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Hochschulinformationstag 2024 an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena

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Studierende auf dem Campus der EAH Jena Foto: Sebastian Reuter
Studierende auf dem Campus der EAH Jena Foto: Sebastian Reuter

Die EAH Jena lädt zum Hochschulinformationstag (HIT) am 13. April 2024 ein. Von 9:30 bis 15:00 Uhr haben alle Interessierten die Möglichkeit, in die spannende Welt von Studium, Wissenschaft und Forschung einzutauchen.

An der EAH Jena studieren derzeit rund 4.400 junge Menschen in knapp 50 Bachelor- und Masterstudiengängen. Ob Business Administration oder Maschinenbau, ob Elektrotechnik/Informationstechnik oder E-Commerce, ob Physiotherapie oder Soziale Arbeit – das Studienangebot der EAH Jena ist vielfältig und wird ab dem Wintersemester 2024/2025 mit dem Orientierungsjahr Ingenieurwissenschaften weiter ausgebaut. Mit diesem Programm bietet die Hochschule technikbegeisterten jungen Menschen eine Entscheidungshilfe für den individuell passenden Ingenieurstudiengang. Interessierte können sich darüber zum HIT ausführlich informieren.

Zahlreiche Angebote aus den verschiedenen Fachbereichen laden die Gäste zum Staunen und Mitmachen ein. Highlights sind zum Beispiel Präsentationen zu Virtual Reality, humanoiden Robotern und Eyetracking. Aber auch hautnah erlebte Säuglings- und Kinderpflege oder ein Workshop zu Einsatzmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz in der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung sind Bestandteile des Programms. Komplettiert wird das Angebot mit Vorträgen zu den Bachelor- und Masterstudiengängen, zu Bewerbung und Einschreibung sowie zu weiteren studienrelevanten Themen wie Studienfinanzierung und studentischem Wohnen.

Internationales Flair verspricht der Food Court. Studierende der Hochschule aus aller Welt bieten Gerichte aus ihren Heimatländern zum Probieren an. So wird es Speisen aus Indien, Italien, Mexiko und Pakistan geben.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der EAH Jena unter www.eah-jena.de/hit abrufbar.

Foto: Sebastian Reuter

Staatsanwaltschaft Halle erhebt weitere Anklage gegen Björn Höcke

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Die Staatsanwaltschaft Halle hat am 21.03.2024 vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Halle eine weitere Anklage gegen den Abgeordneten des Thüringer Landtags Björn Höcke erhoben.

Dem Angeschuldigten wird das Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zur Last gelegt (§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr.1, Abs. 2 Satz 1 StGB).

Björn Höcke ist hinreichend verdächtig, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP „Alles für Deutschland!“ in Kenntnis des gegen ihn wegen des Verwendens dieser Losung anhängigen Strafverfahrens und im sicheren Wissen um deren Strafbarkeit als Redner bei einer Veranstaltung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) in Gera am 12.12.2023 erneut verwendet zu haben, indem er den ersten Teil der Losung – „Alles für“ – selbst aussprach, und anschließend das Publikum durch Gesten animierte, den zweiten Teil – „Deutschland“ – zu rufen.

Der Angeschuldigte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts bedeutet keine Vorverurteilung. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft Halle hat beantragt, das Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit dem bereits beim Landgericht Halle anhängigen Verfahren zu verbinden. Zunächst hat das Landgericht allerdings über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

MANIFEST für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland

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Unerwartet deutlich gehen Mitarbeiter des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit ihren Arbeit- und Auftraggebern ins Gericht. Sie veröffentlichten ein „Manifest für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk“. Darin warnen sie: Der ÖRR als „wesentliche Säule unserer Demokratie und Kultur“, seine Grundsätze und sein Programmauftrag seien akut gefährdet. Nachfolgend gibt es weitere Informationen zum MANIFEST!

Wir, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio, sowie alle weiteren Unterzeichnenden, schätzen einen starken unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland als wesentliche Säule unserer Demokratie, der gesellschaftlichen Kommunikation und Kultur. Wir sind von seinen im Medienstaatsvertrag festgelegten Grundsätzen und dem Programmauftrag überzeugt. Beides aber sehen wir in Gefahr. Das Vertrauen der Menschen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nimmt immer stärker ab. Zweifel an der Ausgewogenheit des Programms wachsen. Die zunehmende Diskrepanz zwischen Programmauftrag und Umsetzung nehmen wir seit vielen Jahren wahr. Wir haben dieses Manifest verfasst, damit unsere Stimme und Expertise zur Zukunft des öffentlich- rechtlichen Rundfunks im gesellschaftlichen Diskurs gehört werden.

Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir überwiegend das generische Maskulinum, wir sprechen explizit alle an.

weitere Informationen gibt es auf der Webseite: https://www.meinungsvielfalt.jetzt/

MITZEICHNEN!

Fühlen Sie sich angesprochen und wünschen auch Sie sich einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Dann unterzeichnen Sie die Petition „Erneuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ bei openpetition.de

[pdf-embedder url=“https://coolis.de/wp-content/uploads/2024/04/Manifest-fuer-einen-neuen-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunk-in-Deutschland-meinungsvielfalt.jetzt_.pdf“ title=“Manifest für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland – meinungsvielfalt.jetzt“]

 

Proteste gegen die AfD: Im Osten gefährlich?

