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Eine Reise in die Toskana des Nordens, dem Burgenlandkreis von Sachsen-Anhalt

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Der Burgenlandkreis ist ein Landkreis im Süden von Sachsen-Anhalt, Deutschland. Er wurde im Rahmen der Kreisgebietsreform im Jahr 2007 aus den ehemaligen Landkreisen Burgenlandkreis und Weißenfels gebildet. Der Landkreis ist bekannt für seine historischen Burgen und Schlösser, malerischen Landschaften und bedeutenden Weinanbaugebiete.

Geografie
Der Burgenlandkreis liegt im südlichen Teil von Sachsen-Anhalt und grenzt an die Bundesländer Thüringen und Sachsen. Die Region ist von einer abwechslungsreichen Landschaft geprägt, die von Flusstälern, Weinbergen und Hügeln dominiert wird. Der Fluss Saale fließt durch den Landkreis und trägt zur Fruchtbarkeit der Region bei.

Verwaltungssitz und wichtige Städte
Der Verwaltungssitz des Burgenlandkreises ist Naumburg (Saale). Weitere bedeutende Städte und Gemeinden im Landkreis sind Weißenfels, Zeitz und Bad Kösen. Diese Städte sind reich an historischen Gebäuden und kulturellen Sehenswürdigkeiten.

Sehenswürdigkeiten
Naumburger Dom: Der Naumburger Dom St. Peter und Paul ist ein Meisterwerk der mittelalterlichen Architektur und gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. Besonders bekannt sind die Stifterfiguren, darunter die Figur der Uta von Naumburg.

Schloss Neu-Augustusburg in Weißenfels: Ein imposantes Barockschloss, das heute ein Museum beherbergt und Einblicke in die regionale Geschichte bietet.

Zeitzer Schloss: Das Schloss Moritzburg in Zeitz ist ein weiteres bedeutendes historisches Bauwerk, das ein Museum und kulturelle Veranstaltungen bietet.

Weinregion Saale-Unstrut: Der Burgenlandkreis liegt im Weinanbaugebiet Saale-Unstrut, dem nördlichsten Qualitätsweinanbaugebiet Deutschlands. Die Weinberge und Straußwirtschaften laden zu Weinproben und Wanderungen ein.

Wirtschaft
Die Wirtschaft im Burgenlandkreis ist vielfältig und umfasst traditionelle Industriezweige wie Maschinenbau und Chemie sowie Landwirtschaft und Weinbau. Der Tourismus spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, insbesondere durch die historischen Sehenswürdigkeiten und die Weinanbaugebiete.

Bildung und Kultur
Im Burgenlandkreis gibt es zahlreiche Bildungseinrichtungen, darunter Grundschulen, weiterführende Schulen und Berufsschulen. Kulturell bietet die Region ein reiches Programm an Veranstaltungen, Museen und historischen Stätten. Die Region fördert aktiv das kulturelle Leben durch Festivals, Konzerte und Ausstellungen.

Zusammenfassung

Der Burgenlandkreis ist eine Region mit reicher Geschichte, kulturellem Erbe und landschaftlicher Schönheit. Mit seinen historischen Städten, bedeutenden Bauwerken und malerischen Weinbergen bietet der Landkreis sowohl Bewohnern als auch Besuchern viel zu entdecken und zu erleben.

weitere Informationen gibt es direkt beim burgenlandkreis.de

Hitzestress in Großstädten wird zur wachsenden Bedrohung

  • Studie in Nature Cities belegt: Benachteiligte Menschen leiden in europäischen Großstädten ganz besonders unter Hitzestress
  • Interview mit Prof. Dr. Birgit Kleinschmit und Dr. Alby Duarte Rocha von der TU Berlin

Berlin. Eine neue Studie vom Fachgebiet Geoinformation in der Umweltplanung der TU Berlin beleuchtet die gravierende Umweltungerechtigkeit im Zusammenhang mit Hitzestress in 14 bedeutenden europäischen Großstädten. Das Paper erschien jetzt in Nature Cities und belegt, dass hitzebedingte Gesundheitsrisiken ungleichmäßig auf die Bevölkerung verteilt sind, wobei besonders vulnerable Gruppen benachteiligt werden.

Prof. Dr. Birgit Kleinschmit und ihr Team von der TU Berlin und weitere europäische Wissenschaftler*innen haben herausgefunden, dass in allen untersuchten europäischen Städten einkommensschwache Bewohner*innen, Mieter*innen, Immigrant*innen und Arbeitslose unterdurchschnittlich mit grüner Kühlung versorgt werden. Im Gegensatz dazu profitieren wohlhabendere Einwohner*innen, Staatsangehörige und Hauseigentümer*innen überproportional von den kühlenden Effekten städtischer Grünflächen, die eine entscheidende Rolle bei der Minderung von Hitzestress spielen. Die Grünflächen bieten durch Schatten und Verdunstung natürliche Kühlung. „Die Verteilung dieser ‘grünen Kühlung‘ ist oft ungleich verteilt, und wer die am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen sind, war lange unklar“, so Kleinschmit.

