Das politische System der DDR: Ein Überblick

So funktionierte der DDR-Staat

In diesem Video erklären wir euch kurz und knapp das politische System der DDR. Ohne große Vorrede geht’s los. Die DDR verstand sich als „demokratischer Zentralismus“ und sozialistischer Staat. Das bedeutet, dass die Macht in den Händen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der SED, lag. Entscheidungen waren also zentralisiert. Eine Stelle entschied, und das führte dazu, dass die staatlichen Gewalten – die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die Regierungsgewalt (Exekutive) und die richterliche Gewalt (Judikative) – nicht wie zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland getrennt waren. Statt einer Gewaltenteilung gab es eine Gewalteneinheit. Alle Gewalten waren den von der SED vorgegebenen Zielen verpflichtet.

Die Partei und die Staatsverwaltung waren nach dem Prinzip des sogenannten demokratischen Zentralismus aufgebaut, was bedeutete, dass alles, was in der Gesellschaft und im Staat passierte, zentral gelenkt wurde. Die zentrale Regierung agierte im Sinne des angeblichen Volkswillens. In der Theorie klingt das vielleicht gut, wenn man an der Uni in einem Seminar sitzt oder seine Weltanschauung auf Papier bringt, aber in der Realität funktionierte das nicht wirklich.

An der Spitze der Verwaltung des Staates stand die Regierung mit den Ministerien und der Planungscommission. Im Sozialismus der DDR legte die Regierung einen Plan fest, der einen Zeitraum von fünf Jahren abdeckte und als Fünfjahresplan bezeichnet wurde. In diesem Plan wurde festgelegt, mit welchen Mitteln und in welcher Menge produziert werden sollte, was wie viel kostet und wer wie viel davon abbekommt. Tatsächlich waren diese Gremien aber nur ausführende Organe der SED, angewiesen und kontrolliert von den entsprechenden Abteilungen der Partei.

Die DDR war in 14 Bezirke gegliedert, dazu kam Ostberlin, das in der DDR ebenfalls die Funktion eines Bezirks ausübte. Die Bundesländer, die es heute wieder gibt, wurden zur Zeit der DDR abgeschafft. Nach den Bezirken kamen die Kreise und dann die einzelnen Gemeinden, die jeweils übergeordnete Einheiten an untergeordnete Einheiten anknüpften. So funktionierte die Verwaltung der DDR.

In der legislative Struktur stand der Staatspräsident bzw. ab 1960 der Staatsrat an der Spitze. Im Staatsrat saß ein Vorsitzender – formal ein wichtiger Posten, aber in Wirklichkeit hatte der Chef der SED das Sagen. Walter Ulbricht und Erich Honecker machten es sich dann auch leicht und besetzten beide Posten. Neben dem Vorsitzenden gab es etwa 20 bis 30 Mitglieder, eine Zahl, die sich im Laufe der Zeit änderte. Das Gremium war das kollektive Staatsoberhaupt der DDR. Ab 1960 gab es also keinen Präsidenten mehr, der als Staatsoberhaupt fungierte, sondern den Staatsrat, der dies als Ganzes tat.

Der Staatsrat konnte Erlass erlassen, die wie Gesetze wirkten, er ratifizierte Verträge mit anderen Staaten, schrieb die Wahlen zu den Parlamenten aus und verlieh Orden. Spätestens ab 1974 war der Staatsrat dann nur noch ein repräsentatives Gremium. Gewählt wurde der Staatsrat vom Parlament, der sogenannten Volkskammer. Dieses Parlament war formal das höchste Staatsorgan. In der Volkskammer saßen fünf Parteien: Neben der SED waren das die vier sogenannten Blockparteien – die Ost-CDU, die Liberal-Demokratische Partei (LDPD), die Demokratische Bauernpartei (DBD) und die Nationaldemokratische Partei (NDPD). Diese vier Parteien waren jedoch nicht wirklich eigenständig, denn sie waren zusammen mit der SED in einer Liste verbunden. Die übrigen Sitze im Parlament verteilten sich auf Vertreter der Massenorganisationen, zu denen die Gewerkschaft, die Jugendorganisation FDJ und der Frauenbund gehörten. Diese drei Gruppen – die SED, die Blockparteien und die Massenorganisationen – traten mit der Einheitsliste der Nationalen Front zur Wahl an.

