Saale-Orla-Kreis beabsichtigt Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende

Statt Bargeld sollen Geflüchtete im Saale-Orla-Kreis künftig eine limitierte Bezahlkarte für ihren Lebensunterhalt erhalten / Modellprojekt im Landkreis Greiz dient als Blaupause

Schleiz. Möglichst bald sollen im Saale-Orla-Kreis Asylsuchende eine Bezahlkarte anstelle von Bargeld erhalten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Ziel der Umstellung ist es einerseits, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, der etwa mit der zumeist monatlichen Bargeldauszahlung im Landratsamt einhergeht. Andererseits soll es darum gehen, einer möglichen Zweckentfremdung der Sozialleistungen durch Geflüchtete vorzubeugen.

Mit der technisch limitierten Bezahlkarte sollen sich die Asylsuchenden versorgen und Dinge des täglichen Bedarfs erledigen können. Funktionen wie Bargeldauszahlungen oder Auslandsüberweisungen sollen jedoch gesperrt sein. Mit großem Interesse blickt man im Landratsamt daher auf den Nachbarlandkreis Greiz, wo in Kürze ein Pilotversuch zur Einführung der Bargeldkarte beginnen soll. Bewährt sich das System, soll es zeitnah auch im Saale-Orla-Kreis angewandt werden. Andere Thüringer Landkreise haben ebenfalls Interesse bekundet.

„Das Beste wäre es natürlich, wenn es hierfür eine bundes- oder zumindest thüringenweit einheitliche Regelung gäbe. Sollte sich aber abzeichnen, dass bis dahin noch endlos viel Zeit verstreicht, werden wir handeln und uns dem Greizer Modell anschließen“, erklärt Landrat Thomas Fügmann. Einen genauen Zeithorizont kann er aktuell noch nicht nennen, doch der Pilotversuch im Nachbarlandkreis soll voraussichtlich noch in diesem Jahr beginnen.

Aktuell befinden sich im Saale-Orla-Kreis rund 450 Asylsuchende im Leistungsbezug beim Landratsamt.

Was ist eine Bezahlkarte für Leistungsempfänger?

Eine Bezahlkarte ermöglicht Leistungsempfängern wie Asylbewerbern und Empfängern anderer Sozialleistungen den Zugang zu ihren finanziellen Unterstützungsleistungen. Sie bietet dabei viele Vorteile:

  • Direkter, sicherer Erhalt der finanziellen Unterstützung
  • Wahrung der Diskretion
  • Förderung der Integration im regulären Zahlungsverkehr
  • Einfache Verwaltung
  • Verhindern des Missbrauchs von Sozialleistungen
  • Verringerung des Aufwands, da keine ressourcenintensive Bargeldausgabe erfolgt