Jugendhaus Dessau 1953: Ein Versuch mit Selbstverwaltung im Strafvollzug

Ein grauer Morgen im Jahr 1953. In einem Gebäude in Dessau versammeln sich Jugendliche in einem Aufenthaltsraum. Stimmen werden laut, andere hören aufmerksam zu. Es wird diskutiert, abgewogen, manchmal auch gestritten. Anders als in vielen vergleichbaren Einrichtungen dieser Zeit soll hier nicht allein die Anweisung von oben gelten. Im neu gegründeten Jugendhaus Dessau wird ein pädagogisches Experiment versucht – eines, das innerhalb des frühen DDR-Strafvollzugs ungewöhnlich erscheint.

Der Leiter der Einrichtung, Helmut Hannig, setzt auf ein Modell der begrenzten Selbstverwaltung. Jugendliche sollen in Gruppen Verantwortung übernehmen, ihren Alltag teilweise mitgestalten und Konflikte nicht nur durch Anordnung von oben klären lassen. Regelverstöße werden in Versammlungen angesprochen, Entscheidungen teilweise gemeinsam diskutiert. Die Idee dahinter ist ein pädagogischer Ansatz, der auf Mitwirkung und Selbsterziehung setzt. Durch Beteiligung am Gruppenleben sollen die Jugendlichen lernen, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen und Orientierung für ihr weiteres Leben zu finden.

Der Alltag im Jugendhaus bleibt dennoch klar strukturiert. Arbeit, Ausbildung und feste Tagesabläufe bestimmen den Rhythmus der Tage. Aufstehen, Arbeitszeiten, Unterricht und Freizeit folgen einem geregelten Plan. Auch die institutionellen Rahmenbedingungen sind deutlich spürbar. Das Jugendhaus ist Teil des Strafvollzugssystems der frühen DDR und damit eingebunden in staatliche Vorgaben, Aufsicht und Kontrolle.

Gerade in dieser Verbindung aus pädagogischem Anspruch und staatlicher Struktur liegt die Besonderheit des Dessauer Experiments. Innerhalb eines streng organisierten Systems wird versucht, Räume für Mitverantwortung und gemeinschaftliche Entscheidungen zu schaffen. Für einige der Beteiligten blieb diese Phase später als ungewöhnliche Erfahrung in Erinnerung – als ein kurzer Moment, in dem im Alltag des Jugendstrafvollzugs auch neue Wege erprobt wurden.