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Hunderte protestieren gegen Tesla-Ausbau in Brandenburg

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Die Proteste richten sich gegen den geplanten Bau der Gigafactory von Tesla in Grünheide, da Umweltschützer:innen Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt und die Natur in der Region haben. Sie fürchten unter anderem um den Wasserverbrauch sowie um den Lebensraum geschützter Tierarten.

Tesla plant, in der Gigafactory jährlich bis zu 500.000 Elektrofahrzeuge herzustellen. Das Unternehmen betont, dass die Fabrik so nachhaltig wie möglich betrieben werden soll und darauf achten werde, die Umweltbelastung so gering wie möglich zu halten.

Die Proteste zeigen, dass das Thema Elektromobilität und die Auswirkungen auf die Umwelt eine breite gesellschaftliche Diskussion auslösen. Dies verdeutlicht die Dringlichkeit eines nachhaltigen Umgangs mit unseren Ressourcen und der Natur.

Hunderte protestieren gegen Tesla-Ausbau in Brandenburg

Fördermittel für Lastenfahrräder und Lottomittel für neue Bänke in Brandenburg

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Potsdam. Infrastrukturminister Rainer Genilke hat heute dem Amt Ortrand Fördermittel für sechs Lastenfahrräder mit Elektroantrieb übergeben. Das Land stellt 24.000 Euro bereit. Darüber hinaus wurden Lottomittel in Höhe von 4.500 Euro aus der Konzessionsabgabe Lotto des Landes Brandenburg übergeben. Damit unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung das Projekt des Amtes, an verschiedenen Standorten Verweil- und Sitzmöglichkeiten an Rad- und Wanderwegen und Treffpunkten aufzustellen.

Förderung Lastenfahrräder

Rainer Genilke: „Unser Ziel ist es, den Radverkehr in unserem Land nachhaltig zu stärken. Deshalb ist es erfreulich, dass immer mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger Lastenfahrräder als Transportmittel nutzen. Gerade auf Kurzstrecken ist das eine echte Alternative und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Diese Entwicklung unterstützen wir seit mehreren Jahren mit unserer Lastenradprämie. Seit 2021 konnten fast 500 Anträge mit einer Gesamtfördersumme von rund 1,3 Millionen Euro bewilligt werden. Auch im Jahr 2024 stehen Landesmittel in Höhe von 310.000 Euro zur Verfügung. Das Amt Ortrand hat mit dem im Mai 2023 angeschafften E-Bike als Dienstfahrzeug gute Erfahrungen gesammelt und innerhalb von sechs Wochen knapp 600 Kilometer Dienstfahrten zurückgelegt. Nun sollen auch die amtsangehörigen Gemeinden profitieren. Das wollen wir unterstützen.“

Das Amt Ortrand will sechs elektrisch betriebene Lastenfahrräder für die amtsangehörigen Gemeinden anschaffen. Im Rahmen der Mobilitätswende und nachhaltigen Entwicklung der Gemeinden des Amtes Ortrand ist angedacht, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger E-Lastenfahrrädern zur Verfügung zu stellen. Die Fahrzeuge werden für die amtsangehörigen Gemeinden Großkmehlen, Kroppen, Lindenau und Ortrand beschafft. Die jeweilige Dorfgemeinschaft organisiert die kostenfreie Ausleihe der Fahrzeuge für die Allgemeinheit wie beispielsweise Kitas, Vereine oder Feuerwehren.  Damit soll der PKW-Individualverkehr verringert werden.

Es werden insgesamt sechs E-Lastenfahrräder bewilligt. Bei einem Höchstfördersatz von 4.000 Euro pro E-Lastenfahrrad werden 24.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Lastenräder werden folgendermaßen verteilt:

  • Stadt Ortrand – 2 Stück
  • Gemeinde Großkmehlen – 2 Stück
  • Gemeinde Lindenau – 1 Stück
  • Gemeinde Kroppen – 1 Stück

Hintergrundinformation zur Lastenradförderung

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhängern mit und ohne Elektroantrieb im Regelfall bis zu 50 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben und bei Bereitstellung für die Allgemeinheit bis zu 80 Prozent.

