AfD nominiert Wiebke Muhsal für Amt der Landtagspräsidentin in Thüringen

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat die Abgeordnete Wiebke Muhsal als Kandidatin für das Amt der Landtagspräsidentin nominiert. Diese Entscheidung traf die Fraktion nach Beratungen über die anstehende konstituierende Sitzung des Parlaments. Die Wahl des Landtagspräsidenten, die am 26. September stattfinden soll, wird mit großer Spannung erwartet. Als stärkste Fraktion im Thüringer Landtag steht der AfD laut Geschäftsordnung das Vorschlagsrecht für den Posten zu.

Die erste Sitzung des Landtags wird traditionell vom Alterspräsidenten eröffnet, was in diesem Fall der AfD-Abgeordnete Jürgen Treutler sein dürfte. Doch obwohl die AfD das Vorschlagsrecht für das Amt des Landtagspräsidenten besitzt, ist es sehr unsicher, ob Muhsal tatsächlich gewählt wird. Die anderen Fraktionen – darunter CDU, BSW, Linke und SPD – haben bereits angekündigt, gegen die AfD-Kandidatur zu stimmen.

Ein weitgehender Konsens besteht darin, dass die AfD in den ersten beiden Wahlgängen exklusiv das Vorschlagsrecht hat. Allerdings gibt es Uneinigkeit darüber, was nach einem möglichen dritten Wahlgang passiert. Während die Landtagsverwaltung und die anderen Fraktionen der Ansicht sind, dass ab diesem Zeitpunkt auch Kandidaten anderer Parteien nominiert werden dürfen, bestreitet die AfD dies. Sollte keine Einigung erzielt werden, könnte das Thüringer Verfassungsgericht zur Klärung angerufen werden.

Muhsal, die bei der Landtagswahl im Wahlkreis Saale-Holzland II gegen den CDU-Spitzenkandidaten Mario Voigt antrat, konnte ihm das Direktmandat abnehmen. Mit 38,9 Prozent der Erststimmen setzte sie sich gegen Voigt durch, der diesen Wahlkreis zuvor dreimal in Folge gewonnen hatte. Die 38-jährige Muhsal ist seit 2013 Mitglied der AfD und war bereits von 2014 bis 2019 im Thüringer Landtag vertreten. Zudem fungiert sie als Sprecherin des AfD-Kreisverbands Jena-Gera-Saale-Holzland-Kreis.

Ob Muhsal das Amt der Landtagspräsidentin übernehmen kann, hängt nun vom Ausgang der Wahl und den möglichen juristischen Auseinandersetzungen um das Vorschlagsrecht ab.

Weitere aktuelle Beiträge