
Wenn die Volkskammer in Ost-Berlin tagte, reisten die Abgeordneten aus allen Teilen der DDR an. Offiziell waren sie Arbeiter, Ingenieure, Lehrer oder Funktionäre, die neben ihrem Beruf ein Mandat als Volksvertreter ausübten. Das Amt galt als Ehrenamt und wurde nicht als bezahlte parlamentarische Tätigkeit dargestellt.
Im Alltag brachte das Mandat jedoch Vorteile mit sich, die vielen DDR-Bürgern verschlossen blieben.
Nach § 45 der Geschäftsordnung der Volkskammer erhielten Abgeordnete und Nachfolgekandidaten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Historische Untersuchungen nennen dafür meist rund 500 Mark monatlich, einzelne zeitgenössische Berichte sprechen sogar von bis zu 1.000 Mark. Für viele Familien entsprach das dem halben oder sogar fast einem gesamten Monatslohn eines Industriearbeiters.
Während Arbeiter ihr Einkommen durch Schichtarbeit, Überstunden oder Prämien aufbesserten, floss diese Pauschale unabhängig von tatsächlich entstandenen Kosten. Quittungen oder detaillierte Nachweise waren nicht erforderlich. Das Geld stand den Mandatsträgern direkt zur Verfügung.
Hinzu kam ein weiterer Vorteil, der im DDR-Alltag spürbar war. Wer regelmäßig mit der Deutschen Reichsbahn unterwegs war, kannte die Kosten für Fahrkarten und die Mühen längerer Reisen. Volkskammer-Abgeordnete dagegen konnten die öffentlichen Verkehrsmittel des Landes kostenlos nutzen. Dienstreisen nach Berlin, Fahrten zu Veranstaltungen oder private Reisen belasteten die Haushaltskasse deutlich weniger.
Für die meisten Menschen bestand der Alltag aus Arbeit, Einkaufen, Organisieren und dem ständigen Umgang mit knappen Ressourcen. Die Mitglieder der Volkskammer lebten nicht in einer anderen Welt, verfügten jedoch über Vergünstigungen, die ihnen manches erleichterten. Die steuerfreie Pauschale und die freie Nutzung des Verkehrsnetzes sorgten dafür, dass sich ihr Lebensalltag in einigen Punkten von dem vieler Bürger unterschied – auch wenn das Mandat offiziell als Ehrenamt geführt wurde.