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Erste 1,2 Millionen Euro für Willy-Brandt-Platz vor dem Bahnhof in Magdeburg

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Magdeburg. Die Umgestaltung des Willy-Brandt-Platzes vor dem Bahnhof wird durch Fördermittel des Bundes unterstützt. Für die Planung des Vorhabens hat Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, am 25. März 2024 einen Zuwendungsbescheid von über eine Million Euro an Oberbürgermeisterin Simone Borris übergeben.

Das Fördergeld stammt aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“. Oberbürgermeisterin Simone Borris bekräftigt das Vorhaben:
„Der Klimawandel wird unsere Gesellschaft auch in Zukunft beschäftigen und unsere Lebenswelt verändern. Es ist wichtig, dass wir als Stadt auf sich verändernde Bedürfnisse der Magdeburgerinnen und Magdeburger reagieren und uns auf absehbare Herausforderungen rechtzeitig vorbereiten. Ich freue mich, dass wir für die klimanagepasste Neugestaltung des Willy-Brandt-Platzes Unterstützung vom Bund erhalten. Das neue Stadtgrün am Bahnhofsvorplatz wird das Wohlbefinden im Zentrum der Stadt enorm verbessern.“

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, dazu:
„Gute Lebensbedingungen beginnen im öffentlichen Raum. Mit den geplanten Maßnahmen auf dem Willy-Brandt-Platz trägt die Landeshauptstadt Magdeburg nicht nur dazu bei, diesen zentralen Platz vor dem Bahnhof grüner und damit nachhaltiger zu gestalten, sondern sie erhöht auch die Aufenthaltsqualität für Gäste und Einwohner deutlich. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir dieses vorbildliche Projekt mit 1,02 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm ‚Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel‘ unterstützen können.“

Für den rund 12.000 Quadratmeter großen Bereich des Willy-Brandt-Platzes wird nun eine Vorplanung zur Umgestaltung des Platzes im Sinne der Klimawandelanpassung erarbeitet. Mit der Neugestaltung soll das Lokalklima verbessert, die temperaturregulierende Funktion des Areals und die Artenvielfalt vor Ort gestärkt werden. Dabei wird die Kohlenstoffdioxid-senkende Funktion der Fläche erhalten und ausgebaut. Insgesamt soll der Platz künftig eine spürbare Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Erholungsfunktion bieten.

Leitidee zur Umgestaltung aus dem Stadtrat
Die Leitidee für die Umgestaltung und die Beantragung der Fördermittel wurde durch den Stadtrat im Juni 2023 beschlossen. Mit den Fördermitteln werden 85 Prozent der Kosten für die Gestaltungsplanung sowie für erste Maßnahmen bis zum Jahr 2027 abgedeckt. Dazu gehören die Erhöhung des Grünanteils, die Entsiegelung der Flächen sowie das Regenwassermanagement.

Die Fördersumme für das Vorhaben beträgt insgesamt 1.200.000 Euro, davon sind 1.020.000 Euro Fördermittel des Bundes und 180.000 Euro Eigenmittel der Landeshauptstadt Magdeburg. Die Gesamtkosten für die Umsetzung der kompletten Leitidee werden derzeit auf etwa fünf Millionen Euro geschätzt.

Nach Übergabe des Fördermittelbescheids bereitet die Stadtverwaltung die Vergabe der Planungsleistungen vor. Ein weiterer Schritt ist die europaweite Ausschreibung zur Beauftragung eines Landschaftsarchitekten.

Dieser Beitrag ist eine Meldung der Stadtverwaltung Magdeburg.

Mehr Sicherheit auf Nationalstraßen von Ecuador mit Jenoptik-Technologie

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Die Nationale Verkehrskommission in Ecuador will in den kommenden 12 Jahren die Straßen des Landes mit Jenoptik-Kameras sicherer machen. Gemeinsam mit einem ecuadorianischen Partner wird Jenoptik rund 120 Kameras zur Geschwindigkeitsüberwachung liefern und zusätzliche Dienstleistungen bereitstellen.

Jenoptik, ein führender Hersteller von intelligenten Mobilitätslösungen, wurde zusammen mit einem ecuadorianischen Partner von der Nationalen Verkehrskommission in Ecuador (CTE) für ein Verkehrsmanagementprojekt in dem südamerikanischen Land beauftragt. Das Projekt erstreckt sich über 12 Jahre und umfasst die Installation von mehr als 120 Kameras vom Typ VECTOR SR zur Geschwindigkeitsüberwachung. Die Installationen begannen im Januar 2024, und die ersten Kameras sind bereits in Betrieb. Die Zusammenarbeit mit dem lokalen Partner umfasst weitere Dienstleistungen und Lösungen, um die Verkehrsinfrastruktur und Verkehrssicherheit in Ecuador zu verbessern.

Finbarr O‘Carroll, President Jenoptik Smart Mobility Solutions Americas, sagte: „Wir sind stolz darauf, mit unseren Lösungen weltweit und insbesondere in Ecuador einen Beitrag zu ‚Vision Zero‘ zu leisten. Ecuador unternimmt einen wichtigen Schritt, um Geschwindigkeitsübertretungen zu bekämpfen und Straßen des Landes sicherer zu machen. Wir freuen uns, unsere Expertise in dieses umfassende Verkehrsmanagementprojekt einbringen zu können und einen nachhaltigen Einfluss auf die Verkehrssicherheit in Ecuador zu haben. Das Projekt unterstreicht unser Engagement, durch technologische Innovationen und strategische Partnerschaften positive Veränderungen voranzutreiben.“

Alexis Collazo, Vice President of Sales & Services der Jenoptik-Division Smart Mobility Solutions in Lateinamerika und der Karibik, sagte: „Das nationale Projekt in Ecuador ist ein wichtiger Meilenstein für uns. Es bestätigt uns nicht nur in unserem Anspruch an hohe Qualität, sondern auch unsere Kompetenz, dass wir die erste umfassende Lösung auf nationaler Ebene in Lateinamerika anbieten können.“

Im Rahmen dieses Projekts arbeitet Jenoptik mit ihrem strategischen Partner in Ecuador zusammen, um der Verkehrskommission in Ecuador eine schlüsselfertige Lösung zu liefern, die auf modernster Technologie basiert. Sie umfasst etwa 120 nicht-invasive digitale VECTOR SR-Kameras, mit denen zu schnell fahrende Fahrzeuge bei Tag und Nacht mit Hilfe eines Infrarotblitzes identifiziert werden können. Das Projekt soll dazu beitragen, dass Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt, Unfälle proaktiv reduziert und Tempolimits streng eingehalten werden, um letztlich die Sicherheit im Straßenverkehr in ganz Ecuador zu erhöhen.

