Sie haben die Wahl in Jena – OB Kandidat Kathleen Lützkendorf, Bündnis 90/Die Grünen

Jena. Der Oberbürgermeister wird alle sechs Jahre gewählt; der Wahltermin wird durch die Rechtsaufsichtsbehörde festgelegt. Der nächste Wahltermin ist der 26.05.2024. Sofern eine Stichwahl notwendig ist, findet diese vierzehn Tage später am 09.06.2024 statt.

Die Wahlvorschläge für die Wahl am 26.05.2024 wurden im Amtsblatt 18/24 der Stadt Jena (PDF) veröffentlicht. Einen Muster-Stimmzettel finden Sie unter Downloads.

Die Amtszeit des Oberbürgermeisters beginnt am Tag nach der Annahme der Wahl, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit des vorhergehenden Bürgermeisters.

Das Stadtgebiet Jena bildet das Wahlgebiet. Der Oberbürgermeister wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat.

Wahlberechtigung

Jeder Deutsche und Angehörige eines anderen EU-Staates, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat (Geburtstag 26.05.2008 und vorher) und seit mindestens drei Monaten in Jena seinen Hauptwohnsitz hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde, darf wählen. Er oder sie wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis spätestens 05.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.

Wählbarkeit

Wählbar für das Amt des Ortsteilbürgermeisters sind Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geburtstag 26.05.2006 und vorher) und mindestens seit sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Jena haben.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern ab Bekanntmachung der Wahl (spätestens drei Monate vor Wahltermin) eingereicht werden.

Wahlbenachrichtigung

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhält Ende April, spätestens bis zum 05.05.2024 (21. Tag vor der Wahl) per Post eine amtliche Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung erfüllt zwei Funktionen:

Sie dient zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Wahlberechtigung, wenn Sie am Wahlsonntag in Ihren Wahlraum wählen gehen. Das Schreiben ist also mitzunehmen. Ihr Wahlraum ist im Wahlbenachrichtigungsschreiben genannt.

Falls Sie Ihren Wahlraum am Wahlsonntag nicht aufsuchen, können Sie mit den Daten aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben Briefwahl, vorzugsweise online(Link ist extern), beantragen.

Antragswege für Briefwahlunterlagen

  • ab dem 14.04.2024 (42. Tag vor der Wahl) können Briefwahlunterlagen beantragt werden
  • die Beantragung über die Online-Maske oder per formloser E-Mail muss spätestens am Mittwoch vor dem Wahltermin erfolgen, da die Unterlagen sonst vermutlich nicht mehr rechtzeitig bei Ihnen ankommen.
  • Empfohlener Antragsweg: Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen(Link ist extern)
  • schriftlicher Antrag / persönliche Vorsprache / Bevollmächtigung: Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens finden Sie ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen. Dieses Formular nutzen Sie bitte, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post (rechtzeitig absenden!), per Fax oder durch persönliche Vorsprache beantragen wollen oder wenn Sie eine dritte Person beauftragen wollen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen.
  • die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen einschließlich der Option, sofort zu wählen, ist ab 06.05.2024 im Briefwahlbüro im Fachdienst Bürgerdienste, Engelplatz möglich.
  • Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Wahlzentrale abgeholt werden. Dazu sprechen Sie bitte im Bürgerservice, Engelplatz, 07743 Jena vor.

Kirchenvermögen: Milliardenbesitz und staatliche Finanzierung

Journalistischer Text – Facebook Kirchenvermögen: Milliardenbesitz und staatliche Finanzierung Die Diskussion um die finanziellen Verhältnisse der beiden großen Kirchen in Deutschland offenbart ein komplexes System aus historischen Privilegien und enormen Vermögenswerten. Recherchen beziffern das Gesamtvermögen der katholischen und evangelischen Kirche auf konservativ geschätzte 300 Milliarden Euro. Dieser Betrag setzt sich aus kapitalen Anlagen, riesigem Grundbesitz und Immobilien zusammen. Ein interessantes Detail ist hierbei die Bewertungspraxis: Gebäude wie der Kölner Dom stehen oft mit einem symbolischen Erinnerungswert von nur einem Euro in den Bilanzen. Da diese Objekte unverkäuflich sind, erscheinen stille Reserven in Milliardenhöhe nicht in den offiziellen Büchern. Ein weit verbreiteter Irrtum betrifft die Finanzierung sozialer Einrichtungen. Caritas und Diakonie, die größten Arbeitgeber nach dem Staat, finanzieren ihre Kindergärten oder Krankenhäuser nicht primär aus der Kirchensteuer. Tatsächlich übernimmt die öffentliche Hand, also Länder und Kommunen, meist über 90 Prozent der Kosten. Der kirchliche Eigenanteil liegt oft nur bei etwa zehn bis zwölf Prozent, obwohl die Trägerschaft in kirchlicher Hand bleibt. Der Blick auf die geografische Verteilung der Beispiele zeigt eine starke Konzentration auf westdeutsche Bistümer und Landeskirchen, wie Köln oder das Rheinland. Spezifische Herausforderungen der ostdeutschen Kirchen, die durch die DDR-Geschichte über deutlich weniger historisch gewachsenes Immobilienvermögen und geringere Mitgliederzahlen verfügen, bleiben in der Betrachtung dieses Reichtums außen vor. Die gezeigten Strukturen des Wohlstands sind somit vor allem ein Spiegel westdeutscher Verhältnisse.