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Große Demonstrationen gegen Rechtsextremismus und die AfD bekommen aktuell viel Aufmerksamkeit – sehr zum Widerwillen von Höcke, Weidel & Co. Dabei ist es in kleinen Städten – gerade in Ostdeutschland – häufig viel schwerer und gefährlicher, Demos gegen Feinde von Verfassung und Demokratie auf die Beine zu stellen. Anmeldende und Teilnehmende werden bedroht oder verhöhnt. Selbst bürgerliche Kräfte wollen häufig nicht mitmachen. Und trotzdem: Auch in ostdeutschen Kleinstädten erhält der Protest gegen die AfD Zulauf. MONITOR war auf zwei Demonstrationen in Ostdeutschland unterwegs. In Wurzen kamen zum Beispiel 220 Menschen zur Kundgebung gegen Rechts, die von einem grünen Landtagskandidaten angemeldet wurde. Zur Gegendemo kamen 60 Rechtsextreme. AutorInnen: Lara Straatmann, Julius Baumeister

Start der Umsetzung des Konzeptes „Innenstadt – Straßenräume neu denken!“

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„Mehr Dortu für Alle“: Verkehrsberuhigter Bereich Dortustraße im Abschnitt zwischen Hegelallee und Brandenburger Straße ist eingerichtet

„Mit der modellhaften Umgestaltung der Dortustraße bietet sich in den nächsten Monaten die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln, was gute Lösungen für unsere innerstädtischen Straßenräume sind und an welchen Stellen etwas nachgesteuert werden muss. Wir haben so die Chance, neue Spielräume für diesen Straßenabschnitt zu erproben und gemeinsam eine Innenstadt für alle zu entwickeln – eine Innenstadt, in der sich die Menschen gern aufhalten, Zeit verbringen und natürlich auch die Geschäfte und Lokalitäten besuchen. Wichtig ist uns, dass die Gewerbetreibenden, Gastronomen und Anwohner während des gesamten Versuchs mit uns im Dialog bleiben und sich aktiv einbringen“, sagt Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt.

Zentrales Ziel ist es, mehr Raum für Lebensqualität, Begegnung und Gemeinwohl sowie mehr Verkehrssicherheit für alle zu schaffen. Gleichzeitig soll die Schönheit und Qualität des Stadtbereichs sichtbarer werden; auch in Ergänzung mit mehr Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten. Durch die gesteigerte Aufenthalts- und Begegnungsqualität wird eine höhere Besucherfrequenz erwartet, von der auch der Einzelhandel und die gastronomischen Einrichtungen profitieren werden.

Um diesen Zielen gerecht zu werden, wurden auf den vormals genutzten Parkflächen schrittweise Hochbeete gebaut, Blumenkübel und Sitzgelegenheiten aufgestellt und weitere Fahrradständer installiert.  Die Zufahrten in die Dortustraße haben bepflanzte Kübel erhalten, um in den Eingangsbereichen Akzente zu setzen. Neue Behindertenstellplätze, Bereiche für Kurzzeitparken und Jelbi-Mobilitätspunkte wurden gekennzeichnet und eingerichtet. Neben den amtlichen Verkehrszeichen zum verkehrsberuhigten Bereich gibt es in dem Bereich weitere Hinweis- und Informationsschilder, die die Verkehrsregeln einfach verständlich für alle erklären und weitere Informationen zum Projekt vermitteln. Durch informative Postkarten unter dem Motto „Mehr Dortu für Alle“ wird über die neue Verkehrssituation informiert. Die Postkarten können auch von Geschäften und gastronomischen Betrieben an ihre Gäste und Kunden ausgegeben werden.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Mai 2023 das Konzept „Innenstadt – Straßenräume neu denken!“ (DS 23/SVV/0060) beschlossen und die Verwaltung mit weitergehenden Planungen und Überlegungen für die einzelnen Straßenabschnitte beauftragt, um den KfZ-Verkehr und v. a. den ruhenden Verkehr schrittweise zu reduzieren. Das Ziel für die Umsetzung des Konzeptes ist eine attraktive und zukunftsgerechte Innenstadt, die die vorhandenen öffentlichen Flächen gerechter aufteilt, um damit mehr Platz auch zugunsten nicht-motorisierter Menschen und ihre Bedürfnisse zu schaffen. Dabei soll umweltgerechte innerörtliche Mobilität gefördert werden, um motorisierten Individualverkehr zu reduzieren und damit der Luftverschmutzung und der Lärmbelästigung zu begegnen.

Was bedeutet „Verkehrsberuhigter Bereich“?