Die ersten VECTOR-Kameras wurden im Januar 2024 vor Ort installiert, die weiteren werden schrittweise bis Mitte 2024 folgen. Innerhalb der ersten 20 Tage erhalten Fahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, eine Verwarnung ohne Bußgeld. Nach Ablauf dieser Phase erhalten Raser von der Regierung Strafzettel für Geschwindigkeitsverstöße.

Über Jenoptik und die Division Smart Mobility Solutions
Optische Technologien sind die Basis unseres Geschäfts: Jenoptik ist ein global agierender Photonik-Konzern und in den beiden Divisionen Advanced Photonic Solutions und Smart Mobility Solutions aktiv. Rund 4.600 Mitarbeiter arbeiten weltweit im Jenoptik-Konzern, Hauptsitz ist Jena (Deutschland). Im Geschäftsjahr 2023 erzielte Jenoptik auf Basis vorläufiger Zahlen einen Umsatz von rund 1,07 Mrd Euro.

Die Jenoptik-Division Smart Mobility Solutions bietet photonikbasierte, innovative und nachhaltige Lösungen, darunter Technologien und Dienstleistungen für Verkehrssicherheit, öffentliche Sicherheit und Mautkontrolle. Als End-to-End-Lösungsanbieter unterstützen wir unsere Kunden bei der Bereitstellung von Ausrüstung und Software für den Einsatz im Straßenverkehr, einschließlich Integration, Installation und Wartung bis hin zum Full-Service-Betrieb unserer Lösungen. Unsere starke globale Präsenz und Installationsbasis wird durch ein zuverlässiges Partnernetzwerk unterstützt. Mit Innovation als treibender Kraft ist Jenoptik ein weltweit führender Wegbereiter für Smart Mobility, mit intelligenten Lösungen und Dienstleistungen, die wir stetig weiterentwickeln, um Straßen, Gemeinden und unsere Umwelt rund um den Globus sicherer zu machen.

Wahlvorschläge können noch bis zum 12. April für Jena eingereicht werden

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Jena. Für die Wahl des Oberbürgermeisters, des Stadtrates, der Ortsteilbürgermeister und der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte gehen bereits Wahlvorschläge ein. Die Stadt Jena hofft jedoch auf noch mehr Bewerberinnen und Bewerber. Für alle Wahlen lägen bereits Vorschläge vor, teilte die Jenaer Wahlleitung mit. Es sollten jedoch noch deutlich mehr werden, um alle Positionen der wählbaren Stadtpolitik zu besetzen.

Gerade bei der Wahl der Ortsteilräte könnte es sich als nachteilig erweisen, wenn nicht genügend Wahlvorschläge vorliegen. Denn entgegen der früheren Verfahrensweise dürften dieses Mal keine Namen auf die Stimmzettel geschrieben werden, wenn es weniger Bewerber als Sitze im Ortsteilrat gibt. Dieser würde dann mit entsprechend reduzierter Personenzahl arbeiten müssen.

Mit dem Einreichen der Vorschläge nicht bis Fristende warten
Noch bis zum 12. April 2024, 18.00 Uhr, können für die kommende Kommunalwahl Wahlvorschläge für die Stadt Jena bei Wahlleiter Matthias Bettenhäuser eingereicht werden. Er empfiehlt, mit der Einreichung der Wahlvorschläge nicht bis kurz vor Fristende zu warten, da die Unterlagen anschließend noch geprüft und eventuell Korrekturen vorgenommen werden müssen. Die Beseitigung von Mängeln sei bis zum 22. April, 18.00 Uhr, möglich. Am 23. April, 17.00 Uhr, tagt der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung im neuen Bürgerservice am Engelplatz, der über die Zulassung der Wahlvorschläge befindet.

Unionsbürger müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein
Wahlleiter Bettenhäuser erinnert auch daran, dass zugezogene nichtdeutsche wahlberechtigte Unionsbürger, die erstmals in Deutschland in Jena an der Wahl des Europäischen Parlamentes teilnehmen wollen, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen müssen. Das Formular ist im Internet auf den Seiten der Bundeswahlleiterin erhältlich und muss ausgefüllt und unterschrieben beim Bürgerservice der Stadt bis spätestens 19. Mai vorliegen.

Polizeiliche Maßnahmen bei Protestaktionen gegen den Bundesparteitag der AfD müssen weiter aufgeklärt werden

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Eine von Anfang an unfriedliche Versammlung muss nicht aufgelöst werden, bevor polizeiliche Maßnahmen gegenüber ihren Teilnehmern ergriffen werden können. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Die Polizei hatte im Vorfeld des am 30. April und 1. Mai 2016 auf dem Gelände der Messe Stuttgart veranstalteten AfD-Bundesparteitags Kenntnis erlangt, dass 850 bis 1000 gewaltbereite Personen aus dem linksautonomen Spektrum Zufahrtswege blockieren und schwere Ausschreitungen begehen wollten. Am Morgen des 30. April 2016 besetzte eine mit 13 Bussen angereiste Gruppe von mehreren hundert teilweise vermummten, fast ausschließlich schwarz oder mit weißen Einmalanzügen bekleideten Personen, die gegen die AfD gerichtete Transparente mit sich führten, einen Kreisverkehr in der Nähe der Stuttgarter Messe. Sie errichteten Barrikaden und zündeten Pyrotechnik. Die Gruppe bewegte sich sodann auf einer Zufahrtsstraße weiter auf das Messegelände zu und wurde dort durch Polizeikräfte eingekesselt. Die Personen – unter ihnen der Kläger – wurden einzeln aus der Einkesselung herausgeführt, mit Einwegschließen hinter dem Rücken gefesselt und in Bussen zu der in einer Messehalle eingerichteten Gefangenensammelstelle verbracht. Der Kläger wurde dort in der Mittagszeit einer Identitätsfeststellung und erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Nach Abnahme der Fesseln wurde er in einem Gefangenenbus eingeschlossen. Am Abend wurde ihm ein Platzverweis erteilt und er wurde zu dem ca. 16 Kilometer entfernten Bahnhof in Esslingen verbracht.