Für die Lastenfahrräder und Lastenfahrradanhänger werden je nach technischer Ausstattung folgende Förderobergrenzen festgelegt:

  •  für Lastenfahrräder: 2.500 Euro
  • für E-Lastenfahrräder: 4.000 Euro
  • für Lastenfahrradanhänger: 1.000 Euro
  • für E-Lastenfahrradanhänger: 2.500 Euro

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehört auch Zubehör wie zum Beispiel ein Fahrradcomputer. Die Lastenfahrräder/Lastenfahrradanhänger müssen für den Transport von Waren, Material und/oder Personen nutzbar sein.

Lottomittel

Im Amt Ortrand wurden in den vergangenen Jahren Wander- und Radwege angelegt. Da der Amtsbereich Ortrand ein beliebtes Wander- und Ausflugsziel ist, sollen Sitzmöglichkeiten für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste aufgestellt werden. Die Sitzgruppen sollen so angelegt werden, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen im Sinne des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes diskriminierungs- und barrierefrei zugänglich sind. Sie sollen der Erholung und dem geselligen Austausch dienen. Die Endmontage der einzelnen Positionen erfolgt im Werkunterricht der Grundschule in Großkmehlen. Damit lernen die Schulkinder handwerkliche Arbeit und auch Wertschätzung für die geschaffenen Projekte.

Rainer Genilke sagte bei der Übergabe des Lottoschecks: „Die Bürgerinnen und Bürger und ihre Gäste sollen sich im Amtsgebiet wohlfühlen. Dafür wurden Wander- und Radwege angelegt. Um den Menschen an Treffpunkten und Ausflugszielen die Möglichkeit zum Verweilen und Ausruhen zugeben, sollen Bänke aufgestellt werden, die auch barrierefrei zugänglich sind. Es freut mich besonders, dass auch Schulkinder in das Projekt einbezogen werden. Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Großkmehlen beteiligen sich an der Endmontage. Das steigert die Wertschätzung für die Sitzgelegenheiten. Hier unterstützen wir gerne mit Lottomitteln.“

Die Gesamtkosten betragen rund 12.000 Euro. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bewilligt 4.500 Euro. Der Eigenanteil des Amtes Ortrand beträgt 7.590 Euro.

Hintergrundinformation: Was sind Lottomittel?

Jeder Lottospielende des Landes Brandenburg trägt zur Förderung gemeinnütziger Projekte bei. Denn die Allgemeinheit profitiert von der Glücksspielabgabe der Lotterien und Sportwetten des Landes Brandenburg. So ist jeder Spielschein ein Gewinn für alle. Mit diesen Mitteln können vor allem Projekte gefördert werden, die nicht in den üblichen Förderprogrammen berücksichtigt werden können, jedoch von Bedeutung für die Menschen vor Ort sind.

Befürchtungen von weniger Musikunterricht in MV sind unbegründet

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Schwerin. In der Debatte um den Musikunterricht appeliert Bildungsministerin Simone Oldenburg daran, die Fakten und Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. Mit der neuen geplanten Stundentafel für die allgemein bildenden Schulen stärkt das Land die grundlegenden Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. Die neue Verordnung soll zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

„Die befürchtete Kürzung des Musikunterrichts gibt es nicht. Die neue Stundentafel sieht keine Kürzungen vor. Seit 2009 ist die Anzahl der Stunden gleichgeblieben und wird es auch künftig sein. Die Befürchtungen entbehren daher jeder Grundlage“, bekräftigte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir stärken die Kernkompetenzen in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache, ohne bei anderen Fächern zu kürzen. Hier setzen wir um, wofür sich unsere Lehrkräfte in einer landesweiten Befragung ausgesprochen haben. Die Ausweisung des Unterrichtsfaches Musik in einem künstlerisch-musischen Aufgabenfeld ist keine Änderung gegenüber den Regelungen, die seit 15 Jahren bestehen. Seitdem wird Musik gemeinsam mit den Fächern Kunst und Gestaltung und Darstellendes Spiel ausgewiesen. Daneben gibt es auch ein gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld und ein naturwissenschaftliches Aufgabenfeld. Deutsch, Mathematik, die erste Fremdsprache und Sport werden einzeln ausgewiesen. Nur wenn man diese Fakten zur Kenntnis nimmt, kann man zielführend diskutieren. Außerdem respektieren wir die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, wonach eine Einzelausweisung des Faches Musik nicht vorgegeben ist. Die bestehenden Regelungen sollten die Diskussionsgrundlage sein“, so Oldenburg.

