Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes soll Bau von Windkraftanlagen beschleunigen

Berlin. Der Umweltausschuss hat der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) am Mittwoch zugestimmt. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht (20/7502) stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, während die CDU/CSU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke dagegen votierten.

Zuvor hatte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP angenommen, mit dem die geplanten Erleichterungen im Genehmigungsverfahren nun nicht nur – wie in der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs – für Windenergieanlagen und Elektrolyseure zur Herstellung von Wasserstoff gelten, sondern auch für alle anderen Industrieanlagen, die nach dem BImSchG genehmigt werden. Besonders profitieren sollen jedoch weiterhin Erneuerbare-Energien-Anlagen, sie erhielten in einzelnen Punkten extra Erleichterungen.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Genehmigungsverfahren nach dem Immissionsschutzrecht zu vereinfachen, damit Anlagen, vor allem Windanlagen, schneller gebaut werden können.

Um die Änderungen der Novelle war monatelang gerungen worden: Seit Mitte 2023 hing der Entwurf im parlamentarischen Verfahren. Neben den Bundesländern hatten vor allem Vertreter der Industrie den Gesetzentwurf kritisiert und eine generelle Verkürzung der Genehmigungsverfahren für alle industriellen Anlagen gefordert, die an eine „klimaneutrale Produktionsweise angepasst werden müssen“. Auch Sachverständige in der Anhörung im Bundestag mahnten im vergangenen September Änderungsbedarf an. Erst im Mai dieses Jahres einigten sich die Koalitionsfraktionen auf den am heutigen Mittwoch im Ausschuss beschlossenen Änderungsantrag, der auch Vereinbarungen des sogenannten Beschleunigungspaktes zwischen Bund und Ländern entspricht. So soll künftig ohne Absenkung von Umweltstandards schneller genehmigt und gebaut werden, in dem unter anderem ein vorzeitiger Baubeginn ausgeweitet, das Antragsverfahren digitalisiert und die Erörterung verkürzt beziehungsweise teilweise ausgesetzt wird. Der Ersatz von bestehenden Windrädern, Repowering genannt, wird zudem erleichtert – Windradtypen und Betreiber können künftig einfacher gewechselt werden.

Die Koalitionsfraktionen betonten in der Ausschusssitzung Umfang und Tragweite der Änderungen: Mit der Novelle setze man ein zentrales Vorhaben der Ampel um. Die jetzige Novelle des BImSchG sei die größte seit 30 Jahren. Planungs- und Genehmigungsverfahren würden erheblich beschleunigt, gleichzeitig das Klima besser geschützt. Im parlamentarischen Verfahren sei der Gesetzentwurf noch an vielen wesentlichen Stellen noch einmal angefasst worden, um Beschleunigungspotenziale zu heben, betonte die SPD-Fraktion. Das sei dringend nötig, denn bis 2030 seien rund 20.000 zusätzliche Verfahren allein für den Umbau von Industrieanlagen zu erwarten. Hinzu kämen Verfahren für das Repowering von Windanlagen und den Bau von Elektrolyseuren.

Bei der CO2-Einsparung müsse Deutschland schneller vorankommen, betonte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Daher brauche es einen Turbo für die ökologische Transformation der Wirtschaft – allerdings bei gleichbleibenden Schutzstandards. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sei eine tragende Säule der Umweltgesetzgebung in Deutschland, und diene der Abwehr von Gefahren durch Emissionen von Industrieanlagen. Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz gelte es zu erhalten, betonte eine Grünen-Abgeordnete. Die Aufnahme des Klimaschutzes als Schutzgut ins Gesetz diene zudem der Rechtsklarheit und schaffe die Grundlage für weitere Verordnungen.

Weiterhin Kritik äußerte die CDU/CSU-Fraktion: Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz, der sogenannte Planungsbeschleunigungs-Pakt, seien nicht vollständig aufgenommen worden, Potenziale zur Beschleunigung blieben ungenutzt. Von den Erleichterungen im Planungs- und Genehmigungsverfahren profitierten nämlich noch immer nicht alle Anlagen, so eine Abgeordnete. Immer noch würde zwischen Erneuerbare-Energien-Anlagen und anderen Industrieanlagen unterschieden. Den „Super-Turbo“ bekämen nicht alle: Die Stichtagsregelung in jedem Verfahrensschritt gelte zum Beispiel nur für die Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Die Aufnahme des „Schutzgutes Klima“ werde außerdem nur zu Rechtsunsicherheiten, damit zusätzlichen Anforderungen für Unternehmen führen und jegliche Beschleunigung ausbremsen.

