck und der zunehmenden Hitzebelastung im Innenstadtbereich wird das Areal den Anforderungen moderner, innenstädtischer Plätze nicht mehr gerecht. Entsprechend soll eine grundlegende Umgestaltung stattfinden. Eine besondere Herausforderung stellen dabei die Tiefgaragen direkt unter dem Platz dar, die nur eine begrenzte Traglast aufweisen. Die Aufschüttung von Erde im größerem Stil oder das Pflanzen von Bäumen ist dadurch nur sehr eingeschränkt möglich.

Bisherige Pläne zur Umgestaltung
Bereits 2012 wurde ein Wettbewerb zur Umgestaltung und Aufwertung des Ernst-Abbe-Platzes durchgeführt. Insgesamt wurden 18 Beiträge von lokalen, nationalen sowie internationalen Planungsbüros der Jury vorgelegt. Aus diesen Beiträgen konnten drei Planungen jeweils mit einem Preis prämiert werden. Zwei Arbeiten erhielten wegen ihrer herausragenden Details eine Anerkennung. Aufgrund schwieriger Haushaltslagen und dadurch fehlender Finanzierungsmöglichkeiten konnten die Planungen nicht umgesetzt werden.

Foto: Studentenwerk Thüringen

LIGA Thüringen: Unverändert viele Verbraucherinsolvenzen

LIGA Thüringen: Corona-Folgen sind noch lange nicht ausgestanden

Erfurt. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen mahnt die Politik, die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen nicht aus dem Blick zu verlieren. „Immer mehr Menschen in Überschuldung treffen auf überlastete Beratungsstellen“, so LIGA-Geschäftsführer Tino Grübel.

Die jüngste Erhebung des Thüringer Landesamtes für Statistik weist zwar einen moderat klingenden Anstieg der Verbraucherinsolvenzverfahren im Vergleich zum Vorjahr aus (1,8 Prozent mehr). Insbesondere der Vergleich zur Zeit vor der Corona-Pandemie ist aber alarmierend. Sind bis 2019 die Zahlen kontinuierlich gesunken, steigen sie seitdem stetig an. Das spiegelt die noch immer massiven wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und der anschließenden Energiepreiskrise auf die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen. Die Nachfrage nach einer Beratung ist folglich groß, wochen- oder gar monatelange Wartezeiten bis zum Erstgespräch in einer Beratungsstelle sind aber vielerorts die Regel. Die tatsächliche Zahl der Menschen, die ein Beratungsangebot zu Verbraucherinsolvenzen benötigen, ist also tendenziell deutlich höher als die bekannte Zahl.

Der Landesgesetzgeber hat Ende letzten Jahres reagiert und im Landeshaushalt 2024 für die Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. „Das zuständige Fachministerium muss nun eine Lösung finden, dass diese Finanzmittel auch bei den Verbraucherinsolvenzberatungsstellen ankommen“, so LIGA-Geschäftsführer Tino Grübel. „Das wäre im Interesse der Ratsuchenden, aber auch im Interesse der Beraterinnen und Berater, die unter unzumutbar hoher Belastung leiden.“

Beitragsfoto: Pixabay

Sachsen-Anhalt verschärft Vorgehen bei Schulpflichtverletzungen

0

Im Kampf gegen Jugendkriminalität hat der Landtag von Sachsen-Anhalt ein ressort- und fachbereichsübergreifendes Herangehen beschlossen. Eine der festgelegten Maßnahmen ist die Anpassung des Erlasses zur Meldung von Schulpflichtverletzungen, damit entsprechende Meldungen früher erfolgen und an die für Schulpflichtverletzungen zuständige Behörde kommuniziert werden.

Die Erlassänderung hat das Ministerium für Bildung nun veröffentlicht.