Übersicht über die fortgeschriebenen Regelungen des künstlerisch-musischen Aufgabenfeldes:

Die Unterrichtsfächer Musik, Kunst und Gestaltung sowie Darstellendes Spiel (neu: Theater) werden in der bereits bestehenden Kontingentstundentafelverordnung seit 2009 im künstlerisch-musischen Aufgabenfeld zusammen abgebildet. Die Gesamtstundenanzahl für das künstlerisch-musische Aufgabenfeld bleibt in der geplanten neuen Stundentafelverordnung unverändert.

Bereits seit 15 Jahren steht es den Schulen frei, ihren Unterricht im künstlerisch-musischen Bereich mit eigener Schwerpunktsetzung selbst zu organisieren. Keiner Schule wird die Möglichkeit genommen, Musikunterricht anzubieten. Bereits die bisherigen Regelungen sehen vor, je nach schulorganisatorischen und personellen Möglichkeiten den Unterricht in zwei von drei Fächern des künstlerisch-musischen Aufgabenfeldes zu organisieren.

Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, dass die künstlerischen Fächer auch in Fachverbünden unterrichtet werden können. Die KMK gibt vor, dass eine Einzelausweisung des Faches Musik nicht zu erfolgen hat.

Die Möglichkeit der Ensemblearbeit an den Schulen besteht auch weiterhin und kann zusätzlich auch von externen Partnern im Ganztag abgebildet werden.

Die neue Stundentafel ermöglicht den Schulen weiterhin Selbstständigkeit und Flexibilität. Schulen können die flexiblen Stunden für ihre Schwerpunkte wie zum Beispiel für Musik, Sport oder Berufliche Orientierung verwenden. Sie können die flexiblen Stunden einsetzen, sodass sie zum Beispiel noch mehr Musikunterricht erteilen können als bisher.

Sanierung des Dachs im Hofwiesenbad: Stadt Gera nimmt Fördermittelbescheid entgegen

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Erfurt. Um das Hofwiesenbad auch künftig in der gewohnten Qualität betreiben zu können, steht im Sommer eine größere Reparaturmaßnahme auf dem Programm: die Sanierung des ca. 2.800 Quadratmeter großen Dachs.

Finanzielle Unterstützung erhält die Stadt Gera dabei vom Land. Helmut Holter, Thüringens Minister für Bildung, Jugend und Sport, überreichte am heutigen Montag (6.5.2024) offiziell den Fördermittelbescheid in Höhe von rund 538.000 Euro aus der „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen“, den Oberbürgermeister Julian Vonarb als Vertreter der Stadt entgegen nahm. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 1,1 Millionen Euro.

Die Erneuerung ist nötig, da die bestehende Dachabdichtung des Hofwiesenbads nach ihrer rund 30-jährigen Lebensdauer verschlissen ist und bereits vielfach Nässeschäden aufweist, die teils bis in den Schwimmbadbereich eindringen. Dafür wird zunächst die bestehende Abdichtung samt der teilweise durchfeuchteten Wärmedämmung entfernt. Anschließend folgt der Aufbau einer neuen wärmegedämmten, bituminösen Dachabdichtung nach den Vorschriften des Energieeinspargesetzes (EEG). Zudem werden die Dachabflüsse erneuert und Notüberläufe eingebaut, um den vermehrten Niederschlagsmengen der heutigen Zeit Rechnung zu tragen. Da die Dachtragplatten während der Maßnahme erhalten bleiben, können die Arbeiten im laufenden Betrieb des Hallenbads stattfinden.

Die Baumaßnahme  soll noch in diesem Sommer beginnen und bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Einen konkreten Termin gibt es noch nicht. Nach aktueller Planung sind circa 16 Wochen inklusive Bestell- und Vorbereitungszeiten veranschlagt, sofern die Stahlkonstruktion keinen größeren Schaden durch den dauerhaften Nässeeintrag erlitten hat. Dies ist jedoch erst nach Rückbau des Bestandes abschließend zu beurteilen, sodass sich die Bauzeit ggf. auch verlängern kann.