Kritik kam auch von der AfD-Fraktion und der Gruppe Die Linke: Letztere signalisierte zwar grundsätzlich Zustimmung zu dem Ziel des Gesetzentwurfs, bemängelte aber, dass es den Behörden vor Ort für die Umsetzung beschleunigter Verfahren an dem nötigen zusätzlichen Personal fehle. Für dieses Problem biete der Gesetzentwurf keine Lösung. Die AfD lehnte den Gesetzentwurf rundweg ab: Mit der Energiewende sei die Ampel auf einem Irrweg, der Ausbau insbesondere der Windkraft verschandele Landschaften, schädige die Natur und sei noch dazu teuer. Um ihn noch schneller voranzutreiben würden Einspruchsmöglichkeiten der Bürger beschnitten, während andere Industriebetriebe förmlich sabotiert würden, meinte ein Abgeordneter.

Den Vorwürfen widersprach die FDP: Die Änderungen der Koalition zielten auf eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für alle Industrien – etwa, wenn es um einen Fuel Switch, den Wechsel von fossilen auf klimafreundliche Brennstoffe, gehe. Nur in einem Punkt, bei der Genehmigungsfiktion, werde die Windkraft begünstigt, räumte ein Mitglied der Fraktion ein. Insofern gebe es für sie einen besonderen Turbo. Grund sei hier eine geringere Gefahrenlage. Die Beteiligungsfiktion jedoch gelte für alle Industrieanlagen, ebenso wie der vorzeitige Baubeginn, Prognosebescheid oder die Stärkung des Projektmanagers – alles Forderungen des Bundesrates und der Industrie.

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-956366

Die hib-Meldung zur Experten-Anhörung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-966888

Mehr zum Thema auch in der Zeitung Das Parlament: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/umwelt/koalition-setzt-auf-zeit-und-gruendlichkeit

Privatisierung am Fichtelberg: Ein Neuanfang zwischen DDR-Erbe und Marktwirtschaft

A) PROFIL AP: Hook: Wenn Biografien und Geografie untrennbar verwachsen sind, erzählt ein Berg mehr als nur seine eigene Geschichte. Teaser: Am Fichtelberg verdichten sich die ostdeutschen Transformationserfahrungen wie unter einem Brennglas. Hier treffen die Lebenslinien von Menschen aufeinander, die den Systemwechsel nicht nur überstanden, sondern aktiv gestaltet haben. Da ist der ehemalige DHfK-Absolvent, der mit visionären Ideen an der Bürokratie der Nachwendezeit zerbrach und sich dennoch neu erfand. Da ist der Olympiasieger, der den Sprung vom Podest in die Niederungen der Kommunalpolitik wagte und heute als pragmatischer Hotelier auf Realismus setzt. Und da ist der IT-Millionär, der mit einer Mischung aus Heimatverbundenheit und ökonomischer Irrationalität das Erbe des Berges retten will. Der Verkauf der Liftanlagen und des Fichtelberghauses ist dabei mehr als eine bloße Transaktion von Immobilien und Stahl. Er ist der vorläufige Höhepunkt einer jahrzehntelangen Entwicklung, die von Stagnation, Investitionsstau und dem Ringen um eine neue Identität geprägt war. Während in den Alpen oder im benachbarten Tschechien modernisiert wurde, drehte sich Oberwiesenthal lange um sich selbst. Die nun erfolgten Investitionen brechen diese Starre auf, werfen aber gleichzeitig Fragen nach der Hoheit über den öffentlichen Raum auf. Der Fichtelberg steht exemplarisch für die Herausforderung vieler ostdeutscher Regionen, Tradition und Moderne zu versöhnen, ohne die eigene DNA aufzugeben. Die Protagonisten am Berg handeln dabei nicht im luftleeren Raum, sondern vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Klimarealität, die den klassischen Wintersport zunehmend in Frage stellt. Die Zukunft des höchsten Gipfels Ostdeutschlands hängt nun davon ab, ob privates Engagement leisten kann, woran öffentliche Strukturen scheiterten. B) SEITE AP: Hook: Die Privatisierung kommunaler Wahrzeichen ist im Osten selten eine reine Verwaltungsentscheidung, sondern meist eine Frage der wirtschaftlichen Notwendigkeit. Teaser: Der Verkauf der touristischen Kerninfrastruktur am Fichtelberg an einen privaten Investor beendet eine lange Phase der Unsicherheit in Oberwiesenthal. Über Jahre hinweg litt das einstige Vorzeige-Skigebiet der DDR unter einem massiven Investitionsstau, der im Wettbewerb mit dem benachbarten Keilberg oder dem thüringischen Oberhof immer deutlicher zutage trat. Die Kommune, finanziell nicht in der Lage, die notwendigen Modernisierungen zu stemmen, gibt nun das Zepter an den IT-Unternehmer Rainer Gläß ab. Dieser Vorgang illustriert die strukturellen Defizite im ländlichen Raum Ostdeutschlands. Wo öffentliche Haushalte an ihre Grenzen stoßen, wird privates Kapital zur Voraussetzung für Entwicklung. Die Pläne des neuen Eigentümers zielen auf eine umfassende Modernisierung und eine Ausrichtung auf den Ganzjahrestourismus ab, eine Strategie, die angesichts des Klimawandels alternativlos erscheint. Der Fichtelberg wandelt sich damit von einem staatlich geprägten Symbol zu einem privatwirtschaftlich geführten Destination. Die Entwicklung wird zeigen, inwieweit regionale Interessen und unternehmerische Logik hierbei in Einklang zu bringen sind. C) SEITE JP: Hook: Investitionsstau und kommunale Finanznot haben am Fichtelberg Fakten geschaffen, die die Eigentumsverhältnisse grundlegend neu ordnen. Teaser: Mit der Übernahme der Schwebebahn, der Lifte und des Fichtelberghauses durch einen sächsischen IT-Unternehmer beginnt in Oberwiesenthal eine neue Zeitrechnung. Der Schritt war notwendig geworden, da die öffentliche Hand den Erhalt und die Modernisierung der Anlagen nicht mehr gewährleisten konnte. Der Fichtelberg, lange Zeit durch politische Grabenkämpfe und Stillstand geprägt, soll durch das private Engagement wieder konkurrenzfähig werden. Die Herausforderungen liegen dabei nicht nur in der Sanierung der Technik, sondern vor allem in der strategischen Neuausrichtung. Der klassische Wintertourismus verliert an Planungssicherheit, was Investitionen in Sommerangebote und Mountainbike-Infrastruktur unumgänglich macht. Die Privatisierung ist somit auch eine Wette auf die Anpassungsfähigkeit einer ganzen Region an veränderte klimatische und ökonomische Rahmenbedingungen.

