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RUDOLSTADT-FESTIVAL 2024: Dauerkarten und besondere Regelungen für Einheimische

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Bändchenumtausch, Passierscheine, Durchfahrtsgenehmigungen und mehr…

Rudolstadt. Auch zum diesjährigen Rudolstadt-Festival erhalten die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ihre Dauerkarten online oder an den Vorverkaufsstellen in den Tourist- Informationen Rudolstadt, Saalfeld und Bad Blankenburg, sowie in den KomBus-Service-Centern zum Vorzugspreis von 60,00 € bzw. 30,00 € (ermäßigt). Diese Karten gelten jedoch ausschließlich für Bewohner des Landkreises, welche zum Zeitpunkt des Rudolstadt-Festival hier über ihren Hauptwohnsitz verfügen. Besucher des Festivals, welche lediglich einen Nebenwohnsitz im Landkreis angemeldet haben, müssen Karten für „Auswärtige“ erwerben.

Bitte beachten: Es gibt keine Tageskarten. Innenstadtkarten können an der Kasse am Platz der OdF erworben werden.

Während Kinder bis zum vollendetem 6. Lebensjahr freien Zutritt haben, besteht für die Altersgruppe von 7 bis 16 Jahren die Möglichkeit, ermäßigte Karten zu erwerben.

Die Karten können am Donnerstag, 04.07.2024 von 10.00 Uhr bis 24.00 Uhr, am Freitag, 05.07.2024, von 10.00Uhr bis 24.00 Uhr, am Samstag, 06.07.2024, von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Sonntag, 07.07.2024, von 10.00Uhr bis 12.00 Uhr am Stand auf dem Platz der OdF in Bändchen eingetauscht werden. Wir bitten, die nicht berufstätige Bevölkerung, die Vormittagsstunden zum Umtausch zu nutzen.

Am Stand ist die Vorlage des Personalausweises bei Erwachsenen und bei Kindern ein Dokument mit Lichtbild undAdresse zwingend erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur bei einer Legitimation mit diesen Dokumenten ein Eintausch der Karten in Bändchen erfolgen kann. So ist beispielsweise der Eintrag von Kindernim Reisepass der Eltern nicht ausreichend. Sollte kein Lichtbildausweis vorhanden sein, besteht die Möglichkeit eine Meldebescheinigung ausstellen zu lassen. Diese wird ebenfalls akzeptiert.

Des Weiteren achten Sie später bitte darauf, dass eventuell zu eng angelegte Bändchen nur von den zuständigen Mitarbeitern am Bändcheneintauschstand aufgeschnitten und umgetauscht werden können.

Ein Antrag zum Ausstellen von Passierscheinen und Durchfahrtsgenehmigungen kann ab dem 01.06.2024 von der Homepage der Stadt Rudolstadt heruntergeladen werden. Den ausgefüllten Antrag können Sie vorab per Mail an oep@rudolstadt-festival.de senden. Die Ausgabe der Passierscheine erfolgt dann ab Montag, 24.06.2024, bis zum Freitag, 05.07.2024, im Bürgerservice im Rathaus Rudolstadt zu den Öffnungszeiten. Hier können auch Antragsformulare ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie, dass außerhalb der Sperrzeiten keine Passierscheine für Anwohner oder dienstlich Beschäftigte notwendig sind. Anwohner benötigen keinen Passierschein. Hier genügt die Vorlage des Personalausweises. Die Anlieferung der Geschäfte sollte außerhalb der Sperrzeiten erfolgen, wie es auch jetzt schon vorgeschrieben ist. Dienstpläne sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzulegen. Es werden in diesem Jahr verstärkt Kontrollen zur Notwendigkeit des Erhalts eines Passierscheines durchgeführt.

Die Gartenbesitzer der Gartensparten „Große Wiese“, „Am Pulverturm“ und „Krumme Wiese“ benötigen keinenPassierschein, wenn sie an der Absperrung „Kleiner Damm“ ihren gültigen Gartenausweis (Pacht 2024 muss bezahlt und vermerkt sein) vorweisen können. Das Parken auf dem ehemaligen Jahr-Sport-Platz ist für die Gartenbesitzer in diesem Jahr nur sehr eingeschränkt möglich. Firmen, die die Absperrung „Kleiner Damm“durchfahren wollen, benötigen einen Passierschein.

Alle genannten Maßnahmen dienen dazu, Missbrauch von Vergünstigungen zu verhindern, Vorzugspreise für die einheimische Bevölkerung auch zukünftig zu ermöglichen sowie die Sicherheit der Einwohner und Gäste zu gewährleisten.

Bitte beachten Sie: Die Mitarbeiter der Festival-Security regeln den Durch- bzw. Übergang an der Elisabethbrücke nach eigenem Ermessen, nach Einschätzung der Situation. Kinderwagen, Fahrräder, Bollerwagen etc. werden bei erhöhtem Besucheraufkommen über die „Neue Cumbacher Brücke“ umgeleitet. Es empfiehlt sich den Übergang mit genannten Transportmitteln gänzlich zu meiden.

Für Ihr Verständnis bedanken sich die Organisatoren im Voraus und wünschen viel Spaß beim Rudolstadt-Festival.

Sie haben die Wahl in Jena – OB Kandidat Denny Jankowski, AfD

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Jena. Der Oberbürgermeister wird alle sechs Jahre gewählt; der Wahltermin wird durch die Rechtsaufsichtsbehörde festgelegt. Der nächste Wahltermin ist der 26.05.2024. Sofern eine Stichwahl notwendig ist, findet diese vierzehn Tage später am 09.06.2024 statt.

Die Wahlvorschläge für die Wahl am 26.05.2024 wurden im Amtsblatt 18/24 der Stadt Jena (PDF) veröffentlicht. Einen Muster-Stimmzettel finden Sie unter Downloads.

Die Amtszeit des Oberbürgermeisters beginnt am Tag nach der Annahme der Wahl, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit des vorhergehenden Bürgermeisters.

Das Stadtgebiet Jena bildet das Wahlgebiet. Der Oberbürgermeister wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat.

Wahlberechtigung

Jeder Deutsche und Angehörige eines anderen EU-Staates, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat (Geburtstag 26.05.2008 und vorher) und seit mindestens drei Monaten in Jena seinen Hauptwohnsitz hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde, darf wählen. Er oder sie wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis spätestens 05.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.