  • Als verkehrsberuhigter Bereich kann der Abschnitt der Dortustraße weiterhin von allen Verkehrsteilnehmern genutzt, d. h. auch von KFZ befahren werden, aber in Schrittgeschwindigkeit.
  • Der Fußverkehr darf die gesamte Straßenbreite benutzen und durch den Fahrzeugverkehr nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.
  • Der Fußverkehr darf umgekehrt den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
  • Fahrzeuge dürfen ausschließlich innerhalb gekennzeichneter Flächen parken.
  • Das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen ist dann jedoch im gesamten Straßenraum zulässig – auf Höhe der Haustür, Eingang zur Arztpraxis und anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtung, Ladengeschäft usw.

Was ändert sich für parkende Anwohner und Besucher?
Die Anwohner- und Besucherparkstände in dem Straßenabschnitt zwischen Hegelallee und Brandenburger Straße sind entfallen. In den umliegenden Straßenbereichen bleiben alle Anwohnerparkstände mit Parkausweis und Besucherparkstände und sog. Mischparkflächen (Anwohner und Besucher) erhalten. Weitere Parkmöglichkeiten bieten u. a. die die Innenstadt umgebenden Parkhäuser.

In der Hegelallee zwischen Dortu- und Jägerstraße gibt es nun 20 sog. Mischparkflächen. Diese sind von berechtigten Anwohnern ganztägig ohne Einschränkungen nutzbar; Besucher können dort mit Parkschein von 8 bis 20 Uhr parken. In der Hegelallee zwischen Dortu- und Lindenstraße sind nun beidseitig 12 Parkstände ausschließlich für Bewohner mit Bewohnerparkausweis reserviert. Darüber hinaus gibt es in dem Straßenabschnitt 4 Behindertenparkstände und 4 -5 Parkstände für Kurzzeitparker (mit Parkscheibe, max. 30 Minuten) geben.

Die Landeshauptstadt setzt für das Modellprojekt auch Fördermittel aus dem Programm „Meine Stadt der Zukunft“ des Landes Brandenburg ein. Ziel ist hierbei, mit verschiedenen Beteiligungsformaten insbesondere die Akzeptanz einer autoarmen Innenstadt in der Stadtgesellschaft zu erhöhen. In verschiedenen kooperativen Beteiligungsformaten soll gemeinsam mit der Stadtgesellschaft diskutiert und ausprobiert werden, wie innerstädtische Straßenräume zukünftig mit einer hohen Aufenthaltsqualität ohne störenden Durchgangs- und Parksuchverkehr für alle gerecht und sozialer genutzt und zukunftsorientiert gestaltet werden können. Das Modelvorhaben soll die Gemeinschaft stärken und die Akzeptanz für Veränderungen fördern; gleichzeitig die Potsdamerinnen und Potsdamer über die Vorteile einer nachhaltigen, grünen und autoarmen Innenstadt informieren und aktiv in die Umgestaltung einbeziehen.

Weitere Informationen und Neuigkeiten im weiteren Projektverlauf finden Sie auf: www.mobil-potsdam.de/dortustrasse und www.potsdam.de/mehrinnenstadt.

Mehr Sicherheit auf Nationalstraßen von Ecuador mit Jenoptik-Technologie

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Die Nationale Verkehrskommission in Ecuador will in den kommenden 12 Jahren die Straßen des Landes mit Jenoptik-Kameras sicherer machen. Gemeinsam mit einem ecuadorianischen Partner wird Jenoptik rund 120 Kameras zur Geschwindigkeitsüberwachung liefern und zusätzliche Dienstleistungen bereitstellen.

Jenoptik, ein führender Hersteller von intelligenten Mobilitätslösungen, wurde zusammen mit einem ecuadorianischen Partner von der Nationalen Verkehrskommission in Ecuador (CTE) für ein Verkehrsmanagementprojekt in dem südamerikanischen Land beauftragt. Das Projekt erstreckt sich über 12 Jahre und umfasst die Installation von mehr als 120 Kameras vom Typ VECTOR SR zur Geschwindigkeitsüberwachung. Die Installationen begannen im Januar 2024, und die ersten Kameras sind bereits in Betrieb. Die Zusammenarbeit mit dem lokalen Partner umfasst weitere Dienstleistungen und Lösungen, um die Verkehrsinfrastruktur und Verkehrssicherheit in Ecuador zu verbessern.

Finbarr O‘Carroll, President Jenoptik Smart Mobility Solutions Americas, sagte: „Wir sind stolz darauf, mit unseren Lösungen weltweit und insbesondere in Ecuador einen Beitrag zu ‚Vision Zero‘ zu leisten. Ecuador unternimmt einen wichtigen Schritt, um Geschwindigkeitsübertretungen zu bekämpfen und Straßen des Landes sicherer zu machen. Wir freuen uns, unsere Expertise in dieses umfassende Verkehrsmanagementprojekt einbringen zu können und einen nachhaltigen Einfluss auf die Verkehrssicherheit in Ecuador zu haben. Das Projekt unterstreicht unser Engagement, durch technologische Innovationen und strategische Partnerschaften positive Veränderungen voranzutreiben.“

Alexis Collazo, Vice President of Sales & Services der Jenoptik-Division Smart Mobility Solutions in Lateinamerika und der Karibik, sagte: „Das nationale Projekt in Ecuador ist ein wichtiger Meilenstein für uns. Es bestätigt uns nicht nur in unserem Anspruch an hohe Qualität, sondern auch unsere Kompetenz, dass wir die erste umfassende Lösung auf nationaler Ebene in Lateinamerika anbieten können.“

