Die Bundesregierung plant Änderungen im Sprengstoffrecht, die auch zu Strafverschärfungen bei Geldautomatensprengungen führen. Der Bundesrat hat am 22. November 2024 zu einem entsprechenden Gesetzentwurf Stellung genommen und dabei ein noch härteres Durchgreifen gefordert.
Fünf Jahre Mindeststrafe bei Automatensprengungen
Den Ländern gehen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Strafverschärfungen nicht weit genug. Wird bei einem Diebstahl Sprengstoff eingesetzt, wie dies bei der Sprengung von Geldautomaten der Fall ist, fordert der Bundesrat immer eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht hingegen grundsätzlich von einer Mindeststrafe von zwei Jahren aus – erst wenn die Tat zu einer schweren Gesundheitsgefährdung führt, erhöht sich diese auf fünf Jahre. Geldautomatensprengungen ähnelten einem besonders schweren Fall des Raubes und bewegten sich bei Explosionen in Wohnhäusern sogar nah am versuchten Mord, begründet der Bundesrat seine Forderung. Auf eine Gesundheitsgefährdung könne es nicht ankommen, da so der Gefährdungsgrad von Geldautomatensprengungen verharmlost werde.
Sprengstoffe im Nachlass
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auch, eine Regelung zum Umgang mit Sprengstoffen, die im Nachlass eines Verstorbenen gefunden werden, in das Gesetz mit aufzunehmen. Erben müssten demnach zeitnah veranlassen, dass diese gefährlichen Stoffe durch einen Berechtigten abgeholt werden. Dies würde verhindern, dass die Erben Sprengstoffe unberechtigt behalten oder selbst unsachgemäß und damit gefahrenvoll bei Behörden oder Polizei abgeben.
Was der Gesetzgeber vorhat
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, den Straftatbestand des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zu erweitern: Neben der geplanten Erhöhung der Mindeststrafen für Diebstähle, bei denen Sprengstoff benutzt wird, soll bei einigen Delikten zukünftig bereits der Versuch strafbar sein. Dies betrifft den Umgang, Erwerb oder die Einführung von Sprengstoffen. Auch soll der Verdacht der gewerbs- und bandenmäßige Begehung von Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz zur Überwachung der Telekommunikation durch die Strafverfolgungsbehörden berechtigen, um die organisierte Kriminalität besser bekämpfen zu können.
Erheblicher Anstieg der Geldautomatensprengungen
Hintergrund der beabsichtigten Gesetzesänderungen ist nach der Gesetzesbegründung, dass sich innerhalb der letzten zehn Jahre die Fälle der Straftaten mit Sprengstoffgebrauch mehr als verdoppelt hätten. Insbesondere im Bereich der Sprengung von Geldautomaten sei ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen. Dadurch würden nicht nur Unbeteiligte in unmittelbarer Umgebung von Geldautomaten, sondern auch Einsatzkräfte erheblich gefährdet. Hinzu käme häufig eine besonders rücksichtslose und gefährliche Flucht der Täter mit hochmotorisierten Fahrzeugen. Zudem entstünden erhebliche finanzielle Schäden im dreistelligen Millionenbereich.
Wie es weitergeht
Nachdem die Bundesregierung die Gelegenheit hatte, sich zur Stellungnahme des Bundesrates zu äußern, ist der Bundestag am Zug. Sollte er das Gesetz beschließen, wird sich der Bundesrat erneut abschließend damit befassen.