Neue Grundsätze zur Verpachtung von Agrarflächen in Ostdeutschland
SPD im Osten: Keine Chance gegen die AfD?
Vor allem in Thüringen und Sachsen droht der Kanzlerpartei bei den Landtagswahlen im September 2024 ein Absturz in die Bedeutungslosigkeit. Die AfD hingegen dominiert in vielen ostdeutschen Regionen. Vor allem in kleinen Städten und auf dem Land feiert die AfD Erfolge.
Dabei zeichnete sich bei der Bundestagswahl 2021 eigentlich ein Comeback der SPD im Osten ab. In Thüringen beispielsweise erhielt die SPD in keinem Wahlkreis weniger als 20 Prozent. Aktuell liegen manche Prognosen dort – und auch in Sachsen – gerade mal bei sechs Prozent. Was treibt die Wähler weg von der SPD?
Die Befreiung des KZ Buchenwald – Historischer Überblick über die Ereignisse ab dem 10. April 1945
Würde und Rechte des Menschen sind im KZ für die SS bedeutungslos. Der Kampf ums eigene Überleben, so die Absicht der SS, soll den Alltag beherrschen, die Persönlichkeit zerstören und jede Form von Solidarität oder Widerstand ersticken. Schon die Behauptung seines Glaubens und seiner selbst ist unter diesen Umständen Widerstand und wird, wie das Beispiel des Pfarrers Paul Schneider zeigt, von der SS mit Gewalt ausgelöscht. Trotzdem gelingt es der SS nicht, organisierte Hilfe oder Solidarität unter den Gefangenen zu verhindern. Bekannte oder Landsleute, Angehörige politischer oder religiöser Gruppen finden sich im Lager und helfen sich gegenseitig. Mitunter, so im Oktober 1941 bei der Hilfsaktion für sowjetische Kriegsgefangene, wird Solidarität zum politischen Widerstand. Häftlinge der verschiedenen Nationen bildeten 1943/44 Hilfskomitees. Die Vorherrschaft der deutschen Kommunisten in der Häftlingsverwaltung ermöglicht den Aufbau der größten kommunistischen Untergrundorganisation im SS-Lagersystem. Sie beschafft illegal Informationen und trifft Vorbereitungen, um im Falle der Niederlage des NS-Regimes einen drohenden Massenmord abzuwehren. Als am 11. April 1945 amerikanische Panzer den SS-Bereich überrollen, besetzen Mitglieder der internationalen Widerstandsorganisation die Wachtürme, Übernehmen das Lager und nehmen SS-Angehörige fest.
Historischer Überblick über die Ereignisse ab Anbruch des 10. April bis zum 19. April 1945.
Anfang April 1945 waren im KZ Buchenwald an die 48.000 Menschen inhaftiert. Angesichts der bei Gotha stehenden US-Armee begann die SS am 7. April mit der Evakuierung des Lagers; es gelang ihr, trotz aller Verzögerungstaktiken der Häftlinge, etwa 28.000 Gefangene auf sogenannte Todesmärsche zu schicken. Sie werden mit Recht so bezeichnet: etwa jeder Dritte starb unterwegs oder wurde von der SS, dem Volkssturm oder Jugendlichen der HJ erschossen. Mit Hilfe der Berichte des Lagerkomitees der befreiten Häftlinge und der US-Einheiten lassen sich die dramatischen Stunden kurz vor dem Ende der SS-Herrschaft rekonstruieren.
10. April 1945
18 Uhr: 9.280 Insassen haben an diesem Tag Buchenwald in zwei Kolonnen verlassen. Die SS kündigt für den folgenden Tag die vollständige Räumung des Lagers an.
24 Uhr: Das Combat Team 9 befindet sich bei Grumbach und Wiegleben, 50 Kilometer westlich von Buchenwald. Es gehört zum Kampfkommando A der 6th Armored Division der 3. US-Armee von General Patton.
11. April 1945
Morgens: Einheiten der 4. und 6. Panzerdivision der 3. US-Armee setzen ihren Vormarsch aus der Gegend von Gotha über Erfurt Richtung Osten fort.
Kurz vor 10 Uhr: Der Lagerälteste Hans Eiden und Franz Eichhorn werden ans Lagertor befohlen. KZ-Kommandant Pister kündigt den Abzug der SS an.
10 Uhr: Die Sirene „Feindalarm“ ertönt. Über Lautsprecher kommt der Befehl: „Sämtliche SS-Angehörige sofort aus dem Lager!“
10:30 Uhr: Das Internationale Lagerkomitee mobilisiert die Widerstandsgruppen und gibt illegal beschaffte Waffen aus.
11 Uhr: Infanteriefeuer amerikanischer Truppen nordwestlich des Lagers.
Gegen Mittag: Die Angehörigen der SS-Kommandantur fliehen. Die Besatzungen der Wachtürme setzen sich ab.
