Sachsen-Anhalt treibt Wärmewende voran und fordert Vertrauen bei der Stromsteuer

Auf der Kabinettspressekonferenz in Magdeburg standen wegweisende Entscheidungen und deutliche Appelle im Mittelpunkt. Energieminister Professor Dr. Armin Willingmann und Regierungssprecher Dr. Matthias Schube informierten über die Verabschiedung eines neuen Landesgesetzes zur kommunalen Wärmeplanung, wichtige Initiativen im Bundesrat und die Debatte um die Stromsteuersenkung.

Kommunale Wärmeplanung: Ein Fahrplan für die postfossile Wärmeversorgung
Ein zentrales Thema war die Verabschiedung des Landesgesetzes zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Dieses Gesetz überführt das bereits seit Januar 2024 geltende Bundes-Wärmeplanungsgesetz in die Landesgesetzgebung. Da Sachsen-Anhalt zu den vier Bundesländern gehört, die kein eigenes Klimaschutzgesetz haben, war hierfür ein erhöhter gesetzgeberischer Aufwand notwendig.

Das Kernziel des Gesetzes ist es, Planungssicherheit für Bürger und Unternehmen zu schaffen. Es geht darum festzustellen, wie die Wärmeversorgung in den Gemeinden künftig gestaltet werden soll, insbesondere im postfossilen Zeitalter, wenn die Gasversorgung schrittweise zurückgefahren wird. Die Wärmeplanung soll aufzeigen, welche Möglichkeiten der Wärmeversorgung bestehen, wie z.B. Fernwärme, Nahwärmenetze von Stadtwerken oder anderen Anbietern, und wo individuelle Lösungen erforderlich sind.

Die Fristen für die Gemeinden sind klar definiert: Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern – in Sachsen-Anhalt sind dies Halle und die Landeshauptstadt Magdeburg – müssen ihre Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 abschließen. Kleinere Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Bemerkenswert ist, dass 59 Gemeinden in Sachsen-Anhalt bereits vor Verabschiedung des Gesetzes mit eigenen Wärmeplanungen begonnen haben, wobei 52 davon bis Ende 2025 fertig sein sollen. Dies zeige, dass das Thema in den Gemeinden bereits angekommen sei.

Das Landesgesetz sieht auch vereinfachte und verkürzte Verfahren vor, insbesondere für kleinere Gemeinden mit unter 10.000 Einwohnern oder in Gebieten, wo die künftige Wärmeversorgung, z.B. ohne bestehendes Gasnetz, bereits klar ist. Minister Willingmann betonte die Notwendigkeit, schnell eine Fachplanung zu erreichen, damit die Menschen wissen, ob sie auf Fern- oder Nahwärme hoffen können oder selbst aktiv werden müssen, beispielsweise mit einer Wärmepumpe.

Die Umsetzung der Wärmewende erfordert enorme Investitionen: Bis 2030 werden deutschlandweit 750 Milliarden Euro benötigt, bis 2045 sogar das Doppelte. Willingmann wies auf die Notwendigkeit einer soliden Finanzierungsgrundlage hin, wie den im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehenen „Deutschlandfonds“ oder den von Sachsen-Anhalt vorgeschlagenen „Energiewendefonds“. Er bekräftigte, dass die Wärmewende trotz möglicher zeitlicher Streckungen kommen werde.

Minister Willingmann kündigte zudem eine Sommertour ab dem 14. Juli an, bei der er sich vor Ort in Merseburg, Haldensleben, Gardelegen, Wernigerode und Herbst über den Stand der Energie- und Wärmeplanung informieren will. Bezüglich der Förderung von Wärmepumpen begrüßte er, dass der Bund diese Unterstützung nicht gestrichen habe und forderte eine sozial gestaffelte Weiterführung, da Wärmepumpen trotz sinkender Preise weiterhin kostenintensiv seien.