Das Konzert vom 2. Dezember 1989: Biermann, Wegner und die DDR-Opposition

Journalistischer Text – Facebook Der 2. Dezember 1989 markiert im kulturellen Gedächtnis der deutschen Teilung einen Moment von seltener Intensität. Wenige Wochen nach dem Fall der Berliner Mauer und noch vor der ersten freien Wahl fand im Ost-Berliner „Haus der Jungen Talente“ eine Veranstaltung statt, die den Titel „Verlorene Lieder – verlorene Zeit“ trug. Es handelte sich um das erste gemeinsame Konzert von in der DDR verbliebenen Liedermachern und jenen Künstlern, die das Land nach der Ausbürgerung Wolf Biermanns 1976 verlassen mussten. Die Atmosphäre im Saal war geladen, geprägt von einer Mischung aus Euphorie, Neugier und der unverarbeiteten Bitterkeit der vergangenen Jahre. Auf der Bühne trafen Welten aufeinander. Wolf Biermann, der erst einen Tag zuvor sein erstes Konzert in Leipzig gegeben hatte, dominierte den Abend mit einer Haltung des historischen Triumphs. Ihm gegenüber standen Künstler wie Bettina Wegner, die weniger die politische Abrechnung als vielmehr den menschlichen Schmerz der Trennung thematisierte. Ihr Lied „Kinder“ wurde zu einem emotionalen Zentrum des Abends. Gleichzeitig vertraten Dagebliebene wie Hans-Eckardt Wenzel oder Gerhard Schöne eine Position, die sich gegen eine vereinfachende Siegermentalität des Westens wandte. Sie pochten auf die Würde einer eigenständigen ostdeutschen Erfahrung, die sich nicht allein durch Anpassung oder Flucht definieren ließ. Besondere Brisanz erhielt der Abend durch die Anwesenheit des damaligen Kulturministers Dietmar Keller. In einer für DDR-Funktionäre präzedenzlosen Geste entschuldigte er sich öffentlich für das Unrecht der Ausbürgerungen. Doch die anschließenden Diskussionen zeigten, dass eine einfache Versöhnung kaum möglich war. Die Gräben zwischen den Exilanten, die die DDR von außen bekämpften, und den Kritikern im Inneren, die das System reformieren wollten, traten offen zutage. Das Konzert dokumentiert somit nicht nur eine musikalische Wiedervereinigung, sondern auch den Beginn eines schwierigen Dialogs über Deutungshoheit und Biografie, der die Nachwendezeit noch lange prägen sollte.