13 Uhr: Die ersten zwei Panzer der 4. US-Panzerdivision nähern sich aus Richtung Hottelstedt.
14 Uhr: Zwölf amerikanische Panzer werden in der Nähe des Wirtschaftshofes gesichtet, vier umfahren das Lager am nördlichen Rand. Schwere Gefechte zwischen amerikanischen Truppen und der SS westlich des Lagers.
14:30 Uhr: Panzer des 37. Panzerbataillons der 4. Panzerdivision überrollen den SS-Bereich ohne zu stoppen: Die SS ist militärisch besiegt.
14:45 Uhr: Die bewaffneten Widerstandsgruppen sammeln sich unterhalb des Appellplatzes.
15 Uhr: Otto Roth und zwei Elektriker steigen in das Torgebäude ein. Der Lagerälteste Hans Eiden folgt, hisst die weiße Fahne.
15.15 Uhr: Hans Eiden spricht durch die Lautsprecheranlager des Lagers die unerhörten Sätze:
»KAMERADEN, WIR SIND FREI, DIE SS IST GEFLOHEN, HALTET RUHE IM LAGER, WIR GEBEN
EUCH WEITERE INFORMATIONEN!«
16 Uhr: Die Widerstandsgruppen haben die Kontrolle über das Lager übernommen und 76 Gefangene gemacht.
16:45 Uhr: Vertreter von zehn Nationen kommen zusammen. Sie setzen einen Lagerrat und verschiedene Kommissionen ein, die das Überleben sicherstellen sollen.
Gegen 17 Uhr: Im Jeep treffen zwei Aufklärer der 4. Panzerdivision, die Franzosen Emmanuel Desard und Paul Bodot, am Lagertor ein.
Gegen 17:10 Uhr: Ein Aufklärungstrupp der 6. Panzerdivision betritt das Lager am nördlichen Ende. Captain Frederic Keffer, Sergeant Herbert Gottschalk, Sergeant Harry Ward und Private James Hoyt werden als Befreier begrüßt. Wie Desard und Bodot bleiben auch sie nur kurze Zeit.
12. April 1945
Die Stadt Weimar wird von Einheiten der 80th Infantry Division besetzt. Erste Kontakte zu dem vom Internationalen Lagerkomitee geführten Lager.
13. April 1945
11:30 Uhr: Lt. Colonel Edmund A. Ball von der 80th Infantry Division übernimmt die Leitung des Lagers, eine Kompanie des 317th Infantry Regiments den Schutz. Ball trifft sich mit den 21 Vertretern des Internationalen Lagerkomitees, lässt sich informieren und legt die nächsten Schritte fest. Im Anschluss an einen Gedenkappell für Franklin D. Roosevelt, der tags zuvor gestorben war, geben die Häftlinge ihre Waffen ab.
16. April 1945
14 Uhr: Auf Befehl General George S. Pattons, der Buchenwald am Vortag inspiziert hat, müssen 1.000 Weimarer Bürger das Konzentrationslager besichtigen. Im Hof des Krematoriums konfrontierten die US-Soldaten die Weimarer Bürger mit den dort vorgefundenen Leichen. Das Bild zu dieser Szene erschien als erstes veröffentlichtes Foto aus Buchenwald am 18. April 1945 in der Londoner Times. Major Lorenz C. Schmuhl wird kommandierender Offizier des Lagers.
Mit der Kamera dokumentiert der Signal-Corps-Fotograf Walter Chichersky den Weg der Weimarer Bürger von Weimar bis zu den Öfen des Krematoriums von Buchenwald. Nicht nur viele internationale Korrespondenten besuchen das Lager und halten die dortigen Verhältnisse in Wort und Bild fest. Auch die Zahl der Delegationen des Internationalen Roten Kreuzes, des amerikanischen Kongresses, des britischen Parlaments, amerikanischer Verleger sowie von Einzelpersonen des öffentlichen Lebens reißt bis Ende April nicht ab.
19. April 1945
Bei einem Gedenkappell für die Ermordeten des Konzentrationslagers Buchenwald wird ein Gelöbnis der Überlebenden verlesen, der Schwur von Buchenwald:
„WIR STELLEN DEN KAMPF ERST EIN, WENN AUCH DER LETZTE SCHULDIGE VOR DEN RICHTERN DER VÖLKER STEHT! DIE VERNICHTUNG DES NAZISMUS MIT SEINEN WURZELN IST UNSERE LOSUNG. DER AUFBAU EINER NEUEN WELT DES FRIEDENS UND DER FREIHEIT IST UNSER ZIEL.”
Mehr als 400 Insassen sind seit der Befreiung gestorben. Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten der Gedenkstätte Buchwald.