Wichtige Kabinettsbeschlüsse und Bundesratsinitiativen
Neben der Wärmeplanung wurden weitere relevante Themen besprochen:

• Kita-Bereich: Sachsen-Anhalt hat einen Vertrag mit dem Bund über fast 100 Millionen Euro zur Qualitätsentwicklung und für zusätzliche Fachkräfte im Kita-Bereich abgeschlossen. Regierungssprecher Schube hob hervor, dass dies Standards biete, die nicht viele Regionen in Europa bieten könnten.

• EU-Vorschlag zur Fahrzeugüberwachung: Das Kabinett lehnte den EU-Vorschlag, Autos, die älter als 10 Jahre sind, jährlich zum TÜV zu schicken, mit Empörung ab. Begründung: Technische Versagen bei älteren Automobilen sind bei Verkehrsunfällen die Ausnahme. Der Ministerpräsident regte an, die EU solle sich lieber um „wirkliche Probleme“, wie in der Chemieindustrie, kümmern.

• Frauen in Führungspositionen: Der Anteil von Frauen in gehobenen Führungspositionen der Landesverwaltung ist von rund 31% im Jahr 2012 auf 42% im Jahr 2024 gestiegen. Frau Benne werde hierzu in den kommenden Wochen eine ausführliche Unterrichtung für die Medien geben.

• Landesentwicklungsplan: Der Entwurf geht in die zweite Runde. Ziel ist die Verabschiedung in dieser Legislaturperiode. Themen sind unter anderem großflächiger Einzelhandel und Abbau von Bodenschätzen.

• Sondervermögen „Wirtschaftsbooster“: Sachsen-Anhalt wird der Zustimmung zu diesem wichtigen Bundesratsvorhaben zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland am kommenden Freitag zustimmen.

• Abschiebehäftlinge in Justizvollzugsanstalten: Eine Bundesratsinitiative Sachsen-Anhalts, Abschiebehäftlinge in Ausnahmefällen in normalen Gefängnissen unterzubringen, könnte am Freitag im Bundesrat behandelt werden. Minister Willingmann erklärte, dass das Kabinett dem zugestimmt habe und es auch für Sozialdemokraten nicht undenkbar sei, um Abschiebungen zu erleichtern oder zu beschleunigen. Es handelt sich um eine zeitlich befristete Maßnahme, bis ausreichend EU-konforme Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Stromsteuer: Appell für Glaubwürdigkeit und umfassende Entlastung
Ein weiterer Streitpunkt war die Stromsteuer. Minister Willingmann zeigte sich „unglücklich“ und „enttäuscht“ über das Ergebnis des Koalitionsausschusses der Bundesregierung, die eine Senkung der Stromsteuer als Sofortmaßnahme im Koalitionsvertrag versprochen hatte. Die Senkung wurde nun auf die Landwirtschaft und das produzierende Gewerbe (Industrie) beschränkt und soll erst zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, während Privatleute und kleinere Unternehmen weiterhin den vollen Höchstsatz zahlen müssen.

Willingmann kritisierte, dass hier Vertrauen „sehr intensiv in Anspruch genommen“ worden sei, insbesondere bei den Menschen in Ostdeutschland, die mit niedrigeren Lohngefügen stärker von hohen Energiekosten betroffen seien. Er forderte den Bundesfinanzminister und die Bundeswirtschaftsministerin in einem Brief auf, die Aussage des Koalitionsvertrags stärker zu konkretisieren und die Senkung nicht nur in Aussicht zu stellen.

Sein Vorschlag: Eine zweistufige Senkung der Stromsteuer für alle. Ein erster Cent Entlastung pro Kilowattstunde ab dem 1. Januar 2026, gefolgt von einem weiteren Cent ab dem 1. Januar 2027. Dies würde die fiskalische Situation berücksichtigen und gleichzeitig die Glaubwürdigkeit der Politik erhöhen.

Mit diesen weitreichenden Entscheidungen und Appellen unterstrich die Landesregierung Sachsen-Anhalts ihr Engagement für die Energiewende und die Entlastung der Bürger, während sie gleichzeitig ihre Positionen auf Bundesebene deutlich macht.