Im Rahmen dieses Projekts arbeitet Jenoptik mit ihrem strategischen Partner in Ecuador zusammen, um der Verkehrskommission in Ecuador eine schlüsselfertige Lösung zu liefern, die auf modernster Technologie basiert. Sie umfasst etwa 120 nicht-invasive digitale VECTOR SR-Kameras, mit denen zu schnell fahrende Fahrzeuge bei Tag und Nacht mit Hilfe eines Infrarotblitzes identifiziert werden können. Das Projekt soll dazu beitragen, dass Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt, Unfälle proaktiv reduziert und Tempolimits streng eingehalten werden, um letztlich die Sicherheit im Straßenverkehr in ganz Ecuador zu erhöhen.

Die ersten VECTOR-Kameras wurden im Januar 2024 vor Ort installiert, die weiteren werden schrittweise bis Mitte 2024 folgen. Innerhalb der ersten 20 Tage erhalten Fahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, eine Verwarnung ohne Bußgeld. Nach Ablauf dieser Phase erhalten Raser von der Regierung Strafzettel für Geschwindigkeitsverstöße.

Über Jenoptik und die Division Smart Mobility Solutions
Optische Technologien sind die Basis unseres Geschäfts: Jenoptik ist ein global agierender Photonik-Konzern und in den beiden Divisionen Advanced Photonic Solutions und Smart Mobility Solutions aktiv. Rund 4.600 Mitarbeiter arbeiten weltweit im Jenoptik-Konzern, Hauptsitz ist Jena (Deutschland). Im Geschäftsjahr 2023 erzielte Jenoptik auf Basis vorläufiger Zahlen einen Umsatz von rund 1,07 Mrd Euro.

Die Jenoptik-Division Smart Mobility Solutions bietet photonikbasierte, innovative und nachhaltige Lösungen, darunter Technologien und Dienstleistungen für Verkehrssicherheit, öffentliche Sicherheit und Mautkontrolle. Als End-to-End-Lösungsanbieter unterstützen wir unsere Kunden bei der Bereitstellung von Ausrüstung und Software für den Einsatz im Straßenverkehr, einschließlich Integration, Installation und Wartung bis hin zum Full-Service-Betrieb unserer Lösungen. Unsere starke globale Präsenz und Installationsbasis wird durch ein zuverlässiges Partnernetzwerk unterstützt. Mit Innovation als treibender Kraft ist Jenoptik ein weltweit führender Wegbereiter für Smart Mobility, mit intelligenten Lösungen und Dienstleistungen, die wir stetig weiterentwickeln, um Straßen, Gemeinden und unsere Umwelt rund um den Globus sicherer zu machen.

Polizeiliche Maßnahmen bei Protestaktionen gegen den Bundesparteitag der AfD müssen weiter aufgeklärt werden

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Eine von Anfang an unfriedliche Versammlung muss nicht aufgelöst werden, bevor polizeiliche Maßnahmen gegenüber ihren Teilnehmern ergriffen werden können. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Die Polizei hatte im Vorfeld des am 30. April und 1. Mai 2016 auf dem Gelände der Messe Stuttgart veranstalteten AfD-Bundesparteitags Kenntnis erlangt, dass 850 bis 1000 gewaltbereite Personen aus dem linksautonomen Spektrum Zufahrtswege blockieren und schwere Ausschreitungen begehen wollten. Am Morgen des 30. April 2016 besetzte eine mit 13 Bussen angereiste Gruppe von mehreren hundert teilweise vermummten, fast ausschließlich schwarz oder mit weißen Einmalanzügen bekleideten Personen, die gegen die AfD gerichtete Transparente mit sich führten, einen Kreisverkehr in der Nähe der Stuttgarter Messe. Sie errichteten Barrikaden und zündeten Pyrotechnik. Die Gruppe bewegte sich sodann auf einer Zufahrtsstraße weiter auf das Messegelände zu und wurde dort durch Polizeikräfte eingekesselt. Die Personen – unter ihnen der Kläger – wurden einzeln aus der Einkesselung herausgeführt, mit Einwegschließen hinter dem Rücken gefesselt und in Bussen zu der in einer Messehalle eingerichteten Gefangenensammelstelle verbracht. Der Kläger wurde dort in der Mittagszeit einer Identitätsfeststellung und erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Nach Abnahme der Fesseln wurde er in einem Gefangenenbus eingeschlossen. Am Abend wurde ihm ein Platzverweis erteilt und er wurde zu dem ca. 16 Kilometer entfernten Bahnhof in Esslingen verbracht.

