Wie 1990 hunderttausende Staatsdiener überprüft wurden und warum die ostdeutsche Verwaltung bis heute westdeutsch geprägt ist.
Mit dem 3. Oktober 1990 standen hunderttausende Staatsbedienstete der DDR vor einer ungewissen Zukunft. Ihr Dienstherr existierte nicht mehr. Der Einigungsvertrag (Artikel 13, 20 und Anlage I) musste das Unmögliche regeln: Eine ideologisch geprägte Verwaltung in eine rechtsstaatliche Bürokratie zu verwandeln, ohne dabei die Funktionsfähigkeit des Staates kollabieren zu lassen.
Das Instrument der „Warteschleife“
Um Massenentlassungen abzufedern, führte der Vertrag ein sozialpolitisches Novum ein: Die „Warteschleife“. Angestellte von aufgelösten Behörden (z.B. DDR-Ministerien) wurden nicht sofort entlassen, sondern erhielten für sechs Monate (bei Älteren neun Monate) ein „Wartegeld“ in Höhe von 70 % ihres letzten Gehalts. In dieser Zeit sollten sie sich neu bewerben oder qualifizieren. Wer keine Stelle fand, schied aus. Dies betraf tausende Verwaltungsmitarbeiter, Diplomaten und Offiziere. Es war ein „sanfter“ Übergang in die Arbeitslosigkeit, der den sofortigen sozialen Absturz verhinderte, aber vielen Ostdeutschen klar machte: Im neuen Staat werden wir nicht gebraucht.
Der Stasi-Check und die Import-Beamten
Für diejenigen, die bleiben wollten (z.B. Lehrer, Polizisten), errichtete der Vertrag hohe moralische Hürden. Die „außerordentliche Kündigung“ war möglich, wenn ein Arbeitnehmer für das MfS tätig war. Dies führte zur Praxis der „Regelanfrage“ bei der neu geschaffenen Gauck-Behörde. Jeder Bewerber wurde durchleuchtet.
Gleichzeitig wurden Führungspositionen in den neuen Ministerien massiv mit „Leihbeamten“ aus dem Westen besetzt. Was als notwendige Aufbauhilfe begann, führte zu einer dauerhaften West-Dominanz in der Verwaltungselite des Ostens. Der Einigungsvertrag organisierte so einen fast vollständigen Austausch des administrativen Personals – eine „Säuberung“ im Namen der Demokratie, die jedoch das Gefühl der Fremdverwaltung im Osten verstärkte.