Für Lehrkräfte enthält der neue Erlass eine klare Handlungsanleitung zum Umgang mit einer möglichen Schulpflichtverletzung. Darüber hinaus besteht die wesentliche Änderung darin, dass die Frist zur Kontaktaufnahme mit den Personensorgeberechtigten bei anhaltendem unentschuldigtem Fehlen (tage- oder stundenweise) von bisher einer Woche auf drei Tage verkürzt wurde. Auch die Frist zur Meldung der Schulpflichtverletzung an die zuständige Behörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) wurde ausgeschärft.

Bildungsministerin Eva Feußner: „Die Verschärfung des Vorgehens bei Schulpflichtverletzungen und Schulabsentismus ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Jugendkriminalität. Durch die frühzeitige Meldung und konsequente Handhabung können wir gezielt intervenieren und den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Familien Unterstützung bieten, um sie wieder in den schulischen Alltag zu integrieren. Darüber hinaus ist der Kampf gegen Schulabsentismus wesentlich bei der Verhütung von Schulabbruch.“

Hintergrund:

Die aktive Form der Schulverweigerung zeichnet sich dadurch aus, dass Schülerinnen und Schüler wiederholt unentschuldigt der Schule fernbleiben. Hierbei kann es sich sowohl um stundenweises als auch um tageweises Fernbleiben handeln, das sich bis zur völligen Schulabsenz ausdehnen kann. Schulen sind gehalten, der Schulverweigerung in erster Linie mit pädagogischen und erzieherischen Mitteln vorbeugend und vermittelnd zu begegnen.

Der Erlassänderung ging eine Beteiligung bzw. Anhörung voraus, zu der alle Landkreise und die kreisfreien Städte sowie der Landeseltern- und der Landesschülerrat dazu aufgerufen waren, Stellungnahmen abzugeben.

Der Erlass und die dazugehörige Handlungsanleitung zum Umgang mit einer möglichen Schulpflichtverletzung sind hier zu finden: https://mb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/Erlasse/Schulpflichtverletzungsrunderlass.pdf 

Foto: Pixabay

Schulpflichtverletzungsrunderlass

BVG: Keine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für Betroffene des DDR-“Zwangsdopings”

0

Das systematische staatliche Doping von Leistungssportlern in der ehemaligen DDR stellt weder “politische Verfolgung” noch einen “Willkürakt im Einzelfall” im Sinne des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes dar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Die Klägerin begehrt ihre verwaltungsrechtliche Rehabilitierung als Opfer staatlichen Dopings in der DDR. Sie war dort von 1968 bis 1973, damals 12- bis 17-jährig, als Leistungssportlerin aktiv. In dieser Zeit wurden ihr verschiedene Dopingsubstanzen verabreicht. Diese führten zu erheblichen und bis heute anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die Klägerin ist seit ihrem 43. Lebensjahr erwerbsunfähig und schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 90. Sie erhielt eine einmalige Hilfeleistung des Bundes nach dem am 31. August 2002 in Kraft getretenen Ersten Dopingopfer-Hilfegesetz. Im Jahre 2021 beantragte die Klägerin ihre Rehabilitierung nach § 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG). Die Beklagte lehnte den Antrag ab. Das Verwaltungsgericht hat die hiergegen erhobene Klage abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Nach § 1 Abs. 2 VwRehaG kommt eine Rehabilitierung nur in Betracht, wenn eine Maßnahme in schwerwiegender Weise gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit verstoßen und der politischen Verfolgung gedient oder einen Willkürakt im Einzelfall dargestellt hat. Zwar verstieß die heimliche Verabreichung von Dopingsubstanzen, deren gesundheitsschädigende Wirkung den staatlichen Stellen der DDR bekannt war, in schwerwiegender Weise gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Die Maßnahme diente jedoch nicht der politischen Verfolgung und stellte auch keinen Willkürakt im Einzelfall dar. Letzteres setzt voraus, dass die Maßnahme von der Tendenz und Absicht getragen ist, ihren Adressaten bewusst zu benachteiligen. Das folgt aus der Gesetzesbegründung und dem Zweck des Gesetzes. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass zu dem objektiven Erfordernis eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit die subjektive Zielrichtung hinzutreten muss, dass die Maßnahme der politischen Verfolgung gedient hat oder der Betroffene bewusst gegenüber vergleichbaren Personen diskriminiert worden ist. An einer solchen gezielten Diskriminierungsmaßnahme fehlt es hier. Den später erlassenen Dopingopfer-Hilfegesetzen, die eine finanzielle Hilfe lediglich aus humanitären und sozialen Gründen gewähren, liegt ebenfalls die Annahme zugrunde, dass ein Rechtsanspruch der Opfer staatlichen Dopings nicht besteht. Es ist Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, ob und inwieweit er die Opfer staatlichen Dopings in der DDR in die Entschädigungsregelungen des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes einbezieht. Eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten durch das Bundesverwaltungsgericht würde die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung überschreiten.