Wählbarkeit

Wählbar für das Amt des Ortsteilbürgermeisters sind Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geburtstag 26.05.2006 und vorher) und mindestens seit sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Jena haben.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern ab Bekanntmachung der Wahl (spätestens drei Monate vor Wahltermin) eingereicht werden.

Wahlbenachrichtigung

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhält Ende April, spätestens bis zum 05.05.2024 (21. Tag vor der Wahl) per Post eine amtliche Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung erfüllt zwei Funktionen:

Sie dient zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Wahlberechtigung, wenn Sie am Wahlsonntag in Ihren Wahlraum wählen gehen. Das Schreiben ist also mitzunehmen. Ihr Wahlraum ist im Wahlbenachrichtigungsschreiben genannt.

Falls Sie Ihren Wahlraum am Wahlsonntag nicht aufsuchen, können Sie mit den Daten aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben Briefwahl, vorzugsweise online(Link ist extern), beantragen.

Antragswege für Briefwahlunterlagen

  • ab dem 14.04.2024 (42. Tag vor der Wahl) können Briefwahlunterlagen beantragt werden
  • die Beantragung über die Online-Maske oder per formloser E-Mail muss spätestens am Mittwoch vor dem Wahltermin erfolgen, da die Unterlagen sonst vermutlich nicht mehr rechtzeitig bei Ihnen ankommen.
  • Empfohlener Antragsweg: Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen(Link ist extern)
  • schriftlicher Antrag / persönliche Vorsprache / Bevollmächtigung: Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens finden Sie ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen. Dieses Formular nutzen Sie bitte, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post (rechtzeitig absenden!), per Fax oder durch persönliche Vorsprache beantragen wollen oder wenn Sie eine dritte Person beauftragen wollen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen.
  • die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen einschließlich der Option, sofort zu wählen, ist ab 06.05.2024 im Briefwahlbüro im Fachdienst Bürgerdienste, Engelplatz möglich.
  • Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Wahlzentrale abgeholt werden. Dazu sprechen Sie bitte im Bürgerservice, Engelplatz, 07743 Jena vor.
Sie haben die Wahl - Denny Jankowski, AfD

Appell zur Verbesserung der Hausarztversorgung, der Unterstützung lokaler Apotheken und Stärkung der lokalen Krankenhäuser

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Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach

Appell zur Verbesserung der Hausarztversorgung, der Unterstützung lokaler Apotheken und Stärkung der lokalen Krankenhäuser

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

in unserer Stadt und in unserem Landkreis finden derzeit Kommunalwahlen und am 9. Juni die Europawahlen statt. Zudem wählen wir am 1. September einen neuen Landtag. Ein sogenanntes Superwahljahr in Thüringen. Besonders in solchen Zeiten werden wir über verschiedenste Wege auf Missstände und Fehlentwicklungen aufmerksam gemacht.

Als Oberbürgermeister einer Stadt in Mitteldeutschland möchte ich Ihre Aufmerksamkeit daher auf drei wichtige Angelegenheiten lenken, die dringend angegangen werden müssen und die wir als Lokalpolitiker vor Ort leider nahezu nicht beeinflussen können: die Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in kleinen und mittleren Städten sowie dem ländlichen Raum, die Unterstützung unserer vor-Ort-Apotheken und die Stärkung unserer lokalen Krankenhäuser.

Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen gibt es in unserer Stadt ausreichend Hausärzte, um die Bevölkerung angemessen zu versorgen. Dies nehmen die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt völlig anders wahr. Es kommt immer häufiger vor, dass Patienten bei der Suche nach einem Hausarzt abgewiesen werden, da die Praxen bereits überlastet sind. Auch erleben wir die Schließung von Praxen, da es keine Nachfolge gibt. Dies stellt eine große Hürde für die Patienten dar, die eine kontinuierliche, grundlegende medizinische Versorgung benötigen. Die Menschen schauen mit Angst in die Zukunft, was die ärztliche Versorgung angeht.

Daher appelliere ich an Sie, sich aktiv für eine Verbesserung der Hausarztversorgung einzusetzen. Dies könnte durch Bürokratieabbau, eine adäquate Bezahlung der erbrachten Leistungen, finanzielle Anreize für Praxisübernahmen oder Neuansiedlung bzw. zusätzliche Einstellung von Ärzten, eine verbesserte Infrastruktur oder andere Maßnahmen geschehen, die die Praxen entlasten und es ihnen ermöglichen, mehr Patienten angemessen zu behandeln.

Des Weiteren möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die aktuelle Situation unserer Apotheken lenken. Lokale Apotheken sind Eckpfeiler unserer Gesundheitsversorgung und spielen eine unverzichtbare Rolle bei der Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Medikamenten und anderen Gesundheitsdienstleistungen. Leider sind viele lokale Apotheken in finanzieller Bedrängnis, da die Apothekenhonorare seit geraumer Zeit nicht mehr angemessen erhöht wurden. Erschwerend kommt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. Februar 2024 hinzu, welches klarstellt, dass der von den pharmazeutischen Großhändlern gewährte Gesamtrabatt inkl. Skonti gegenüber Apotheken maximal 3,15 % betragen darf.

Nach Mitteilung der Apotheker vor Ort sind die konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Urteils auf unsere lokalen Apotheken verheerend. Eine typische Apotheke (Medianapotheke) in Thüringen wird dadurch Ertrags- und Gewinneinbußen von ca. 20.000 Euro im Jahr erleiden.

Diese Situation gefährdet nicht nur ihre wirtschaftliche Stabilität, sondern auch ihre Fähigkeit, qualitativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten und den Bedürfnissen der Gemeinschaft gerecht zu werden. Daher bitte ich Sie, sich für eine angemessene Erhöhung der Apothekenhonorare einzusetzen und eine regelmäßige Dynamisierung zu erwirken. Damit möchten wir sicherstellen, dass diese wichtigen Einrichtungen weiterhin ihre Rolle als vertrauenswürdige Anlaufstelle für medizinische Beratung und pharmazeutische Unterstützung erfüllen können. Altenburg ist Standort eines Kreiskrankenhauses. Auch hier ziehen leider dunkle Wolken über der Klinik auf. Die angekündigte Krankenhausreform ist m. E. entweder schlecht kommuniziert oder tatsächlich standortgefährdend. Unsere Krankenhäuser müssen unverzüglich auskömmlich finanziert und von den immensen Bürokratielasten befreit werden. Bitte erarbeiten Sie schnellstmöglich eine für alle Beteiligten tragfähige Reform.