Goldenes Zeichen in den Erfurter Museen

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Erfurt. Am 8. Mai 2024 fand bereits zum fünften Mal die Aktion „Gold statt Braun“ in Erfurt und mittlerweile auch weiteren Städten in Thüringen statt. Die Geschichtsmuseen mit der Alten Synagoge, der Kleinen Synagoge und dem Erinnerungsort Topf & Söhne, die Kunstmuseen mit dem Angermuseum und der Kunsthalle, das Naturkundemuseum, das Museum für Thüringer Volkskunde und auch der erfurtkultur-Laden im Rathaus beteiligen sich von Seiten der Kulturdirektion Erfurt an der Aktion. Die Häuser erstrahlen – wie viele andere kulturelle Einrichtungen in Erfurt – mit goldenen Decken und Plakaten.

Symbolischer Goldschmuck und Veranstaltungen

Am 8. Mai 1945 beendete der Sieg der Anti-Hitler-Koalition den Zweiten Weltkrieg. In Europa feierten die Soldaten der alliierten Streitkräfte, Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen und KZ-Häftlinge, die wenigen Überlebenden der Shoa, Antifaschisten und Antifaschistinnen und Widerstandskämpfer und -kämpferinnen die Befreiung vom Nationalsozialismus und das Ende des Krieges.

Zum 79. Jahrestag der Befreiung vom deutschen Nationalsozialismus soll erneut ein goldenes Band für Vielfalt, Respekt und Toleranz durch Erfurt geknüpft werden und ein gemeinsames Zeichen gegen das Vergessen, Hass und Hetze, Antisemitismus und Diskriminierung gesetzt werden – für ein freies, demokratisches Miteinander, für kulturelle Vielfalt und gesellschaftliche Verantwortung. Das Symbol sind die goldenen Rettungsdecken, die überall in der Stadt zu finden sind.

Neben dem symbolischen Goldschmuck gibt es an zahlreichen Orten auch inhaltliche verknüpfte Veranstaltungsformate – so auch in den Erfurter Museen. Im Erinnerungsort Topf & Söhne gibt es bereits am 7. Mai um 15 Uhr eine Konzertlesung zum Gedenken an die Deportation von über 100 Erfurter Jüdinnen und Juden am 9./10. Mai 1942 an Vernichtungsorte in Polen.

Im Angermuseum führt am 8. Mai um 13 Uhr Kuratorin Dr. Miriam Krautwurst durch eine besondere Kunstpause. Sie berichtet zur Geschichte der „Platte mit Lebensbaum von Peter Mayer und Margarethe Thun“ (Schenkung Johannes M. Mayer). Der Erfurter Goldschmied und Anthroposoph Peter Mayer und seine Ehefrau, die Goldschmiedin Margarethe Thun, schufen 1938 eine Messingplatte. Die Platte mit Lebensbaum und Inschrift zum Lebensziel eines Menschen steht im Zentrum der Betrachtung. Bereits im November 1935 war die Anthroposophische Gesellschaft verboten worden.

In der Kunsthalle könnten Interessierte am Mittwoch um 16 Uhr an einer Führung zur Ausstellung „33 Geistesblitze. Antifaschistische Fotomontagen von John Heartfield, 2024 neu gelesen“ teilnehmen. Der einstige Dadaist John Heartfield kämpfte seit 1930 mit seinen Montagen zur Zeitgeschichte gegen den Aufstieg des Faschismus in Deutschland an. Einige der Montagen, die er für die Arbeiter-Illustrierte Zeitung (AIZ) geschaffen hat, werden im Rahmen eines Ausstellungsrundgangs vorgestellt.

Im Innenhof des Naturkundemuseums wird es am 8. Mai um 17 Uhr eine szenische Lesung des Jugendtheaters „die Schotte“ aus „Miriams Tagebuch“ geben. Das Tagebuch der Erfurter Schülerin Marion Feiner, die sich nach ihrer Auswanderung Miriam nannte, ist ein außergewöhnliches Zeugnis der Shoah und des Aufbruchs in ein neues Leben in Palästina. Die Ausstellung zu ihrem Tagebuch ist noch bis zum 26. Mai 2024 im Erinnerungsort Topf & Söhne zu sehen.