BVerwG 8 C 6.23 – Urteil vom 27. März 2024

Vorinstanz:

VG Potsdam, VG 11 K 2567/21 – Urteil vom 24. April 2023 –

Foto: Bundesverwaltungsgericht

Uni Halle gründet neues Forschungs- und Innovationszentrum für Sachsen-Anhalt

Halle. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) arbeitet künftig noch intensiver an innovativen und praxisnahen Lösungen für den Strukturwandel in Sachsen-Anhalt. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann überreichte Rektorin Prof. Dr. Claudia Becker heute einen Förderbescheid über rund 21,5 Millionen Euro für die Gründung des “European Center for Just Transition Research and Impact-Driven Transfer” (JTC). Ziel ist es, forschungsbasierte Lösungen für den Strukturwandel in Sachsen-Anhalt zu entwickeln, etwa im Bereich der Kreislaufwirtschaft oder sozialer Innovationen. Die Mittel für das Projekt stellt das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des “Just Transition Fund” zur Verfügung.

Minister Prof. Dr. Armin Willingmann erklärt: “Das Mitteldeutsche Braunkohlerevier steht seit Jahrzehnten beispielhaft für wirtschaftliche Transformation. Mit dem Ende von Braunkohleabbau und Kohleverstromung im kommenden Jahrzehnt steht ein weiterer Umbruch an. Umso wichtiger ist es, zügig weitere Weichen für eine erfolgreiche Entwicklung des Reviers nach dem Kohleausstieg zu stellen. Das European Center for Just Transition Research and Impact-Driven Transfer (JTC) als interdisziplinäre Einrichtung der Wissenschaft, aber mit klarem Blick für Fragestellungen im Revier, kann hierfür einen wichtigen Beitrag leisten. Ob in der Chemie, Bioökonomie oder beim Aufbau der grünen Wasserstoffwirtschaft – das Zukunftspotenzial im Revier ist enorm. Wir müssen es in den nächsten Jahren konsequent gemeinsam ausschöpfen.”

“Das JTC ist für die Universität Halle und die Region eine einmalige Chance: Mit der Förderung wollen wir unsere Kompetenzen in den Forschungszweigen ausbauen, die für die Bewältigung des Strukturwandels von wesentlicher Bedeutung sind. Gemeinsam mit den vier Landkreisen im Süden Sachsen-Anhalts werden wir neue Impulse für eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung setzen. Das ist eine spannende Aufgabe und eine große Verantwortung, die wir gerne übernehmen”, sagt Rektorin Prof. Dr. Claudia Becker.

