Der Thüringer Landesrechnungshof informiert

Erfurt. Mit dem Jahresbericht 2024 legt der Rechnungshof dem Landtag und der Landesregierung das Ergebnis seiner Prüfung der Haushaltsrechnung 2022 sowie der Haushalts- und Wirtschaftsführung für das entlastende Jahr, aber auch für frühere und spätere Jahre vor. Zunächst gibt der Rechnungshof eine Orientierung zur haushaltswirtschaftlichen Lage des Freistaats Thüringen. Weiterhin berichtet er über die Haushaltspolitik in Krisenzeiten mit Ausführungen zu den Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht aus 2023 über das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz des Bundes 2021. Aufgrund seiner Prüfungserfahrungen und in seiner Funktion als unabhängige externe Finanzkontrolle gibt der Rechnungshof finanzwirtschaftliche Empfehlungen.

Im Teil B berichtet der Rechnungshof über seine Prüfung zur Haushaltsrechnung der Landesregierung für 2022 und erfüllt so seinen verfassungsrechtlichen Auftrag. Inhalt und Ergebnis ausgewählter Prüfungen sind anschließend in den Teilen C und D des Berichts erläutert. Zu den in Teil C aufgeführten Prüfungen folgt die Landesregierung nicht der Auffassung des Rechnungshofs; Empfehlungen bzw. Hinweisen wird nicht oder nur teilweise entsprochen. Insbesondere diese Prüfungen werden Gegenstand des Entlastungsverfahrens der Landesregierung im Thüringer Landtag sein.

Der Jahresbericht ist eine Grundlage für den Beschluss des Landtags zur Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2022.


Hier finden Sie die gesamte Pressemitteilung des Thüringer Rechnungshofes:

Medieninformation 3_2024_Korrektur

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