Der Kläger hat die Feststellung der Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen begehrt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat der Klage stattgegeben. Wegen der Sperrwirkung („Polizeifestigkeit“) des Versammlungsgesetzes (VersG) hätten die im Wesentlichen auf das Landespolizeirecht gestützten Maßnahmen nur nach vorherigem Erlass einer Auflösungsverfügung gemäß § 15 Abs. 3 VersG ergehen dürfen. Auf die Berufung des Landes Baden-Württemberg hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim das verwaltungsgerichtliche Urteil geändert und die Klage zum größten Teil abgewiesen. Eine Sperrwirkung des Versammlungsgesetzes habe nicht bestanden, weil die Protestaktion eine „Verhinderungsblockade“ dargestellt habe. Deren primärer Zweck sei es gewesen, die Durchführung des AfD-Bundesparteitags mit unfriedlichen Mitteln zu verhindern oder zumindest erheblich zu stören. Bei einer solchen Blockade handele es sich nicht um eine durch das Versammlungsgesetz geschützte Versammlung. Die Maßnahmen seien auf landespolizeirechtlicher – teils auch auf strafprozessrechtlicher – Grundlage in rechtmäßiger Weise vorgenommen worden. Rechtswidrig seien das Nichtermöglichen eines Toilettengangs und das Vorenthalten von Trinkwasser gewesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat der Revision des Klägers in Teilen stattgegeben und sie im Übrigen zurückgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Sperrwirkung des Versammlungsgesetzes in Gestalt des Auflösungsvorbehalts aus § 15 Abs. 3 VersG zu Unrecht unter Verweis darauf verneint, dass es sich bei der in Rede stehenden Protestaktion um eine „Verhinderungsblockade“ und damit nicht um eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG und des § 1 Abs. 1 VersG gehandelt habe. Denn nach seinen Feststellungen wurden in der Personengruppe Transparente hochgehalten und Sprechchöre skandiert, die unzweifelhaft öffentliche Meinungsbekundungen darstellten. Diese Versammlung unterfiel jedoch nicht dem Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG, weil die Versammlungsfreiheit nur das Recht gewährleistet, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Nach den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs hatte die Versammlung von Anfang an einen unfriedlichen Charakter. Mit Blick auf Art. 8 Abs. 1 GG bedürfen jedenfalls solche Versammlungen, die von Beginn an unfriedlich sind, vor einer Anwendung des allgemeinen Polizeirechts keiner Auflösung nach § 15 Abs. 3 VersG.

Trotz der Anwendbarkeit des Landespolizeirechts erweist sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Bezug auf die Fesselung des Klägers in der Zeit von seiner Ankunft in der Gefangenensammelstelle am Morgen des 30. April 2016 bis zu seiner Identitätsfeststellung und erkennungsdienstlichen Behandlung am Mittag sowie in Bezug auf die Aufrechterhaltung des polizeilichen Gewahrsams vom Nachmittag bis zum Abend und die Verbringung nach Esslingen als bundesrechtswidrig. Diesbezüglich ist der Verwaltungsgerichtshof den Anforderungen an die richterliche Sachverhaltsaufklärung nicht gerecht geworden, die sich aus der durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG garantierten Unverletzlichkeit der Freiheit der Person ergeben. Insoweit musste das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen werden, um diesem Gelegenheit zur Nachholung der erforderlichen Tatsachenfeststellungen und Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Dauer der Freiheitsentziehung sowie ihrer näheren Umstände zu geben.

In Bezug auf die übrigen polizeilichen Maßnahmen, die nicht zu beanstanden waren, blieb die Revision des Klägers erfolglos.

BVerwG 6 C 1.22 – Urteil vom 27. März 2024

Vorinstanzen:
VGH Mannheim, VGH 1 S 803/19 – Urteil vom 18. November 2021
VG Sigmaringen, VG 1 K 4335/17 – Urteil vom 13. Februar 2019

Gänsehaut im Atombunker: Festung Königstein lädt zum immersiven Geschichtserlebnis

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Neue Erlebnisse auf der Festung Königstein: Mit immersiven Inszenierungen erzählt die Museumsanlage auf dem Tafelberg in der Sächsischen Schweiz jetzt weitere Kapitel ihrer Geschichte – und beschreitet damit neue Wege in der Museumsarbeit.

Königstein/Sächs. Schweiz. Krachend fällt die schwere Stahltür zu, das Licht flackert, eine Explosion erschüttert das Bauwerk, Sirenengeheul, Generatoren springen an, aufgeregte Stimmen dringen aus dem Funkraum: So ähnlich hätten es die Menschen erlebt, die zu DDR-Zeiten im Ernstfall im geheimen Atombunker auf der Festung Königstein Schutz gesucht hätten. Und so erleben es seit Dienstag die Besucher einer neuen, multimedialen Ausstellung in dem original erhaltenen Bunker im Festungswald. Es ist die beeindruckendste Inszenierung von Geschichte auf dem Tafelberg und zugleich die erste Dauerausstellung hier zur DDR-Vergangenheit. Daneben hält die Museumsanlage noch eine weitere Neuerung für die kommende Saison parat.