Initiatoren von „Gold statt Braun“ in Erfurt sind „Die Vielen“ Erfurt – Hammerschmidt + Gladigau, das Kunsthaus Erfurt und die Ständige Kulturvertretung Erfurt e. V. (SKV).

Deutsche Bahn prüft Rechtsmittel gegen Urteil zu Stuttgart 21

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Deutsche Bahn sieht weiterhin gemeinsame Finanzierungsverantwortung aller Projektpartner

Berlin. Die Deutsche Bahn (DB) ist weiterhin der Auffassung, dass sich die Projektpartner an der Finanzierung der Mehrkosten im Vorhaben Stuttgart 21 beteiligen müssen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Dienstag, 7. Mai, die Klage der DB dazu abgewiesen. Die DB wird jetzt die schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig prüfen und danach entscheiden, ob sie gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel einlegt.

Ausgangspunkt der Klage der DB war die sogenannte Sprechklausel im Finanzierungsvertrag für Stuttgart 21 im Jahr 2009. Demnach sind die Bahn und das Land Baden-Württemberg für den Fall einer Erhöhung der Kosten von Stuttgart 21 auf mehr als 4,526 Milliarden Euro zur Aufnahme von Verhandlungen über die Finanzierung der Mehrkosten verpflichtet.

Die DB hat deshalb im Jahr 2014 Gespräche mit dem Land Baden-Württemberg aufgenommen. Ziel der DB war dabei, zusätzliche Finanzierungsbeiträge sowohl der DB als auch der Projektpartner zur Finanzierung der Mehrkosten zu vereinbaren. Die Gespräche führten jedoch zu keinem Ergebnis, da das Land Baden-Württemberg ebenso wie die weiteren Projektpartner Landeshauptstadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stuttgart jedwede Beteiligung an der Finanzierung der Mehrkosten kategorisch abgelehnt haben. Deshalb sah sich die DB gezwungen, Ende 2016 Klage gegen die Projektpartner zu erheben.

Dabei geht die DB aufgrund der Entstehungsgeschichte des Projektes, den Finanzierungsverhandlungen sowie den vertraglichen Regelungen zu einer gemeinsamen Projektverantwortung davon aus, dass auch eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung besteht. Die Sprechklausel begründet einen Anspruch auf eine weitere Finanzierungsbeteiligung der Projektpartner oberhalb des Betrags von 4,562 Milliarden Euro.

Apotheker befürchten nach BGH-Urteil Verschärfung der schwierigen wirtschaftlichen Situation

Berlin. Mit Blick auf die rasant sinkende Apothekenzahl und die wirtschaftliche Schieflage vieler Apotheken fordert die Apothekerschaft, dass sie ab sofort wieder ein freies Skonto mit dem pharmazeutischen Großhandel vereinbaren darf. Am 8. Februar 2024 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass Skonti nach den derzeit geltenden Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung unzulässig seien, wenn die Summe aus Rabatten und Skonti dazu führe, dass der feste Großhandelszuschlag von 73 Cent unterschritten werde.

Für die Apotheken in Deutschland kann diese Gerichtsentscheidung fatale wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, hat sich daher in einem Brief an den fachlich zuständigen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Robert Habeck, gewandt. „Wir schlagen Ihnen vor und bitten Sie dringend, durch eine Klarstellung in der Arzneimittelpreisverordnung die Möglichkeit der Gewährung von Skonti festzuschreiben“, schreibt Overwiening. Die Auswirkungen des Urteils würden „die schwierige wirtschaftliche Situation der Apotheken zusätzlich verschärfen“, so Overwiening: „Wir benötigen dringend Ihre Unterstützung, um die Folgen dieser Entscheidung zu beseitigen.“