Zentrale Stadtgebiete als Brennpunkte der Hitzebelastung

Entgegen der Annahme, dass vulnerable Gruppen hauptsächlich in den Vororten leben, zeigt die Studie, dass diese oft in sanierungsbedürftigen zentralen Stadtbereichen konzentriert sind, die gleichzeitig meist über wenig Grünflächen verfügen. Das erhöht das Risiko tödlicher Hitzewellen für diese Bevölkerungsgruppen, da sie sich oft weder passive noch aktive Kühlmaßnahmen leisten können.

Hitzestress in Europa: Eine wachsende Bedrohung

Hitzestress ist die führende klimainduzierte Todesursache in Europa. In den vergangenen Jahren wurden die Kontinente von mehreren schweren Hitzewellen heimgesucht, und die Prognosen sagen eine Zunahme in Häufigkeit und Intensität voraus. Besonders betroffen sind große Städte, wo die urbane Struktur und versiegelte Flächen die Hitze verstärken.

Forderungen und Ausblick

Die Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit politischer Maßnahmen zur Schaffung und gerechteren Verteilung von Grünflächen in städtischen Gebieten. Investitionen in städtisches Grün und die gezielte Unterstützung vulnerabler Gruppen können dazu beitragen, die gesundheitlichen Folgen von Hitzestress zu mildern.

externe Links:

Lesen Sie mehr über die Ergebnisse der Studie und Forderungen der Wissenschaftler*innen im Interview.

Link zur Studie „Unprivileged groups are less served by green cooling services in major European urban areas“.

Thüringer Verfassungsschutz stuft Junge Alternative als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ ein

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Erfurt. Das Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (AfV) teilt presseöffentlich mit:

Das AfV hat die Junge Alternative Thüringen (JA Thüringen) mit Wirkung zum 28. März 2024 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Die JA Thüringen ist die Jugendorganisation des Landesverbands Thüringen der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD Thüringen), der bereits 2021 durch das Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft wurde. Die Organisation selbst wird seit 2021 als rechtsextremistischer Verdachtsfall bearbeitet.

Die durch die JA Thüringen vertretenen Positionen sind unvereinbar mit dem Grundgesetz und der Thüringer Landesverfassung. In der Phase der Bearbeitung als Verdachtsfall hat sich die Parteijugendorganisation der erwiesen rechtsextremistischen AfD Thüringen nicht politisch gemäßigt. Im Gegenteil hat sie – insbesondere im Bereich ihres Spitzenpersonals – sukzessive diejenigen Personen marginalisiert und abgewählt, die für moderatere Positionen eintraten.

So bezieht sich die derzeitige JA Thüringen regelmäßig auf ein ethnisch homogenes deutsches Staatsvolk und eine deutsche Abstammungsgemeinschaft. Eine solche Vorstellung formuliert biologistische Annahmen darüber, wer Deutscher sein kann und wer nicht, die im Widerspruch zu unserem Grundgesetz stehen. Gruppen, denen die JA das „Deutschsein“ aberkennt werden – mit ähnlich rassistischen Annahmen – als pauschal kriminell abgewertet.

Die JA ist keine Bestrebung, die sich dabei auf politische Meinungsäußerungen beschränkt. Sie arbeitet aktionsorientiert und erlebnisorientiert, um den Eindruck zu vermitteln, ihre verfassungsfeindlichen Positionen seien öffentlich mehrheitsfähig und im Prozess ihrer schleichenden Normalisierung junge Menschen an sich zu binden. Dabei entwickelte sich die Forderung nach „Remigration“, der umfassenden Abschiebung von Personen, zum zentralen Narrativ der Jugendorganisation, die sie beispielsweise während einer Demonstration der AfD Thüringen am 28. Oktober 2023 in Erfurt öffentlichkeitswirksam darstellte.

Besonders bezeichnend ist die Glorifizierung des Landessprechers Björn Höcke durch die JA. Höcke bedient sich regelmäßig nationalsozialistischer Parolen wie einer verbotenen Losung der SA mit dem Ziel, diese salonfähig zu machen, was den Strafgesetzen zuwiderläuft. Die JA Thüringen bezeichnet sich selbst als „Teil des Systems Höcke“. Zuletzt wurde die Jugendorganisation durch das erwiesen rechtsextremistische „COMPACT“-Magazin als „Höcke-Jugend“ bezeichnet, wovon sich die Organisation nicht distanzierte.

Die JA nutzt die Freiheiten, die unsere demokratische Grundordnung bietet, um Positionen zu deren Überwindung zu verbreiten. Die größte Gefahr besteht darin, dass die vertretenen Positionen zum Anlass für Gewalt gegen Andersdenkende werden könnten.

Zuletzt hat ein die JA-Bundesorganisation betreffender Beschluss des VG Köln vom 5. Februar 2024 die Einstufung des Bundesverbandes als gesichert rechtsextremistisch bestätigt und den Antrag von Bundes-AfD/JA auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.

Das Gericht stellte dabei explizit und mit Rekurs auf gleichlautende vorherige Entscheidungen heraus, dass der durch die JA vertretene völkisch-abstammungsmäßige Volksbegriff, die ausländer- und insbesondere muslimfeindliche Agitation sowie das Agitieren gegen das Demokratieprinzip – u. a. durch Gleichsetzung von Bundesrepublik und DDR – mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar seien.

