Sie haben die Wahl in Jena – OB Kandidat Jens Thomas, DIE LINKE

Jena. Der Oberbürgermeister wird alle sechs Jahre gewählt; der Wahltermin wird durch die Rechtsaufsichtsbehörde festgelegt. Der nächste Wahltermin ist der 26.05.2024. Sofern eine Stichwahl notwendig ist, findet diese vierzehn Tage später am 09.06.2024 statt.

Die Wahlvorschläge für die Wahl am 26.05.2024 wurden im Amtsblatt 18/24 der Stadt Jena (PDF) veröffentlicht. Einen Muster-Stimmzettel finden Sie unter Downloads.

Die Amtszeit des Oberbürgermeisters beginnt am Tag nach der Annahme der Wahl, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit des vorhergehenden Bürgermeisters.

Das Stadtgebiet Jena bildet das Wahlgebiet. Der Oberbürgermeister wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat.

Wahlberechtigung

Jeder Deutsche und Angehörige eines anderen EU-Staates, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat (Geburtstag 26.05.2008 und vorher) und seit mindestens drei Monaten in Jena seinen Hauptwohnsitz hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde, darf wählen. Er oder sie wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis spätestens 05.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.

Wählbarkeit

Wählbar für das Amt des Ortsteilbürgermeisters sind Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geburtstag 26.05.2006 und vorher) und mindestens seit sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Jena haben.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern ab Bekanntmachung der Wahl (spätestens drei Monate vor Wahltermin) eingereicht werden.

Wahlbenachrichtigung

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhält Ende April, spätestens bis zum 05.05.2024 (21. Tag vor der Wahl) per Post eine amtliche Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung erfüllt zwei Funktionen:

Sie dient zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Wahlberechtigung, wenn Sie am Wahlsonntag in Ihren Wahlraum wählen gehen. Das Schreiben ist also mitzunehmen. Ihr Wahlraum ist im Wahlbenachrichtigungsschreiben genannt.

Falls Sie Ihren Wahlraum am Wahlsonntag nicht aufsuchen, können Sie mit den Daten aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben Briefwahl, vorzugsweise online(Link ist extern), beantragen.

Antragswege für Briefwahlunterlagen

  • ab dem 14.04.2024 (42. Tag vor der Wahl) können Briefwahlunterlagen beantragt werden
  • die Beantragung über die Online-Maske oder per formloser E-Mail muss spätestens am Mittwoch vor dem Wahltermin erfolgen, da die Unterlagen sonst vermutlich nicht mehr rechtzeitig bei Ihnen ankommen.
  • Empfohlener Antragsweg: Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen(Link ist extern)
  • schriftlicher Antrag / persönliche Vorsprache / Bevollmächtigung: Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens finden Sie ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen. Dieses Formular nutzen Sie bitte, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post (rechtzeitig absenden!), per Fax oder durch persönliche Vorsprache beantragen wollen oder wenn Sie eine dritte Person beauftragen wollen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen.
  • die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen einschließlich der Option, sofort zu wählen, ist ab 06.05.2024 im Briefwahlbüro im Fachdienst Bürgerdienste, Engelplatz möglich.
  • Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Wahlzentrale abgeholt werden. Dazu sprechen Sie bitte im Bürgerservice, Engelplatz, 07743 Jena vor.

Der Verbleib ehemaliger MfS-Mitarbeiter in öffentlichen Ämtern und Vereinen

FACEBOOK-TEASER A) PROFIL: Hook: Die Geschichte der DDR endete offiziell mit der Wiedervereinigung, doch die Biografien derer, die den Sicherheitsapparat trugen, liefen weiter – und erreichen nun den sicheren Hafen des Ruhestands. Teaser: Wer sich heute mit der Hinterlassenschaft des Ministeriums für Staatssicherheit beschäftigt, stößt nicht nur auf Aktenkilometer, sondern auf einen Generationenwechsel. Die ehemaligen Offiziere und Mitarbeiter, die sich in Vereinen organisierten, um ihr eigenes Bild der Geschichte zu zeichnen, verlassen zunehmend das Berufsleben. In ihrer Lesart war die Überwachung Arbeit am Frieden. Diese Narrative existieren parallel zur offiziellen Geschichtsschreibung und bieten den Beteiligten einen geschützten Raum. Mit dem Eintritt in die Rente endet zwar der direkte Einfluss auf Ämter und Politik, doch es bleibt das Schweigen. Viele nehmen ihr Wissen um interne Vorgänge mit. Die Integration der ehemaligen Kader in den öffentlichen Dienst, ermöglicht durch die rechtlichen Rahmenbedingungen der Wendezeit, sorgte dafür, dass tausende Mitarbeiter ihre Karrieren fortsetzen konnten. Nun, da sie es „geschafft“ haben, sinkt die Wahrscheinlichkeit für späte Reue. Die Strukturen der Vergangenheit lösen sich biologisch auf, aber die Fragen nach Gerechtigkeit bleiben. B) SEITE 1 und 2: Hook: Eine Studie aus dem Jahr 2009 bezifferte noch rund 17.000 ehemalige Stasi-Mitarbeiter im öffentlichen Dienst – heute löst sich dieses Phänomen zunehmend durch den demografischen Wandel auf. Teaser: Jahrzehnte nach dem Mauerfall verlässt die Generation der einstigen Funktionsträger die aktive Berufswelt. Die statistische Erhebung von damals warf ein Schlaglicht auf die pragmatische Umsetzung des Einigungsvertrages, der oft Versetzungen statt Entlassungen ermöglichte. Doch mit dem Renteneintritt verschwinden nicht nur die Personen aus den Ämtern, sondern oft auch das Wissen um unaufgeklärte Vorgänge. Diese Entwicklung hinterlässt bei den Opfergruppen gemischte Gefühle. Während die institutionelle Aufarbeitung ihren Gang nahm, haben die ehemaligen Funktionsträger den Systemwechsel oft beruflich unbeschadet überstanden. In Traditionsvereinen wird die eigene Rolle im System bis heute legitimiert. Der Ruhestand bietet nun die finale Sicherheit, sich nicht mehr erklären zu müssen. Die Aktenlage ist eindeutig, doch die gesellschaftliche Debatte über die moralische Bewertung dieser Biografien verläuft weiterhin entlang unsichtbarer Gräben. Quelle: Basierend auf Informationen aus der Reportage „Der unheimliche Einfluss von Ex-Stasi-Leuten | MrWissen2go EXKLUSIV“.