Der Kläger hat die Feststellung der Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen begehrt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat der Klage stattgegeben. Wegen der Sperrwirkung (“Polizeifestigkeit”) des Versammlungsgesetzes (VersG) hätten die im Wesentlichen auf das Landespolizeirecht gestützten Maßnahmen nur nach vorherigem Erlass einer Auflösungsverfügung gemäß § 15 Abs. 3 VersG ergehen dürfen. Auf die Berufung des Landes Baden-Württemberg hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim das verwaltungsgerichtliche Urteil geändert und die Klage zum größten Teil abgewiesen. Eine Sperrwirkung des Versammlungsgesetzes habe nicht bestanden, weil die Protestaktion eine “Verhinderungsblockade” dargestellt habe. Deren primärer Zweck sei es gewesen, die Durchführung des AfD-Bundesparteitags mit unfriedlichen Mitteln zu verhindern oder zumindest erheblich zu stören. Bei einer solchen Blockade handele es sich nicht um eine durch das Versammlungsgesetz geschützte Versammlung. Die Maßnahmen seien auf landespolizeirechtlicher – teils auch auf strafprozessrechtlicher – Grundlage in rechtmäßiger Weise vorgenommen worden. Rechtswidrig seien das Nichtermöglichen eines Toilettengangs und das Vorenthalten von Trinkwasser gewesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat der Revision des Klägers in Teilen stattgegeben und sie im Übrigen zurückgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Sperrwirkung des Versammlungsgesetzes in Gestalt des Auflösungsvorbehalts aus § 15 Abs. 3 VersG zu Unrecht unter Verweis darauf verneint, dass es sich bei der in Rede stehenden Protestaktion um eine “Verhinderungsblockade” und damit nicht um eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG und des § 1 Abs. 1 VersG gehandelt habe. Denn nach seinen Feststellungen wurden in der Personengruppe Transparente hochgehalten und Sprechchöre skandiert, die unzweifelhaft öffentliche Meinungsbekundungen darstellten. Diese Versammlung unterfiel jedoch nicht dem Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG, weil die Versammlungsfreiheit nur das Recht gewährleistet, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Nach den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs hatte die Versammlung von Anfang an einen unfriedlichen Charakter. Mit Blick auf Art. 8 Abs. 1 GG bedürfen jedenfalls solche Versammlungen, die von Beginn an unfriedlich sind, vor einer Anwendung des allgemeinen Polizeirechts keiner Auflösung nach § 15 Abs. 3 VersG.

Trotz der Anwendbarkeit des Landespolizeirechts erweist sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Bezug auf die Fesselung des Klägers in der Zeit von seiner Ankunft in der Gefangenensammelstelle am Morgen des 30. April 2016 bis zu seiner Identitätsfeststellung und erkennungsdienstlichen Behandlung am Mittag sowie in Bezug auf die Aufrechterhaltung des polizeilichen Gewahrsams vom Nachmittag bis zum Abend und die Verbringung nach Esslingen als bundesrechtswidrig. Diesbezüglich ist der Verwaltungsgerichtshof den Anforderungen an die richterliche Sachverhaltsaufklärung nicht gerecht geworden, die sich aus der durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG garantierten Unverletzlichkeit der Freiheit der Person ergeben. Insoweit musste das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen werden, um diesem Gelegenheit zur Nachholung der erforderlichen Tatsachenfeststellungen und Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Dauer der Freiheitsentziehung sowie ihrer näheren Umstände zu geben.

In Bezug auf die übrigen polizeilichen Maßnahmen, die nicht zu beanstanden waren, blieb die Revision des Klägers erfolglos.

BVerwG 6 C 1.22 – Urteil vom 27. März 2024

Vorinstanzen:
VGH Mannheim, VGH 1 S 803/19 – Urteil vom 18. November 2021
VG Sigmaringen, VG 1 K 4335/17 – Urteil vom 13. Februar 2019

Jenoptik schließt Geschäftsjahr 2023 erfolgreich ab

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  • Deutlicher Anstieg bei Umsatz und Profitabilität
  • Bilanz- und Finanzkennzahlen stark verbessert
  • Dividendenvorschlag 0,35 Euro je Aktie (ca. +17 Prozent)
  • Prognose für 2024: weiteres profitables Wachstum erwartet

„Jenoptik hat sich im Geschäftsjahr 2023 sehr gut entwickelt. Angetrieben wurde das Wachstum durch das photonische Geschäft, insbesondere im Halbleiterausrüstungsbereich. Wir verfügen in unseren Kernmärkten Halbleiter & Elektronik, Life Science & Medizintechnik sowie Smart Mobility über starke Wachstumsplattformen. In diese werden wir weiter investieren, unter anderem durch den Ausbau unserer Produktionskapazitäten. Für das laufende Geschäftsjahr gehen wir trotz eines zunehmend schwierigeren Marktumfelds davon aus, erneut profitabel wachsen zu können, und sehen uns auf Kurs, unsere Ziele für das Jahr 2025 zu erreichen“, kommentiert Stefan Traeger, Vorstandsvorsitzender der JENOPTK AG.

Deutlicher Umsatzzuwachs in Europa – Profitabilität erneut stark verbessert
Der Photonik-Konzern Jenoptik hat im abgelaufenen Geschäftsjahr seinen Wachstumskurs weiter fortgesetzt. So stieg der Umsatz deutlich um 8,7 Prozent auf 1.066,0 Mio Euro (i. Vj. 980,7 Mio Euro). Das allein organisch erzielte Wachstum wurde insbesondere durch eine anhaltend starke Nachfrage in der Division Advanced Photonic Solutions angetrieben. Den höchsten Zuwachs erzielte der Konzern in Deutschland mit einem Plus von 18,9 Prozent, gefolgt von Europa (ohne Deutschland) mit 15,0 Prozent. In der Region Asien/Pazifik stiegen die Umsätze um 4,2 Prozent, während die Region Amerika das Vorjahresniveau nicht ganz erreichte. Insgesamt wurden 74,5 Prozent des Umsatzes im Ausland erzielt (i. Vj. 76,7 Prozent).

Das EBITDA stieg insbesondere bedingt durch Skaleneffekte erneut überproportional zum Umsatz und lag mit 209,6 Mio Euro um 13,9 Prozent über dem Vorjahreswert. Die entsprechende Marge verbesserte sich auf 19,7 Prozent (i. Vj. 18,8 Prozent).

Das EBIT legte ebenfalls deutlich um 24,0 Prozent auf 126,3 Mio Euro zu (i. Vj. 101,9 Mio Euro). Hierin enthalten sind Wertminderungen in Höhe von 12,7 Mio Euro im Zusammenhang mit dem Verkauf von TELSTAR-HOMMEL im 2. Quartal 2023 sowie für HOMMEL ETAMIC im Zuge der Neuzuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte der Non-Photonic Portfolio Companies. Im Vorjahreswert waren Wertminderungen von insgesamt 13,9 Mio Euro enthalten.

Das Ergebnis der Aktionäre lag bei 72,5 Mio Euro (i. Vj. 55,1 Mio Euro); das korrespondierende Ergebnis je Aktie bei 1,27 Euro (i. Vj. 0,96 Euro).