Ich bin überzeugt, dass Ihre Unterstützung und Ihr Einsatz in diesen Angelegenheiten einen erheblichen Einfluss auf die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung haben werden. Durch die Stärkung der lokalen Apotheken und Krankenhäuser sowie die Verbesserung der Hausarztversorgung können wir sicherstellen, dass die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger erfüllt werden und sie Zugang zu hochwertigen medizinischen Dienstleistungen haben.

Wir vor Ort kommen unserer Verantwortung nach und entwickeln Altenburg zu einem attraktiven Wohnort. Bitte kommen Sie Ihrer Verantwortung ebenfalls nach und schaffen Sie die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf positive Veränderungen.

Mit freundlichen Grüßen

André Neumann
Oberbürgermeister

Weltweit über 400.000 Linux-Systeme von Malware infiziert

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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Jena. Der IT-Sicherheitshersteller ESET hat heute einen neuen Forschungsbericht veröffentlicht, der das schädliche Treiben der Hacker-Gruppe „Ebury“ enthüllt. Sie infizierte mit ihrer Malware mehr als 400.000 Linux-, FreeBSD- und OpenBSD-Server im Laufe der vergangenen 15 Jahre. Allein in den vergangenen 18 Monaten kamen 100.000 neue Betroffene hinzu. In vielen Fällen konnten die Ebury-Betreiber vollen Zugriff auf große Server von Internetprovidern und bekannten Hosting-Anbietern erlangen. Die Cyberkriminellen betreiben somit eine der fortschrittlichsten serverseitigen Malware-Kampagnen, die immer noch im Gange ist und wächst.

Zu den Aktivitäten der Ebury-Gruppe und ihres Botnets gehörten im Laufe der Jahre die Verbreitung von Spam, Umleitungen von Web-Traffic und der Diebstahl von Anmeldedaten. In den letzten Jahren sind die Hacker darüber hinaus auch in Kreditkarten- und Krypto-Währungsdiebstähle eingestiegen.

Ebury ist vielseitig einsetzbar

Seit mindestens 2009 dient Ebury als OpenSSH-Hintertür und zum Diebstahl von Anmeldedaten. Sie wird verwendet, um zusätzliche Malware zu installieren, um das Botnet zu monetarisieren (z. B. Module für die Umleitung des Web-Traffics), den Datenverkehr für Spam zu projizieren, Adversary-in-the-Middle-Angriffe (AitM) durchzuführen und unterstützende bösartige Infrastruktur zu hosten. Bei AitM-Angriffen hat ESET zwischen Februar 2022 und Mai 2023 über 200 Ziele in mehr als 75 Netzwerken in 34 verschiedenen Ländern identifiziert.

Die Betreiber haben das Ebury-Botnet verwendet, um Kryptowährungs-Wallets, Anmeldedaten und Kreditkartendetails zu stehlen. ESET hat neue Malware-Familien aufgedeckt, die von der Bande zu finanziellen Zwecken entwickelt und eingesetzt wurden, darunter Apache-Module und ein Kernel-Modul zur Umleitung des Webverkehrs. Die Ebury-Gruppe nutzt auch Zero-Day-Schwachstellen in der Administratorensoftware aus, um Server massenhaft zu kompromittieren.

Perfide Vorgehensweise

Nachdem ein System kompromittiert wurde, exfiltriert die Malware eine Reihe von Daten. Die dabei erbeuteten Kennwörter und Schlüssel werden wiederverwendet, um sich bei verwandten Systemen anzumelden. Jede neue Hauptversion von Ebury bringt einige wichtige Änderungen sowie neue Funktionen und Verschleierungstechniken mit sich.

„Wir haben Fälle dokumentiert, in denen die Infrastruktur von Hosting-Anbietern durch Ebury kompromittiert wurde. Hierbei wurde Ebury auf Servern eingesetzt, die von diesen Anbietern vermietet wurden, ohne dass die Mieter gewarnt wurden. Dies führte dazu, dass die Kriminellen in der Lage waren, Tausende von Servern auf einmal zu kompromittieren“, sagt ESET Forscher Marc-Etienne M. Léveillé, der Ebury mehr als ein Jahrzehnt lang untersucht hat.

Die Hackergruppe kennt keine geografischen Grenzen; es gibt in fast allen Ländern der Welt mit Ebury kompromittierte Server. Jedes Mal, wenn ein Hosting-Anbieter infiziert wurde, führte dies zu einer großen Anzahl weiterer betroffener Server in denselben Rechenzentren. Gleichzeitig scheinen keine Branchen gezielter angegriffen zu werden als andere.

Namhafte Opfer weltweit

Zu den Opfern gehören Universitäten, kleine und große Unternehmen, Internetprovider, Krypto-Händler, Tor-Exit-Nodes, Shared-Hosting-Anbieter und Dedicated-Server-Provider. Ende 2019 wurde die Infrastruktur eines großen und populären US-basierten Domain-Registrars und Web-Hosting-Anbieters kompromittiert. Insgesamt wurden etwa 2.500 physische und 60.000 virtuelle Server von den Angreifern kompromittiert. Ein sehr großer Teil, wenn nicht alle dieser Server, wird zwischen mehreren Nutzern für die Websites von mehr als 1,5 Millionen Konten gemeinsam genutzt. Bei einem anderen Vorfall wurden insgesamt 70.000 Server dieses Hosting-Anbieters 2023 durch Ebury kompromittiert. Auch Kernel.org, der Host für den Quellcode des Linux-Kernels, war ein Opfer.

„Ebury stellt eine ernsthafte Bedrohung und eine Herausforderung für die Linux-Community dar. Es gibt keine einfache Lösung, die Ebury unwirksam machen würde. Aber eine Handvoll Abhilfemaßnahmen können angewandt werden, um die Verbreitung und die Auswirkungen zu minimieren. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass es nicht nur Organisationen oder Einzelpersonen trifft, die sich weniger um die Sicherheit kümmern. Viele technisch versierte Personen und große Organisationen stehen auf der Liste der Opfer“, schließt Léveillé.