Skonti haben für die Apotheken eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, schreibt Overwiening: „Die Treuhand Hannover geht nach aktuellen Berechnungen bei Wegfall der Skonti im Durchschnitt von Verlusten von 20.000 bis 25.000 Euro pro Apotheke aus.“ Overwiening weiter: „Die Bundesregierung handelt schon lange viel zu zögerlich, wenn es darum geht, die wirtschaftliche Situation der Apotheken zu verbessern. Wenigstens die hier eingetretene konkrete Verschlechterung der Situation sollten Sie sofort stoppen. Die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung gibt Ihnen die Möglichkeit, ohne ein Gesetzgebungsverfahren schnell zu handeln.“ Innerhalb der ABDA-Mitgliedsorganisationen bittet Overwiening in diesen Tagen zugleich alle 17 Landesapothekerkammern und 17 Landesapothekerverbände darum, die 16 Landesregierungen auf das Problem aufmerksam zu machen, denn eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung erfordert nicht nur die Initiative des Wirtschaftsministeriums, sondern auch die Zustimmung des Bundesrates.

Mehr Informationen finden Sie unter www.abda.de

Mitmach-Aktionen zum Mähfreien Mai

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Starten Sie mit uns in den Mähfreien Mai – die neuen Mitmach-Aktionen der Gartenakademie RLP und der DGG 1822 e. V.

Der Frühling hält endlich Einzug, der Rasen beginnt zu wachsen und eine neue Kampagne der Gartenakademie RLP und der Deutschen Gartenbaugesellschaft (DGG) 1822 e.V. steht vor der Tür.
Mai Minus Mähen = Vielfalt!

Denn jede Blüte zählt!

Mit drei M, nämlich „Mai Minus Mähen“ laden wir Sie dazu ein, Ihren Garten in einen Hort der Vielfalt zu verwandeln- indem Sie einfach Nichts tun! Lehnen Sie sich zurück und lassen den Rasenmäher in der Gartenlaube stehen. Der Mai bildet die Brücke zur Sommerzeit, in der das Gras zu sprießen beginnt und spätestens jetzt traditionell die Mähsaison eingeläutet wird. Dies ist von alt her in unserer Psyche verankert, genauso wie der berühmte Pfälzer Ausspruch: „Am Samschdag werd die Gass‘ gekehrt!“
Da mag sich der Aufruf, im Mai nicht zu mähen, geradezu revolutionär anfühlen.

Jetzt umdenken!

Warum sollten wir aber nun Umdenken und unser Mähverhalten ändern? Die Rasenfläche macht in den meisten Gärten 50 % oder mehr der Fläche aus, bietet aber keine ökologische Vielfalt. Welchen Anteil dieser Fläche nutzen wir wirklich aktiv? Um den starken Rückgang von Wildpflanzen und Insekten in Gärten und Landschaft aufzuhalten, kann eine andere Mähweise einen wertvollen Beitrag leisten. So kann jeder im eigenen Garten aktiv mit dazu beitragen, die Vielfalt von Blüten und ihren Bestäubern wieder zu erhöhen, ohne sich selbst in der Nutzung einzuschränken.
Geht das überhaupt?

Manche werden behaupten, dies sei nur ein Tropfen auf den heißen Stein, jedoch beweisen Zahlen aus Großbritannien genau das Gegenteil. In England konnte mit dem Aufruf „NoMowMay“ die Menge an Nektar für bestäubende Insekten auf Rasenflächen um das zehnfache erhöht werden. Blütenbesucher finden somit weitaus mehr Nahrung! Von Monat zu Monat nimmt dann der Anteil blühender Wildpflanzen zu. Und das ganz ohne Neuansaat!

Die Idee von „Mai Minus Mähen“ ist, die Mähintervalle zu strecken und Teile des Rasens nur noch einmal pro Monat zu mähen.

Die bunte Vielfalt wird sichtbar!