Auftragseingang unter sehr hohem Vorjahreswert – weiterhin hohe Investitionen
Der Auftragseingang blieb im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 1.092,2 Mio Euro insgesamt auf einem guten Niveau, lag jedoch bedingt durch alle Segmente um 7,9 Prozent unter dem sehr hohen Vorjahreswert von 1.185,4 Mio Euro. Der Auftragsbestand des Jenoptik-Konzerns erhöhte sich zum Jahresende 2023 leicht auf 745,0 Mio Euro (31.12.2022: 733,7 Mio Euro).

Infolge des strategischen Fokus auf organisches Wachstum in den drei Kernmärkten Halbleiter & Elektronik, Life Science & Medizintechnik sowie Smart Mobility baut Jenoptik ihre Produktionskapazitäten deutlich aus. Dementsprechend lagen die Investitionen im Geschäftsjahr 2023 mit 110,4 Mio Euro weiter auf hohem Niveau (i. Vj. 106,0 Mio Euro) und entfielen vor allem auf den Neubau einer Fabrik in Dresden für die Halbleiterausrüstungsindustrie sowie den zur Mitte des Jahres in Betrieb genommenen neuen Standort für das Medizintechnikgeschäft in Berlin.

Hoher Free Cashflow; Finanz- und Bilanzqualität deutlich verbessert
Der Free Cashflow vor Zinsen und Steuern legte trotz hoher Investitionen von 82,7 Mio Euro auf 127,3 Mio Euro zu. Neben der sehr guten operativen Entwicklung war der Free Cashflow durch die Veräußerung von Immobilien begünstigt. Die entsprechende Cash-Conversion-Rate stieg auf 60,8 Prozent (i. Vj. 44,9 Prozent). Mit einer Eigenkapitalquote von 54,2 Prozent zum 31. Dezember 2023 (i. Vj. 50,4 Prozent), einer Nettoverschuldung von 423,1 Mio Euro (i. Vj. 479,0 Mio Euro) sowie einem Leverage (Nettoverschuldung im Verhältnis zum EBITDA) von 2,0 (i. Vj. 2,6) verfügt Jenoptik über deutlich verbesserte Finanz- und Bilanzrelationen.

Dividendenerhöhung auf 0,35 Euro je Aktie vorgeschlagen
Jenoptik verfolgt das Ziel, die Aktionäre angemessen an der operativen Geschäftsentwicklung zu beteiligen und gleichzeitig weitere Wachstumsinvestitionen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Dividendenausschüttung von 0,35 Euro je Aktie vor (i. Vj. 0,30 Euro je Aktie). Damit würde sich die Ausschüttungssumme um 16,7 Prozent auf 20,0 Mio Euro erhöhen.

Geschäftsentwicklung der Divisionen
Die Division Advanced Photonic Solutions entwickelte sich mit einem Umsatzzuwachs von 10,6 Prozent von 742,6 Mio Euro auf 821,2 Mio Euro weiterhin dynamisch. Hierzu trug unter anderem eine anhaltend starke Nachfrage aus der Halbleiterausrüstungsindustrie bei. Die EBITDA-Marge der Division lag im Berichtsjahr, u.a. beeinflusst durch den Bereich Optical Test & Measurement, bei 21,9 Prozent (i. Vj. 22,7 Prozent). Obwohl die Nachfrage auf einem guten Niveau blieb, erreichte der Auftragseingang mit 826,5 Mio Euro den sehr hohen Vorjahreswert von 906,8 Mio Euro nicht.

Die Division Smart Mobility Solutions verzeichnete einen Umsatzzuwachs von 3,9 Prozent auf 118,8 Mio Euro (i. Vj. 114,3 Mio Euro). In den Regionen Europa und vor allem Asien/Pazifik legte der Umsatz zu. Die EBITDA-Marge lag bedingt durch Mixeffekte sowie Investitionen in strategischen Märkten bei 12,9 Prozent (i. Vj. 16,9 Prozent). Aufgrund der typischen Schwankungen des Projektgeschäfts verzeichnete die Division mit 113,6 Mio Euro einen Auftragseingang unter dem Vorjahreswert von 125,8 Mio Euro.

Der Umsatz der Non-Photonic Portfolio Companies lag mit 121,1 Mio Euro um 1,5 Prozent über dem Vorjahresniveau von 119,3 Mio Euro. Dabei verzeichnete der Bereich Metrology einen deutlichen Zuwachs. Das EBITDA belief sich auf 17,6 Mio Euro (i. Vj. 3,6 Mio Euro), angetrieben durch ein deutlich verbessertes Ergebnis im Bereich Automation. Der Auftragseingang lag bei 147,1 Mio Euro gegenüber 148,4 Mio Euro im Vorjahr.

Ausblick 2024: weiteres profitables Wachstum erwartet
Aufgrund des hohen Auftragsbestands im Geschäftsjahr 2023 und des anhaltend vielversprechenden Verlaufs in den photonischen Kerngeschäften, vor allem im Halbleiterausrüstungsbereich, ist der Vorstand optimistisch, im Geschäftsjahr 2024 weiteres profitables Wachstum zu erzielen.

So erwartet Jenoptik 2024 ein Umsatzwachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich (2023: 1.066,0 Mio Euro) und eine EBITDA-Marge von 19,5 bis 20,0 Prozent (2023: 19,7 Prozent), einschließlich einer erwarteten Belastung von etwa 0,5 Prozentpunkten für den Umzug an den neuen Halbleiterstandort in Dresden. Jenoptik wird auch im Geschäftsjahr 2024 weiter in den Ausbau ihrer Produktionskapazitäten investieren und geht daher davon aus, dass die Investitionen leicht über dem Vorjahresniveau von 110,4 Mio Euro liegen werden. Bei der Cash-Conversion-Rate (Verhältnis von Free Cashflow zu EBITDA) rechnet der Vorstand 2024 mit einem Wert von rund 50 Prozent (31.12.2023: 60,8 Prozent). Die Prognose steht unter dem Vorbehalt, dass sich die geopolitischen Risiken und deren Auswirkungen auf Preisentwicklungen, Energieversorgung und Lieferketten nicht weiter verschärfen. Portfolioveränderungen sind in dieser Prognose nicht berücksichtigt.

Die Präsentation zum Jahresabschluss 2023 und der Geschäftsbericht 2023 sind auf der Jenoptik-Webseite unter Investoren / Berichte und Präsentationen veröffentlicht.

Kennzahlen auf einen Blick (PDF)

Foto: Jenoptik-Vorstand 2024, von rechts: Vorstandsvorsitzender Dr. Stefan Traeger, Finanzvorstand Dr. Prisca Havranek-Kosicek, Vorstandsmitglied Dr. Ralf Kuschnereit.

