20 Jahre Flussgebietsgemeinschaft Elbe – Festkolloquium in Magdeburg

Gemeinsam für die Elbe: Ende März 2004 haben die zehn Bundesländer im Einzugsgebiet des knapp 1.100 Kilometer langen Stroms zusammen mit dem Bund die Flussgebietsgemeinschaft Elbe gegründet. Sie koordiniert seitdem die Gewässerbewirtschaftung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie und das länderübergreifende Hochwasserrisikomanagement. Beim Festkolloquium zum 20. Jahrestag der Gründung unterstrich Umweltstaatssekretär Dr. Steffen Eichner heute in Magdeburg die große Bedeutung der gemeinsamen Einrichtung, deren Geschäftsstelle in der Landeshauptstadt beheimatet ist.

Er gratulierte zum Jubiläum und sagte: „Die Elbe ist eine wichtige Lebensader für Mensch und Tier. Ihr Wasserstand und die Wasserqualität sind für weite Teile Deutschlands von enormer Bedeutung. Daher ist es gut, dass die Elbe-Bundesländer für ihren Strom seit nunmehr 20 Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten. Hochwasser kennt keine Ländergrenzen und auch der Gewässerschutz muss bei einem solch großen Fluss länderübergreifend eng abgestimmt und koordiniert werden. Hier kann die Flussgebietsgemeinschaft seit zwei Jahrzehnten punkten. Weiter so!“

Mitglieder der Flussgebietsgemeinschaft Elbe sind neben Sachsen-Anhalt auch Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, das aktuell Vorsitzland ist, sowie der Bund.

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus betonte in einer Video-Botschaft an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer: „In Zeiten des fortschreitenden Klimawandels kommen große Herausforderungen auf uns zu, die wir am besten kooperativ lösen, gleichzeitig können wir von den Erfahrungswerten und Expertisen unserer Mitstreiter profitieren. Die Bewirtschaftung der Gewässer ist heute wichtiger denn je: Starkregenereignisse wie an der Ahr oder auch das glücklicherweise glimpflich Verlaufene Hochwasser Ende 2023 an der Elbe verdeutlichen die Dringlichkeit der Zusammenarbeit. Hochwasserschutz an der Elbe hat eine hohe Priorität, dafür setze ich mich seit vielen Jahren ein.“

Hintergrund:

Zur Koordinierung der seit 2000 geltenden EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der 2007 in Kraft getretenen EU-Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement arbeiten rund 140 Personen in zwölf Gremien und Arbeitsgruppen zusammen.

Oberstes Beschlussgremium ist die Elbe-Ministerkonferenz, der die für Wasserwirtschaft zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren angehören. Seit Gründung der Flussgebietsgemeinschaft im Jahr 2004 fanden acht Elbe-Ministerkonferenzen statt, bei denen fünf Elbe-Erklärungen veröffentlicht wurden. Zur fachlichen Abstimmung gibt es zudem den Elbe-Rat und den Koordinierungsrat.

Die Elbe fließt auf knapp 730 Kilometern durch Deutschland; ihr Einzugsgebiet von rund 148.300 km² umfasst gut ein Viertel der Fläche der Bundesrepublik – damit liegt die Elbe in Europa hinter Donau, Weichsel und Rhein an vierter Stelle.

Umerziehung hinter Mauern: Spezialkinderheime der DDR

Journalistischer Text - Teaser Seite Disziplinierung im Kollektiv Hinter den Mauern der 38 Spezialkinderheime blieb der Alltag für Außenstehende oft unsichtbar, während drinnen der Unterricht und das Leben strengen Regeln folgten. Wer als Kind in dieses geschlossene System der Jugendhilfe geriet, verließ das Gelände oft monatelang nicht. Ich blicke auf Berichte zurück, die zeigen, wie schnell man als Jugendlicher durch westliche Kleidung oder falsche Musik ins Visier der Behörden geriet. Es war eine Zeit, in der individuelle Anpassungsschwierigkeiten oft als politische Gegnerschaft gedeutet wurden. Journalistischer Text - Seite Der Weg in die staatliche Erziehung Der Übergang vom Elternhaus in ein Spezialkinderheim erfolgte oft abrupt und basierte auf einer weiten Auslegung von Disziplinschwierigkeiten. Bereits Auffälligkeiten wie häufiger Widerspruch in der Schule oder das Tragen westlicher Kleidung konnten Anfang der 1980er Jahre dazu führen, dass die Jugendhilfe eingriff. Die Kriterien für eine Einweisung waren dabei nicht nur pädagogischer, sondern oft auch politischer Natur. Erreichte ein Jugendlicher das 14. Lebensjahr und galt das behördliche Erziehungsziel als nicht erfüllt, drohte die Überstellung in einen Jugendwerkhof. Diese Maßnahme konnte der Heimleiter ohne externe Rücksprache anordnen. Statistiken aus dem Jahr 1986 belegen, dass zu diesem Zeitpunkt über 3.400 Plätze in solchen Einrichtungen bereitstanden, um junge Menschen wieder auf den vorgegebenen gesellschaftlichen Kurs zu bringen.