Die DDR hielt die Existenz der Todesstrafe bis zu ihrer Abschaffung 1987 weitgehend geheim. Von 1960 bis 1981 fanden in der zentralen Hinrichtungsstätte in Leipzig Exekutionen statt – zunächst durch die „Fallschwertmaschine“, eine Guillotine, später durch einen Genickschuss. Neben Schwerverbrechern fielen auch politische Gegner dem System zum Opfer, darunter der 29-jährige Grenzsoldat Manfred Smolka, der 1960 hingerichtet wurde. Sein Fall zeigt die perfide Vorgehensweise der Staatssicherheit: Er wurde mit einem perfiden Trick zurück in die DDR gelockt, angeklagt und zum Tod verurteilt. Die Todesurteile wurden unter strenger Geheimhaltung vollstreckt, Leichen anonym eingeäschert, Dokumente manipuliert. Erst nach der Wende kamen diese Verbrechen ans Licht, und Unschuldige wie Smolka wurden posthum rehabilitiert.
In der Analyse verdeutlichen die Hinrichtungen in der DDR das autoritäre und repressive Wesen des sozialistischen Staates, der mit aller Härte gegen vermeintliche Staatsfeinde vorging. Besonders perfide war das systematische Verschleiern der Exekutionen: Selbst die Angehörigen erfuhren oft nicht die Wahrheit über den Tod der Verurteilten. Dies diente nicht nur der Kontrolle über die Bevölkerung, sondern auch der internationalen Tarnung. Spätestens in den 1970er-Jahren wurde die Todesstrafe ein politisches Tabu, weil die DDR international als reformfähig und menschenrechtskonform erscheinen wollte. Dennoch wurden noch bis 1981 Menschen hingerichtet – ein Beweis dafür, wie weit der Staat bereit war zu gehen, um seine Macht zu sichern.
Der Fall Smolka ist ein Beispiel für die gnadenlose Härte des Systems: Ein junger Mann, dessen einziges Verbrechen es war, dem Unrechtsstaat zu entkommen, wurde zum Tode verurteilt. Die Geheimhaltung und nachträgliche Fälschung von Dokumenten zeigen die Skrupellosigkeit, mit der der DDR-Staat agierte. Erst nach der Wiedervereinigung wurde das volle Ausmaß der DDR-Hinrichtungspraxis bekannt, und die Opfer konnten rehabilitiert werden. Diese dunkle Episode deutscher Geschichte ist ein Mahnmal dafür, wie ein Staat seine Justiz für politische Zwecke missbrauchen kann – und ein Aufruf, historische Aufarbeitung und Erinnerungskultur nicht zu vernachlässigen.