Diese Nachricht kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des Jenoptik-Konzerns beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Derartige Faktoren können zum Beispiel geopolitische Konflikte, Wechselkursschwankungen, Zinsänderungen, Pandemien, die Markteinführung von Konkurrenzprodukten oder Änderungen in der Unternehmensstrategie sein. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Über Jenoptik

Optische Technologien sind die Basis unseres Geschäfts: Jenoptik ist ein global agierender Photonik-Konzern und in den beiden Divisionen Advanced Photonic Solutions und Smart Mobility Solutions aktiv. Die nicht-photonischen, insbesondere auf den Automobilmarkt ausgerichteten Aktivitäten werden unter den Non-Photonic Portfolio Companies als eigenständige Marken geführt. Zu unseren Schlüsselmärkten zählen vor allem Halbleiter & Elektronik, Life Science & Medizintechnik sowie Smart Mobility. Rund 4.600 Mitarbeiter arbeiten weltweit im Jenoptik-Konzern, Hauptsitz ist Jena (Deutschland). Die JENOPTIK AG ist an der Deutschen Börse in Frankfurt notiert und wird im MDax und TecDax geführt. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte Jenoptik einen Umsatz von 1.066,0 Mio Euro.

Integrierte Schulden in Thüringen liegen bei 7,3 Milliarden Euro im Jahr 2022

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Der integrierte kommunale Schuldenstand in Thüringen belief sich am 31. Dezember 2022 auf 7,33 Milliarden Euro (+3,7 Prozent gegenüber dem Jahr 2021). Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 3 455 Euro (+3,2 Prozent gegenüber dem Jahr 2021). Das teilt das Thüringer Landesamt für Statistik anlässlich der Veröffentlichung des Tabellenbandes „Integrierte Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände – Anteilige Modellrechnung für den interkommunalen Vergleich“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit.

Die Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bezieht zusätzlich zu den Schulden der kommunalen Kern- und Extrahaushalte auch die Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen ein, an denen die Kommunen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Dies ermöglicht einen von kommunalen Ausgliederungsentscheidungen unabhängigen Vergleich. Eine Aussage zu kommunalen Haftungsrisiken – also dazu, für welche Schulden eine Kommune haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann – kann darüber nicht abgeleitet werden. Es werden ausschließlich die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich (Kreditinstitute, sonstiger inländischer und ausländischer Bereich) in die Berechnung einbezogen.

Bei den kreisfreien Städten waren die integrierten Schulden je Einwohnerin und Einwohner mit 2 600 Euro 24,8 Prozent geringer als im Landesdurchschnitt (3 455 Euro je Einwohnerin und Einwohner). Hierbei wiesen Erfurt (1 890 Euro je Einwohnerin und Einwohner), Gera (2 190 Euro je Einwohnerin und Einwohner) und Jena (3 218 Euro je Einwohnerin und Einwohner) eine deutlich geringere Pro-Kopf-Verschuldung im Vergleich zum Landesdurchschnitt auf. Insgesamt vereinen die kreisfreien Städte – bei einem Bevölkerungsanteil von 24,5 Prozent an der Gesamtbevölkerung Thüringens – einen Anteil von 18,5 Prozent an den integrierten Schulden auf sich.

Insgesamt wiesen 4 Thüringer Landkreise – das Weimarer Land (2 459 Euro je Einwohnerin und Einwohner), Schmalkalden-Meiningen (3 179 Euro je Einwohnerin und Einwohner), Sömmerda (3 264 Euro je Einwohnerin und Einwohner) sowie der Unstrut-Hainich-Kreis (3 358 Euro je Einwohnerin und Einwohner) – gemessen am Landesdurchschnitt eine unterdurchschnittliche Pro-Kopf Verschuldung auf. Die höchste Verschuldung gab es im Landkreis Sonneberg (4 951 Euro je Einwohnerin und Einwohner), gefolgt von Saalfeld-Rudolstadt (4 900 Euro je Einwohnerin und Einwohner), Nordhausen (4 348 Euro je Einwohnerin und Einwohner) und dem Saale-Orla-Kreis (4 326 Euro je
Einwohnerin und Einwohner).

Bei den Ergebnissen der Landkreise insgesamt ist deutlich zu erkennen, dass mit der integrierten Schuldenbetrachtung ein umfassenderes Bild entsteht: Während im Vergleich der Kernhaushalte aller Landkreise beispielsweise der Landkreis Sömmerda mit 1 257 Euro die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aufwies, zeigt sich bei der Betrachtung der integrierten Verschuldung, dass der Landkreis Sömmerda mit 3 264 Euro die drittgeringste Pro-Kopf-Verschuldung hat.

Die Höhe der integrierten Schulden der 12 Verwaltungsgemeinschaftshaushalte, welche Schulden aufwiesen, belief sich auf 19,6 Millionen Euro bzw. 277 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Die Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld wies mit 2 016 Euro die höchste Pro-Kopf Verschuldung in ihrem Haushalt auf, gefolgt vom Verwaltungsgemeinschaftshaushalt Oberes Sprottental mit 1 410 Euro. Von 43 Verwaltungsgemeinschaftshaushalten waren 31 schuldenfrei.

35 Kommunen hatten keine integrierten Schulden, darunter befanden sich 4 kreisangehörige Gemeinden (Heukewalde, Jonaswalde, Löbichau und Vollmershain). Einige sehr hohe Werte treiben den Durchschnittswert nach oben; zwar wiesen 76,1 Prozent der Gemeinden einen unterdurchschnittlichen Schuldenstand auf und nur 1,4 Prozent der Werte überstieg die Schwelle von 10 000 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Die höchsten Schuldenstände wurden von der beauftragenden Gemeinde Gerstengrund im Wartburgkreis (23 174 Euro je Einwohnerin und Einwohner) sowie denen im Landkreis Greiz gelegenen Mitgliedsgemeinden Hirschfeld (15 699 Euro je Einwohnerin und Einwohner) und Teichwitz (13 764 Euro je Einwohnerin und Einwohner) erreicht. Die geringsten Schulden fanden sich in den Eichsfelder Mitgliedsgemeinden Wehnde (181 Euro je Einwohnerin und Einwohner) und Tastungen (226 Euro je Einwohnerin und Einwohner) sowie in den im Altenburger Land angesiedelten Mitgliedsgemeinden Thonhausen (290 Euro je Einwohnerin und Einwohner) und Göpfersdorf (342 Euro je Einwohnerin und Einwohner).

Dieser Beitrag ist eine Meldung des Thüringer Landesamtes für Statistik.