„Immersive Inszenierungen zeigen, dass Geschichte mehr ist als Zahlen und Fakten. Sie holen die Vergangenheit als konkretes Erlebnis in die Gegenwart. Auch das ist Aufgabe von Museen“, sagt André Thieme, Geschäftsführer der Festung Königstein gGmbH. „An das Festungskapitel der DDR-Zeit sind wir mit großem Respekt herangegangen. Wir haben uns gefragt, wie wir einen Zugang zu einem so beklemmenden Bauwerk schaffen können, wie wir etwas Einprägsames schaffen können. Und ich denke, beides ist uns gelungen.“

Streng geheim: der Bunker für die DDR-Zivilverteidigung

Der ehemals riesige unterirdische Hohlraum wurde 1889 als Kriegspulvermagazin errichtet. Dafür wurden 7 000 Kubikmeter Sandstein aus dem Felsen gesprengt und in der Baugrube Wände hochgezogen, die ein beschussfestes Gewölbe tragen. Dieses setzt sich heute noch aus Ziegeln, Sand, Stampfbeton und Erde zusammen. In den 1960er Jahren erfuhr das Bauwerk die Umwidmung zum Bunker für den damaligen Luftschutz. Bis zur Wende blieb das allerdings geheim – und das, obwohl die Festung bereits ein öffentlich zugängliches Museum war. Ein Komplex hinter dicken Festungsmauern, hoch über der Elbe, abseits der Stadt, umgeben von Wald: Der Standort erschien den Funktionären ideal für einen Schutzraum. „Wäre der kalte Krieg eskaliert, hätte die Kreiseinsatzleitung Pirna von hier den Zivilschutz organisiert“, erklärt der wissenschaftliche Mitarbeiter der Festung Königstein Ingo Busse.

Der Museologe ist Kurator der neuen Ausstellung. Monate der Forschung und Planung stecken in dem Projekt. „Der Bunker ist hier im Umkreis etwas Besonderes“, sagt Ingo Busse. Nicht nur, weil er als Führungsbunker eine Sonderstellung einnehme, sondern auch weil er als Teil des Museums Festung Königstein immer unter Verschluss war. Das führte dazu, dass technische Anlagen fast 40 Jahre im Originalzustand erhalten und zum Teil funktionstüchtig geblieben sind. Zu sehen sind etwa gusseiserne Überdruckklappen, eine Dekontaminationsdusche, eine Abwasserpumpe, das verzweigte Belüftungssystem, ein Dieselnotstromaggregat, zwei Wasserbehälter und Reste der Telefonzentrale.

Besucher können das Bauwerk im Rahmen von Führungen besichtigen. In kleinen Gruppen werden sie in den Kommandobunker hineingeführt. Ab da leitet eine Licht- und Toninstallation durch die verwinkelten Gänge und Räume. Multimedial erzählt eine Ausstellung die Geschichte des Gebäudes, erklärt die Arbeit der DDR-Zivilverteidigung und vermittelt das allgegenwärtige Bedrohungsgefühl zur Zeit des Kalten Krieges. Ein Mitarbeiter der Festung steht für Fragen zur Seite – und begleitet die Besucher auch wieder heraus.

Als das Grüne Gewölbe auf der Festung war: Zeitreise im Pulvermagazin

Eröffnet wurde am Dienstag noch ein zweites geschichtsträchtiges Bauwerk. Es befindet sich am Rand des Festungswalds und diente ebenso der Pulvereinlagerung. Auch das „Geschossmagazin Nr. 2“, nur wenige Schritte vom DDR-Bunker entfernt, erfuhr im Laufe der Jahrhunderte bauliche Veränderungen und Umnutzungen. Eine spezielle Breitwand-Projektion in dem großen Gewölberaum nimmt die Besucher jetzt mit auf eine Zeitreise durch die wechselvolle Vergangenheit des Bauwerks.

Hautnah und auf Augenhöhe sind Besucher mit dabei, wenn Architekt Jean de Bodt 1735 über seine Baupläne für das Pulvermagazin spricht, um in Kriegszeiten 450 Fässer hochexplosiven Schwarzpulvers darin zu lagern. Oder wenn das Magazin im 19. Jahrhundert beschussfest gemacht und bereits sechs Jahre später aufgrund der Einführung neuer Artillerietechnik unbrauchbar wurde und damit nur noch als Geschossmagazin diente. 1953 treffen sie auf einen Insassen des Jugendwerkhofs, der sich hinter den Mauern vor dem Appell drückt, und geraten dann durch die Zeit zurück in eine Nacht- und Nebelaktion, bei der die Kunstschätze des Dresdner Grünen Gewölbes im Siebenjährigen Krieg auf die Festung ausgelagert werden. Dabei wabert Nebel durch den Raum und erzeugt das Gefühl, mitten im Geschehen zu stehen. Der neunminütige Kurzfilm von Regisseur David Campesino läuft auf einer Projektionsfläche von fast 13 Metern Länge. Er wurde aufwändig produziert, unter anderem mit mehreren Schauspielern des Dresdner Staatsschauspiels. Die neue „Zeitreise Pulvermagazin“ ist ganztags während der Öffnungszeiten der Festung Königstein zu erleben und im Festungseintritt inklusive.

