BGH: Rechtskräftige Verurteilung eines Weimarer Richters wegen Rechtsbeugung

Verurteilung eines Richters am Amtsgericht Weimar wegen Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen rechtskräftig

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit seinem Urteil vom heutigen Tag die Revisionen sowohl des Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023 als unbegründet verworfen. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts, den Angeklagten wegen Rechtsbeugung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung zu verurteilen, rechtskräftig.

Hintergrund des Verfahrens
Der Fall geht auf eine Entscheidung des Angeklagten im April 2021 zurück, als dieser, damals als Familienrichter tätig, eine einstweilige Anordnung erließ, mit der den Leitungen und Lehrkräften zweier Weimarer Schulen untersagt wurde, bestimmte Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber den Schülern durchzusetzen. Laut den Feststellungen des Landgerichts hatte der Richter bereits Anfang 2021 den Entschluss gefasst, eine solche Entscheidung zu treffen, und zielgerichtet darauf hingearbeitet, dass ein entsprechendes Verfahren in seinen Zuständigkeitsbereich gelangte. Dazu hatte er das Verfahren verdeckt vorbereitet und gelenkt, indem er beispielsweise die Einleitung eines Kinderschutzverfahrens mit beeinflusste. Darüber hinaus wählte er Sachverständige aus, deren Rechtsauffassung seiner eigenen entsprach, und nahm Kontakt zu diesen über seine private E-Mail-Adresse auf, bevor das Verfahren offiziell begann.

Feststellung der Rechtsbeugung
Das Landgericht Erfurt bewertete das Verhalten des Angeklagten als schwere Rechtsbeugung, da dieser in elementarer Weise gegen Verfahrensvorschriften verstieß. Hinzu kamen zahlreiche Gehörsverstöße, die nach Ansicht des Gerichts Teil einer bewussten Strategie waren. Der Angeklagte habe sein Richteramt gezielt benutzt und missbraucht, um eine vorgefasste Rechtsauffassung durchzusetzen. Die Verfahrensverstöße seien derart schwerwiegend, dass weder die Motive des Angeklagten noch die materielle Rechtskonformität seiner Endentscheidung relevant seien. Durch sein Handeln begünstigte der Richter die Eltern, die das Kinderschutzverfahren angeregt hatten, und benachteiligte den Freistaat Thüringen.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs
In der Revision des Angeklagten prüfte der Bundesgerichtshof, ob das Urteil des Landgerichts formelle oder sachliche Rechtsfehler zu seinem Nachteil aufwies. Diese Überprüfung verlief jedoch ohne Beanstandung. Der BGH bestätigte, dass das Landgericht sowohl in der Bewertung der objektiven als auch der subjektiven Tatseite korrekt vorgegangen sei. Insbesondere die Verfahrensverstöße – wie die heimliche Auswahl der Sachverständigen und die verdeckte Verfahrensvorbereitung – rechtfertigten die Verurteilung wegen Rechtsbeugung. Auch die Revision der Staatsanwaltschaft, die das Urteil in anderer Hinsicht überprüft wissen wollte, führte zu keinem abweichenden Ergebnis, da keine Fehler zum Vorteil des Angeklagten festgestellt werden konnten.

Bedeutung des Urteils
Mit der Bestätigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof wird die Entscheidung des Landgerichts Erfurt rechtskräftig. Der Fall unterstreicht die Bedeutung der richterlichen Unparteilichkeit und die strikte Beachtung der Verfahrensregeln, insbesondere in Fällen, die von öffentlichem Interesse sind. Das Verhalten des Angeklagten, der sein Amt zur Durchsetzung persönlicher Ansichten missbraucht habe, wurde vom Gericht als schwerwiegende Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze bewertet.

Das Urteil sendet ein klares Signal: Richter, die ihre Machtbefugnisse missbrauchen und das Vertrauen in die Justiz untergraben, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Zugleich betont der Fall die Notwendigkeit eines transparenten und unabhängigen Verfahrensablaufs, der sicherstellt, dass das Recht nicht zum Werkzeug individueller Interessen wird.