Es zeigt sich, dass die größte Blütendichte auf den monatlich gemähten Stücken entsteht, aus Pflanzen, die durch den Rückschnitt zu erneuter Blüte angeregt werden. Wird hier regelmäßig auf ca. 5 cm eingekürzt, blühen viele Kräuter und der Rasenmäher schafft den Aufwuchs ohne Schwierigkeiten. Auf nur ein bis zwei Mal jährlich gemähten Flächen entsteht neben den Gräsern eine größere Artenvielfalt mit höheren Wiesenblumen, wie z.B. Margeriten, Wiesensalbei und Wilder Möhre.
Wichtig ist, dass das Schnittgut nicht auf der Fläche liegen bleibt, sondern an anderer Stelle kompostiert oder als Mulch genutzt wird. Blühende Wiesenblumen bevorzugen einen mageren Standort, deshalb ist auch keine Düngung notwendig. Ganz ohne Kosten wird die Wiese immer schöner!
Durch gemähte Wege oder Ränder sieht der Garten immer noch gepflegt aus, und die Freude daran, die Rückkehr von Wildblumen und Bestäubern in den Garten zu erleben, lässt sich nicht bezahlen!

Das Wohlfühlprogramm für den Mai in zwei Schritten

1. Schritt: Mähfreier Mai

Entspannen Sie sich und machen den Wonnemonat zum „Mähfreien Mai“ und den 1. Mai zum „Mähfreiertag“, an dem der Rasenmäher drinnen bleibt. Vielleicht können Sie sogar Ihre Nachbarn, die verwundert über den Zaun schauen, zum Mitmachen animieren?

2. Schritt: Jede Blüte zählt

Nachdem im Mai nicht gemäht wurde, genießen Sie das Pfingstwochenende im Garten und erleben unmittelbar den Effekt Ihres nützlichen Nichtstuns, denn es blüht und summt in allen Ecken. Mit der Aktion „Jede Blüte zählt“ können Sie Ihre Erfolge zusammen mit Nachbarn und Gartenfreund*innen erfassen:
Ab dem 22.05.2022 markieren Sie einen Quadratmeter auf Ihrer Rasenfläche. Hier zählen Sie an einem Tag in dieser Woche alle vorkommenden Blüten und tragen sie in die vorgefertigte Tabelle ein.
Senden Sie uns Ihre Zähl-Ergebnisse und Bilder der neuen Blühflächen bis zum 31.Mai 2022. Die 25 Einsender*innen der artenreichsten Wiesenbilder erhalten von der Deutschen Gartenbaugesellschaft 1822 e.V. als Dankeschön ein Samenpaket mit einer Vielzahl heimischer Wildblumenmischungen aus dem bundesweiten Projekt „Tausende Gärten – Tausende Arten“.

Eine Aktion der Gartenakademie RLP und der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V.

Externe Links

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.gartenakademie.rlp.de

www.dgg1822.de

www.dgg1822.de

Kosten für das Schülerferienticket werden im Ilm-Kreis übernommen

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Arnstadt. Schülerinnen und Schüler, die ihren Hauptwohnsitz im Ilm-Kreis haben, können in den Sommerferien kostenfrei in ganz Thüringen mit Bus, Bahn und Straßenbahn fahren. Der Ilm-Kreis übernimmt die Kosten für das Schülerferienticket. Das Angebot gilt für alle Schüler, die keinen Anspruch auf Schülerbeförderung haben.

Seit dem 1. Mai 2023 wurde allen Schulkindern, die einen gesetzlichen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, im Ilm-Kreis das Deutschland-Ticket ausgegeben, das sie auch in den Sommerferien nutzen können. Anspruch haben aber nur die Kinder und Jugendlichen, deren Schulweg über 2 Kilometern (Grundschule) bzw. 3 Kilometern (weiterführende Schule) liegt.

„Wir wollten aber gern auch ein Ticket für die anderen Schülerinnen und Schüler anbieten, damit sie ihre Sommerferien richtig nutzen können, Ausflüge machen, sich mit Freunden treffen, an Ferienfreizeiten teilnehmen oder im Rahmen der Hortferienbetreuung die Region erkunden. Aus diesem Grund übernehmen wir für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz im Ilm-Kreis, die keine klassischen Fahrschüler sind, die Kosten für das Schülerferienticket 2024. Wir haben uns dafür entschieden, unsere Klimaschutzmittel dafür zu nutzen.“, sagt Landrätin Petra Enders und verweist auf die Vorteile des umweltfreundlichen Schülerferientickets, bei dem es sich um ein anerkanntes beliebtes Produkt handelt, mit dem alle Schülerinnen und Schüler ganz Thüringen mit Bus, Straßenbahn und Zug mobil sind.