Die Beobachtung der JA-Bundesorganisation als Verdachtsfall ist zudem durch das OVG Münster am 13. Mai 2024 für rechtmäßig erklärt worden. Das Gericht sah tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht begründen, dass die „JA deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft versagen will“.

Die gezielte und sich intensivierende Vernetzung der JA im Rechtsextremismus, deren andauernde sprachliche Entgrenzung und deren aktionsorientiertes Agieren mit dem Ziel, die bestehende Gesellschaftsordnung verächtlich zu machen, lassen auch in Thüringen keinen in der Gesamtwürdigung überwiegenden Zweifel mehr zu, dass die JA die Basis des demokratischen Widerstreits der Meinungen verlassen hat.

Zur Einstufung erklärte der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan J. Kramer:

„Die Einstufung der ‚Jungen Alternative Thüringen‘ zur erwiesen rechtsextremistischen Bestrebung ist zum jetzigen Zeitpunkt geboten, weil sie sich mit ihren öffentlichen Aktionen und Äußerungen gegen grundlegende Aspekte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richtet. Sie unterstützt den Landesverband Thüringen der Partei ‚Alternative für Deutschland‘ dabei, junge Menschen mit dem Versprechen von Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit zu radikalisieren.

Zugleich zeigt die jetzt vorgenommene Einstufung, die nach der Einstufung des Landesverbands Thüringen der AfD als gesichert rechtsextremistisch erfolgt ist, dass meine Behörde gründlich belastendes und entlastendes Material würdigt. Die ‚Junge Alternative‘ hat – insbesondere im Bereich ihres Spitzenpersonals – in den letzten Jahren sukzessive diejenigen Personen marginalisiert und abgewählt, die für moderatere Positionen eintraten und sich damit ganz auf die Linie von Björn Höcke begeben. Es liegen nun hinreichend verdichtete konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Menschenwürde, das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip vor.“

HU Berlin zum Ende der Besetzung eines Institutsgebäudes

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Statement zum Ende der Besetzung des Instituts für Sozialwissenschaften der HU am 23. Mai 2024

Berlin. Am 23. Mai wurde das Institut für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität ab 18.30 Uhr von der Polizei geräumt. Zuvor gab es in dem seit dem Vortag besetzten Gebäude eine Diskussion mit ungefähr 50 pro-palästinensischen Besetzer*innen. An der Diskussion nahmen Mitglieder des Präsidiums, Mitarbeitende des Instituts für Sozialwissenschaften, des Akademischen Senats und Studierende teil. Das Präsidium hatte den Besetzer*innen am Vortag eine eindeutige Frist zur Beendigung der Besetzung mitgeteilt.

„Wir sind mit der Duldung der Besetzung im Institut für Sozialwissenschaften bis Donnerstagabend in mehrfacher Hinsicht an Grenzen gegangen. Es war der ernsthafte Versuch, einen Dialog zu führen. Dieser Dialog musste abgebrochen werden“, so Prof. Julia von Blumenthal, Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin.

Ab 18.30 Uhr verließ ein Großteil der protestierenden Studierenden das Institutsgebäude freiwillig in Begleitung von Universitätsangehörigen. Anschließend erfolgte die Räumung durch die Polizei. Das Gebäude bleibt voraussichtlich bis Mitte der nächsten Woche geschlossen.

„Wir haben bewusst ein Gesprächsangebot gemacht. Als Teil der demokratischen Gesellschaft und Ort der Bildung stehen wir für respektvollen Dialog auch über kontroverse Themen. Zugleich gilt: Die Humboldt-Universität duldet in ihren Räumen weder Hass noch Hetze. Ich verurteile alle Symbole, die zu Hass und Gewalt aufrufen, besonders die, die auf einzelne Gruppen oder Personen abzielen. Die Universität muss ein sicherer Ort für alle bleiben“, so von Blumenthal.

Wir verfolgen mit großer Sorge die Entwicklungen im Nahen Osten. Wir sehen das große Leid auf allen Seiten: Das Leid der Menschen, die immer noch als Geiseln unmittelbar dem Terror der Hamas ausgeliefert sind, das Leid der Menschen in Gaza, die hungern und keinen Schutz vor dem Krieg finden können; das Leid der Menschen, die Angehörige durch den Terror der Hamas verloren haben, das Leid der Menschen, die Angehörige und Freunde durch den Krieg verloren haben. Unser Mitgefühl gilt allen, die von Terror und Gewalt im Nahen Osten betroffen sind.

ver.di bricht Tarifverhandlungen über kürzere Höchstarbeitszeit im kommunalen Rettungsdienst ab

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Berlin. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über eine kürzere Höchstarbeitszeit im Rettungsdienst am Dienstagabend (21. Mai 2024) abgebrochen. „Auch nach etlichen Gesprächen und vier Verhandlungsrunden haben die kommunalen Arbeitgeber offensichtlich die Zeichen der Zeit nicht verstanden. Statt mit einem entschlossenen Schritt endlich die Arbeitsbedingungen zu verbessern, wollen sie die überlangen Arbeitszeiten so lange wie möglich beibehalten“, kritisierte ver.di-Verhandlungsführerin Sylvia Bühler. Die VKA habe lediglich angeboten, die wöchentliche Höchstarbeitszeit von aktuell 48 Stunden bis zum Jahr 2028 auf 44 Stunden pro Woche zu verringern. Die von ver.di geforderte Höchstarbeitszeit von 42 Stunden, die in einem Stufenplan vereinbarte werden sollte, hätten die Arbeitgeber gänzlich abgelehnt. „Mit dem Angebot der VKA wäre der kommunale Rettungsdienst erst in vier Jahren bei den Arbeitszeiten dort, wo Mitbewerber heute schon sind. Das kann man niemandem erklären.“ Es werde sich nun zeigen, ob es künftig noch genug Beschäftigte im Rettungsdienst gebe, die für den Lohn von 39 Stunden bis zu 48 Stunden pro Woche (inklusive Bereitschaftszeiten) arbeiten wollten.