Preis für Grüne Oasen in Jena 2024 – Vom Balkon bis zur Fassade: Gelungene begrünte Objekte werden gesucht

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Constanze Pfeil, Laura Bernast und Oda Beckmann an einem ihrer Lieblingsplätze im von ihnen gemeinsam gestalteten Innenhof in der Lutherstraße 78. Foto: Stadt Jena
Constanze Pfeil, Laura Bernast und Oda Beckmann an einem ihrer Lieblingsplätze im von ihnen gemeinsam gestalteten Innenhof in der Lutherstraße 78. Foto: Stadt Jena

Wer ökologisch und ästhetisch besonders gelungene begrünte Fassaden, Dächer, Balkons, Vorgärten, gemeinschaftlich genutzte Innenhöfe sowie Brachflächen besitzt oder gestaltet hat, ist herzlich eingeladen, sich ab sofort um den „Preis für Grüne Oasen in Jena“ zu bewerben. Prämiert werden sowohl längerfristig als auch temporär begrünte Objekte, die eine Außenwirkung in den Stadtraum entfalten.

Der Preis umfasst eine Gesamtsumme von 2.000 Euro. In der Regel werden mehrere Objekte ausgezeichnet. Die diesjährige Preisverleihung findet voraussichtlich im Herbst statt.

Hinweise zur Bewerbung

Bewerben können sich bis zum 01.09.2024 Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Verbände, Planungsbüros, Architektinnen und Architekten, die ein begrüntes Objekt besitzen oder Projekt im Auftrag geschaffen haben, sofern die Eigentumsparteien der Teilnahme zustimmen.

Die Bewerbung muss folgende Angaben beinhalten:

  • Name und Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • Standort und nähere Beschreibung zur Begrünung
  • mehrere aussagekräftige Fotos

Eingereicht werden kann sie postalisch oder per E-Mail:

Stadtverwaltung Jena
Fachdienst Umweltschutz
Untere Naturschutzbehörde
Am Anger 26
07743 Jena

umweltschutz@jena.de

Warum ein Preis für Grüne Oasen

Eine Begrünung am und rund um das Gebäude trägt wesentlich zur Verschönerung unseres Stadtbildes bei. Neben dem ästhetischen Aspekt sind Gebäudebegrünungen von hoher stadtklimatischer und ökologischer Bedeutung. Regenwasser wird zurückgehalten, gespeichert und später wieder abgeben, so dass im Sommer ein ausgeglichenes Mikroklima entsteht. Die Blattmasse bindet Schadstoffe wie CO2 und bietet zahlreichen Tieren wie Vögeln und Insekten Nahrung und Lebensraum. Nicht zuletzt hat die Farbe Grün eine beruhigende und entspannende Wirkung auf uns Menschen – Grün ist ein Stück gefühlter Lebensqualität.

Rechtliche Hinweise zur Teilnahme

Bilder, die mit der Bewerbung eingereicht werden, können von der Stadt Jena im Rahmen von Veröffentlichungen zum Preis für Grüne Oasen verwendet werden, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Objekte mit ungeklärter Rechtsposition sind von der Prämierung grundsätzlich ausgeschlossen. Dies bezieht sich insbesondere auf baugenehmigungspflichtige Objekte, für die keine Genehmigungen vorliegen und die keinen Bestandsschutz haben, aber auch auf solche Objekte, welche Gegenstand sonstiger laufender bauordnungsrechtlicher Verfahren, wie z.B. Nutzungsuntersagungen oder Abbruchverfügungen sind.

Foto: Gewinnerinnen 2023 – Constanze Pfeil, Laura Bernast und Oda Beckmann an einem ihrer Lieblingsplätze im von ihnen gemeinsam gestalteten Innenhof in der Lutherstraße 78.

Gänsehaut im Atombunker: Festung Königstein lädt zum immersiven Geschichtserlebnis

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Neue Erlebnisse auf der Festung Königstein: Mit immersiven Inszenierungen erzählt die Museumsanlage auf dem Tafelberg in der Sächsischen Schweiz jetzt weitere Kapitel ihrer Geschichte – und beschreitet damit neue Wege in der Museumsarbeit.

Königstein/Sächs. Schweiz. Krachend fällt die schwere Stahltür zu, das Licht flackert, eine Explosion erschüttert das Bauwerk, Sirenengeheul, Generatoren springen an, aufgeregte Stimmen dringen aus dem Funkraum: So ähnlich hätten es die Menschen erlebt, die zu DDR-Zeiten im Ernstfall im geheimen Atombunker auf der Festung Königstein Schutz gesucht hätten. Und so erleben es seit Dienstag die Besucher einer neuen, multimedialen Ausstellung in dem original erhaltenen Bunker im Festungswald. Es ist die beeindruckendste Inszenierung von Geschichte auf dem Tafelberg und zugleich die erste Dauerausstellung hier zur DDR-Vergangenheit. Daneben hält die Museumsanlage noch eine weitere Neuerung für die kommende Saison parat.

„Immersive Inszenierungen zeigen, dass Geschichte mehr ist als Zahlen und Fakten. Sie holen die Vergangenheit als konkretes Erlebnis in die Gegenwart. Auch das ist Aufgabe von Museen“, sagt André Thieme, Geschäftsführer der Festung Königstein gGmbH. „An das Festungskapitel der DDR-Zeit sind wir mit großem Respekt herangegangen. Wir haben uns gefragt, wie wir einen Zugang zu einem so beklemmenden Bauwerk schaffen können, wie wir etwas Einprägsames schaffen können. Und ich denke, beides ist uns gelungen.“

Streng geheim: der Bunker für die DDR-Zivilverteidigung

Der ehemals riesige unterirdische Hohlraum wurde 1889 als Kriegspulvermagazin errichtet. Dafür wurden 7 000 Kubikmeter Sandstein aus dem Felsen gesprengt und in der Baugrube Wände hochgezogen, die ein beschussfestes Gewölbe tragen. Dieses setzt sich heute noch aus Ziegeln, Sand, Stampfbeton und Erde zusammen. In den 1960er Jahren erfuhr das Bauwerk die Umwidmung zum Bunker für den damaligen Luftschutz. Bis zur Wende blieb das allerdings geheim – und das, obwohl die Festung bereits ein öffentlich zugängliches Museum war. Ein Komplex hinter dicken Festungsmauern, hoch über der Elbe, abseits der Stadt, umgeben von Wald: Der Standort erschien den Funktionären ideal für einen Schutzraum. „Wäre der kalte Krieg eskaliert, hätte die Kreiseinsatzleitung Pirna von hier den Zivilschutz organisiert“, erklärt der wissenschaftliche Mitarbeiter der Festung Königstein Ingo Busse.