In der DDR entscheidet die SED, was passiert. Auch die SED ist natürlich nach dem demokratischen Zentralismus organisiert. An der Spitze steht das Politbüro, das politische Büro, das ursprünglich aus zehn und später über 20 Mitgliedern und sogenannten Kandidaten bestand, die aber kein Stimmrecht hatten. Interessanterweise war das Politbüro fast ausschließlich männlich. Nur eine Handvoll Frauen schaffte es, in 40 Jahren DDR Kandidatin des Politbüros zu werden, und zum Vollmitglied wurde keine einzige. Eine Kandidatin war Margarete Müller, die von 1963 bis zum Ende der DDR in der Warteposition festhing. Die Mitglieder des Politbüros waren vor allem Chefs der SED-Abteilungen, die den Ministerien übergeordnet waren, oder Vorsitzende von Massenorganisationen.

Der Chef des Politbüros war der Generalsekretär, der als der mächtigste Mann in der DDR galt. Er und das Politbüro bestimmten, was die Regierung, die Verwaltung, letztlich das Parlament und die Gerichte zu tun hatten. Der Generalsekretär war auch Chef des Sekretariats des Zentralkomitees. Das Zentralkomitee, auch ZK genannt, war das höchste Gremium der SED zwischen den Parteitagen. Am Ende der DDR hatte es etwa 200 Mitglieder und Kandidaten, die vom Parteitag gewählt wurden. Diese Mitglieder wurden wieder vom Sekretariat der Partei und dem Politbüro vorgeschlagen.

Die höchsten Ebenen – also das Politbüro – gaben die Richtung vor, und wer davon abwich, war ein Verräter und wurde verfolgt. Deshalb wählte der Parteitag so, wie es ihm gesagt wurde, und deshalb stimmte das Parlament, die Volkskammer, so ab, wie von oben angeordnet. Für die DDR galt, was für alle Diktaturen gilt: Sie erhielt ihre Macht mit brutaler Gewalt. Die Sozialistische Einheitspartei, bzw. das Politbüro des Zentralkomitees der Partei, das aus scheinbar demokratischen parteiinternen Wahlen hervorgeht, ist in Wirklichkeit eine Gruppe von Diktatoren rund um den Generalsekretär.

Die DDR war kein Rechtsstaat. In einem Rechtsstaat können Bürger vor Gericht gehen, wenn die Regierung ihnen etwas anordnet oder das Parlament ein Gesetz erlässt, das ihre Rechte verletzt. Diese Möglichkeit, gegen den Staat zu klagen, gab es in der DDR nicht. Die Justiz war nicht unabhängig von der Politik. Wer überhaupt werden durfte, das bestimmte die Partei. Die Gerichte hatten in der DDR nicht die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Recht und Gesetz galten; sie waren eher dazu da, die Bürger im Sinne des Sozialismus zu erziehen und anzuleiten.

Wer es in der DDR zu etwas bringen wollte, musste Mitglied in der Partei sein. In ihrer Höchstphase hatte die SED etwa 2,3 Millionen Mitglieder, während die anderen Blockparteien nochmals etwa 500.000 Mitglieder hatten. Dann kamen die Massenorganisationen dazu. Die Jugendorganisation FDJ, die Freie Deutsche Jugend, erreichte neun von zehn Jugendlichen.

Staat und Gesellschaft in der DDR waren so aufgebaut, dass die Massen – also die Bürgerinnen und Bürger – kollektiv gelenkt und kontrolliert werden konnten. Dieser Staatsaufbau würde sofort in sich zusammenbrechen, wenn die Menschen frei nach ihrem Willen entscheiden könnten. Das zeigt sich dann auch 1989. Um den Staat zu stabilisieren, brauchte das Regime Machtinstrumente wie die Polizei und vor allem die Staatssicherheit.

Das war zwar alles etwas technisch, aber es ist wichtig zu verstehen, wie solche Systeme wie die DDR funktionierten. Die DDR nennt sich demokratisch, ist aber in Wirklichkeit das komplette Gegenteil davon. Das zeigt sich am 17. Juni 1953, als mehr als eine Million Menschen für mehr Freiheiten auf die Straße gehen.

Autor/Redakteur: Arne Petrich

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Weitere aktuelle Beiträge