Beim Deutschen Roten Kreuz hat ver.di bereits eine Verkürzung der maximalen Arbeitszeit von aktuell 44 auf 42 Wochenstunden bis 2028 vereinbart. Außerdem erhalten Notfallsanitäter bei dem größten Anbieter von Rettungsdienstleistungen eine monatliche Zulage von bis zu 400 Euro. „Die kommunalen Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten im Rettungsdienst jetzt erklären, warum sie attraktivere Arbeitsbedingungen verweigern, die zunehmend Standard sind“, sagte Bühler. „Wir wissen, dass auch viele örtliche Arbeitgeber auf eine Arbeitszeitreduzierung gehofft haben, offensichtlich sind sie bei ihrem Arbeitsgeberverband bisher nicht durchgedrungen.“

Die Verhandlungen über die Höchstarbeitszeiten im Rettungsdienst waren im Zuge der Tarifeinigung bei Bund und Kommunen im Frühjahr 2023 vereinbart worden und fanden während der Friedenspflicht statt. Ein neuer Verhandlungstermin wurde nicht vereinbart. „Wir waren bereit zu Kompromissen, aber zu einer solchen Minimallösung reichen wir nicht die Hand“, betonte Bühler. Die Betriebs- und Personalräte seien nun aufgefordert, die Ausnutzung der Höchstarbeitszeit im Einzelfall auf die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Bühler abschließend: „Die Beschäftigten im kommunalen Rettungsdienst haben bessere Bedingungen verdient. Wie bleiben dran.“

Jetzt schon den Reisepass für den Sommerurlaub beantragen

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Bild von Andreas Lischka auf Pixabay

Rostock. Kaum sind die Pfingstferien vorbei, winken auch schon die Sommerferien aus der Ferne. Der erste Tag der Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern ist der 22. Juli. Wer verreisen möchte, sollte schon jetzt daran denken, einen (neuen) Reisepass zu beantragen. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Einmal eingereichte Unterlagen müssen mit jedem Antrag erneut vorgelegt werden. „Derzeit liegt die Produktionsdauer in der Bundesdruckerei in Berlin bei zirka sechs Wochen. Wer also zu Beginn der Sommerferien eine Reise plant, sollte sich so schnell wie möglich online einen Termin in einem unserer Ortsämter buchen“, gibt der zuständige Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung Dr. Chris von Wrycz Rekowski zu bedenken. Wer die Frist versäumt, hat die Möglichkeit, auf den Expressreisepass zurückzugreifen. Dann ist der neue Reisepass zwar schneller fertig, kostet aber dafür 32 Euro mehr. Die Produktionszeit in der Bundesdruckerei beträgt derzeit drei bis vier Werktage. Wer auch diese Gelegenheit verpasst hat, muss auf den vorläufigen Reisepass zurückgreifen. Dieser kostet 26 Euro, ist lediglich ein Jahr gültig und wird nur dann ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses nicht mehr ausreicht. Doch Achtung: In einigen Staaten, z.B. den USA, ist eine visumsfreie Einreise als Tourist nur dann möglich, wenn der Reisepass mehrere Jahre gültig ist. Außerdem enthält der vorläufige Reisepass keinen Chip, auf dem Daten gespeichert werden. Auch deshalb ist die Einreise in einigen Ländern hiermit nicht möglich. Weitere Informationen hierzu liefert das Auswärtige Amt.

Der deutsche Reisepass ermöglicht es, ohne Visum in mehr als 170 Staaten zu reisen. Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Vielreisende können für 22 Euro mehr direkt einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Wer 24 Jahre oder älter ist, bekommt einen Reisepass, der zehn Jahre gültig ist. Die Kosten hierfür liegen bei 70 Euro für 32 Seiten. Für Antragsteller*innen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig. Die Gebühr beträgt 37,50 Euro für 32 Seiten.

Eine Neuerung in diesem Jahr: Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Der Grund: Die kurze Gültigkeit der Kinderreisepässe von maximal zwölf Monaten, die für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip gilt. Der Kinderreisepass gilt damit als schwach geschütztes Dokument, das nicht länger als zwölf Monate gültig sein darf. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen sowie mit einem Chip ausgestattet. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig. Bei Reisen innerhalb der EU (Ausnahme UK) kann für Kinder nun ein Personalausweis beantragt werden, für Reiseziele außerhalb der EU hinaus ist ein regulärer Reisepass erforderlich.