Der Museologe ist Kurator der neuen Ausstellung. Monate der Forschung und Planung stecken in dem Projekt. „Der Bunker ist hier im Umkreis etwas Besonderes“, sagt Ingo Busse. Nicht nur, weil er als Führungsbunker eine Sonderstellung einnehme, sondern auch weil er als Teil des Museums Festung Königstein immer unter Verschluss war. Das führte dazu, dass technische Anlagen fast 40 Jahre im Originalzustand erhalten und zum Teil funktionstüchtig geblieben sind. Zu sehen sind etwa gusseiserne Überdruckklappen, eine Dekontaminationsdusche, eine Abwasserpumpe, das verzweigte Belüftungssystem, ein Dieselnotstromaggregat, zwei Wasserbehälter und Reste der Telefonzentrale.

Besucher können das Bauwerk im Rahmen von Führungen besichtigen. In kleinen Gruppen werden sie in den Kommandobunker hineingeführt. Ab da leitet eine Licht- und Toninstallation durch die verwinkelten Gänge und Räume. Multimedial erzählt eine Ausstellung die Geschichte des Gebäudes, erklärt die Arbeit der DDR-Zivilverteidigung und vermittelt das allgegenwärtige Bedrohungsgefühl zur Zeit des Kalten Krieges. Ein Mitarbeiter der Festung steht für Fragen zur Seite – und begleitet die Besucher auch wieder heraus.

Als das Grüne Gewölbe auf der Festung war: Zeitreise im Pulvermagazin

Eröffnet wurde am Dienstag noch ein zweites geschichtsträchtiges Bauwerk. Es befindet sich am Rand des Festungswalds und diente ebenso der Pulvereinlagerung. Auch das „Geschossmagazin Nr. 2“, nur wenige Schritte vom DDR-Bunker entfernt, erfuhr im Laufe der Jahrhunderte bauliche Veränderungen und Umnutzungen. Eine spezielle Breitwand-Projektion in dem großen Gewölberaum nimmt die Besucher jetzt mit auf eine Zeitreise durch die wechselvolle Vergangenheit des Bauwerks.

Hautnah und auf Augenhöhe sind Besucher mit dabei, wenn Architekt Jean de Bodt 1735 über seine Baupläne für das Pulvermagazin spricht, um in Kriegszeiten 450 Fässer hochexplosiven Schwarzpulvers darin zu lagern. Oder wenn das Magazin im 19. Jahrhundert beschussfest gemacht und bereits sechs Jahre später aufgrund der Einführung neuer Artillerietechnik unbrauchbar wurde und damit nur noch als Geschossmagazin diente. 1953 treffen sie auf einen Insassen des Jugendwerkhofs, der sich hinter den Mauern vor dem Appell drückt, und geraten dann durch die Zeit zurück in eine Nacht- und Nebelaktion, bei der die Kunstschätze des Dresdner Grünen Gewölbes im Siebenjährigen Krieg auf die Festung ausgelagert werden. Dabei wabert Nebel durch den Raum und erzeugt das Gefühl, mitten im Geschehen zu stehen. Der neunminütige Kurzfilm von Regisseur David Campesino läuft auf einer Projektionsfläche von fast 13 Metern Länge. Er wurde aufwändig produziert, unter anderem mit mehreren Schauspielern des Dresdner Staatsschauspiels. Die neue „Zeitreise Pulvermagazin“ ist ganztags während der Öffnungszeiten der Festung Königstein zu erleben und im Festungseintritt inklusive.

Erlebnisort Festung Königstein

Mit dieser Form der Museumsarbeit beschreitet die Festung neue Wege. Die Anlage auf dem Tafelberg zu einem außergewöhnlichen Erlebnisort entwickeln: Das ist das Ziel von Festungschef André Thieme. Immersive Inszenierungen sollen dabei eine wachsende Rolle spielen. Den Ansatz des Erlebens setzt die Bergfestung bereits in Ausstellungen, wie „In lapide regis“, den Ausstellungen im Alten und Neuen Zeughaus sowie im Proviantmagazin mit einer Installation zum Riesenweinfass Augusts des Starken um. In der Georgenburg reisen Besucher mittels VR-Brillen in die Renaissance.

Rundgänge durch den DDR-Bunker bietet die Festung zunächst vom 29. März bis 1. April jeweils vier Mal täglich an. Startzeiten und Treffpunkt sind auf der Website www.festung-koenigstein.de zu finden. Die Teilnahme kostet vier Euro, Kinder bis 16 Jahre sind kostenfrei. Die Besichtigung wird ab zehn Jahren empfohlen. Über weitere Termine informiert die Festung ebenfalls auf ihrer Website. Die Festung Königstein ist täglich von 9 bis 17 Uhr geöffnet, ab Karfreitag bis 18 Uhr.

Foto: Setzen auf Erlebnisse in der Wissensvermittlung: Festungschef Dr. André Thieme und Kurator Ingo Busse am Notstromaggregat im DDR-Zivilschutzbunker der Festung Königstein, Foto: Marko Förster/Festung Königstein gGmbH

Hitze-Hotspot Ernst-Abbe-Platz in Jena soll attraktiver werden

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Offizielle Übergabe der Fördermittel durch die parlamentarische Staatssekretärin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Elisabeth Kaiser (l.) an Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche plus FSU-Vizepräsidentin für Studium und Lehre Prof. Dr. Karina Weichold
Offizielle Übergabe der Fördermittel durch die parlamentarische Staatssekretärin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Elisabeth Kaiser (l.) an Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche plus FSU-Vizepräsidentin für Studium und Lehre Prof. Dr. Karina Weichold

Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche nahm heute auf dem Ernst-Abbe-Platz einen Fördermittelbescheid zum klimagerechten Umbau des Platzes von Elisabeth Kaiser, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen entgegen. Mit den 6,3 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ übernimmt der Bund 85% der Umbaukosten. Es ist die zweithöchste Förderhöhe in dieser Tranche.

„Mit dem 2020 durch den Deutschen Bundestag aufgelegten Förderprogramm zur ‚Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel‘ unterstützen wir in Jena die klimaangepasste Platzgestaltung des Ernst-Abbe-Platzes. Der in den 90er Jahren gestaltete Platz stellt einen der wichtigsten innerstädtischen Freiräume dar, kann aber aufgrund der klimatischen Verhältnisse und der Platzgestaltung seiner Rolle nicht mehr gerecht werden. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir für dieses Projekt insgesamt 6,375 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung stellen können und damit wesentlich zur Steigerung der Aufenthaltsqualität dieses zentralen Platzes beitragen können. So kann aus einem der heißesten und gleichzeitig belebtesten Orte im Stadtzentrum eine weitere Klimaoase im urbanen Stadtraum Jenas geschaffen werden“, sagte Elisabeth Kaiser, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Oberbürgermeister Nitzsche freute sich, dass der Platz nun zeitgemäß und klimaangepasst umgebaut werden kann. „Der Ernst-Abbe-Platz ist ein Hitze-Hotspot in Jena. Wir wollen in jeglicher Hin-sicht die Aufenthaltsqualität verbessern, das ist jetzt dank der Fördermittel des Bundes möglich.“

