Sachsen-Anhalt verschärft Vorgehen bei Schulpflichtverletzungen

Im Kampf gegen Jugendkriminalität hat der Landtag von Sachsen-Anhalt ein ressort- und fachbereichsübergreifendes Herangehen beschlossen. Eine der festgelegten Maßnahmen ist die Anpassung des Erlasses zur Meldung von Schulpflichtverletzungen, damit entsprechende Meldungen früher erfolgen und an die für Schulpflichtverletzungen zuständige Behörde kommuniziert werden.

Die Erlassänderung hat das Ministerium für Bildung nun veröffentlicht.

Für Lehrkräfte enthält der neue Erlass eine klare Handlungsanleitung zum Umgang mit einer möglichen Schulpflichtverletzung. Darüber hinaus besteht die wesentliche Änderung darin, dass die Frist zur Kontaktaufnahme mit den Personensorgeberechtigten bei anhaltendem unentschuldigtem Fehlen (tage- oder stundenweise) von bisher einer Woche auf drei Tage verkürzt wurde. Auch die Frist zur Meldung der Schulpflichtverletzung an die zuständige Behörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) wurde ausgeschärft.

Bildungsministerin Eva Feußner: „Die Verschärfung des Vorgehens bei Schulpflichtverletzungen und Schulabsentismus ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Jugendkriminalität. Durch die frühzeitige Meldung und konsequente Handhabung können wir gezielt intervenieren und den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Familien Unterstützung bieten, um sie wieder in den schulischen Alltag zu integrieren. Darüber hinaus ist der Kampf gegen Schulabsentismus wesentlich bei der Verhütung von Schulabbruch.“

Hintergrund:

Die aktive Form der Schulverweigerung zeichnet sich dadurch aus, dass Schülerinnen und Schüler wiederholt unentschuldigt der Schule fernbleiben. Hierbei kann es sich sowohl um stundenweises als auch um tageweises Fernbleiben handeln, das sich bis zur völligen Schulabsenz ausdehnen kann. Schulen sind gehalten, der Schulverweigerung in erster Linie mit pädagogischen und erzieherischen Mitteln vorbeugend und vermittelnd zu begegnen.

Der Erlassänderung ging eine Beteiligung bzw. Anhörung voraus, zu der alle Landkreise und die kreisfreien Städte sowie der Landeseltern- und der Landesschülerrat dazu aufgerufen waren, Stellungnahmen abzugeben.

Der Erlass und die dazugehörige Handlungsanleitung zum Umgang mit einer möglichen Schulpflichtverletzung sind hier zu finden: https://mb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/Erlasse/Schulpflichtverletzungsrunderlass.pdf 

Foto: Pixabay

Schulpflichtverletzungsrunderlass

Redakteur/Autor/Blogger/Journalist: Arne Petrich

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