17 Innovationsteams werden dafür am JTC eingerichtet. Ihre Arbeit konzentriert sich jeweils auf einen von drei Kernbereichen: die sozialwissenschaftliche Transformations- und Nachhaltigkeitsforschung, die Forschung zu nachhaltigen Werkstoffen und Technologien sowie die Forschung zu juristischen Fragestellungen und Bildungsangeboten zur Nachhaltigkeit. Im Rahmen des Zentrums soll eine fachübergreifende Graduiertenschule eingerichtet werden, um den Austausch zwischen den einzelnen Teams voranzutreiben. Ein Schwerpunkt der Ausbildung der Promovierenden liegt dabei darauf, Potenziale für den Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft bereits frühzeitig zu erkennen und systematisch zu fördern. “An der MLU gibt es ideale Voraussetzungen für dieses ambitionierte Vorhaben: Wir verfügen über große Expertise in den Bereichen Gründung und Transfer sowie speziell in der sozialwissenschaftlichen Nachhaltigkeits- und Transformationsforschung. Das ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal: Damit etwa der Verzicht auf fossile Rohstoffe gelingen kann, braucht es den Dialog zwischen den Disziplinen – und mit der Gesellschaft”, sagt Prof. Dr. Christian Tietje, der mit Prof. Dr. Ralf Wehrspohn und Prof. Dr. Jonathan Everts den Antrag für das JTC gestellt hat.

Hierbei kommt vier Transfer-Lotsen des JTC eine entscheidende Rolle zu: Sie stehen im ständigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, dem Burgenlandkreis und dem Saalekreis. Ihre Aufgabe ist es, Kontakte zu Industrieunternehmen der Region aufzunehmen und aktiv an der Vernetzung mit der MLU zu arbeiten. Schließlich soll die Arbeit der Innovationsteams auf konkreten Herausforderungen und Bedarfen der Region basieren und diesen zugutekommen. Das kann zum Beispiel über Ausgründungen, Kooperationen mit Firmen, Genossenschaften oder neuartige Technologien geschehen. Gleichzeitig suchen die Transfer-Lotsen vor Ort nach geeigneten Räumen für geplanten Projekte, sodass zum Beispiel direkt in der Region neue Jobs geschaffen werden.

Die Förderung läuft bis 2027, soll aber deutlich darüber hinaus wirken: “Wir fördern im Rahmen des JTC bewusst kluge Köpfe mit guten Ideen, die hier im Mitteldeutschen Revier neue Impulse für die nachhaltige, langfristige Entwicklung geben werden”, so Rektorin Becker abschließend.

Mit dem JTC orientiert sich die Universität Halle an den Empfehlungen des jüngsten Foresight-Berichts der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH. Die Beratungsunternehmen haben im Auftrag der am Bundeskanzleramt angesiedelten Allianz für Transformation die Frage bearbeitet, welche Faktoren für eine erfolgreiche Transformation relevant sind. In ihrem Bericht zählt die Stärkung von “forschungsgetriebenen Ökosystemen” zu einer wesentlichen Säule.

Hochschulinformationstag 2024 an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena

0
Studierende auf dem Campus der EAH Jena Foto: Sebastian Reuter
Studierende auf dem Campus der EAH Jena Foto: Sebastian Reuter

Die EAH Jena lädt zum Hochschulinformationstag (HIT) am 13. April 2024 ein. Von 9:30 bis 15:00 Uhr haben alle Interessierten die Möglichkeit, in die spannende Welt von Studium, Wissenschaft und Forschung einzutauchen.

An der EAH Jena studieren derzeit rund 4.400 junge Menschen in knapp 50 Bachelor- und Masterstudiengängen. Ob Business Administration oder Maschinenbau, ob Elektrotechnik/Informationstechnik oder E-Commerce, ob Physiotherapie oder Soziale Arbeit – das Studienangebot der EAH Jena ist vielfältig und wird ab dem Wintersemester 2024/2025 mit dem Orientierungsjahr Ingenieurwissenschaften weiter ausgebaut. Mit diesem Programm bietet die Hochschule technikbegeisterten jungen Menschen eine Entscheidungshilfe für den individuell passenden Ingenieurstudiengang. Interessierte können sich darüber zum HIT ausführlich informieren.