Backhaus: Der Campingplatz Prerow ist sicher
Auf Einladung der Dauercamper auf dem Campingplatz Prerow hat sich Umweltminister Dr. Till Backhaus den Fragen der Stellplatzpächter gestellt. In seiner Begrüßungsrede betonte der Minister, dass eine Schließung des Areals nicht im Sinne des Landes MV sei:
„Der Campingplatz Prerow gehört zu den schönsten in Deutschland. Das ist sowohl den Gästen, der Nationalparkverwaltung, dem Wirtschaftsministerium als auch selbstverständlich dem Landwirtschaftsministerium klar. Deshalb soll dieser Platz auch weiterhin und dauerhaft Erholungssuchenden zur Verfügung gestellt werden. Wir haben aber nie einen Hehl daraus gemacht, dass eine Bewirtschaftung wie in den vergangenen 34 Jahren nicht fortgeführt werden kann: Die vorgegebene Stellplatzzahl wurde regelmäßig überschritten, Zeltplatzstandorte in den Dünnen wurden planiert und mit Wohnanhängern bestückt, seit 1993 wurden regelmäßig ohne naturschutzrechtliche Genehmigung auf dem Campingplatz bauliche Anlagen errichtet oder erweitert, Grabungen durchgeführt, Dünen planiert, Dünendurchbrüche gebaggert, Fahrzeuge im Wald abgestellt. Verwarnungen in Richtung Betreiber und rechtskräftige Urteile haben nicht zu einer Verbesserung geführt. Damit der Campingplatz zukünftig mit den Zielen des Naturschutzes und des Nationalparks im Einklang bewirtschaftet werden kann, muss er verkleinert werden. Ziel ist, dass 2033 noch rund 84 Prozent der ursprünglich genutzten Fläche für Camper zur Verfügung stehen werden; das sind dann immer noch rund 900 Plätze!
Dazu sage ich nochmals in aller Deutlichkeit: Die derzeit vor Gericht anhängigen Räumungsklagen richten sich gegen die Regenbogen AG, nicht gegen die Stellplatznehmer! Ich versichere ihnen: Sie können bleiben. Die laufende Saison ist sicher und es wird keine Räumungen gegen Sie geben!
Dort wo Dauerstellplätze für den Landschafts- und Biodiversitätsschutz wegfallen, werden wir den Pächtern alternative Stellplätze anbieten. Niemand soll von hier vertrieben werden“, so Backhaus.
Die Pachtverträge mit der Regenbogen AG liefen am 31.12.2023 aus. In der Ausschreibung für den weiteren Betrieb des Campingplatzes setzte sich das Unternehmen Campers Friend aus sieben Interessensbekundungen mit dem besten Konzept durch. In der Ausschreibung formulierte Ziele für den Weiterbetrieb waren die Reduzierung der Pachtfläche inklusive eines Rückbauplans, ein qualitativ hochwertiger Campingbetrieb und die Unterstützung der Schutzziele des Nationalparks sowie NATURA 2000. Der Campingplatz soll nach dem Plan ein Leuchtturmprojekt für die Verbindung von Tourismus im Einklang mit Naturschutz und Klimaneutralität werden. Campers Friend steht für die neue Saison bereit, den Platz im Einklang mit der schutzwürdigen Naturausstattung ökologisch zu betreiben.
Der Campingplatz hat aktuell eine Größe von 29,7 Hektar, davon gehören 9,5 Hektar zum Nationalparkamt (Land MV) und 20,2 Hektar der StUN. Die Regenbogen AG hat zusätzlich Eigentum von 0,315 Hektar.
Lost Places im Osten: Die alte Mühle in Fürstenberg
Die alte Mühle aus Beton in Fürstenberg/Havel – die Doku erkundet drei der spektakulärsten und geheimnisvollsten Industrieruinen Brandenburgs. Eine Mühle aus Beton in Fürstenberg/ Havel, direkt am Ufer des Röblinsees. Einst eine der größten Mehlproduzenten Norddeutschlands. In der DDR ein Kraftfuttermischwerk, das Tierfutter für die industrielle Landwirtschaft lieferte. Seit der Abwicklung 1992 stehen die Gebäude leer.
Am Ufer des Rüblinsees liegt eine Industrieruine, die als Lost Place vergessen wurde. Der Berliner Street Artist Tobo betrachtet diese Ruine als eine Quelle der Inspiration und einen Kunstraum. Das ehemalige Kraftfuttermischwerk in Fürstenberg, erbaut 1984, hatte eine lange Geschichte als Mühle und später als bedeutendes Werk der Stadt. Tobo und der Schweizer Immobilienentwickler Frank Sippel teilen die Faszination für solche verlassenen Orte und sehen in ihnen Potenzial für Neues. Das Werk stand im Laufe der Zeit vor Herausforderungen, insbesondere nach dem Ende der DDR, und bleibt heute eine leere Hülle. Sippel plant, die Gebäude zu renovieren und sie mit neuen Funktionen wie Coworking Spaces und Wohnraum zu beleben, um ein neues Stadtquartier zu schaffen. Lost Places – das sind verlassene und verfallene Ort, an denen die Zeit stillzustehen scheint. Meist sind sie verborgen hinter hohen Zäunen und verbarrikadiert. Der Film erkundet ihre Geheimnisse und unbekannte Geschichten. Er führt uns zu drei Geisterfabriken – zu einer Mühle aus Beton in Fürstenberg/ Havel, nach Wittstock in die verfallenen Gebäude der alten Uniform-Tuchfabrik und in ein Nazi-Kraftwerk an der Oder nahe Eisenhüttenstadt.