Gemeinsam mit der Friedrich-Schiller Universität soll nun der Planungs- und Beteiligungsprozess begonnen werden.  Dr. Thomas Nitzsche nutzte die Übergabe der Fördermittel auch, um die Bürger einzuladen, am Beteiligungsprozess teilzuhaben. Alle interessierten Bürger und Bürgerinnen sind eingeladen, sich mit ihren Ideen, Vorschlägen und Hinweisen frühzeitig einzubringen. Ein erster Workshop findet am 12.04.2024 von 17:00 bis ca. 20:00 Uhr im Hörsaal 5 der Friedrich-Schiller-Universität statt. Hier werden die vielfältigen Anforderungen der Anlieger, Nutzer und Besucher an den Platz herausgearbeitet, diskutiert und bewertet. Für alle, die an dem Termin nicht teilnehmen können, bietet die Beteiligungsplattform https://mitmachen.jena.de auch nach dem Workshop-Termin die Möglichkeit, sich an der Diskussion online zu beteiligen. Im Zeitraum vom 23.04.2024 14:00 Uhr bis 12.05.2024 24:00 Uhr können die Ergebnisse bewertet und  kommentiert werden. Hier werden auch künftig aktuelle Informationen zum Projekt dargestellt.

Foto: Offizielle Übergabe der Fördermittel durch die parlamentarische Staatssekretärin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Elisabeth Kaiser (l.) an Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche plus  FSU-Vizepräsidentin für Studium und Lehre Prof. Dr. Karina Weichold

Dieser Beitrag ist eine Meldung der Stadtverwaltung Jena.

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Positionspapier von Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

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Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente aus Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sprechen sich in einem gemeinsamen Positionspapier für „grundlegende inhaltliche und strukturelle Reformen“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus, die „dazu geeignet sind, Glaubwürdigkeit und Akzeptanz seitens der Bürgerinnen und Bürger zu sichern.“

Das Positionspapier haben Brandenburgs Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke, Sachsens Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler, Sachsen-Anhalts Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger und Thüringens Landtagspräsidentin Birgit Pommer vorgelegt.

Darin bekennen sich die Parlamentspräsidenten zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk als wesentlichem Bestandteil der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland. Zugleich stehe der gebührenfinanzierte Rundfunk „aufgrund aktueller Vorfälle in einzelnen Sendern aber auch grundsätzlich zunehmend in der Kritik der Bevölkerung“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Diese Kritik sei in Teilen berechtigt.

Die Präsidentinnen und Präsidenten begrüßen eine „breit geführte Debatte über Rolle, Auftrag und Struktur, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgabe einer unabhängigen und glaubwürdigen Berichterstattung sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts langfristig erfüllen kann.“

Die Parlamentspräsidenten weisen darauf hin, dass „neben einem qualitativ hochwertigen Programmangebot die Beitragsstabilität ein entscheidendes Element für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seitens der Bürgerinnen und Bürger darstellt.“

Das Positionspapier fordert u. a.:

  • in der Rahmengesetzgebung eine stärkere Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks am Informations-, Kultur- und Bildungsauftrag
  • eine effizientere Verwendung der Mittel, eine Reduzierung der Anzahl der Sender, eine gemeinsame Verwaltung der Rundfunkanstalten, eine stärkere redaktionelle Arbeitsteilung zwischen den Sendern
  • Schaffung einheitlicher technischer Standards und einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Medienplattform im Internet
  • Professionalisierung der Arbeit der Kontrollgremien
  • ausgewogene Berichterstattung im Sinne einer Vielfalt der Meinungen und Sichtweisen, wie sie auch in der ganzen Breite der Bevölkerung vorhanden sind
  • konsequente Ausrichtung auf Digitalisierung, wobei stets die Qualität des journalistischen Angebots, die Neutralität der Berichterstattung insgesamt sowie die Beitragsstabilität oberste Priorität haben sollen
  • eine stärkere Einbindung der Parlamente und ihrer Ausschüsse in den Reformprozess seitens der Exekutive

Dazu erklärt Prof. Dr. Ulrike Liedtke, Präsidentin des Landtages Brandenburg: „Für die offene Gesellschaft mit sachorientierten öffentlichen Diskussionen brauchen wir gute Informationen und eine unabhängige Berichterstattung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gewährleistet beides seit Jahrzehnten. Seine Hörfunk- und Fernsehprogramme bieten journalistische Qualität, hohe Fachkompetenz, kulturelle Vielfalt und unterschiedliche Blickwinkel. Um auch in Zukunft die Akzeptanz zu erhalten, sind strukturelle Reformen der gebührenfinanzierten Sender und mehr Transparenz über die Mittelverwendung notwendig. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterscheidet sich durch seinen Information-, Bildungs- und Kulturauftrag von privaten Sendern – das gilt es noch stärker zu berücksichtigen.“

Dazu erklärt Dr. Matthias Rößler, Präsident des Sächsischen Landtags: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie. Auch für die regionale Identität sind Sender wie der MDR in den Heimatregionen unverzichtbar. Die gebührenfinanzierten Sender brauchen schlanke Strukturen, die einen stabilen Rundfunkbeitrag ermöglichen, und eine Meinungsvielfalt widerspiegeln, wie sie auch in der ganzen Breite der Bevölkerung vorhanden ist.“

Dazu erklärt Dr. Gunnar Schellenberger, Präsident des Landtages von Sachsen-Anhalt: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet im freien und öffentlichen Meinungsbildungsprozess unserer Demokratie einen unverzichtbaren Beitrag. Gerade deshalb sind zur Sicherung seiner Akzeptanz entschlossene Reformen weiterhin erforderlich. Ziel muss dabei sein, dass ein zeitgemäßer Auftrag mit spürbaren Effekten bei der Berechnung des Rundfunkbeitrages in Einklang gebracht wird.“

Dazu erklärt Birgit Pommer, Präsidentin des Thüringer Landtags: „Journalistinnen und Journalisten nehmen eine entscheidende Rolle wahr: Sie ermöglichen eine kritische Meinungsbildung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sichert diese Aufgabe unabhängig von privatwirtschaftlichen Interessen ab. Er wird von allen Menschen in Deutschland getragen, weil er umfassende Informationen aus allen Bereichen des Lebens liefert. Dafür muss er zukunftssicher, unabhängig und transparent ausgestattet werden. Dafür muss er beweisen, dass er verantwortungsvoll mit dem Beitrag der Solidargemeinschaft umgeht.“

Positionspapier im Internet:

https://www.thueringer-landtag.de/fileadmin/user_upload/Positionspapier_OERR_BRB_S_SA_S_TH.pdf