Neueste Roboterassistenz für die Neurochirurgie im Uniklinikum Jena

Mehr Präzision und erhöhte Patientensicherheit bei Eingriffen an Gehirn und Wirbelsäule

Jena. Neurochirurginnen und -chirurgen operieren an heiklen Stellen in sehr engen Strukturen, beispielsweise im Gehirn oder der Wirbelsäule. Der millimetergenaue Eindringwinkel oder die korrekte Schraubenlage sind hier besonders wichtig, um Komplikationen zu vermeiden. Deshalb nutzen die Kolleginnen und Kollegen der Klinik für Neurochirurgie am Universitätsklinikum Jena (UKJ) nun ein neues roboterassistiertes System aus Instrumentenarm und intraoperativem 3D-Röntgengerät, um Effizienz, Präzision und Patientensicherheit bei komplexen Eingriffen wie Hirnbiopsien, d.h. bei der Gewebeentnahme aus dem Gehirn, zu verbessern. Das UKJ ist thüringenweit die einzige Klinik mit diesem smarten System. Die Investition wurde mit mehr als 1,5 Millionen Euro aus dem REACT-EU-Programm gefördert.

Maßgeschneiderte Behandlungspläne spielen in der Neurochirurgie eine besondere Rolle, um die Funktionen des Gehirns und der Wirbelsäule bestmöglich zu schützen. Und genau hier setzt der roboterassistierte Instrumentenarm an: Bringt der Operateur den Roboterarm in den zu operierenden Bereich, richtet er sich automatisch präzise entsprechend des Behandlungsplanes aus und bleibt stabil in der errechneten Position. „Der Roboterarm übernimmt damit die bisher übliche zeitintensive Freihand-Platzierung von Biopsienadeln im Gehirn, Drähten oder Schrauben in der Wirbelsäule. Er ist also wie eine präzise Führungshilfe für uns Chirurgen, um die Implantate millimetergenau zu platzieren“, weiß Prof. Dr. Christian Senft, Direktor der Klinik für Neurochirurgie am UKJ. „Dadurch können wir den Behandlungsplan eins zu eins abbilden. Der roboterassistierte Eingriff ist nicht nur präziser, sondern auch schneller und weniger belastend für unsere Patienten.“ Beispielsweise verringert sich die Narkosezeit bei einer Biopsie des Hirns damit um etwa die Hälfte.

Das neue intraoperative Röntgengerät ermöglicht es den Operateuren zudem jederzeit während des Eingriffs, den korrekten Sitz von Schrauben und Drähten in 3D-Abbildungstechnik zu kontrollieren. „Das ist vor allem bei Eingriffen an der Wirbelsäule wichtig, da Patienten vor der Operation in Rückenlage, während des Eingriffs aber in Bauchlage geröntgt werden, was zu minimalen Lageveränderungen der Wirbelsäule führt“, so Christian Senft. Weitere Vorteile des Röntgengeräts: Der größere Durchmesser der Röntgenröhre und die punktgenaue Steuerung der Strahlendosis erleichtern es, die Patienten korrekt zu positionieren. Außerdem kann es ferngesteuert werden und fährt per Knopfdruck direkt zum Patienten. „Damit können wir nun in Echtzeit den Operationserfolg kontrollieren und Komplikationen sofort ausschließen. Es sind keine bisher üblichen Folgeuntersuchungen mehr notwendig. Das erhöht die Sicherheit und den Komfort für unsere Patienten entscheidend.“ Neben Biopsien am Hirn und Eingriffen an der Wirbelsäule ist u.a. geplant, mit dem roboterassistierten System künftig auch Sonden für die Epilepsiediagnostik einzusetzen.

Titelfoto: Der Roboterarm dient als präzise Führungshilfe für die Biopsienadel im Hirn. Die Position der Biopsienadel ist in Echtzeit im MRT-Bild erkennbar. – Szabó/UKJ

Kontakt

Prof. Dr. Christian Senft
Direktor der Klinik für Neurochirurgie am UKJ

Am Klinikum 1
07747 Jena

Tel.: 03641 9 32 30 11
E-Mail: neurochirurgie@med.uni-jena.de
Web: uniklinikum-jena.de/neurochirurgie/REACT_EU.html

Der „Blüm-Abschlag“ 1991: Pharma-Preise und die Ökonomie der Einheit

FACEBOOK-TEASER A) PROFIL Hook: „Was sie in Frankreich, Spanien kann, das muss sie auch in Deutschland können.“ Teaser: Mit diesem Satz setzte Arbeitsminister Norbert Blüm im Winter 1990 die westdeutsche Pharmaindustrie unter Druck. Die Situation war paradox: Die politische Einheit war vollzogen, doch die ökonomische Realität im Gesundheitswesen klaffte weit auseinander. Während ostdeutsche Arbeitnehmer noch Löhne von etwa 40 Prozent des Westniveaus bezogen, sollten ihre Krankenkassen bereits die vollen westdeutschen Preise für Medikamente zahlen. Das System drohte zu kollabieren, bevor es richtig begonnen hatte. Blüms Antwort war der sogenannte „Blüm-Abschlag“ – eine Forderung nach 55 Prozent Preisnachlass für Arzneimittel in den neuen Bundesländern. Er argumentierte nicht nur mit moralischer Solidarität, sondern nutzte geschickt den europäischen Vergleich. Wenn Konzerne in Südeuropa günstiger verkaufen konnten, warum dann nicht auch im wirtschaftlich schwächeren Osten Deutschlands? Es folgte ein Machtkampf mit Boykottdrohungen und harten Verhandlungen, der zeigte, wie fragil die Balance zwischen Marktprinzipien und sozialer Notwendigkeit in der Transformationszeit war. Diese Episode erzählt viel darüber, wie die Kosten der Einheit verteilt wurden und welche Kompromisse nötig waren, um das System zu stabilisieren. B) SEITE 1 (Kontext) Hook: Westliche Preise treffen auf ostdeutsche Löhne – das finanzielle Dilemma der Einheit 1990. Teaser: Um den sofortigen Bankrott der neu gegründeten Krankenkassen in den neuen Bundesländern zu verhindern, griff die Bundesregierung 1991 zu einem drastischen Mittel: Sie verordnete der Pharmaindustrie per Gesetz einen Zwangsrabatt von bis zu 55 Prozent für den Ost-Markt. Arbeitsminister Norbert Blüm begründete dies mit der Diskrepanz zwischen den Einnahmen der Ost-Kassen und den Preisen westlicher Medikamente. Er verwies dabei explizit auf die Preisgestaltung im europäischen Ausland, wo deutsche Medikamente oft deutlich günstiger waren als im Mutterland. Der „Blüm-Abschlag“ blieb bis Ende 1993 in Kraft und gilt als eines der deutlichsten Beispiele für staatlichen Interventionismus in der Nachwendezeit, um die soziale Symmetrie zu wahren. C) SEITE 2 (pointiert, ruhig) Hook: Solidarität per Gesetzblatt. Teaser: Der „Blüm-Abschlag“ zwang die Pharmaindustrie ab 1991, ihre Preise in Ostdeutschland an die dortige Kaufkraft anzupassen. Die simple Formel lautete: Wo die Löhne nur halb so hoch sind, dürfen die Pillen nicht das Doppelte kosten. Ein früher Konflikt der Einheit, der zeigte, dass Marktpreise durchaus verhandelbar sind, wenn der politische Druck groß genug ist. QUELLE Neue Zeit, Mo. 31.12.1990; Archivmaterial Bundestag & BVerfG (1990/1991)