Was geschah wirklich mit den Nazis in der DDR?

Ein Gespräch aus dem Jahr 2014 mit Dieter Skiba, letzter Leiter der Hauptabteilung IX/11 des MfS, zuständig für die Aufklärung von Nazi- und Kriegsverbrechen, und seinem Mitarbeiter Reiner Stenzel. Moderator: Frank Schumann.

In der öffentlichen Erinnerung dominiert oft das Bild einer von Nazis weitgehend gesäuberten DDR, eines Staates, der sich konsequent antifaschistisch definierte und im Gegensatz zur Bundesrepublik rigoros mit NS-Tätern abrechnete. Doch wie stimmig ist dieses Selbstbild? Eine Podiumsdiskussion, veranstaltet vom Verlag Das Neue Berlin, brachte neue Einblicke in diesen Komplex. Auf dem Podium diskutierten der ehemalige MfS-Ermittler Dieter Skiba, der Historiker Reinhard Stenzel und der Publizist Frank Schumann über die tatsächliche Praxis der DDR im Umgang mit NS-Verbrechern.

Die Veranstaltung diente zugleich der Vorstellung des Buches „Was geschah mit den Nazis in der DDR?“ von Frank Schumann, das auf Basis von Stasi-Akten, Zeitzeugeninterviews und Archivfunden einen differenzierteren Blick auf den Umgang der DDR mit NS-Belasteten wirft.

Die Ausgangslage nach 1945
Sowohl in der sowjetischen Besatzungszone als auch später in der DDR war der Umgang mit ehemaligen Nationalsozialisten politisch aufgeladen. Während die BRD viele NS-belastete Funktionsträger in die junge Bundesrepublik integrierte – etwa Juristen, Lehrer, Mediziner und Ministerialbeamte –, verfolgte die DDR einen offiziell antifaschistischen Kurs, der sich in der Personalpolitik wie in der Symbolik manifestierte.

Verfolgung und Strafverfolgung in der DDR
Wie Frank Schumann in seinem Buch darlegt, verurteilten DDR-Gerichte zwischen 1949 und 1989 etwa 13.000 Personen wegen NS-Verbrechen. Dazu zählten ehemalige Gestapo-Mitarbeiter, KZ-Wärter, SS-Angehörige und auch Justizbeamte, die sich an Todesurteilen im NS-Staat beteiligt hatten. Dieter Skiba, der als Ermittler beim Ministerium für Staatssicherheit (MfS) tätig war, schilderte konkrete Fälle aus seiner Praxis: So seien über Jahre hinweg verdeckt Informationen gesammelt worden, ehe es zur Anklage kam. Der Fokus lag auf Tätern, die an Morden, Deportationen und Folter beteiligt waren.

Die Podiumsteilnehmer betonten, dass es keine „weiße Weste“ der DDR in dieser Frage gebe. Auch in der DDR wurden ehemalige NSDAP-Mitglieder in die Verwaltung übernommen, teils aus Fachkräftemangel, teils aus politischem Kalkül. Doch im Unterschied zur BRD sei das Ausmaß geringer gewesen. Reinhard Stenzel verwies auf konkrete Beispiele und wies zugleich auf die Grenzen historischer Forschung hin: Viele Personalakten seien nach der Wende nicht mehr auffindbar oder unvollständig archiviert.

Politische Instrumentalisierung und Symbolpolitik
Ein wiederkehrendes Thema war die politische Instrumentalisierung des Antifaschismus in der DDR. Der Staat präsentierte sich als konsequenter Gegner des Faschismus, nutzte diesen Anspruch aber auch, um innenpolitische Gegner zu delegitimieren oder die eigene Staatsideologie zu stärken. So wurde die antifaschistische Identität der DDR nicht selten als moralischer Gegenentwurf zur BRD propagiert, wobei historische Aufarbeitung der Vergangenheit der Zweckdienlichkeit untergeordnet war.

Diese Haltung habe, so Skiba, auch eine kritische Selbstreflexion verhindert. „Man hatte eine Staatsdoktrin, aber keine offene Debattenkultur zur NS-Vergangenheit“, so der ehemalige MfS-Ermittler. Auch Stenzel wies darauf hin, dass trotz mancher ehrlicher Bemühungen eine unabhängige Forschung zu NS-Tätern in der DDR bis 1990 kaum möglich war.

Nachwirkungen und Deutungskämpfe nach 1990
Nach der deutschen Einheit wurden viele Ermittlungsakten des MfS zu NS-Tätern von westdeutschen Stellen wenig beachtet oder gar ignoriert. Frank Schumann sprach in diesem Zusammenhang von einem „zweiten Tod“ der Opfer: Die Geringschätzung der ostdeutschen Aufarbeitung habe auch dazu geführt, dass viele Täter nie mehr vor Gericht standen. Zudem sei der Diskurs nach 1990 dominiert gewesen vom Verdacht, die DDR habe NS-Verfolgung allein aus politischen Gründen betrieben.

