Tarifabschluss: Bund und Kommunen einigen sich auf umfassendes Paket

Berlin. Nach monatelangen Verhandlungen, einem Schlichtungsverfahren und mehreren Warnstreikwellen ist der Durchbruch gelungen: Bund und Kommunen haben sich mit den Gewerkschaften auf einen neuen Tarifabschluss für rund 2,6 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst geeinigt. Neben einer moderaten Entgelterhöhung enthält das Paket auch deutliche Verbesserungen bei Arbeitsbedingungen, Zulagen und Sonderzahlungen. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 27 Monate, vom 1. Januar 2025 bis zum 31. März 2027.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die für den Bund verhandelte, sprach von einem „wichtigen Schritt für einen modernen, attraktiven öffentlichen Dienst“. Man habe eine ausgewogene Lösung gefunden, die sowohl den berechtigten Erwartungen der Beschäftigten als auch den Grenzen öffentlicher Haushalte Rechnung trage. Für die kommunalen Arbeitgeber verhandelte die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).

Stufenweise Erhöhung der Einkommen
Im Zentrum des Tarifabschlusses steht eine lineare Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent in zwei Stufen:

  • Zum 1. April 2025 steigen die Gehälter um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro,
  • zum 1. Mai 2026 folgen weitere 2,8 Prozent.

Für Auszubildende und Studierende in praxisintegrierten Studiengängen sind jeweils 75 Euro mehr vorgesehen.

Höhere Sonderzahlungen und Wahlfreiheit bei Freizeit
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Jahressonderzahlung („13. Monatsgehalt“) ab 2026. Sie wird spürbar angehoben – für Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen (EG 1 bis 8) des Bundes etwa von 90 auf 95 Prozent, in den höheren Gruppen steigt sie teils deutlich stärker. Für kommunale Beschäftigte wird die Sonderzahlung auf einheitlich 85 Prozent eines Monatsgehalts festgelegt.

Zugleich wird ein neues „Zeit-statt-Geld“-Wahlmodell eingeführt. Ab 2026 können Beschäftigte Teile der Sonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage eintauschen. Für kommunale Krankenhäuser gelten abweichende Regelungen.

Verbesserungen bei Zulagen und Arbeitszeitmodellen
Die oftmals beklagten niedrigen Schichtzulagen werden ab Juli 2025 deutlich erhöht:

  • Die Zulage für Schichtarbeit steigt von 40 auf 100 Euro monatlich,
  • die für Wechselschichtarbeit von 105 auf 200 Euro.

Zudem erhalten alle Tarifbeschäftigten ab 2027 einen weiteren Urlaubstag. Die Möglichkeit, freiwillig und befristet die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen, schafft zusätzliche Flexibilität. Ebenso werden bestehende Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland in Fragen des Kündigungsschutzes und der Befristung beseitigt.

Sicherung des Berufseinstiegs
Für den Nachwuchs gibt es ein klares Signal: Wer erfolgreich eine Ausbildung oder ein duales Studium abschließt, soll künftig unbefristet übernommen werden. Damit wollen die Tarifpartner dem wachsenden Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst entgegenwirken.

Haushaltsauswirkungen und weitere Schritte
Für den Bund bedeutet der Abschluss zusätzliche Kosten von rund 1,94 Milliarden Euro über die Laufzeit von 27 Monaten. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Tarifregelungen auch auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen werden, trifft die künftige Bundesregierung.

Innenministerin Faeser betonte abschließend:
„Dieser Abschluss ist ein Zeichen des Respekts gegenüber denjenigen, die unsere öffentliche Infrastruktur am Laufen halten – vom Gesundheitsamt bis zur Müllabfuhr, von der Verwaltung bis zur Feuerwehr.“

Kirchenvermögen: Milliardenbesitz und staatliche Finanzierung

Journalistischer Text – Facebook Kirchenvermögen: Milliardenbesitz und staatliche Finanzierung Die Diskussion um die finanziellen Verhältnisse der beiden großen Kirchen in Deutschland offenbart ein komplexes System aus historischen Privilegien und enormen Vermögenswerten. Recherchen beziffern das Gesamtvermögen der katholischen und evangelischen Kirche auf konservativ geschätzte 300 Milliarden Euro. Dieser Betrag setzt sich aus kapitalen Anlagen, riesigem Grundbesitz und Immobilien zusammen. Ein interessantes Detail ist hierbei die Bewertungspraxis: Gebäude wie der Kölner Dom stehen oft mit einem symbolischen Erinnerungswert von nur einem Euro in den Bilanzen. Da diese Objekte unverkäuflich sind, erscheinen stille Reserven in Milliardenhöhe nicht in den offiziellen Büchern. Ein weit verbreiteter Irrtum betrifft die Finanzierung sozialer Einrichtungen. Caritas und Diakonie, die größten Arbeitgeber nach dem Staat, finanzieren ihre Kindergärten oder Krankenhäuser nicht primär aus der Kirchensteuer. Tatsächlich übernimmt die öffentliche Hand, also Länder und Kommunen, meist über 90 Prozent der Kosten. Der kirchliche Eigenanteil liegt oft nur bei etwa zehn bis zwölf Prozent, obwohl die Trägerschaft in kirchlicher Hand bleibt. Der Blick auf die geografische Verteilung der Beispiele zeigt eine starke Konzentration auf westdeutsche Bistümer und Landeskirchen, wie Köln oder das Rheinland. Spezifische Herausforderungen der ostdeutschen Kirchen, die durch die DDR-Geschichte über deutlich weniger historisch gewachsenes Immobilienvermögen und geringere Mitgliederzahlen verfügen, bleiben in der Betrachtung dieses Reichtums außen vor. Die gezeigten Strukturen des Wohlstands sind somit vor allem ein Spiegel westdeutscher Verhältnisse.