„Die Beantragung und Ausstellung von Reisepässen gehört zu den am stärksten frequentierten Servicedienstleistungen. Allein im vergangenen Jahr wurden durch die Kolleginnen und Kollegen in den fünf Rostocker Ortsämtern mehr als über 18.000 Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses bearbeitet. Mit der Abschaffung des Kinderreisepasses wird der hohe Aufwand der Eltern und der Verwaltung für die jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.“, verdeutlicht Senator Dr. Chris von Wrycz Rekowski.

Die Terminvergabe für die Beantragung des Reisepasses erfolgt online unter www.rostock.de/onlinetermin oder per Telefon 0381 381- 7777 montags von 13 bis 15:30 Uhr und mittwochs von 9 bis 15:30 Uhr. Je nach personeller Besetzung werden weitere Termine außerdem morgens zusätzlich kurzfristig freigeschaltet, oft noch für denselben Tag. Die Terminbestätigung per E-Mail erhält dann die Angaben zu den jeweils mitzubringenden Unterlagen. Für die Abholung des Reisepasses ist keine Terminbuchung nötig.

Der Antrag auf Ausstellung des Dokumentes kann nur persönlich gestellt werden. Dies gilt auch für Kinder: Diese müssen bei Antragstellung persönlich anwesend sein.

Außerdem sind folgende Unterlagen mitzubringen:

– Passbild in Frontalansicht 3,5 x 4,5 cm (biometrietauglich und aktuell, Hinweis: kann auch direkt an den Fotoautomaten im Ortsamt für Personen ab 1,20 m Größe erstellt werden)
– Geburtsurkunde und Heiratsurkunde bzw. Familienbuch
– Personalausweis
– bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass oder der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (wenn vorhanden)
– Bei Antragstellung für das Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.


Externer Link:
www.rostock.de/ortsaemter

Kostenlose App „ID-Logics“ zum Erfassen der 52 europäischen Marienkäferarten

Interdisziplinäres Forscherteam präsentiert App „ID-Logics“

Hannover. Marienkäfer gelten schon seit dem Mittelalter als Glücksbringer und sind als Schädlingsbekämpfer im Garten sehr beliebt. Doch in den vergangenen Jahren hat die Anzahl der heimischen Marienkäfer abgenommen und sie sind vom Aussterben bedroht. Eine der Hauptursachen stellt der asiatische Marienkäfer dar, der seit 2002 durch sein massenhaftes Auftreten zu einem der häufigsten Marienkäfer in Deutschland geworden ist. Anders als sein heimischer Verwandter ist er größer und stärker und hat hier keine Feinde in der Natur. Heimische Marienkäfer werden dagegen von anderen Insekten gefressen oder durch Raubparasiten getötet. Aber woran erkennt man, welche Marienkäferarten heimisch und welche zugewandert sind?

52 europäische Marienkäfer entdecken

Wer schon immer wissen wollte, welche Art von Marienkäfer man gefunden hat und welche Besonderheiten sie auszeichnen, kann das ab sofort per App erfahren. Im Rahmen des Projektes „ID-Logics“ steht jetzt eine neue Bestimmungs-App „Marienkäfer“ für alle 52 europäischen Marienkäfer zum kostenlosen Download bereit. Entwickelt wurde sie von Prof. Dr. Denis Messig, Geschäftsführender Leiter der Didaktik der Naturwissenschaften an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, und Prof. Dr. Jorge Groß, Professor für Didaktik der Biologie an der Leibniz Universität Hannover (LUH). Mithilfe der App können Nutzerinnen und Nutzer alle Marienkäfer-Arten einfach und sicher bestimmen und bekommen zudem biologische Hintergrundinformationen.

Käferbestimmung jetzt auch für Laien möglich

Mit der neuen Ergänzung zur Bestimmung für Marienkäfer wagt sich das Entwicklungsteam nun auch an komplexere Artengruppen: „Die Käferbestimmung mit bisherigen Mitteln war etwas für Fachexpertinnen und -experten. Eine Bestimmung ohne biologische Ausbildung war bislang kaum möglich“, erläutert Denis Messig von der Universität Bamberg. „Wir sind sehr stolz, unser Wissen mithilfe der App nun auch Laien zugänglich zu machen. Besonders in der Welt der Insekten gibt es viele spannende Zusammenhänge, die es zu entdecken gilt. Denn nur was man kennt, kann man auch schützen!“ Die App „ID-Logics“ richtet sich zwar vor allem an interessierte Laien; sie soll aber auch fortgeschrittenen Naturfreunden eine gute Unterstützung bieten. Die App besitzt eine eigene Logik und ist fehlertolerant, sodass die Bestimmung der Marienkäfer anhand von leicht zu erkennenden Merkmalen stark vereinfacht wird. Zudem helfen ausführliche Beschreibungen, aufwendig produzierte Videos und zahlreiche Bilder in die Glückskäfer-Gruppe einzutauchen.