Erlebnisort Festung Königstein

Mit dieser Form der Museumsarbeit beschreitet die Festung neue Wege. Die Anlage auf dem Tafelberg zu einem außergewöhnlichen Erlebnisort entwickeln: Das ist das Ziel von Festungschef André Thieme. Immersive Inszenierungen sollen dabei eine wachsende Rolle spielen. Den Ansatz des Erlebens setzt die Bergfestung bereits in Ausstellungen, wie „In lapide regis“, den Ausstellungen im Alten und Neuen Zeughaus sowie im Proviantmagazin mit einer Installation zum Riesenweinfass Augusts des Starken um. In der Georgenburg reisen Besucher mittels VR-Brillen in die Renaissance.

Rundgänge durch den DDR-Bunker bietet die Festung zunächst vom 29. März bis 1. April jeweils vier Mal täglich an. Startzeiten und Treffpunkt sind auf der Website www.festung-koenigstein.de zu finden. Die Teilnahme kostet vier Euro, Kinder bis 16 Jahre sind kostenfrei. Die Besichtigung wird ab zehn Jahren empfohlen. Über weitere Termine informiert die Festung ebenfalls auf ihrer Website. Die Festung Königstein ist täglich von 9 bis 17 Uhr geöffnet, ab Karfreitag bis 18 Uhr.

Foto: Setzen auf Erlebnisse in der Wissensvermittlung: Festungschef Dr. André Thieme und Kurator Ingo Busse am Notstromaggregat im DDR-Zivilschutzbunker der Festung Königstein, Foto: Marko Förster/Festung Königstein gGmbH

Hitze-Hotspot Ernst-Abbe-Platz in Jena soll attraktiver werden

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Offizielle Übergabe der Fördermittel durch die parlamentarische Staatssekretärin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Elisabeth Kaiser (l.) an Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche plus FSU-Vizepräsidentin für Studium und Lehre Prof. Dr. Karina Weichold
Offizielle Übergabe der Fördermittel durch die parlamentarische Staatssekretärin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Elisabeth Kaiser (l.) an Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche plus FSU-Vizepräsidentin für Studium und Lehre Prof. Dr. Karina Weichold

Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche nahm heute auf dem Ernst-Abbe-Platz einen Fördermittelbescheid zum klimagerechten Umbau des Platzes von Elisabeth Kaiser, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen entgegen. Mit den 6,3 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ übernimmt der Bund 85% der Umbaukosten. Es ist die zweithöchste Förderhöhe in dieser Tranche.

„Mit dem 2020 durch den Deutschen Bundestag aufgelegten Förderprogramm zur ‚Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel‘ unterstützen wir in Jena die klimaangepasste Platzgestaltung des Ernst-Abbe-Platzes. Der in den 90er Jahren gestaltete Platz stellt einen der wichtigsten innerstädtischen Freiräume dar, kann aber aufgrund der klimatischen Verhältnisse und der Platzgestaltung seiner Rolle nicht mehr gerecht werden. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir für dieses Projekt insgesamt 6,375 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung stellen können und damit wesentlich zur Steigerung der Aufenthaltsqualität dieses zentralen Platzes beitragen können. So kann aus einem der heißesten und gleichzeitig belebtesten Orte im Stadtzentrum eine weitere Klimaoase im urbanen Stadtraum Jenas geschaffen werden“, sagte Elisabeth Kaiser, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Oberbürgermeister Nitzsche freute sich, dass der Platz nun zeitgemäß und klimaangepasst umgebaut werden kann. „Der Ernst-Abbe-Platz ist ein Hitze-Hotspot in Jena. Wir wollen in jeglicher Hin-sicht die Aufenthaltsqualität verbessern, das ist jetzt dank der Fördermittel des Bundes möglich.“

Gemeinsam mit der Friedrich-Schiller Universität soll nun der Planungs- und Beteiligungsprozess begonnen werden.  Dr. Thomas Nitzsche nutzte die Übergabe der Fördermittel auch, um die Bürger einzuladen, am Beteiligungsprozess teilzuhaben. Alle interessierten Bürger und Bürgerinnen sind eingeladen, sich mit ihren Ideen, Vorschlägen und Hinweisen frühzeitig einzubringen. Ein erster Workshop findet am 12.04.2024 von 17:00 bis ca. 20:00 Uhr im Hörsaal 5 der Friedrich-Schiller-Universität statt. Hier werden die vielfältigen Anforderungen der Anlieger, Nutzer und Besucher an den Platz herausgearbeitet, diskutiert und bewertet. Für alle, die an dem Termin nicht teilnehmen können, bietet die Beteiligungsplattform https://mitmachen.jena.de auch nach dem Workshop-Termin die Möglichkeit, sich an der Diskussion online zu beteiligen. Im Zeitraum vom 23.04.2024 14:00 Uhr bis 12.05.2024 24:00 Uhr können die Ergebnisse bewertet und  kommentiert werden. Hier werden auch künftig aktuelle Informationen zum Projekt dargestellt.

Foto: Offizielle Übergabe der Fördermittel durch die parlamentarische Staatssekretärin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Elisabeth Kaiser (l.) an Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche plus  FSU-Vizepräsidentin für Studium und Lehre Prof. Dr. Karina Weichold

Dieser Beitrag ist eine Meldung der Stadtverwaltung Jena.

