Antragsfrist für Härtefallfonds DDR-Renten verlängert

Angesichts der Verlängerung der Antragsfrist für den Härtefallfonds des Bundes für DDR-Renten appelliert die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Petra Grimm-Benne, an alle Berechtigten in Sachsen-Anhalt, ihre Rentenansprüche zu prüfen. Noch bis zum 31. Januar 2024 können sie eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro beantragen. Die Frist war ursprünglich am 30. September dieses Jahres abgelaufen und wurde von der Bundesregierung einmalig verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt waren rund 3.300 Anträge aus Sachsen-Anhalt bei der Stiftung eingegangen.

Ministerin Petra Grimm-Benne: „Vor allem in Ostdeutschland gibt es aktuell mehrere zehntausend Seniorinnen und Senioren, denen durch die Ost-West-Rentenüberleitung unverschuldet erhebliche Nachteile entstanden sind.“ Dazu zählten ehemalige Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post, des Gesundheits- und Sozialwesens sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. „Natürlich können mit dieser Einmalzahlung nicht alle Erwartungen von Betroffenen erfüllt werden, doch die Abmilderung von besonderen Härten steht ihnen einfach zu“, sagt Grimm-Benne.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte im November 2022 eine Stiftung Härtefallfonds mit einem Vermögen von rund 500 Millionen Euro ins Leben gerufen. Für die konkreten Anspruchsvoraussetzungen und Fragen stehen Mitarbeitende der Stiftung Härtefallfonds montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer (0800) 7241634 zur Verfügung. Die Antragstellung sowie weiterführende Informationen gibt es hier.

Hintergrund

Der Bund hat im November 2022 eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler errichtet. Träger der Stiftung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Autor/Redakteur: Arne Petrich

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