Pressefeindliche Stimmung in Deutschland – Medienvielfalt geht weiter zurück
In Deutschland hat sich in den letzten Jahren eine immer pressefeindlichere Stimmung ausgebreitet, das zeigt die jetzt veröffentlichte Nahaufnahme Deutschland von Reporter ohne Grenzen (RSF). Während der Pandemie schnellte die Zahl der Übergriffe auf Berichterstattende in die Höhe. Auch unser Rückblick auf das vergangene Jahr zeigt: Diese Tendenz ist noch nicht vollständig zurückgegangen. Für 2023 konnte RSF 41 Übergriffe auf Medienschaffende verifizieren. Im Jahr 2022 waren es 103. Zum Vergleich: 2019, vor der Pandemie, waren es 13. Die Nahaufnahme beschäftigt sich mit einer Vielzahl an presserelevanten Aspekten – zum Beispiel zu den Themen Gesetzgebung und Überwachung – und gibt einen Überblick über die gewaltsamen Angriffe auf Reporterinnen und Reporter.
„Im vergangenen Jahr wurden Reporter wieder verprügelt, ihre Ausrüstung wurde zerstört und ihnen wurde im Internet massiv gedroht. 2024 startete unter anderem mit der brutalen Körperverletzung eines Journalisten am Rande einer Demonstration in Leipzig. Zudem beobachten wir eine gefährliche neue Art der Aggression: Landwirte haben kürzlich mit Trecker-Blockaden und Misthaufen die Auslieferung von Zeitungen in mehreren Bundesländern verhindert”, sagt Michael Rediske, Mitgründer der deutschen Sektion von RSF und amtierendes Vorstandsmitglied. Das zeigt, dass die Freiheit, unabhängig zu berichten, hierzulande nicht nur durch Übergriffe gegen einzelne Medienschaffende bedroht ist. Unzufriedenheit mit einer angeblich zu geringen Berichterstattung über Bauernproteste reicht offenbar aus, um bei Angriffen gegen die Pressefreiheit die Hemmschwelle weiter zu senken.”
Gewalt gegen Medienschaffende und Redaktionen
2021 gab es 80 Angriffe, 2022 waren es 103. Für 2023 verifizierte Reporter ohne Grenzen nun 41 Übergriffe. Damit bleiben die Zahlen im Vergleich zu den Jahren vor der Pandemie vergleichsweise hoch: 2019 waren es 13. Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer.
Am häufigsten waren im Jahr 2023 Tritte und Faustschläge oder Schläge mit Gegenständen wie Fackeln oder Trommel-Schlegeln. Als Angriff gewertet wurden diese, sofern sie Körper oder Ausrüstung von Journalistinnen und Journalisten tatsächlich getroffen haben. Medienschaffenden wurde auch Ausrüstung entrissen, sie wurden zu Boden gerissen, mit Sand und Steinen beworfen oder in einem Fall mit Fäkalien beschmiert.
Die meisten der 41 für das Jahr 2023 verifizierten Angriffe – zwei Hacker-Angriffe können nicht geografisch zugeordnet werden – ereigneten sich in Sachsen (12), gefolgt von Bayern (6), Berlin (5), Nordrhein-Westfalen (5), Niedersachsen (4), Hamburg (2), Hessen (2), Rheinland Pfalz (1), Thüringen (1) und Schleswig-Holstein (1). Der gefährlichste Ort für Medienschaffende waren auch 2023 politische Versammlungen wie Partei-Veranstaltungen, Demonstrationen oder Protestaktionen. Hier wurden 32 von insgesamt 41 Fällen gezählt. Besonders pressefeindlich ging es erneut bei der Berichterstattung im Umfeld von verschwörungsideologischen oder rechtsextremen Versammlungen zu: Hier fand 2023 mit 18 von 41 verifizierten Fällen ein Großteil der Angriffe statt.
Auch für Januar und Februar wurden RSF bereits einige alarmierende Vorfälle gemeldet. Weitere Details zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland im internationalen Vergleich wird Reporter ohne Grenzen am 3. Mai zusammen mit der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit veröffentlichen.