Weitere Bestimmungshilfen – zum Beispiel für Wildblumen und Hummeln

Die Grundlagen dieser neuartigen App wurden von der LUH um Jorge Groß in Kooperation mit Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftlern und der Firma Initree entwickelt. Sie enthält bereits mehrere, überwiegend kostenfreie Bestimmungshilfen, zum Beispiel für Ameisen, Bäume und Sträucher, Wildblumen, Hummeln, Eulen oder auch Amphibien und Reptilien. „Mit der App wollen wir einen Beitrag für den Naturschutz leisten und Laien mithilfe digitaler Medien für die Natur begeistern“, sagt Groß. „Mit der App ist es nun ganz einfach, Marienkäfer zu bestimmen und alle Interessierten dabei zu unterstützen, neue Artengruppen zu erschließen und diese auch zu melden.“ Die von Laien bedienbare App hilft, Informationen zu unterschiedlichsten Marienkäferarten und ihrer jeweiligen Biologie zu erhalten und so zum Erhalt der Tiere beizutragen.

Besitzerinnen und Besitzer eines Smartphones oder Tablets können die kostenlose App „ID-Logics“ ab sofort für Android- oder Apple-Betriebssysteme kostenlos herunterladen. Die Bestimmungs-App für Marienkäfer ist ebenfalls kostenfrei.

externe Links zur kostenlosen App:

https://apps.apple.com/de/app/id-logics/id1309493227
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.initree.idlogics&hl=de
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.id-logics.de

Lebenshilfe in Thüringen ruft zum Wahlgang am 26. Mai auf

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Berlin/Erfurt. Die Lebenshilfe sieht die Demokratie in Thüringen und auch in Deutschland durch rechtsextreme Kräfte bedroht. Vor den Kommunalwahlen in Thüringen am 26. Mai rufen die Bundesvorsitzende Ulla Schmidt und die Thüringer Landesvorsitzende Antje Tillmann (MdB) gemeinsam dazu auf, zur Wahl zu gehen und die Demokratie zu stärken. „Geben Sie Ihre Stimme Politikerinnen und Politikern, die sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung und für eine inklusive Gesellschaft einsetzen“, so Ulla Schmidt.

Antje Tillmann sagt: „Gemeinsam mit weit über 7000 Thüringer Verbänden, Unternehmen und Betrieben, Universitäten und Kultureinrichtungen engagieren wir uns im Bündnis „Weltoffenes Thüringen“ und werben für eine vielfältige Demokratie, wir wünschen uns einen friedlichen und respektvollen Umgang miteinander. Es ist wichtig, die Menschen in ihrer Verschiedenheit zu respektieren und sich für eine inklusive Gesellschaft einzusetzen. Es geht am Sonntag um viel, es geht um unser Land und unsere Werte, jede Stimme zählt.“

„Teilhabe statt Ausgrenzung. Keine Stimme für die AfD.“, so die Wahlempfehlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Bundesvorstand und Bundeskammer – dazu gehören alle Landesvorsitzenden der Lebenshilfe – haben das gemeinsam beschlossen. „Wir wollen Flagge zeigen, betont Ulla Schmidt. „Unsere Demokratie ist in großer Gefahr. Spätestens nachdem bekannt wurde, dass sich AfD-Vertreter mit namhaften Rechtsradikalen in Potsdam getroffen haben, um unter dem Deckmantel einer sogenannten ‚Remigration“ massenhafte Abschiebungen auch deutscher Bürgerinnen und Bürger zu beraten, muss allen klar sein, was die Stunde geschlagen hat. Dieses Treffen weckt Erinnerungen an das dunkelste Kapitel unserer Geschichte, als die Nazis die Macht in unserem Land übernahmen.“

Wichtige Informationen zur Kommunalwahl in Jena

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Jena. Rund 82.600 Menschen ab 16 Jahren sind am Sonntag in Jena zur Kommunalwahl aufgerufen. Gewählt werden der Oberbürgermeister beziehungsweise die Oberbürgermeisterin, der Stadtrat, die Ortsteilräte sowie die Ortsteilbürgermeister. Die 97 Wahllokale öffnen um 8 Uhr ihre Türen und schließen um 18 Uhr. Voraussichtlich ab 18.30 Uhr werden die ersten Ergebnisse der Oberbürgermeisterwahl in den kleineren Ortsteilen vorliegen. Diese werden auf der Webseite https://wahlen.jena.de/ veröffentlicht und im Laufe des Abends regelmäßig aktualisiert. Im Historischen Rathaus findet ab 20 Uhr ein öffentliches Pressegespräch mit allen OB-Kandidatinnen und -Kandidaten statt. Dieses kann im Live-Stream bei JenaTV sowie ebenfalls über die städtische Webseite verfolgt werden.

Mehr als 1.240 Männer und Frauen unterstützen den Ablauf als freiwillige Wahlhelfende. Für die Stadt Jena ist es besonders erfreulich, dass so viele junge Menschen unter den Freiwilligen sind: Knapp ein Drittel der Wahlhelfenden ist unter 25 Jahren, knapp 50 von ihnen sind zwischen 16 und 18 Jahren.

Großes Interesse an Briefwahl
Mit Stand Mittwochabend hatten knapp 20.000 Menschen Briefwahlunterlagen beantragt. Je nachdem, wie hoch die Wahlbeteiligung sein wird, deutet dies auf einen höheren Briefwahlanteil hin als vor fünf Jahren, als knapp ein Drittel per Brief wählte. „Ein großes Dankeschön an dieser Stelle an die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes Bürgerdienste und weitere aus der gesamten Stadtverwaltung, die mit Hochdruck daran gearbeitet haben, die Unterlagen möglichst zeitnah zuzustellen“, so Bettenhäuser.