„Wir möchten Kinder und Jugendliche ermuntern, den ÖPNV zu nutzen. Das ist nicht nur eine Entlastung fürs Klima, sondern auch für die Eltern und Großeltern, die nur zu oft Fahrten zum Sport, ins Freibad oder zu den Freunden übernehmen“, so Landrätin Petra Enders und betont: „Wir haben uns entschieden, die Maxi-Variante des Schülerferientickets für 32 Euro statt der Mini-Variante von 16 Euro zu übernehmen, damit die Kinder und Jugendlichen in den Sommerferien nicht nur die Busse, sondern auch die Nahverkehrszüge im Freistaat kostenfrei nutzen können.“

Das Schülerferienticket gilt ganztägig im Zeitraum von 20. Juni bis einschließlich 31. Juli 2024.

Berechtigt zur Nutzung sind im Ilm-Kreis alle Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz im Ilm-Kreis, die über kein Deutschland-Ticket zur Schülerbeförderung verfügen.

Das Schülerferienticket ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, flexibel und unabhängig zu reisen, ohne auf die Fahrt von Eltern oder anderen angewiesen zu sein. Sie können somit selbstständig Ausflüge planen und durchführen. Mit dem Ticket können sie nicht nur in ihrem Heimatort, sondern auch in der gesamten Region unterwegs sein. Das Ticket bietet somit eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten für verschiedenste Ausflüge und Aktivitäten.

„Kinder und Jugendliche können neue Orte entdecken, kulturelle und sportliche Veranstaltungen besuchen und ihre Mobilität erhöhen. Kinder, die den ÖPNV nutzen, erlangen frühzeitig ein gewisses Maß an Unabhängigkeit, entwickeln ein besseres Verständnis für das Verkehrsgeschehen und lernen, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen“, so Landrätin Petra Enders, die für die Zukunft eine ganz besondere Vision hat: ein kostenfreies Kinder- und Jugendticket für den Ilm-Kreis.

Die Ausgabe des Schülerferientickets erfolgt ab 15. Mai 2024 in den Servicecentern der IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau gegen Vorlage eines Berechtigungsausweises. Schülerinnen und Schüler erhalten die erforderlichen Informationen zum weiteren Vorgehen direkt über ihre Schule. Dazu gehen Informationsbriefe des Schulverwaltungsamtes an die Schulen.

Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen des Schülerferientickets, ein Produkt von Bus und Bahn Thüringen, gibt es unter www.sft-thueringen.de.

Bei Fragen helfen aber auch gern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau in den Servicecentern in Arnstadt und Ilmenau gern weiter.

Uni Leipzig lässt besetztes Audimax räumen

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Leipzig. Das Audimax und der Innenhof auf dem Innenstadt-Campus der Universität Leipzig wurden am Dienstagnachmittag (7. Mai) von rund 50 bis 60 Personen besetzt. Sie entrollten Banner unter anderem mit der Aufschrift „Uni-Besetzung gegen Genozid“. Die zu einem großen Teil vermummten Besetzer:innen erklärten, auf dem Campus für Palästina zu kämpfen, verbarrikadierten die Audimax-Türen von innen, versperrten von außen den Zugang durch Sitzblockaden und errichteten Zelte auf dem Innenhof.

Die Universität Leipzig hat sich am Dienstag um 15:30 Uhr für eine Räumung entschieden und die Polizei verständigt.

„Eine gewaltsame Störung des Lehrbetriebs und Inbesitznahme universitärer Räumlichkeiten dulden wir nicht. Es war Gefahr in Verzug für die Sicherheit aller Studierenden und Lehrenden. Die Entscheidung zur Räumung war unumgänglich“, sagte Rektorin Prof. Dr. Eva Inés Obergfell. „Proteste und Demonstrationen sind grundsätzlich legitim, solange sie das Ziel der Information und Verständigung verfolgen. Eine Gefährdung Unbeteiligter und eine Eskalation sind hingegen keine akzeptable Form freiheitlicher Auseinandersetzung.“

Die Universität hat Strafanzeige erstattet. Der Lehrbetrieb im Audimax bleibt für den Rest der Woche ausgesetzt.