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Positionspapier von Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

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Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente aus Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sprechen sich in einem gemeinsamen Positionspapier für „grundlegende inhaltliche und strukturelle Reformen“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus, die „dazu geeignet sind, Glaubwürdigkeit und Akzeptanz seitens der Bürgerinnen und Bürger zu sichern.“

Das Positionspapier haben Brandenburgs Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke, Sachsens Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler, Sachsen-Anhalts Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger und Thüringens Landtagspräsidentin Birgit Pommer vorgelegt.

Darin bekennen sich die Parlamentspräsidenten zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk als wesentlichem Bestandteil der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland. Zugleich stehe der gebührenfinanzierte Rundfunk „aufgrund aktueller Vorfälle in einzelnen Sendern aber auch grundsätzlich zunehmend in der Kritik der Bevölkerung“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Diese Kritik sei in Teilen berechtigt.

Die Präsidentinnen und Präsidenten begrüßen eine „breit geführte Debatte über Rolle, Auftrag und Struktur, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgabe einer unabhängigen und glaubwürdigen Berichterstattung sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts langfristig erfüllen kann.“

Die Parlamentspräsidenten weisen darauf hin, dass „neben einem qualitativ hochwertigen Programmangebot die Beitragsstabilität ein entscheidendes Element für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seitens der Bürgerinnen und Bürger darstellt.“

Das Positionspapier fordert u. a.:

  • in der Rahmengesetzgebung eine stärkere Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks am Informations-, Kultur- und Bildungsauftrag
  • eine effizientere Verwendung der Mittel, eine Reduzierung der Anzahl der Sender, eine gemeinsame Verwaltung der Rundfunkanstalten, eine stärkere redaktionelle Arbeitsteilung zwischen den Sendern
  • Schaffung einheitlicher technischer Standards und einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Medienplattform im Internet
  • Professionalisierung der Arbeit der Kontrollgremien
  • ausgewogene Berichterstattung im Sinne einer Vielfalt der Meinungen und Sichtweisen, wie sie auch in der ganzen Breite der Bevölkerung vorhanden sind
  • konsequente Ausrichtung auf Digitalisierung, wobei stets die Qualität des journalistischen Angebots, die Neutralität der Berichterstattung insgesamt sowie die Beitragsstabilität oberste Priorität haben sollen
  • eine stärkere Einbindung der Parlamente und ihrer Ausschüsse in den Reformprozess seitens der Exekutive

Dazu erklärt Prof. Dr. Ulrike Liedtke, Präsidentin des Landtages Brandenburg: „Für die offene Gesellschaft mit sachorientierten öffentlichen Diskussionen brauchen wir gute Informationen und eine unabhängige Berichterstattung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gewährleistet beides seit Jahrzehnten. Seine Hörfunk- und Fernsehprogramme bieten journalistische Qualität, hohe Fachkompetenz, kulturelle Vielfalt und unterschiedliche Blickwinkel. Um auch in Zukunft die Akzeptanz zu erhalten, sind strukturelle Reformen der gebührenfinanzierten Sender und mehr Transparenz über die Mittelverwendung notwendig. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterscheidet sich durch seinen Information-, Bildungs- und Kulturauftrag von privaten Sendern – das gilt es noch stärker zu berücksichtigen.“

Dazu erklärt Dr. Matthias Rößler, Präsident des Sächsischen Landtags: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie. Auch für die regionale Identität sind Sender wie der MDR in den Heimatregionen unverzichtbar. Die gebührenfinanzierten Sender brauchen schlanke Strukturen, die einen stabilen Rundfunkbeitrag ermöglichen, und eine Meinungsvielfalt widerspiegeln, wie sie auch in der ganzen Breite der Bevölkerung vorhanden ist.“

Dazu erklärt Dr. Gunnar Schellenberger, Präsident des Landtages von Sachsen-Anhalt: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet im freien und öffentlichen Meinungsbildungsprozess unserer Demokratie einen unverzichtbaren Beitrag. Gerade deshalb sind zur Sicherung seiner Akzeptanz entschlossene Reformen weiterhin erforderlich. Ziel muss dabei sein, dass ein zeitgemäßer Auftrag mit spürbaren Effekten bei der Berechnung des Rundfunkbeitrages in Einklang gebracht wird.“

Dazu erklärt Birgit Pommer, Präsidentin des Thüringer Landtags: „Journalistinnen und Journalisten nehmen eine entscheidende Rolle wahr: Sie ermöglichen eine kritische Meinungsbildung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sichert diese Aufgabe unabhängig von privatwirtschaftlichen Interessen ab. Er wird von allen Menschen in Deutschland getragen, weil er umfassende Informationen aus allen Bereichen des Lebens liefert. Dafür muss er zukunftssicher, unabhängig und transparent ausgestattet werden. Dafür muss er beweisen, dass er verantwortungsvoll mit dem Beitrag der Solidargemeinschaft umgeht.“

Positionspapier im Internet:

https://www.thueringer-landtag.de/fileadmin/user_upload/Positionspapier_OERR_BRB_S_SA_S_TH.pdf