Zahlreiche Angebote aus den verschiedenen Fachbereichen laden die Gäste zum Staunen und Mitmachen ein. Highlights sind zum Beispiel Präsentationen zu Virtual Reality, humanoiden Robotern und Eyetracking. Aber auch hautnah erlebte Säuglings- und Kinderpflege oder ein Workshop zu Einsatzmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz in der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung sind Bestandteile des Programms. Komplettiert wird das Angebot mit Vorträgen zu den Bachelor- und Masterstudiengängen, zu Bewerbung und Einschreibung sowie zu weiteren studienrelevanten Themen wie Studienfinanzierung und studentischem Wohnen.

Internationales Flair verspricht der Food Court. Studierende der Hochschule aus aller Welt bieten Gerichte aus ihren Heimatländern zum Probieren an. So wird es Speisen aus Indien, Italien, Mexiko und Pakistan geben.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der EAH Jena unter www.eah-jena.de/hit abrufbar.

Foto: Sebastian Reuter

Das Programm der AfD zur Jenaer Stadtratswahl 2024

0


Liebe Bürger, die Alternative für Jena ist nun seit mittlerweile fünf Jahren im Jenaer Stadtrat vertreten und bildet die Gegenstimme zur bürgerfernen, familienfeindlichen und ideologischen Politik der etablierten Parteien. Die Bürger in Jena mussten in den letzten Jahren besonders unter der freiheitsfeindlichen Corona-Maßnahmenpolitik leiden, da die Stadtspitze bundesweit Vorreiter sein wollte. Die Einschränkungen hatten teilweise schon hysterische Züge angenommen: so wurden Spielplätze gesperrt, Ampeltaster und Parkbänke abgeklebt auch wurde in Jena – als erster Stadt in Deutschland – die Maskenpflicht im öffentlichen Raum verordnet. Unter den Folgen dieser überzogenen und freiheitsfeindlichen Einschränkungspolitik haben bis heute vor allem Familien und Kinder zu leiden.

Es wurde zudem versucht, den Stadtrat gegen die Interessen der Bürger zu einer Spielwiese für linke Klientelpolitik, Klimairrsinn sowie abstruse Sprach- und Gesellschaftsexperimente umzufunktionieren. Gleichzeitig wurden die tatsächlichen Zukunftsthemen Sicherheit, Mietpreisentwicklung, Verkehr und Infrastruktur in den Hintergrund gedrängt. Statt diese Probleme anzugehen, werden im Stadtrat nur Beschlüsse gefasst und endlose Debatten geführt zu Themen wie: die Unterstützung der Seenotrettung im Mittelmeer, dem Klimaaktionsplan, der nicht einmal ansatzweise finanzierbar ist, oder aber auch zu Fragen, wie, in wie vielen verschiedenen Sprachen die Webseite der Stadt aufrufbar sein soll.

Wahlprogramm-Stadtrat-Jena-2024

Wir erhalten täglich Inhalte Dritter, die uns auf den verschiedensten Wegen erreichen und die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Es handelt sich also um aktuelle, redaktionell nicht bearbeitete und auf ihren Wahrheitsgehalt hin nicht überprüfte Mitteilungen Dritter. Welche damit stets durchgehende Zitate der namentlich genannten Absender außerhalb unseres redaktionellen Bereiches darstellen.

Für die Inhalte sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich, die Redaktion macht sich die Aussagen nicht zu eigen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich gern an redaktion@jenapolis.de oder kontaktieren den Versender der Informationen.“

Staatsanwaltschaft Halle erhebt weitere Anklage gegen Björn Höcke

0

Die Staatsanwaltschaft Halle hat am 21.03.2024 vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Halle eine weitere Anklage gegen den Abgeordneten des Thüringer Landtags Björn Höcke erhoben.

Dem Angeschuldigten wird das Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zur Last gelegt (§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr.1, Abs. 2 Satz 1 StGB).