Operation Windigo nutzte Ebury

Vor zehn Jahren veröffentlichte ESET ein Whitepaper über die Operation Windigo, bei der mehrere Malware-Familien in Kombination eingesetzt wurden, wobei die Ebury-Malware-Familie den Kern bildete. Ende 2021 wandte sich die niederländische National High Tech Crime Unit (NHTCU), ein Teil der niederländischen Polizei, an ESET wegen Servern in den Niederlanden, die im Verdacht standen, mit Ebury-Malware infiziert zu sein. Dieser erwies sich als begründet, und mit der Unterstützung der NHTCU konnten die ESET Forscher erhebliche Einblicke in die Operationen der Ebury-Bedrohungsakteure gewinnen.

Nach der Veröffentlichung des Windigo-Papers Anfang 2014 wurde einer der Täter 2015 an der finnisch-russischen Grenze festgenommen und später an die Vereinigten Staaten ausgeliefert. Obwohl er zunächst seine Unschuld beteuerte, räumte er schließlich 2017 die Vorwürfe ein, einige Wochen bevor sein Prozess vor dem US-Bezirksgericht in Minneapolis beginnen und ESET Forscher als Zeugen aussagen sollten.

ESET hat zu diesem aktuellen Fall ein Whitepaper veröffentlicht, das mehr Details über das Ebury Botnet beinhaltet.

Abendliches Chorkonzert zum Mitsingen in der Neuruppiner Klosterkirche

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NACHTKLANG: mit Teilnehmer:innen des Singworkshops „Singen in Neuruppin“ unter der Leitung von Angela Postweiler

Neuruppin. Nach dem großen Erfolg im Juni 2023 erklingt in der Neuruppiner Klosterkirche zum zweiten Mal ein vielfältiges Programm aus Werken von der Renaissance bis zur Moderne aus Skandinavien, Italien, England, Israel und Deutschland.

Dieses Jahr liegt der Schwerpunkt auf stimmungsvoller Chormusik zum Thema Abend, Nacht und Traum mit Stücken von Komponisten wie Thomas Morley, William Byrd, Christian Lahusen und anderen. Der Chor ist auf 40 Sängerinnen und Sänger aus Berlin und Neuruppin angewachsen, die sich zum Singworkshop unter Leitung von Angela Postweiler zusammengefunden haben und mit ihrer Singfreude gern die Besucher:innen vor Ort anstecken möchten. Bei einigen leichten Chorsätzen und Kanons wird das Publikum wieder eingeladen kräftig mitzusingen und die herrliche Akustik der Klosterkirche mit Klang zu füllen.

Der Eintritt ist frei. Spenden sind willkommen und gehen an Ärzte ohne Grenzen.

Veranstaaltungshinweis:
Samstag, 15.6.2024, 19 Uhr

Klosterkirche St. Trinitatis Neuruppin

Eintritt frei.
Spenden für Ärzte ohne Grenzen sind willkommen.

In Jena entsteht ein „Probierladen“ – Ängste vor der digitalen Welt überwinden

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Jena. Wie kann ich online einen Termin beim Bürgerservice buchen, wie den Fahrplan der Straßenbahn einsehen und wie funktioniert es, wenn ich meiner Enkelin per Whatsapp Fotos vom Handy senden möchte? Für Fragen wie diese steht künftig Sandra Laue im „Probierladen“ bereit. Seit November bereitet sie mit vielen Partnern als Projektkoordinatorin die Eröffnung eines neuen Angebots der Volkshochschule Jena vor, seit Anfang Mai ist das dreiköpfige Team komplett. Digitale Grundbildung wollen sie anbieten für Menschen in Jena, die Berührungsängste haben oder aus anderen Gründen bisher nicht an Digitalisierungsprozessen teilhaben konnten.

Umfassende Beratung in Wohnzimmeratmosphäre

In ihrem Domizil am Engelplatz 14 erinnert kaum noch etwas an den ehemaligen Schuhladen. Die auffällig gestalteten Schaufenster machen neugierig, im Inneren empfängt ein großer Tresen die Gäste. Mehr Möbel und Technik sind auf dem Weg. Hier wird das Team voraussichtlich ab September täglich für Fragen zu digitalen Alltagsproblemen zur Verfügung stehen – ohne Anmeldung und Terminvergabe. Smartphones, Tablets und PCs werden zum Ausprobieren bereitstehen, in einer Küche können Tee und Kaffee zubereitet werden. Bei intensiverem Beratungsbedarf kann das Gespräch in einer gemütlichen Sitzecke mit Wohnzimmeratmosphäre weitergeführt werden. „Ziel ist es, vorhandene Ressourcen zu aktivieren, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten und die Menschen digital zu stärken“, fasst Sandra Laue zusammen. „Und das Motto ist klar: Digitalisierung kann Spaß machen und den Alltag erleichtern.“ In einem weiteren Bereich des Ladens sollen künftig Kurse und Schulungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Fachkräfte stattfinden.

Finanziert über das Smart City Projekt Jena

Finanziert wird der „Probierladen“ komplett über das Smart City Projekt Jena. Dieses befasst sich seit September 2020 bis August 2027 in zahlreichen Teilprojekten mit digitalen Lösungen, die letztendlich alle die Lebensqualität der Menschen in Jena verbessern sollen. Ziel ist es, die smarten Rahmenbedingungen zu schaffen, die für eine weltoffene, nachhaltige, soziale und umweltbewusste Stadtentwicklung notwendig sind. Nachdem zunächst eine Strategie erarbeitet wurde, läuft seit Mai 2023 die Umsetzungsphase.

Der „Probierladen“ ist im Handlungsfeld „Bildung, Kultur, Soziales“ angesiedelt – als umfangreichstes Projekt in der Maßnahme „Lernräume der Zukunft“. Um ein stadtweites Netz an vielfältigen Angeboten für digitales Lernen zu schaffen, arbeiten die Verantwortlichen bei Smart City mit der Volkshochschule (vhs), der Ernst-Abbe-Bücherei mit ihren zwei Standorten, den Stadtteilbüros Lobeda und Winzerla, dem Bürgerservice, Kitas und Schulen sowie dem Bereich Tourismus der Stadt Jena zusammen.

