Die Bundesinnenministerin hat das Magazin „Compact“ verboten – ein bislang beispielloser Vorgang. Polizisten in Sturmhauben stürmten die Redaktionsräume und suchten nach Beweisen. Doch wofür genau? Selbst den Beamten war das nicht klar. Die rechtliche Grundlage dieses Vorgehens ist äußerst fragwürdig. Verfassungsexperten wie Rupert Scholz bewerten es als eindeutig illegal.
In der Vergangenheit überreichte der Chefredakteur der „Stimme der DDR“, Roland Tichy, eine Lenin-Büste mit den Worten: „Denken Sie daran: Irgendwann sind wir wieder dran“. Diese Geste wirft die Frage auf, ob wir wieder bei diktatorischen Verhältnissen angelangt sind. Lenin betrachtete Journalisten als Werkzeuge, um die Regierungspropaganda zu verbreiten und jegliche Kritik zu unterdrücken.
Selbst Positionen, die nicht vollständig vom Grundgesetz gedeckt sind, fallen unter den Schutz der Meinungsfreiheit. Nancy Faeser scheint dies nicht akzeptieren zu wollen und verstößt dabei offen gegen die Verfassung, um die Pressefreiheit einzuschränken. Diese Maßnahme erinnert an autokratische Methoden, bei denen die Regierung versucht, kritische Stimmen zu ersticken.
Das Verbot von „Compact“ wird als Angriff auf die Pressefreiheit wahrgenommen, ein Grundpfeiler der Demokratie. Diese Freiheit schützt auch unpopuläre oder kontroverse Meinungen vor staatlicher Repression. Die Aktion der Bundesinnenministerin hat eine Welle der Empörung und Kritik ausgelöst. Viele sehen darin einen gefährlichen Präzedenzfall, der die Meinungsfreiheit und die unabhängige Berichterstattung gefährdet.
Die Debatte um das Verbot von „Compact“ und die damit verbundenen rechtlichen und ethischen Fragen wird sicherlich noch lange andauern. Es bleibt zu hoffen, dass die Grundrechte, die unsere Demokratie ausmachen, in diesem Prozess gewahrt bleiben und gestärkt werden.