“Die ‘Perle von Bad Muskau’: Der Fürst-Pückler-Park”

Die Perle - Bad Muskau

Die “Perle von Bad Muskau” bezieht sich auf den berühmten Fürst-Pückler-Park, auch bekannt als Muskauer Park. Dieser Park ist ein herausragendes Beispiel für die Gartenkunst des 19. Jahrhunderts und wurde von Hermann Fürst von Pückler-Muskau gestaltet. Der Park erstreckt sich über eine Fläche von etwa 830 Hektar und liegt sowohl auf deutschem als auch auf polnischem Gebiet, wobei die Neiße die natürliche Grenze bildet.

“Der höchste Grad der landschaftlichen Gartenkunst ist nur da erreicht, wo sie wieder freie Natur, jedoch in ihrer edelsten Form, zu sein scheint.” Pückler-Muskau, Andeutungen über Landschaftsgärtnerei, 1834

Der C ist bekannt für seine harmonische Landschaftsgestaltung, die weiten Wiesen, malerischen Teiche, gewundenen Wege und kunstvoll angelegten Pflanzungen umfasst. Die Gestaltung des Parks orientiert sich am englischen Landschaftsstil und zielt darauf ab, eine natürliche und gleichzeitig ästhetisch ansprechende Umgebung zu schaffen.

Im Herzen des Parks befindet sich das Neue Schloss, das als Besucherzentrum und Museum dient. Es bietet Einblicke in das Leben und Wirken von Fürst Pückler sowie die Geschichte des Parks. Neben dem Neuen Schloss gibt es auch das Alte Schloss, die Orangerie und verschiedene Brücken und Pavillons, die zur Attraktivität des Parks beitragen.

Der Fürst-Pückler-Park in Bad Muskau wurde 2004 in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen, was seine Bedeutung und den herausragenden kulturellen Wert anerkennt. Die Kombination aus kunstvoller Gartenarchitektur und der natürlichen Schönheit der Landschaft macht den Park zu einer wahren “Perle” und zu einem beliebten Ausflugsziel für Besucher aus aller Welt.

UNESCO-Welterbestätte – Begründung

“Der Muskauer Park/Park Mużakowski ist ein außergewöhnliches Beispiel eines europäischen Landschaftsparks sowie einer künstlerischen Ideallandschaft. Der Park steht darüber hinaus für einen neuen Ansatz der Landschaftsgestaltung im städtischen Raum. Die Aufnahme in diese Liste bestätigt den herausragenden universellen Wert eines Kultur- bzw. Naturdenkmals, das im Interesse der gesamten Menschheit Schutz erfordert.”

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