Weiterer wichtiger Baustein für die innerstädtische Entwicklung

„Mit dem Smart City Projekt Jena möchten wir die Menschen bei der digitalen Transformation mitnehmen, indem wir digitale Kompetenzen fördern, Professionalisierung ermöglichen, Digitalisierung erlebbar machen sowie Teilhabe und Selbstbestimmung stärken. Der Probierladen ist ein weiterer Baustein für die innerstädtische Entwicklung und trägt dazu bei, dass Jena ein attraktiverer Wohn- und Lebensort für unsere Mitmenschen ist“, so der für Digitalisierung zuständige Dezernent Benjamin Koppe.

„Der Probierladen ist für uns ein analoger Ankerort der Digitalisierung und damit ein Ort der Begegnung und des Austauschs. Neben dem Erwerb digitaler Grundkompetenzen, geht es uns vor allem darum, die Bürgerinnen und Bürger aktiv an der digitalen Welt teilnehmen und mitgestalten zu lassen. Mit dem Probierladen wollen wir der digitalen Spaltung in unserer Gesellschaft entgegenwirken und Menschen zusammenbringen“, fügt Dorothea Prell, Smart City Beauftragte und Projektleiterin, hinzu.

Volkshochschule erweitert mit dem „Probierladen“ ihr Angebot

Das Team der Volkshochschule Jena hat bereits umfangreiche Erfahrungen darin gesammelt, unterschiedliche Zielgruppen im Umgang mit digitalen Endgeräten zu schulen. Seit vielen Jahren gibt es hier Angebote für kleine Gruppen, bei denen beispielsweise eigene Geräte mitgebracht und Probleme besprochen werden können. Diese Angebote der digitalen Grundbildung werden künftig im „Probierladen“ integriert. „Mit der Smart-City-Initiative werden viele wertvolle Projekte hin zur Digitalisierung des beruflichen und privaten Lebens umgesetzt werden“, sagt vhs-Leiterin Dr. Angela Anding. „Für uns als vhs stand dabei von Anfang an die Frage im Fokus: Wie werden diejenigen mitgenommen, denen der Zugang und das Wissen diesbezüglich, vielleicht auch bisher die Motivation fehlte, um auch weiterhin am kulturellen und sozialen Leben teilhaben zu können. Und so begreifen wir uns als Scharnier und Vermittlungsinstanz zwischen Digitalisierungsprozessen und individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten. Fragende Bürgerinnen und Bürger sollen sich wohlfühlen und das Gefühl haben, dass keine Frage lästig ist.“

Wichtiger Beitrag zu Barrierefreiheit und Teilhabe

Friedrun Vollmer sieht das Angebot zudem als wichtigen Beitrag, um Schranken abzubauen: „Als verantwortliche JenaKultur-Werkleiterin für Kulturentwicklung und Kulturelle Bildung freue ich mich besonders, dass wir uns mit dem ,vhs-Probierladen‘ innerhalb des SmartCity-Projektes auf den Weg machen, Digitalisierung von den Nutzenden her zu denken und niedrigschwellige Angebote zu unterbreiten. Vieles ist in unserer Gesellschaft nicht (mehr) nutzbar, wenn essentielle technische Kenntnisse fehlen, oder wird in der analogen Kommunikation nicht mehr berücksichtigt. Daher sehe ich den Probierladen auch als einen wichtigen Beitrag hin zu mehr Barrierefreiheit und Teilhabe, indem ganz einfach Zugänge für alle erleichtert werden.“

Kleinere Aktionen auf dem Weg zur Eröffnung

Bis zur offiziellen Eröffnung wird es kleinere Aktionen im Stadtgebiet und im Laden selbst geben. Alle Details sind ab Juni unter www.vhs-jena.de zu finden. Voraussichtlich ab Juni wird außerdem ein mobiler „Probierladen“ im Einsatz sein, der an stark genutzten Plätzen, bei Stadtteilfesten und anderen Aktionen hilfreiche und kreative Angebote rund um Alltagsfragen der Digitalisierung im Gepäck hat.

Im Hintergrund werden zurzeit die künftigen Angebote des „Probierladens“ im Detail geplant. Außerdem wird überlegt, wie ehrenamtliche Beraterinnen und Berater mit eingebunden werden können. „Wir setzen auf Kooperation und Zusammenarbeit mit bereits vorhandenen Angeboten und Anbietern in Jena“, so Koordinatorin Laue. Bis zur Eröffnung werden konkrete Öffnungszeiten feststehen, die bei Bedarf aber im Laufe der Zeit an das Verhalten der Gäste angepasst werden können.

Kontakt: Probierladen.vhs@jena.de

Bildbeschreibung:
Von links: Dorothea Prell, Smart City Beauftragte und Projektleiterin, vhs-Leiterin Dr. Angela Anding, Friedrun Vollmer, JenaKultur-Werkleiterin für Kulturentwicklung und Kulturelle Bildung, Stefanie Teichmann und Jan Wiescholek, beide Teilprojektleiter Handlungsfeld, Bildung, Kultur, Soziales, Sandra Laue, Projektkoordinatorin des „Probierladens“, Anna Geißler und Oliver Ephrosi, Medienpädagogen im „Probierladen“ und der für Digitalisierung zuständige Dezernent Benjamin Koppe.
Foto: Stadt Jena

Hochschulen als freien Diskursraum sichern

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Berlin/Fulda. Die 38. Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich in ihrer Sitzung in Fulda ausführlich zu den jüngsten Protesten zum Nahost-Konflikt an Hochschulen und den öffentlichen Reaktionen aus Politik und Medien ausgetauscht. Dazu erklärt HRK-Präsident Prof. Dr. Walter Rosenthal:

„Der Umgang mit Antisemitismus und den jüngsten Protesten im Kontext des Nahost-Konflikts an Hochschulen waren heute zentrales Thema der HRK-Mitgliederversammlung in Fulda.

Die Hochschulen verstehen sich als Orte der offenen Diskussion und des Dialogs. Sie nehmen die Verantwortung wahr, umfassend und wo immer möglich einen akademischen Diskussionsraum bereitzustellen. Durch entsprechende Standards und Verfahrensregeln gewährleisten sie einen Austausch auch über gesellschaftlich strittige Themen und Meinungen. Hochschulen sind in der Lage, zwischen wissenschaftsgeleiteten Diskussionen und solchen, die sich nicht mehr im Rahmen der Gesetze und der Verfassung bewegen, zu unterscheiden und darauf situationsangemessen zu reagieren. Hochschulen bieten keinen Raum und keine Bühne für verfassungsfeindliche oder strafbare Taten, für Gewalt jeglicher Art, für Diskriminierung, Rassismus oder Antisemitismus. Vielmehr gehen sie aktiv dagegen vor, damit sich alle Hochschulangehörigen auf dem Campus sicher fühlen können.