Allerdings sind bisher erst weniger als 7.000 Wahlbriefe zurückgekommen. Da die Wahlbriefe spätestens am Samstag mit der Post zugestellt sein müssen, wird darum gebeten, die Wahlbrief allerspätestens am Freitag zurückzusenden. Alternativ können Wahlbriefe noch am Samstag in den Fristenbriefkasten der Stadt in der Gerbergasse eingeworfen oder am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr in der Wahlzentrale, Bürgerdienste, Engelplatz 1, abgegeben werden. Das Briefwahllokal (Klostergasse, zwischen Bürgerservice und Ernst-Abbe-Bücherei) ist am Freitag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Was wird zum Wählen benötigt?

Am Wahltag müssen die Wahlbenachrichtigung und ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Unionsbürger bringen einen gültigen Identitätsausweis mit. Die Wahlbenachrichtigungen sind bis zum 5. Mai per Post zugestellt worden. Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat oder sie nicht erhalten hat, kann trotzdem im Wahllokal wählen. Der amtliche Ausweis oder Reisepass muss mitgebracht werden. Auf der Wahlbenachrichtigung sind das Wahllokal, der Stimmbezirk und der Wahlraum für den einzelnen Wahlberechtigten angegeben. Nur in diesem Wahlraum des Stimmbezirks, in dem sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Stimmberechtigte wählen. Welches Wahllokal das richtige ist, kann auch auf der Webseite https://wahlen.jena.de/  (unter Punkt: Briefwahl – „Wo ist mein Wahllokal?“) nachgelesen werden.

Wie verläuft die Stimmabgabe?

Oberbürgermeister/in: 
Sieben Männer und eine Frau stehen zur Wahl. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Gewählt wird nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl: Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.  Erreicht beim ersten Durchgang niemand die Mehrheit der Stimmen, findet am 9. Juni eine Stichwahl statt. Zur Wahl stehen dann die beiden Kandidaten, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erzielt haben. Sollten zwei Kandidaten gleich viele Stimmen bekommen, entscheidet das Los darüber, wer an der Stichwahl teilnimmt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den beiden die meisten abgegebenen gültigen Stimmen erzielt.

Stadtrat:
Zehn Listen (Parteien oder Wählergemeinschaften) sind auf dem Stimmzettel zu finden, die jeweils unterschiedlich viele Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt haben. Bis zu drei Stimmen können Wahlberechtigte vergeben. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine ganze Liste kann gewählt werden – dann erhalten die ersten drei Kandidaten der Liste automatisch je eine Stimme. Wer eine Liste wählt, kann einen der drei ersten Kandidaten streichen – dann rückt der vierte auf der Liste nach. Drei Stimmen können an einen einzigen Kandidaten vergeben werden, indem drei Kreuze direkt neben dem Namen gemacht werden. Es ist aber auch möglich, drei unterschiedlichen Kandidaten je eine Stimme zu geben. Diese können auch von unterschiedlichen Listen stammen. Die Wahl ist auch gültig, wenn weniger als drei Stimmen vergeben werden.
Ein Musterstimmzettel ist hier zu finden:
https://service.jena.de/sites/default/files/2024-05/stimmzettel_stadtrat_2024_A2_lang_240424-MUSTER.pdf
[unter: https://wahlen.jena.de/ – Stadtratswahl – Downloads]

Ortsteilräte und Ortsteilbürgermeister:

Die Wahl der Ortsteilbürgermeister erfolgt nach dem selben Prinzip wie die Wahl des Oberbürgermeisters. Im Ortsteil Ammerbach gibt es keine Bewerber für das Amt. Hier können Wahlberechtigte eine wählbare Person mit vollständigem Namen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen. In 18 Ortsteilen gibt eine Bewerberin beziehungsweise einen Bewerber und in elf Ortsteilen zwei bis zu fünf Wahlvorschläge. Dort, wo nur ein Wahlvorschlag zugelassen wurde, kann entweder diese Person gewählt werden oder eine wählbare Person auf dem Stimmzettel eingetragen werden.

Bei der Wahl der Ortsteilräte hat jeder Wahlberechtigte drei Stimmen, die er auf einen oder mehrere Bewerber aufteilen darf.

Warum überhaupt wählen?
– Wählen ist unser Recht und ein Privileg.
– Jede Stimme zählt.
– Wer wählt, entscheidet. Wer nicht wählt, überlässt die Entscheidung anderen.
– Wählen heißt, Verantwortung zu übernehmen.
– Nichtwählen aus Protest funktioniert nicht. Nicht zu wählen, schadet keiner Partei. Wer wählt, kann eine Partei klar der anderen vorziehen.
– Wer wählt, nimmt aktiv Einfluss auf die Politik und seinen Alltag.

Thüringer Verfassungsschutz stuft „Junge Alternative“ als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung ein

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Thüringen. Das Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (AfV) teilt presseöffentlich mit:

Das AfV hat die Junge Alternative Thüringen (JA Thüringen) mit Wirkung zum 28. März 2024 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Die JA Thüringen ist die Jugendorganisation des Landesverbands Thüringen der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD Thüringen), der bereits 2021 durch das Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft wurde. Die Organisation selbst wird seit 2021 als rechtsextremistischer Verdachtsfall bearbeitet.