Überwachung und Gesetzgebung in EU und Deutschland
Schwerpunkt der öffentlichen Debatten waren in diesem Jahr die Auseinandersetzungen um die gesetzlichen Grundlagen der Informationsfreiheit, in Deutschland und auf EU-Ebene. Die wichtigsten Reformvorhaben auf EU-Ebene, der European Media Freedom Act und der Digital Services Act, sind jetzt in Brüssel verabschiedet und müssen in Deutschland umgesetzt werden.
Strittig sind unter anderem der staatliche Einsatz von Spähsoftware, der den Quellenschutz journalistischer Arbeit untergräbt, sowie Regelungen im Spannungsfeld zwischen einerseits Verhinderung von Desinformation und Verleumdungen auf Plattformen und andererseits den Rechten von Whistleblowern wie Journalistinnen auf Anonymität und Schutz ihrer Kommunikationspartnerinnen und -partner. RSF fordert mit seiner politischen Arbeit verbesserte rechtliche Bedingungen. So zielt eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf mehr Beschränkungen für Überwachung der Kommunikation von Medienschaffenden durch „Staatstrojaner“, also von staatlichen Stellen eingesetzte Überwachungs-Software.
Zudem legte das Bundesministerium der Justiz im April 2023 Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vor. Bislang existiert jedoch noch kein vom Kabinett gebilligter Entwurf. RSF hat gemeinsam mit der Organisation Neue Deutsche Medienmacher*innen das Gesetzesvorhaben begrüßt, zugleich aber Verbesserungen gefordert. RSF begrüßt auch das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes im Juli 2023, kritisiert jedoch Einschränkungen der schließlich in Kraft getretenen Fassung: Whistleblower dürfen Missstände nicht sofort veröffentlichen lassen, sondern müssen mit Informationen von öffentlichem Interesse zunächst an nicht öffentliche interne oder externe Meldestellen herantreten.
Überdies überziehen europaweit mächtige Akteure, zumeist finanzstarke Unternehmen, einzelne Journalistinnen und Journalisten oder Medienhäuser mit Zivilklagen, um sie einzuschüchtern und von unliebsamen Veröffentlichungen abzuhalten. RSF beobachtet diese rechtsmissbräuchlichen Klagen, SLAPPs (kurz für „strategic lawsuits against public participation“), und wird das Thema auch 2024 stärker in den Fokus rücken.
Medienvielfalt geht weiter zurück
Im Vordergrund der publizistischen Auseinandersetzung stand das ganze Jahr 2023 der Streit um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die anstehende Anpassung des Rundfunkbeitrags an die Inflation stößt auf Widerstand einer Reihe von Landesregierungen. Alle Landesparlamente müssen diese beschließen. Etliche Ministerpräsidentinnen und -präsidenten fordern stattdessen tiefgreifende Strukturreformen beziehungsweise eine Verkleinerung von ARD und ZDF.
Für das Demokratieverständnis von RSF ist es grundlegend, dass sich Nutzende aus inhaltlich unterschiedlichen Quellen informieren können. Dies ist eine wichtige Bedingung für funktionierende Pressefreiheit. Deutschland verfügt zwar historisch mit seinem Netz aus bundesweiten, regionalen und Lokalzeitungen sowie mit seinem dualen System aus öffentlich-rechtlichen und privaten Hörfunk- und Fernsehanbietern über ein im internationalen Vergleich hohes Niveau an Medienvielfalt. Im Zuge von Digitalisierung und veränderten Nutzungsgewohnheiten ist jedoch die Vielfalt des lokalen Zeitungsangebots seit langem rückläufig. Alle Prognosen weisen darauf hin, dass dieser Prozess weitergehen und eine noch größere Bedrohung für die Pressefreiheit werden wird.
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Polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland für 2023: Gesamtkriminalität steigt weiter an
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die der Polizei bekannt gewordenen und von ihr endbearbeiteten Straftaten erfasst. Nicht enthalten sind
- Staatsschutzdelikte,
- Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§315, 315b StGB und 22a StVG),
- Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden,
- Ordnungswidrigkeiten,
- Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze,
- Delikte, die nicht in den Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte) sowie
- Delikte, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr bearbeitet werden.
Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, sie enthält nur die „endbearbeiteten“ Straftaten. Das heißt, die Fälle finden erst Eingang in die Statistik, wenn die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind und die Akten an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden.
Die PKS bildet das sogenannte Hellfeld der Kriminalität ab, also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität. Neben dem Hellfeld gibt es das sogenannte Dunkelfeld. Dieses umfasst Straftaten, die der Polizei nicht bekannt werden. Wie groß das jeweilige Hell- und Dunkelfeld sind, hängt beispielsweise davon ab, wie häufig Delikte angezeigt werden oder welche Schwerpunkte die Polizei bei der Verfolgung von Straftaten setzt.
Einige wichtige Trends und Entwicklungen aus dem Jahr 2023 werden nachfolgend dargestellt.