Die Hochschulleitungen nehmen ihren Ermessensspielraum im Rahmen der Hochschulautonomie verantwortungsbewusst wahr. Sie erwarten von Bundes- und Landespolitik Vertrauen und Rückhalt. In den vergangenen Wochen wurden Wissenschaftler:innen und Hochschulleitungen von einzelnen Medien diffamierend an den Pranger gestellt. Dieses Vorgehen ist für uns inakzeptabel.“

Hochschulen als freien Diskursraum sichern

Entschließung der 38. HRK-Mitgliederversammlung am 14. Mai 2024

Hochschulen sind Orte des kritischen Diskurses, des Dialogs und der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung. Offenheit der Teilnahme, die Begründung eingebrachter Argumente und ein im Kern wertschätzendes Miteinander sind dabei elementar. Teil dieses Prozesses können auch Proteste, Demonstrationen und Provokationen sein, sofern sie das Ziel der sachlichen Information, der Analyse und der Verständigung über Argumente verfolgen oder erlaubte Formen von Meinungsäußerung darstellen. Hochschulen nehmen dadurch die wichtige Aufgabe der Versachlichung von Debatten und der Demokratiebildung für die Gesellschaft wahr.

Sobald diese Grundsätze nicht eingehalten werden und dadurch der reguläre Hochschulbetrieb beeinträchtigt wird oder strafbare Handlungen vorliegen oder erkennbar drohen, üben die Hochschulen ihr Hausrecht aus und erstatten regelmäßig Anzeige. Die Hochschulen erwarten, dass Bundes- und Landespolitik ihnen für dieses Vorgehen Vertrauen entgegenbringen, ihre Autonomie und die sich daraus ergebenden Ermessensspielräume respektieren.

In der Presse und den sozialen Medien werden in diesem Zusammenhang einzelne Wissenschaftler:innen und Hochschulleitungen an den Pranger gestellt. Dieses Vorgehen ist inakzeptabel. Es macht eine gesellschaftliche Auseinandersetzung und ggf. flankierende presserechtliche Maßnahmen notwendig.

Sommer 2023 so warm wie seit über 2000 Jahren nicht

Mainz. Geographen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der University of Cambridge zeigen, dass der Sommer des vergangenen Jahres der wärmste war, den es seit dem Jahr 1 nach Christus in weiten Teilen der Nordhalbkugel gab. Das berichten sie in einem Artikel, der heute in der Online-Ausgabe des Magazins Nature erschienen ist.

Geographen der JGU und der University of Cambridge zeigen, dass der Klimawandel möglicherweise stärker ist als bislang angenommen

Der Sommer 2023 war heiß, sehr heiß sogar. Bilder von verheerenden Waldbränden in verschiedenen Gegenden der Erde, etwa in Frankreich, Griechenland und Kanada, prägten die Nachrichten. Geographen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) und der University of Cambridge haben nun tief in die Vergangenheit geblickt und entdeckt, dass der Sommer des vergangenen Jahres der wärmste war, den es seit dem Jahr 1 nach Christus in weiten Teilen der Nordhalbkugel gab. Das berichten sie in einem Artikel, der heute in der Online-Ausgabe des Magazins Nature erschienen ist. Darin beschreiben die Forscher um Prof. Dr. Jan Esper vom Geographischen Institut der JGU, wie sie Temperaturen von den Landmassen der nördlichen Erdhalbkugel zwischen dem 30. und dem 90. Breitengrad verglichen hatten. In diesem Bereich, der Europa sowie große Teile Nordamerikas und Asiens umfasst, liegen und lagen weltweit die meisten Wetterstationen. Die Forscher hatten zunächst die hier in den Monaten Juni, Juli und August 2023 gemessenen Temperaturen mit entsprechenden Temperaturen aus den Jahren von 1850 bis 1900 verglichen. Dadurch stellten sie fest, dass die Durchschnittstemperatur des Sommers 2023 um 2,07 Grad Celsius höher war als die der Sommer der „vorindustriellen Zeit“, wie die Phase von 1850 bis 1900 vom Weltklimarat genannt wird. Um einen noch umfassenderen Vergleich anstellen zu können, nutzten die Forscher dann ein bereits vorhandenes internationales Archiv von Klimadaten, die mit Hilfe von Baumringen rekonstruiert worden waren und bis ins Jahr 1 zurückreichen. „Dadurch haben wir festgestellt, dass der Sommer 2023 auch in diesem sehr langen Zeitraum der heißeste war und dass er um 2,2 Grad wärmer war als der durchschnittliche Sommer seit dem Jahr 1“, sagt Esper. „Das verdeutlicht, wie dramatisch sich die Erde erwärmt und wie wichtig es ist, dass wir die Treibhausgasemissionen unverzüglich senken.“

„Vorindustrielle Zeit“ von 1850 bis 1900 kühler als gedacht

Durch ihre Arbeit mit den Baumringdaten sind die Forscher noch zu einem anderen beunruhigenden Ergebnis gekommen: „Unsere Berechnungen zeigen, dass die Durchschnittstemperatur in der Zeit von 1850 bis 1900 um 0,24 Grad niedriger war als bislang auf Grundlage der Daten von Wetterstationen angenommen“, sagt Esper. „Das würde bedeuten, dass die Erwärmung größer ist als bisher gedacht und dass die formulierten Klimaziele neu kalkuliert werden müssen.“ Zum Beispiel ist es Ziel des Abkommens von Paris, die Erderwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit auf möglichst 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Und die Wissenschaftler um Esper sind davon überzeugt, dass ihre auf Basis von Baumringen rekonstruierten Temperaturen genauer sind als die der Wetterstationen aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts: „Damals gab es in dem von uns betrachteten Bereich nur 58 durchgehende Wetterstationen, von denen 45 in Europa lagen. Das heißt, für viele Räume der Nordhalbkugel und die gesamte Südhalbkugel gibt es keine ausreichenden Wetteraufzeichnungen“, sagt Esper. Außerdem sei bekannt, dass viele der damals erhobenen Daten ungenau seien, weil sie zum Beispiel von unzureichend gegen direkte Sonneneinstrahlung geschützten Thermometern stammten.