 

Ostdeutsche Identitätssuche im Winter 1989/90

Journalistischer Text - Facebook Das Lied „Halb und Halb“ von Wenzel und Mensching zeichnet ein präzises Bild der DDR in ihrer Endphase, das keine Befreiung, sondern einen Zustand der lähmenden Unentschlossenheit zwischen den Systemen beschreibt. Spezifisch ostdeutsche Erfahrungen werden durch Metaphern greifbar gemacht. Der Polizist erscheint als halb Mensch, halb Maschine, was den Autoritätsverlust der Staatsmacht bei gleichzeitiger physischer Präsenz verdeutlicht. Auch die topografische Situation Berlins findet Erwähnung. Die Stadt wird als nur noch halb eingezäunt beschrieben, ein Verweis auf die faktische Öffnung der Grenze bei fortbestehender architektonischer Trennung der Stadt. Der Text dokumentiert zudem eine Skepsis gegenüber der Vereinigung. Der neue Wohlstand wirkt fragil, was die ostdeutsche Perspektive einer unsicheren Zukunft und den Verlust vertrauter Strukturen betont.

Die Biermann-Ausbürgerung und der Beginn des offenen Widerstands in Jena

1. Teaser Profil Ein einziger Abend im November 1976 veränderte das politische Klima einer ganzen Stadt unwiderruflich und markierte den Punkt ohne Wiederkehr. Es war jener graue Novemberabend, an dem die Tagesschau in Schwarz-Weiß flimmerte und eine Nachricht in die Wohnzimmer trug, die wie ein physischer Schlag wirkte. In einer Jenaer Privatwohnung saßen zwei Dutzend junge Menschen, umgeben von Zigarettenrauch und klirrenden Teegläsern, und starrten ungläubig auf den Bildschirm. Die Ausbürgerung Wolf Biermanns war nicht nur ein Verwaltungsakt gegen einen Liedermacher; sie war für diese Generation in der DDR das endgültige Signal, dass der "Sozialismus mit menschlichem Antlitz" eine Illusion bleiben würde. Die Reaktion ließ in der Universitätsstadt nicht lange auf sich warten. Einen Tag später, im „Klub der Intelligenz“, suchten viele nach Antworten. Der Saal war überfüllt mit jungen Gesichtern, die eigentlich wegen einer Lesung von Jurek Becker gekommen waren. Als dieser die Protestnote der Berliner Künstler verlas, brach sich das Unausgesprochene Bahn. Ein Raunen schwoll zu einer offenen Debatte an, die den Rahmen des Erlaubten sprengte. Doch der Geist war aus der Flasche. In der Evangelischen Jungen Gemeinde (JG) Stadtmitte gärte es weiter. Hier wurde nicht nur diskutiert, hier wurde gehandelt. Man schrieb den Offenen Brief der Künstler ab und sammelte Unterschriften. Die Antwort des Repressionsapparates folgte prompt und brutal in der Nacht zum 19. November. Doch statt Rückzug erzeugte die staatliche Härte eine Solidarisierungswelle, die quer durch die sozialen Schichten Jenas ging. 2. Teaser Seite Arne Petrich Ein einziger Abend im November 1976 veränderte das politische Klima einer ganzen Stadt unwiderruflich und markierte den Punkt ohne Wiederkehr. Die Ausbürgerung Wolf Biermanns war für viele junge Menschen in Jena das endgültige Signal, dass der "Sozialismus mit menschlichem Antlitz" eine Illusion bleiben würde. Im „Klub der Intelligenz“ eskalierte die Situation, als Jurek Becker statt nur aus seinen Büchern zu lesen, die politische Realität thematisierte. Die daraufhin einsetzende Repression der Stasi, verraten durch Spitzel in den eigenen Reihen, führte zu Verhaftungen in der Jungen Gemeinde. Doch das Kalkül der Macht ging nicht auf: Statt Angst herrschte plötzlich eine neue, praktische Solidarität. Matthias Domaschk und andere organisierten Hilfe, sammelten Geld und vernetzten sich über soziale Grenzen hinweg. Es entstand ein Riss zwischen Staat und Jugend, der sich bis 1989 nicht mehr schließen sollte. 3. Teaser Jenapolis Ein einziger Abend im November 1976 veränderte das politische Klima einer ganzen Stadt unwiderruflich. Die Nachricht von der Ausbürgerung Wolf Biermanns löste in Jena eine Kettenreaktion aus, die vom „Klub der Intelligenz“ bis in die Junge Gemeinde reichte. Wo der Staat mit Härte und Verhaftungen reagierte, entstand unerwartet eine breite Solidaritätsbewegung. Historisch betrachtet markiert dieser November den Moment, in dem sich ein Riss auftat, der das Ende der DDR einläutete – der Beginn eines offenen Widerstands, der sich nicht mehr einschüchtern ließ.