Die Podiumsdiskussion plädierte daher für eine differenzierte Bewertung. Weder sei die DDR ein Hort vollkommener Entnazifizierung gewesen, noch die BRD ein reiner Hort der Straffreiheit. Vielmehr brauche es eine gemeinsame, gesamtdeutsche Erinnerungskultur, die auch die Leistungen der ostdeutschen Justiz im Umgang mit NS-Verbrechern anerkenne.

Ein notwendiger neuer Blick
Die Diskussion offenbarte, wie notwendig eine erneute und unvoreingenommene Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ist. Gerade in Zeiten, in denen rechtsextreme Tendenzen erneut erstarken, ist die Erinnerung an die NS-Verbrechen und deren juristische Aufarbeitung von hoher Relevanz. Das Buch von Frank Schumann und die von ihm initiierten Gespräche leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.

Die Geschichte der DDR im Umgang mit NS-Tätern ist komplex, widersprüchlich und politisch aufgeladen. Doch sie ist auch ein Stück gesamtdeutscher Erinnerungsgeschichte, das nicht weiter ignoriert oder vereinfacht dargestellt werden sollte.

Das Auftrittsverbot der Klaus Renft Combo im September 1975

A) PROFIL AP: Hook: In den 1970er Jahren stellte sich auf den Schulhöfen der DDR oft die Frage, ob man den angepassten Rock bevorzugte oder die wilde Variante. Teaser: Wer sich für die Klaus Renft Combo entschied, wählte mehr als nur Musik. Die Band aus Leipzig stand für eine Unangepasstheit, die sich an westlichen Vorbildern orientierte und die Grenzen des Sagbaren in der DDR austestete. Die Musiker um Klaus Renft und Thomas Schoppe verkörperten einen Lebensentwurf, der sich nur schwer in die Pläne der Kulturbürokratie pressen ließ. Der Konflikt, der sich über Jahre aufgebaut hatte, eskalierte am 22. September 1975 in einem Leipziger Amtszimmer. Anlass war ein geplantes Album, das Themen wie Republikflucht offen ansprach. Die Reaktion der Bezirkskommission für Unterhaltungskunst war keine Diskussion über künstlerische Inhalte, sondern ein bürokratischer Akt der Härte. Ohne die neuen Lieder überhaupt anzuhören, wurde der Band mitgeteilt, dass sie "nicht mehr existent" sei. Dieses Urteil zog eine Kette von persönlichen Tragödien nach sich, von Inhaftierungen bis zu Ausbürgerungen. Die physische Präsenz der Band wurde beendet, ihre Musik aus den Medien verbannt. Was blieb, war die Erinnerung des Publikums, das den staatlichen Beschluss nicht akzeptierte. An den Häuserwänden Leipzigs fand sich der Slogan "Renft lebt" als stiller Protest gegen die administrative Wirklichkeit. Musik und kulturpolitischer Machtanspruch standen sich hier unversöhnlich gegenüber, wobei die administrativen Maßnahmen die kulturelle Bedeutung der Gruppe langfristig eher konservierten als löschten. B) SEITE AP: Hook: Am 22. September 1975 demonstrierte die DDR-Kulturbürokratie, wie schnell ein anerkanntes Künstlerkollektiv seinen Status verlieren konnte. Teaser: Die Klaus Renft Combo wurde an diesem Tag von der Bezirkskommission für Unterhaltungskunst in Leipzig vorgeladen. Was formell als Einstufung galt, war faktisch die Exekution eines Verbots. Die Band hatte geplant, auf ihrem dritten Album Texte zu veröffentlichen, die das Tabu der Republikflucht berührten. Die Reaktion des Staates war eindeutig: Da die Inhalte nicht mit der sozialistischen Realität übereinstimmten, wurde die Gruppe für "nicht mehr existent" erklärt. Der Vorgang illustriert die Mechanismen der Zensur in der DDR. Es bedurfte keines öffentlichen Prozesses, sondern einer administrativen Entscheidung, um Karrieren zu beenden und Biografien zu brechen. Die Musiker wurden kriminalisiert oder zur Ausreise gedrängt, ihre Werke aus der Öffentlichkeit entfernt. Dennoch zeigt der Fall auch die Grenzen staatlicher Kontrolle, da der Mythos der Band im privaten Gedächtnis der Bevölkerung überdauerte. C) SEITE JP: Hook: Ein heimlicher Mitschnitt dokumentiert das Ende der Klaus Renft Combo am 22. September 1975 in Leipzig. Teaser: Die Band war zur Einstufung geladen, doch die Kommission unter Ruth Oelschlägel verweigerte das Anhören der neuen Songs. Begründet wurde dies mit der fehlenden Übereinstimmung der Texte mit der sozialistischen Realität. Besonders die "Rockballade vom kleinen Otto" hatte die Grenzen des Systems überschritten. Das Urteil lautete, die Gruppe sei "nicht mehr existent". Dieser Verwaltungsakt beendete die legale Karriere einer der wichtigsten DDR-Rockbands. Es folgten Verhaftungen und Ausbürgerungen. Der Versuch, eine kulturelle Strömung durch bürokratische Maßnahmen zu stoppen, führte zur Zerschlagung der Band, konnte aber ihre Wirkung auf die Jugendkultur der 1970er Jahre nicht rückgängig machen.