Björn Höcke ist hinreichend verdächtig, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP „Alles für Deutschland!” in Kenntnis des gegen ihn wegen des Verwendens dieser Losung anhängigen Strafverfahrens und im sicheren Wissen um deren Strafbarkeit als Redner bei einer Veranstaltung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) in Gera am 12.12.2023 erneut verwendet zu haben, indem er den ersten Teil der Losung – „Alles für“ – selbst aussprach, und anschließend das Publikum durch Gesten animierte, den zweiten Teil – „Deutschland“ – zu rufen.

Der Angeschuldigte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts bedeutet keine Vorverurteilung. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft Halle hat beantragt, das Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit dem bereits beim Landgericht Halle anhängigen Verfahren zu verbinden. Zunächst hat das Landgericht allerdings über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

FDP Jena-Saale-Holzland stellt Direktkandidaten für die Wahlkreise Jena I und Jena II auf

0

Die FDP Jena-Saale-Holzland gibt mit Freude die Aufstellung ihrer Direktkandidaten für die kommenden Wahlen in den Wahlkreisen Jena I (Wahlkreis 37) und Jena II (Wahlkreis 38) bekannt. In einer gut besuchten Kreismitgliederversammlung wurden Petra Teufel und Stefan Beyer als Direktkandidaten für die jeweiligen Wahlkreise nominiert.

Petra Teufel, Kandidatin für den Wahlkreis I ist in Jena verwurzelt und seit einigen Jahren in der Kommunal- und Landespolitik aktiv mit einem starken Fokus auf Digitalisierung und eine Politik der Gleichstellung, Toleranz und Vielfalt mit gleichen Rechten und persönlicher Selbstbestimmung. Sie arbeitet als Beraterin für Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und ist seit 2021 Mitglied des Stadtrates Jena. Zudem ist sie seit drei Jahren stellvertretende Vorsitzende der Freien Demokraten in Thüringen und organisiert seit 2020 den CSD in Jena mit.

Petra Teufel äußert sich zu ihrer Nominierung wie folgt: „Ich kämpfe für eine pragmatische Politik der Mitte, die die Herausforderungen unseres Bundeslandes konstruktiv angeht und dabei die Stadt als auch den ländlichen Raum sowie alle Generationen einbezieht.”

Teufel vertritt den Wunsch nach einer Deutschland-Koalition aus CDU, SPD und FDP nach der Wahl nach dem Vorbild der gegenwärtigen Landesregierung in Sachsen-Anhalt, um die Ränder klein zu halten und eine zukunftsorientierte Politik zu fördern. “Bodo Ramelow hat keinen Plan mehr, wie es weitergehen soll. Rot-Rot-Grün setzt vor allem auf Moraldebatten und löst keine Probleme, weder bei der Bildung, der inneren Sicherheit oder bei der Gesundheitsversorgung. Das merken die Menschen und es treibt sie zunehmend in die Arme von Rechtsextremen. Stillstand bedeutet Rückschritt, und den können wir uns als Region mit der ältesten Bevölkerung Europas nicht leisten”, fügte sie hinzu.

Für den Wahlkreis Jena II tritt Stefan Beyer an, der seine Wurzeln in Jena Lobeda hat. Beyer, der sich als engagierter Verfechter der Themen Finanzen und Haushalt, Migration und Integration sowie Wirtschaftsförderung versteht, möchte seine umfangreiche Erfahrung nutzen, um Jena weiter wirtschaftlich zu stärken und eine Gesellschaft zu fördern, die auf Zusammenhalt und aktiver Teilhabe basiert. „Als gebürtiger Jenenser ist es mir eine Herzensangelegenheit, für die Belange unserer Stadt einzustehen und konstruktive Lösungen für eine prosperierende Zukunft Jenas zu erarbeiten“, so Beyer.

Die FDP Jena-Saale-Holzland ist überzeugt, dass Petra Teufel und Stefan Beyer mit ihren klaren Visionen und ihrer tiefen Verbundenheit zur Region die idealen Kandidaten sind, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den jeweiligen Wahlkreisen wirkungsvoll zu vertreten.