Gesamtentwicklung der Straftaten
Nachdem die Zahlen der polizeilich erfassten Straftaten im Jahr 2016 auf einem Höchststand waren, sind sie in den Folgejahren stetig gesunken. Mit Abklingen der Covid-19-Pandemie und den damit wegfallenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie kam der Umschwung – die erfassten Straftaten stiegen vom Jahr 2021 zum Jahr 2022 erstmals wieder merkbar an. Dieser Trend setzte sich 2023 zwar fort, jedoch weniger stark als im Jahr zuvor: Vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 stiegen die Fallzahlen um 5,5 Prozent an; von 5.628.584 Fällen in 2022 auf 5.940.667 Fälle in 2023 (vgl. 2021 auf 2022 +11,5 Prozent von 5.047.860 auf 5.628.584 Fälle) Betrachtet man die Fallzahlen im Langzeitvergleich, sind sie 2023 auf dem höchsten Stand seit dem Berichtsjahr 2016.
Aufklärungsquote
Die Aufklärungsquote lag 2023 bei 58,4 Prozent und damit 1,1 Prozentpunkte über dem Wert von 2022 (57,3 Prozent). Damit erreicht die Aufklärungsquote fast den Höchststand der letzten Jahre 2021 (58,7 Prozent).
Die nachstehende Grafik zeigt die Entwicklung der Anzahl der erfassten Fälle, der aufgeklärten Fälle und der Tatverdächtigen insgesamt seit dem Jahr 2009.
Auch wenn die Fallzahlen insgesamt von 2022 auf 2023 erneut angestiegen sind, lässt sich diese Entwicklung nicht pauschal auf alle Deliktsbereiche übertragen. Daher wird auf einzelne Deliktbereiche weiter unten im Detail eingegangen.
Woher kommt der Anstieg an Straftaten?
Die Kriminalitätsforscherinnen und -forscher des BKA haben drei zentrale Faktoren für den Anstieg der Fall- und Tatverdächtigenzahlen identifiziert, die für die Entwicklung der Delikte insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße sowie insbesondere für Gewalt- und Eigentumsdelikte angeführt werden können:
Erhöhte Mobilität bietet mehr Tatanlässe und -gelegenheiten
Während der Covid-19-Pandemie war die Mobilität stark eingeschränkt. Das heißt, die Menschen hielten sich generell mehr zuhause und im nahen Umfeld auf. Mit dem Wegfall der letzten Corona-bedingten Einschränkungen im Frühjahr 2023 sind die Menschen wieder mehr unterwegs, tendenziell verstärkt im öffentlichen Raum. Dadurch ergeben sich mehr Tatgelegenheiten und -anlässe.
Wirtschaftliche und soziale Belastungen
In der Bevölkerung wurde über weite Teile der Jahre 2022 und 2023 die Inflation als wesentliches Problem wahrgenommen. Das war in den Jahren davor nicht der Fall und steht in Zusammenhang mit steigenden Fall- und Tatverdächtigenzahlen, bspw. bei Gewaltkriminalität. Hinzu kommen Belastungen im sozialen Bereich. Insbesondere Kinder und Jugendliche haben mit erhöhten psychischen Belastungen als Folge der Corona-Maßnahmen zu kämpfen, was sich auch auf ihre Anfälligkeit, Straftaten zu begehen, auswirken kann.
Migration
Deutschland verzeichnet aktuell eine hohe Zuwanderungsrate. Dadurch steigt die Bevölkerungszahl an und der Anteil der Nichtdeutschen an der Gesamtgesellschaft nimmt zu. Es ist plausibel, dass sich dies auch in einer steigenden Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger ausdrückt. Es ist davon auszugehen, dass viele Schutzsuchende mehrere Risikofaktoren für verschiedene Deliktsbereiche aufweisen. Dazu gehören die Lebenssituation in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie wirtschaftliche Unsicherheit und Gewalterfahrungen. Bei der Gewaltkriminalität zeigt vor allem die Migrationsdynamik (Wie viele Zu- und Fortzüge werden verzeichnet?) und weniger die Nettomigration (Wie viele Zugewanderte bleiben?) einen Zusammenhang mit dem Kriminalitätsgeschehen. Dies legt nahe, dass die Anstiege von Kriminalität (besonders bei nichtdeutschen Tatverdächtigen) mit den besonderen Bedingungen, die mit dem Wanderungsgeschehen verknüpft sind, einhergehen. Dazu gehören beispielsweise die große Anzahl von Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie viele kurzfristige Unterbringungen mit häufigen Umzügen.
Fokus: Besondere Risikofaktoren für Kinder und Jugendliche
Die genannten zentralen Erklärungsansätze finden auf alle Altersgruppen Anwendung. Bei (älteren) Kindern und Jugendlichen können sie aber in besonderem Maße relevant sein, denn:
- Jugendliche haben eine entwicklungsbedingt größere Neigung, gegen Normen zu verstoßen und Straftaten zu begehen. Mit den wegfallenden Covid-bedingten Einschränkungen entfalten diejenigen Faktoren, die derzeit das Kriminalitätsaufkommen insgesamt steigen lassen, bei Jugendlichen eine möglicherweise besonders deutliche Wirkung.