Die nun in Nature veröffentlichte Studie wurde zum Teil durch einen ERC Advanced Grant, einen Förderpreis der Europäischen Union, für Jan Esper finanziell unterstützt.

Originalpublikation:
J. Esper et al., 2023 summer warmth unparalleled over the past 2000 years, Nature (2024),
https://www.nature.com/articles/s41586-024-07512-y

Leipziger Wohnungsgenossenschaften sehen Soziales Wohnen und Klimaziele in Gefahr

  • Mieten / Einnahmen steigen nur gering
  • Kostenexplosion städtischer Dienstleistungen bei Betriebs- und Nebenkosten
  • hohe Belastung der Mitglieder / Mieter durch Nebenkosten
  • enge Grenzen für zukünftige Investitionen

Leipzig. Die Leipziger Wohnungsgenossenschaften erfüllen auch in Zukunft ihren sozialen Auftrag. Die durchschnittliche Kaltmiete aller Leipziger Genossenschaften lag im Jahr 2022 bei 5,54 Euro und damit mehr als einen Euro unter dem Leipziger Gesamtdurchschnitt von 6,60 Euro. Bis zum Jahr 2023 stieg die durchschnittliche Kaltmiete der Genossenschaften auf 5,68 Euro. Die Gesamtdaten für Leipzig liegen gegenwärtig (Mitte Mai 2024) noch nicht vor, dürften jedoch deutlich stärker angestiegen sein.

Mit 48.000 Wohnungen und einem Marktanteil von 14 Prozent sind die Leipziger Wohnungsgenossenschaften nicht nur der größte Vermieter der Stadt, sondern auch eine wirksame Mietpreisbremse. Die niedrigen Mieten der Genossenschaften fließen in den Mietspiegel der Stadt ein und dämpfen entsprechend die ortsüblichen Vergleichsmieten.

Die Mietsteigerungsrate seit 2018 beträgt im Schnitt 2,5 Prozent pro Jahr. Bis 2021 war die Inflationsrate in Deutschland im Durchschnitt etwa gleich groß. Dadurch stagnierten die Mieteinnahmen der Genossenschaften (und die Kaltmietbelastung ihrer Mitglieder und Mieter) trotz stetig steigender Kosten. Seit 2021 explodieren jedoch die Kosten der Genossenschaften und entkoppeln sich dramatisch von der Mietentwicklung. So stieg die allgemeine Teuerung von 2021 auf 2022 um etwa sechs Prozent; von 2022 auf 2023 sogar um neun Prozent.

Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Bezugnehmend auf die Baukosten mussten zum Beispiel für die Wiederherrichtung einer 65 Quadratmeter großen Musterwohnung zum Zwecke der Neuvermietung im Jahr 2019 noch circa 10.000 Euro aufgewendet werden, während es im Jahr 2024 teilweise bereits über 21.000 Euro sind – eine Steigerung auf 210 Prozent. Die Neuvertragsmieten stiegen im selben Zeitraum jedoch nur um elf Prozent. Eine ähnliche Kostenentwicklung zeigt sich bei Instandhaltung, Sanierung und Neubau.

Ein wesentlicher Kostentreiber ist die Stadt Leipzig selbst geworden. Während die Genossenschaftsmieten von 2018 bis 2023 um 13,9 Prozent stiegen, verlangte die Stadt Leipzig für Müllentsorgung im gleichen Zeitraum 19,6 Prozent mehr. Die Gebühr für die Niederschlagswasserentsorgung stieg um 22,2 Prozent und Wasser- / Abwassergebühren erhöhten sich zusätzlich um 17,7 Prozent. Auch bei Neubau- und Sanierungsprojekten erhebt die Stadt Leipzig hohe Gebühren. So wurden für ein genossenschaftliches Sanierungsvorhaben mit 130 Wohnungen allein 100.000 Euro an Gebühren erhoben.

Zusätzlich werden die Genossenschaften und ihre Mitglieder durch die Kosten für Heizung und Warmwasser unter enormen Druck gesetzt. Diese stiegen von 2018 bis 2023 ebenso überproportional zur Mietentwicklung um 17,5 Prozent. Diese Entwicklung beschleunigt sich derzeit immer stärker. So werden die Heiz- und Warmwasserkosten allein im Zeitraum eines Jahres – von 2023 auf 2024 – um 45(!) Prozent steigen. Eine Familie, welche mit zwei Kindern in einer 90 Quadratmeter großen Wohnung lebt, muss somit einen Anstieg der Nebenkosten von 2.387 Euro auf 3.243 Euro innerhalb nur eines Jahres bewältigen. Dies führt zu einer monatlichen Mehrbelastung von 71,33 Euro beziehungsweise 0,79 Euro pro Quadratmeter.

Diese Nebenkosten sind nicht nur für die Mieter eine enorme Zusatzbelastung. Sie bedeuten für den Vermieter Wohnungsgenossenschaft: Selbst die für Bestandserhaltung und -entwicklung erforderlichen Mietanpassungsmöglichkeiten können nicht mehr realisiert werden. Sie sind für die Mitglieder / Mieter vor dem Hintergrund der hohen Nebenkosten nicht mehr leistbar. Dadurch begrenzt der Anstieg der Nebenkosten neben der allgemeinen Preissteigerung die finanziellen Spielräume der Wohnungsgenossenschaften, die maßgeblich auf eine solide wirtschaftliche Grundlage angewiesen sind, um ihre gemeinwohlorientierten Ziele zu verfolgen.