Die durch die JA Thüringen vertretenen Positionen sind unvereinbar mit dem Grundgesetz und der Thüringer Landesverfassung. In der Phase der Bearbeitung als Verdachtsfall hat sich die Parteijugendorganisation der erwiesen rechtsextremistischen AfD Thüringen nicht politisch gemäßigt. Im Gegenteil hat sie – insbesondere im Bereich ihres Spitzenpersonals – sukzessive diejenigen Personen marginalisiert und abgewählt, die für moderatere Positionen eintraten.

So bezieht sich die derzeitige JA Thüringen regelmäßig auf ein ethnisch homogenes deutsches Staatsvolk und eine deutsche Abstammungsgemeinschaft. Eine solche Vorstellung formuliert biologistische Annahmen darüber, wer Deutscher sein kann und wer nicht, die im Widerspruch zu

unserem Grundgesetz stehen. Gruppen, denen die JA das „Deutschsein“ aberkennt werden – mit ähnlich rassistischen Annahmen – als pauschal kriminell abgewertet.

Die JA ist keine Bestrebung, die sich dabei auf politische Meinungsäußerungen beschränkt. Sie arbeitet aktionsorientiert und erlebnisorientiert, um den Eindruck zu vermitteln, ihre verfassungsfeindlichen Positionen seien öffentlich mehrheitsfähig und im Prozess ihrer schleichenden Normalisierung junge Menschen an sich zu binden. Dabei entwickelte sich die Forderung nach „Remigration“, der umfassenden Abschiebung von Personen, zum zentralen Narrativ der Jugendorganisation, die sie beispielsweise während einer Demonstration der AfD Thüringen am 28. Oktober 2023 in Erfurt öffentlichkeitswirksam darstellte.

Besonders bezeichnend ist die Glorifizierung des Landessprechers Björn Höcke durch die JA. Höcke bedient sich regelmäßig nationalsozialistischer Parolen wie einer verbotenen Losung der SA mit dem Ziel, diese salonfähig zu machen, was den Strafgesetzen zuwiderläuft. Die JA Thüringen bezeichnet sich selbst als „Teil des Systems Höcke“. Zuletzt wurde die Jugendorganisation durch das erwiesen rechtsextremistische „COMPACT“-Magazin als „Höcke-Jugend“ bezeichnet, wovon sich die Organisation nicht distanzierte.

Die JA nutzt die Freiheiten, die unsere demokratische Grundordnung bietet, um Positionen zu deren Überwindung zu verbreiten. Die größte Gefahr besteht darin, dass die vertretenen Positionen zum Anlass für Gewalt gegen Andersdenkende werden könnten.

Zuletzt hat ein die JA-Bundesorganisation betreffender Beschluss des VG Köln vom 5. Februar 2024 die Einstufung des Bundesverbandes als gesichert rechtsextremistisch bestätigt und den Antrag von Bundes-AfD/JA auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.

Das Gericht stellte dabei explizit und mit Rekurs auf gleichlautende vorherige Entscheidungen heraus, dass der durch die JA vertretene völkisch-abstammungsmäßige Volksbegriff, die ausländer- und insbesondere muslimfeindliche Agitation sowie das Agitieren gegen das Demokratieprinzip – u. a. durch Gleichsetzung von Bundesrepublik und DDR – mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar seien.

Die Beobachtung der JA-Bundesorganisation als Verdachtsfall ist zudem durch das OVG Münster am 13. Mai 2024 für rechtmäßig erklärt worden. Das Gericht sah tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht begründen, dass die „JA deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft versagen will“.

Die gezielte und sich intensivierende Vernetzung der JA im Rechtsextremismus, deren andauernde sprachliche Entgrenzung und deren aktionsorientiertes Agieren mit dem Ziel, die bestehende Gesellschaftsordnung verächtlich zu machen, lassen auch in Thüringen keinen in der Gesamtwürdigung überwiegenden Zweifel mehr zu, dass die JA die Basis des demokratischen Widerstreits der Meinungen verlassen hat.

Zur Einstufung erklärte der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan J. Kramer:

„Die Einstufung der ‚Jungen Alternative Thüringen‘ zur erwiesen rechtsextremistischen Bestrebung ist zum jetzigen Zeitpunkt geboten, weil sie sich mit ihren öffentlichen Aktionen und Äußerungen gegen grundlegende Aspekte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richtet. Sie unterstützt den Landesverband Thüringen der Partei ‚Alternative für Deutschland‘ dabei, junge Menschen mit dem Versprechen von Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit zu radikalisieren.

Zugleich zeigt die jetzt vorgenommene Einstufung, die nach der Einstufung des Landesverbands Thüringen der AfD als gesichert rechtsextremistisch erfolgt ist, dass meine Behörde gründlich belastendes und entlastendes Material würdigt. Die ‚Junge Alternative‘ hat – insbesondere im Bereich ihres Spitzenpersonals – in den letzten Jahren sukzessive diejenigen Personen marginalisiert und abgewählt, die für moderatere Positionen eintraten und sich damit ganz auf die Linie von Björn Höcke begeben. Es liegen nun hinreichend verdichtete konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Menschenwürde, das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip vor.“