- Kinder und Jugendliche waren von den Covid-bedingten Einschränkungen in besonderem Maße betroffen (bspw.: Mangel an sozialen Kontakten, Stressbelastung innerhalb der Familie und beengte räumliche Verhältnisse). Aktuelle Studien zeigen, dass die psychischen Belastungen zum Teil auch nach Beendigung der Maßnahmen weiter Bestand haben.
weitere Informationen, auch zu Hilfs- und Präventionsangeboten finden sich auf den Seiten des Bundeskriminalamtes.
Foto: Bundeskriminalamt, An den Treptowers 1, 12435 Berlin
Workshop zur klimagerechten Gestaltung des Ernst-Abbe-Platzes in Jena
Jena. Die öffentliche Beteiligung zur klimagerechten Umgestaltung des Ernst-Abbe-Platzes beginnt am 12.04.2024 mit einem Präsenz-Workshop, zudem alle Interessierten herzlich eingeladen sind:
Freitag, 12.04.2024, 17:00 bis ca. 20:00 Uhr, Hörsaal 5, Friedrich-Schiller-Universität am Ernst-Abbe-Platz, Jena
Der Ernst-Abbe-Platz ist einer der zentralen Plätze der Jenaer Innenstadt und verbindet dabei vielfältige Funktionen: er ist Verknüpfungspunkt des ÖPNV, dient als Veranstaltungsort und als Außenfläche der Universität. Täglich passieren und verweilen dort mehrere Tausend Fußgänger und Studierende. Um den verschiedenen Nutzungen auch weiterhin gerecht zu werden, soll in einem ersten Beteiligungsworkshop herausgearbeitet werden, welchen Anforderungen der Platz nach der Umgestaltung gerecht werden muss. Die Ergebnisse fließen dann zusammen mit den Anforderungen des Fördermittelgebers in die Planung ein. Ein wichtiger Punkt bei der Umgestaltung ist eine klimaangepasste Gestaltung. Dafür unterstützt der Bund den Umbau im Rahmen des Förderprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ mit Mitteln in Höhe von ca. 6,3 Millionen Euro. Durch diese Förderung von 85% der Umbaukosten, soll aus dem derzeitigen Hitze-Hotspot eine weitere Klimaoase im urbanen Stadtraum Jenas werden.
Weitere Möglichkeiten der Beteiligung
Für alle, die an dem Termin nicht teilnehmen können, bietet die Beteiligungsplattform der Stadt Jena (mitmachen.jena.de) nach dem Workshop die Möglichkeit, sich an der Diskussion online zu beteiligen.
Im Zeitraum vom 23.04.2024 14:00 Uhr bis 12.05.2024 24:00 Uhr können zudem die Ergebnisse auf der Webseite bewertet und kommentiert werden. Auf dem Portal werden künftig auch die aktuellen Informationen zum Projekt dargestellt.
Hintergrund
Der in etwa 10.000 m² große Ernst-Abbe-Platz fungiert als Universitäts-Campus der Friedrich-Schiller-Universität und ist damit ein zentraler Kommunikationsraum für die Studierenden. Gleichzeitig verbindet der innerstädtische Platz verschiedenste Nutzungsformen, wie Wissenschaft, Bildung, Gesundheit, Einkauf, Verwaltung und Gastronomie. Die Fußgängerfrequenz wird dabei durch die Endhaltestelle einer Straßenbahnlinie und die Ausgänge der Tiefgaragen unter dem Platz noch weiter gesteigert.
Aufgrund der in die Jahre gekommenen Gestaltung des Platzes, dem stetig steigenden Nutzungsdruck und der zunehmenden Hitzebelastung im Innenstadtbereich wird das Areal den Anforderungen moderner, innenstädtischer Plätze nicht mehr gerecht. Entsprechend soll eine grundlegende Umgestaltung stattfinden. Eine besondere Herausforderung stellen dabei die Tiefgaragen direkt unter dem Platz dar, die nur eine begrenzte Traglast aufweisen. Die Aufschüttung von Erde im größerem Stil oder das Pflanzen von Bäumen ist dadurch nur sehr eingeschränkt möglich.
Bisherige Pläne zur Umgestaltung
Bereits 2012 wurde ein Wettbewerb zur Umgestaltung und Aufwertung des Ernst-Abbe-Platzes durchgeführt. Insgesamt wurden 18 Beiträge von lokalen, nationalen sowie internationalen Planungsbüros der Jury vorgelegt. Aus diesen Beiträgen konnten drei Planungen jeweils mit einem Preis prämiert werden. Zwei Arbeiten erhielten wegen ihrer herausragenden Details eine Anerkennung. Aufgrund schwieriger Haushaltslagen und dadurch fehlender Finanzierungsmöglichkeiten konnten die Planungen nicht umgesetzt werden.