Diese Entwicklungen setzen den investiven Möglichkeiten der Leipziger Wohnungsgenossenschaften immer härtere Grenzen. Infolgedessen wird es immer schwieriger, den Ausstattungsstandard von Wohnungen bei Neuvermietung aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig ist auch der Wohnungsneubau nicht mehr in erforderlichem Umfang realisierbar, da die Kosten für Neubauprojekte so hoch sind, dass eine wirtschaftliche Umsetzung bei gleichzeitiger Einhaltung sozial verträglicher Mietkonditionen nicht möglich ist. Dies führt zu einem Dilemma für Wohnungsgenossenschaften, die sich an ihren gemeinwohlorientierten Prinzipien orientieren. Infolgedessen wird es immer schwieriger, den Ausstattungsstandard von Wohnungen bei Neuvermietung aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig ist auch der Wohnungsneubau nicht mehr in erforderlichem Umfang realisierbar, da die Kosten für Neubauprojekte so hoch sind, dass eine wirtschaftliche Umsetzung bei gleichzeitiger Einhaltung sozial verträglicher Mietkonditionen nicht möglich ist. Dies führt zu einem Dilemma für Wohnungsgenossenschaften, die sich an ihren gemeinwohlorientierten Prinzipien orientieren. Insgesamt wird sich die Situation bezüglich der Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum im unteren Preissegment weiter verschärfen.

Völlig illusorisch scheint unter den gegebenen Rahmenbedingungen die Erfüllung der ambitionierten Klimaziele von Bund und Stadt für den genossenschaftlichen Gebäudebestand.

Stadtrat und Stadtverwaltung fordern zu Recht bezahlbaren Wohnraum sowie Klimaschutz im Gebäudesektor. Jedoch klafft aktuell eine deutliche Lücke zwischen diesem Anspruch und dem kommunalen Handeln bei Ratsbeschlüssen, Verwaltungsarbeit und in kommunalen Eigenbetrieben.

Bundespolitische Herausforderungen und volkswirtschaftliche Fragen können nicht in Leipzig gelöst werden. Leipzig besitzt jedoch genügend eigene Hebel, um durch Kostenreduzierung bezahlbares Wohnen zu unterstützen:

• die Reduzierung kommunaler Gebühren und Abgaben
• die Verkürzung der Dauer von Genehmigungen und Verwaltungsprozessen
• die Abfederung der Kosten für die Wärmewende durch die Stadtwerke Leipzig

Um die sich abzeichnenden sozialen Konflikte beim Thema Wohnen zu bewältigen, muss Wohnen in allen sogenannten Zielkonflikten priorisiert werden. Stadtrat und Stadtverwaltung müssen dabei beachten, dass Wohnen unter anderem ein Wirtschaftsgut ist und alle Entscheidungen auf sämtliche Kosten des Wohnens zu prüfen sind.

Völlig kostenneutral lässt sich ein notwendiger kultureller Wandel zu einer Atmosphäre der Ermöglichung gestalten, die Leipzig bereits einmal ausgezeichnet hat.

So soll Machtmissbrauch an Hochschulen künftig verhindert werden

Macht und Verantwortung
Hochschulrektorenkonferenz verabschiedet Empfehlung zu Maßnahmen gegen Machtmissbrauch

Berlin. Fälle von Machtmissbrauch an Hochschulen, insbesondere gegenüber Studierenden und sich qualifizierenden Wissenschaftler:innen, in den vergangenen Jahren verdeutlichen, dass eine kontinuierliche Überprüfung und nötigenfalls Erweiterung bestehender Schutzvorkehrungen geboten ist. Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat deshalb gestern in ihrer Sitzung in Fulda eine Empfehlung zu Maßnahmen verabschiedet, die Machtmissbrauch sichtbar machen, sanktionieren und verhindern sowie Betroffene bestmöglich unterstützen sollen.

Das HRK-Papier „Macht und Verantwortung“ benennt als Risikofaktoren, die Machtmissbrauch im hochschulischen Kontext begünstigen können, Hierarchien, formale und informelle Weisungsbefugnisse sowie andere Abhängigkeiten, vor allem im Zusammenhang mit wissenschaftlicher und künstlerischer Qualifizierung und der Mitarbeit in Drittmittelprojekten. Als wissenschaftsspezifische Formen des Machtmissbrauchs werden des Weiteren beispielsweise die unberechtigte Aneignung geistigen Eigentums abhängiger Personen oder problematische Forschungspraktiken angeführt.

Der Präsident der HRK, Prof. Dr. Walter Rosenthal, erläuterte dazu heute in Berlin: „Die Führung und Anleitung von Personal beziehungsweise von Studierenden sowie andere Macht- und Entscheidungspositionen bedingen ein hohes Maß an individueller und institutioneller Verantwortung – zumal sich daraus ergebende Abhängigkeiten strukturell nicht vollkommen auflösen lassen. Die Hochschulen haben für eine bessere Prävention, Untersuchung und Ahndung von Machtmissbrauch bereits viel unternommen. Aber wir können und wollen noch besser werden.“

Prof. Dr. Susanne Menzel-Riedl, die HRK-Vizepräsidentin für Hochschulsystem und Organisation, unterstreicht: „Die Hochschulen stehen mitten in der Gesellschaft. Daher finden sich auch an ihnen Formen des Machtmissbrauchs, wie diese in allen gesellschaftlichen Kontexten auftreten können: von dem unzulässigen Einfordern von Mehrarbeit über Ungleichbehandlung im Team bis hin zu Diskriminierung, Demütigung oder sexualisierter Gewalt. Was wir als Gegenmaßnahmen empfehlen, umfasst neben der eindeutigen Positionierung der Hochschulleitungen auch die Bewusstseinsbildung und Einbindung, Schulung, systematische Weiterbildung sowie ein Empowerment der Hochschulangehörigen.“

Im November 2023 hatte die Mitgliederversammlung der HRK in ihrer Sitzung in Berlin die besondere Verantwortung der Rektorate und Präsidien bekräftigt, entschieden gegen Machtmissbrauch an Hochschulen vorzugehen. Dabei wurde die Ständige Kommission Organisation und Governance beauftragt, Vorschläge zur Weiterentwicklung und Verbesserung bestehender Verfahrensweisen zu erarbeiten. Diese wurden nun verabschiedet.

„Diese Empfehlungen sind ein sehr wichtiger Zwischenschritt. Sie müssen nun umgesetzt werden“, so Menzel-Riedl. „Wir sind uns einig, dass weitere Veränderungen in den Hochschulen notwendig sein werden. Die HRK wird sich beispielsweise künftig auch damit beschäftigen, wie im akademischen Qualifizierungssystem Abhängigkeiten reduziert werden können. Auch die strukturelle Anbindung und Förderung der Selbstständigkeit von Mitarbeitenden neben der Professur werden wir thematisieren.“

Hier finden Sie den gesamten Beschlusstext.