Foto: Studentenwerk Thüringen
LIGA Thüringen: Unverändert viele Verbraucherinsolvenzen
LIGA Thüringen: Corona-Folgen sind noch lange nicht ausgestanden
Erfurt. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen mahnt die Politik, die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen nicht aus dem Blick zu verlieren. „Immer mehr Menschen in Überschuldung treffen auf überlastete Beratungsstellen“, so LIGA-Geschäftsführer Tino Grübel.
Die jüngste Erhebung des Thüringer Landesamtes für Statistik weist zwar einen moderat klingenden Anstieg der Verbraucherinsolvenzverfahren im Vergleich zum Vorjahr aus (1,8 Prozent mehr). Insbesondere der Vergleich zur Zeit vor der Corona-Pandemie ist aber alarmierend. Sind bis 2019 die Zahlen kontinuierlich gesunken, steigen sie seitdem stetig an. Das spiegelt die noch immer massiven wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und der anschließenden Energiepreiskrise auf die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen. Die Nachfrage nach einer Beratung ist folglich groß, wochen- oder gar monatelange Wartezeiten bis zum Erstgespräch in einer Beratungsstelle sind aber vielerorts die Regel. Die tatsächliche Zahl der Menschen, die ein Beratungsangebot zu Verbraucherinsolvenzen benötigen, ist also tendenziell deutlich höher als die bekannte Zahl.
Der Landesgesetzgeber hat Ende letzten Jahres reagiert und im Landeshaushalt 2024 für die Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. „Das zuständige Fachministerium muss nun eine Lösung finden, dass diese Finanzmittel auch bei den Verbraucherinsolvenzberatungsstellen ankommen“, so LIGA-Geschäftsführer Tino Grübel. „Das wäre im Interesse der Ratsuchenden, aber auch im Interesse der Beraterinnen und Berater, die unter unzumutbar hoher Belastung leiden.“
Beitragsfoto: Pixabay
Sachsen-Anhalt verschärft Vorgehen bei Schulpflichtverletzungen
Im Kampf gegen Jugendkriminalität hat der Landtag von Sachsen-Anhalt ein ressort- und fachbereichsübergreifendes Herangehen beschlossen. Eine der festgelegten Maßnahmen ist die Anpassung des Erlasses zur Meldung von Schulpflichtverletzungen, damit entsprechende Meldungen früher erfolgen und an die für Schulpflichtverletzungen zuständige Behörde kommuniziert werden.
Die Erlassänderung hat das Ministerium für Bildung nun veröffentlicht.
Für Lehrkräfte enthält der neue Erlass eine klare Handlungsanleitung zum Umgang mit einer möglichen Schulpflichtverletzung. Darüber hinaus besteht die wesentliche Änderung darin, dass die Frist zur Kontaktaufnahme mit den Personensorgeberechtigten bei anhaltendem unentschuldigtem Fehlen (tage- oder stundenweise) von bisher einer Woche auf drei Tage verkürzt wurde. Auch die Frist zur Meldung der Schulpflichtverletzung an die zuständige Behörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) wurde ausgeschärft.
Bildungsministerin Eva Feußner: „Die Verschärfung des Vorgehens bei Schulpflichtverletzungen und Schulabsentismus ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Jugendkriminalität. Durch die frühzeitige Meldung und konsequente Handhabung können wir gezielt intervenieren und den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Familien Unterstützung bieten, um sie wieder in den schulischen Alltag zu integrieren. Darüber hinaus ist der Kampf gegen Schulabsentismus wesentlich bei der Verhütung von Schulabbruch.“
Hintergrund:
Die aktive Form der Schulverweigerung zeichnet sich dadurch aus, dass Schülerinnen und Schüler wiederholt unentschuldigt der Schule fernbleiben. Hierbei kann es sich sowohl um stundenweises als auch um tageweises Fernbleiben handeln, das sich bis zur völligen Schulabsenz ausdehnen kann. Schulen sind gehalten, der Schulverweigerung in erster Linie mit pädagogischen und erzieherischen Mitteln vorbeugend und vermittelnd zu begegnen.
Der Erlassänderung ging eine Beteiligung bzw. Anhörung voraus, zu der alle Landkreise und die kreisfreien Städte sowie der Landeseltern- und der Landesschülerrat dazu aufgerufen waren, Stellungnahmen abzugeben.
Der Erlass und die dazugehörige Handlungsanleitung zum Umgang mit einer möglichen Schulpflichtverletzung sind hier zu finden: https://mb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/Erlasse/Schulpflichtverletzungsrunderlass.pdf
Foto: Pixabay
Schulpflichtverletzungsrunderlass